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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Allgemein
Keine Haftverkürzung wegen Abschiebung in die Türkei
Hamm (jur). Ausländische Straftäter können nicht verlangen, dass ihre Strafhaft zugunsten einer Abschiebung verkürzt wird. Eine entsprechende Weigerung hat nichts mit Ausländerdiskriminierung zu tun, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 4. Juni 2013, bekanntgegebenen Beschluss vom 19. März 2013 betont (Az.: 1 VAs 5/13).
Damit wies das OLG einen Türken ab. Das Landgericht Wuppertal hatte ihn 2002 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Einschließlich Untersuchungshaft ist er nunmehr seit über 12 Jahren im Gefängnis. Er hat beantragt, von der weiteren Vollstreckung seiner Strafe abzusehen und ihn in die Türkei abzuschieben.
Eine solche Möglichkeit eröffnet die Strafprozessordnung. Danach kann die Staatsanwaltschaft von der ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Coronavirus – welche rechtlichen Folgen bestehen im Arbeitsrecht
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie Ihre Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber wegen dem Coronavirus sind. Und wie sieht es bei Selbstständigen aus? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die Ausbreitung des Coronavirus hat nicht nur erhebliche Auswirkungen im privaten Bereich. Vielmehr ist dies auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung. Dies gilt zunächst einmal dann, wenn das zuständige Gesundheitsamt gegen ihn wegen des Coronavirus´ Quarantäne inklusive eines Beschäftigungsverbotes angeordnet hat auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und er deshalb nicht im Home-Office arbeiten kann.
Lohnanspruch von Arbeitnehmern während einer Quarantäne
Sofern der Arbeitnehmer krank ist, hat er normalerweise gegenüber dem Arbeitgeber ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Was ist Unzuverlässigkeit im Gewerberecht?
Von einer „ Unzuverlässigkeit “ wird im Gewerberecht bzw. bei Gaststätten gesprochen, wenn ein Gewerbetreibender sich dahingehend verhält, dass nicht zu erwarten ist, dass er zukünftig sein Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird.
Diese Unzuverlässigkeit darf allerdings nicht alleine auf der bloßen Annahme beruhen, dass die ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes nicht gegeben ist; es müssen hierfür Beweise aus der Vergangenheit vorliegen. Anhand dieser prüfen die Behörden dann, ob die Zukunftsprognose für den Gewerbetreibenden positiv ausfällt, oder ob anzunehmen ist, dass er auch zukünftig unzuverlässig sein wird.
So kann also nicht einfach ein Mitbewerber eine derartige Behauptung aufstellen, um einem anderen ... weiter lesen