Dr. Lovis Wambach





Fachanwalt für Medizinrecht
Ich möchte mich Ihnen kurz vorstellen, damit Sie in Ruhe entscheiden können, ob Sie mich mit Ihrem Anliegen kontaktieren möchten.
Seit 1999 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Von Beginn an habe ich mich ausschließlich auf die Vertretung von Patientinnen und Patienten konzentriert. Seit 2009 führe ich zudem den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“. Damit verfüge ich sowohl über vertiefte theoretische Kenntnisse als auch über langjährige praktische Erfahrung im Medizinrecht.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Arzthaftungsrecht. Es bildet einen zentralen Bereich des Medizinrechts und betrifft Fälle, in denen Patientinnen und Patienten durch Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder Organisationsmängel geschädigt wurden.
In Deutschland ist nur ein kleiner Teil der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Fachanwalt für Medizinrecht zugelassen. Viele von ihnen vertreten überwiegend Ärztinnen, Ärzte, Krankenhäuser oder deren Versicherer.
Als Patientin oder Patient haben Sie jedoch das gute Recht, sich für einen Anwalt zu entscheiden, der Ihre Interessen konsequent und parteiisch vertritt. Genau das ist mein Anspruch. Ich verstehe mich ausdrücklich als Patientenanwalt und vertrete ausschließlich Patientinnen und Patienten.
Die gleichzeitige Vertretung beider Seiten halte ich für problematisch. Sie kann zu Interessenkonflikten führen und wird dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nicht gerecht.
Ich komme zu Ihnen.
Bei schwersten Verletzungen und Personengroßschäden biete ich an, Sie persönlich vor Ort zu besuchen. So kann ich mir als spezialisierter Anwalt ein umfassendes Bild Ihrer Situation machen, wichtige Details aufnehmen und bei Bedarf auch Fotos fertigen. Solche Dokumentationen können gegenüber Versicherern und Gerichten eine erhebliche Wirkung entfalten.
Curriculum Vitae
Rechtsanwalt Dr. jur. et Dr. phil. Lovis Maxim Wambach
Lovis Maxim Wambach ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Arzthaftungsrecht, wobei er ausschließlich Patientinnen und Patienten vertritt.
Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen zählen unter anderem Die Dichterjuristen des Expressionismus, Grenzgänger zwischen Jurisprudenz und Literatur, Verbraucherrecht in Fällen sowie Ahasver und Kafka. Neben seiner juristischen Tätigkeit widmet er sich der Fotografie und dem Schreiben.
Werdegang
Ab 1972 besuchte Lovis Maxim Wambach Schulen in Bonn und Bremen. Im Jahr 1985 legte er das Abitur ab.
Anschließend studierte er Rechtswissenschaften, Germanistik und Philosophie in Bremen. 1991 absolvierte er das Erste Staatsexamen. Von 1992 bis 1995 folgte das Rechtsreferendariat.
1993 wurde er mit einer Arbeit über Franz Kafka mit dem Prädikat magna cum laude zum Dr. phil. promoviert. 1995 legte er das Zweite Staatsexamen ab. 1998 folgte die Promotion zum Dr. jur., ebenfalls mit dem Prädikat magna cum laude.
Von 1998 bis 2017 war er als Fachreferent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bremen tätig. 1999 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Im Jahr 2009 wurde seine Tochter Lale geboren. Im selben Jahr verlieh ihm die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“.
Spezialisierungen
Rechtsanwalt Dr. jur. et Dr. phil. Lovis Maxim Wambach unterstützt Patientinnen, Patienten und Geschädigte insbesondere in den Bereichen Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld, Schmerzensgeldtabellen und Verkehrsunfallrecht.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Medizinrecht und im Arzthaftungsrecht. Herr Wambach vertritt ausschließlich Patientinnen und Patienten, die durch Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Diagnosefehler oder Organisationsmängel geschädigt wurden. Er prüft medizinische Unterlagen, bewertet die Erfolgsaussichten möglicher Ansprüche und begleitet seine Mandantinnen und Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte.
Im Bereich Schmerzensgeld setzt sich Herr Wambach für eine angemessene Entschädigung nach körperlichen oder seelischen Verletzungen ein. Dabei berücksichtigt er die Schwere der Verletzung, die Dauer der Behandlung, verbleibende Dauerschäden, berufliche Folgen sowie die persönliche Belastung der Betroffenen.
Schmerzensgeldtabellen dienen hierbei als Orientierungshilfe. Sie zeigen, welche Beträge Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Herr Wambach nutzt diese Rechtsprechung, um Ansprüche fundiert einzuordnen und gegenüber Versicherungen, Haftpflichtversicherern oder vor Gericht überzeugend zu begründen.
Auch im Verkehrsunfallrecht unterstützt Herr Wambach Geschädigte nach Unfällen, insbesondere wenn es zu erheblichen Verletzungen gekommen ist. Er hilft bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Behandlungskosten und weiteren unfallbedingten Ansprüchen.
Sein Ziel ist es, die Interessen der Geschädigten konsequent zu vertreten und dafür zu sorgen, dass medizinische, persönliche und wirtschaftliche Folgen eines Behandlungsfehlers oder Unfalls umfassend berücksichtigt werden.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Apothekenrecht
- Arzneimittelrecht
- Arzthaftungsrecht
- Ärztliche Vertragsgestaltung
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Vergütungsrecht
- Bedarfsrecht
- Chefarztvertragsrecht
- Gebühren Ärzte
- Gebühren Zahnärzte
- Gesellschaft der Heilberufe
- Hebammengesetz
- Heilberufsrecht
- Heilmittelwerbegesetz
- Heilpraktikergesetz
- Honorargutachten
- Honorarverteilungsvertrag
- Infektionsschutzgesetz
- Krankenhausrecht
- Krankenversicherungsrecht (MedR)
- Meditinischer Sachverständiger
- Medizinische Behandlung
- Medizinproduktrecht
- Medizinrecht
- Patientenrecht
- Pflegeversicherungsrecht (MedR)
- Strahlenschutzverordnung
- Vertragsarztrecht
- Vertragsrecht der Heilberufe
- Vertragszahnarztrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Medizinrecht
Publikationen
Ausgewählte Veröffentlichungen
1991
Der Einigungsvertrag und die völkerrechtlichen Verträge der ehemaligen DDR unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaften, in: Recht in Ost und West (ROW) 1991, S. 334 ff.
1993
Ahasver und Kafka. Zur Bedeutung der Judenfeindschaft in dessen Leben und Werk, zugleich phil. Dissertation, Bremen, 02.12.1992, Beiträge zur neueren Literaturgeschichte, Dritte Folge, Band 125, Heidelberg: Carl Winter Universitätsverlag 1993.
Wer ein Verbot verletzt, erwirbt sich einen Ankläger. Die Umkehr als Schild gegen das göttliche Strafgesetz. Bemerkungen zu Kafkas „Prozeß“, in: ASCHKENAS. Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden, 3. Jg. 1993, S. 219 ff.
Askese, Fasten und Vegetarismus. Die Ernährungsproblematik bei Franz Kafka, Bremen: WMIT-Druck- und Verlags-GmbH 1993.
1996
„Es ist gleichgültig, woran wir glauben, nur dass wir glauben.“ Bemerkungen zu Joseph Goebbels’ Drama „Judas Iscariot“ und seinen „Michael“-Romanen, in: Schriftenreihe des Raphael-Lemkin-Institutes für Xenophobie- und Genozidforschung an der Universität Bremen, Band 1, 1996.
1999
Alter und Recht. Mit Mustern einer Betreuungsverfügung, einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht, zusammen mit Anja Tola, Bremen: Verbraucherzentrale Bremen e.V. 1999.
Widerspruch und Klage gegen den Pflegebescheid. Die Möglichkeiten, gegen die Eingruppierung in die Pflegestufe vorzugehen, Bremen: Verbraucherzentrale Bremen e.V. 1999.
Ambulante Pflegedienste – Ihre Rechte als Pflegebedürftiger, zusammen mit Monika Moritz, herausgegeben von der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bremen e.V., Hamburg: Szczesny 1999.
Werner Krauss’ Roman „PLN. Die Passionen der halykonischen Seele“. Der rechtsgeschichtliche und rechtstheoretische Kontext eines vergessenen Romans, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung (ZRG Germ. Abt.), Band 116, 1999, S. 436 ff.
Verdrängt und verschwiegen. Friedrich Georg Jünger, der Rechtsdenker und Diagnostiker der technischen Welt und ihrer Zerstörung, in: Rechtstheorie. Zeitschrift für Logik und juristische Methodenlehre, Kommunikationsforschung, Normen- und Handlungstheorie, Soziologie und Philosophie des Rechts, 30, 1999, S. 382 ff.
2000
Grenzgänger zwischen Jurisprudenz und Literatur. Werner Krauss, Kurt Tucholsky, Friedrich Georg Jünger und Martin Beradt, jur. Dissertation, Bremen, 18.12.1998, Baden-Baden: Nomos 2000. Rezension von Heinz Müller-Dietz in: Goltdammer’s Archiv für Strafrecht 2001, S. 252 ff.
Kleines ABC der medizinischen Hilfsmittel, zusammen mit Angelika Böschen, Bremen: Verbraucherzentrale Bremen e.V. 2000.
Entwurf einer Charta der Pflegerechte, Bremen: Verbraucherzentrale Bremen e.V. 2000. Erweiterte und grundlegend überarbeitete Fassung unter dem Titel: Konzeption einer Pflegecharta, Bremen: Verbraucherzentrale Bremen e.V. 2003.
„Ahasver und Kafka“: Postskriptum, Bremen: Schriftenreihe des Raphael-Lemkin-Institutes für Xenophobie- und Genozidforschung an der Universität Bremen, Band 10, 2000.
2001
Endlich schuldenfrei. Ihre 72 wichtigsten Fragen an den Anwalt, ein Ratgeber zum Verbraucherinsolvenzverfahren in Fragen und Antworten, Reihe DeutscheAnwaltAuskunft, Bonn: DeutscherAnwaltVerlag 2001.
2002
Die Dichterjuristen des Expressionismus, Baden-Baden: Nomos 2002. Rezension von Heinz Müller-Dietz in: Goltdammer’s Archiv für Strafrecht 2003, S. 413 ff.
2004
Verbraucherrecht in Fällen. Fälle und Lösungen aus dem Verbraucherrecht, Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien: Peter Lang 2004.
2006
„Jedermann muss mit den Gesetzen in Deutschland zurechtkommen“ – Anmerkungen zu der Entscheidung „Erläuterung der Textform“ des OLG München vom 22.06.2004 – 13 U 2315/04, in: Verbraucher und Recht (VuR) 2006, S. 354 f.
2007
Die ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung einer Dienstleistung im Fernabsatz – ein unnötiger Formalismus?, in: Multimedia und Recht. Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (MMR), 2007, Heft 10, S. XII.
2008
„Justiz ist Glückssache“ – Heinrich Spoerl: Vom Rechtsanwalt zum Erfolgsschriftsteller, in: Betrifft JUSTIZ, Nr. 93, März 2008, S. 253 ff.
„Fangfragen“ im Einbürgerungstest, 2008.
2010 ff.
Lexikon der Patientenrechte, Patientenlexikon.
2016
Grundlegende Probleme bei Prothesenersatz von Knie, Hüfte und Bandscheibe aus medizinischer und juristischer Sicht, zusammen mit Prof. Dr. Lucien Olivier, 2016.
Jura in Tüten. Zehn Plagen für den Anwalt – manchmal hilft nur Humor, in: Ad Voice, FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein, 4/16, S. 38 f.
2017 ff.
Medizinrechtliches Lexikon nach Organen, Organlexikon.
2018 ff.
Wörterbuch medizinischer Fachbegriffe.
2019
Anmerkungen zu OLG Frankfurt, Urteil vom 18.10.2018 – 22 U 97/16, in: DAR 01/2019, S. 43 f., zusammen mit Rechtsanwalt Rouven Walter.
Kanzlei Impressum
Impressum
Dr. Wambach & Walter – Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Teerhof 59
28199 Bremen
Partnerschaftsregister: PR 367 HB
Registergericht: Amtsgericht Bremen
Vertretungsberechtigte Partner:
Dr. Dr. Lovis Wambach
Rouven-Marc Walter
Kontakt
Telefon: +49 421 54 895 11
Telefax: +49 421 54 895 10
E-Mail: info@schmerzensgeld-spezialisten.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE114396838
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Kammer:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
Knochenhauerstraße 36/37
28195 Bremen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar unter:
https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht
Angaben gemäß § 2 DL-InfoV zur Berufshaftpflichtversicherung
Versicherer:
Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland
Riehler Straße 90
50668 Köln
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Dr. Dr. Lovis Wambach
Rouven-Marc Walter
Teerhof 59
28199 Bremen
Hinweis gemäß § 36 VSBG
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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