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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Lutz Förster

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  • Rechtsanwalt
  • Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)
  • Zert. Stiftungsberater (FSU Jena)
  • Fachanwalt für Erbrecht
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Spezialisierungen

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein sensibles und oft komplexes Rechtsgebiet, das weitreichende Auswirkungen auf die persönliche und finanzielle Zukunft Ihrer Familie haben kann. Ich unterstütze Sie umfassend bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgeregelungen. Dabei berate ich Sie individuell, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtlich bindend und nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird. Im Falle von Erbstreitigkeiten vertrete ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – mit Empathie und Durchsetzungsvermögen.

Stiftungsberatung

Stiftungen bieten eine ideale Möglichkeit, ein Vermächtnis zu hinterlassen und gesellschaftliche Anliegen nachhaltig zu fördern. Ich begleite Sie bei der Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung, kläre steuerliche Fragen und gestalte die Satzung nach Ihren Wünschen. Ob Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung oder Unternehmensstiftung – mit meiner Expertise helfe ich Ihnen, Ihre Vision rechtlich und strukturell optimal umzusetzen.

Behindertentestament

Ein Behindertentestament erfordert besondere juristische Präzision, um den Schutz der bedachten Personen sicherzustellen und gleichzeitig ihr Vermögen vor staatlichem Zugriff zu bewahren. Ich entwickle individuell angepasste Lösungen, die auf die Bedürfnisse der behinderten Erben zugeschnitten sind. Dabei achte ich besonders darauf, die gesetzlichen Regelungen mit den familiären und sozialen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Testamentsvollstrecker Anwalt

Die Rolle des Testamentsvollstreckers erfordert ein hohes Maß an Vertrauen, rechtlicher Expertise und organisatorischem Geschick. Als erfahrener Anwalt übernehme ich diese Verantwortung und sorge dafür, dass Ihr letzter Wille ordnungsgemäß und reibungslos umgesetzt wird. Ich kümmere mich um die Verwaltung des Nachlasses, die Verteilung an die Erben und die Einhaltung aller rechtlichen und steuerlichen Vorgaben – neutral, zuverlässig und transparent.

Haben Sie Fragen zu einem dieser Themen? Kontaktieren Sie mich – ich berate Sie kompetent und individuell!

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Erbengemeinschaft
  • Erbrecht
  • Erbschaftssteuererklärung
  • Erbschein
  • Erbteilung
  • Internationales Privatrecht im ErbR
  • Nachlass
  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlasspflegschaft
  • Nachlassverwaltung
  • Patientenverfügung
  • Pflichtteil
  • Schenkungssteuererklärung
  • Testament
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Übergabe zu Lebzeiten
  • Vertragsgestaltung
  • Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
  • Vorsorgevollmacht
  • Vorweggenommene Erbfolge
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Meine Fachanwaltschaften

  • Erbrecht

Kanzlei Impressum

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lutz Förster
Pulheimer Straße 19
50321 Brühl

Kontakt

Telefon: +49 2232 210511
Telefax: +49 2232 210570
E-Mail: foerster@erbrecht-stiftungsrecht.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE179499283

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt

Zuständige Kammer:
RAK Köln,
Riehler Straße 30, 50668 Köln

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
HDI Versicherung AG,
HDI-Platz 1, 30659 Hannover

Geltungsraum der Versicherung:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht – mit Ausnahme der asiatischen Teile der Türkei und der ehemaligen Sowjetunion – und der Tätigkeit des Rechtsanwalts vor aussereuropäischen Gerichten. Haftpflichtansprüche, die vor außereuropäischen Gerichten geltend gemacht werden, sind nur bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme mitversichert.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Stand: 22.11.2024

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