Abfindung nach Betriebszugehörigkeit: Wie sich die Höhe nach Jahren berechnen mit Tabelle und Rechner

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 18. September 2024

Der Verlust des Arbeitsplatzes stellt für viele Arbeitnehmer eine erhebliche finanzielle Belastung dar. In einigen Fällen können Arbeitnehmer jedoch auf eine Abfindung hoffen, die die entstandenen Einkommensverluste teilweise ausgleicht. Obwohl ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung in den meisten Fällen nicht besteht, gibt es verschiedene Szenarien, in denen Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet sind oder sich freiwillig dazu bereit erklären. Ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Abfindung ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dieser Artikel erläutert, wie sich die Abfindung in Abhängigkeit von den Jahren der Betriebszugehörigkeit berechnet und welche weiteren Faktoren zu berücksichtigen sind.

Abfindung und Betriebszugehörigkeit 

Abfindung nach Betriebszugehörigkeit (© magele-picture – stock.adobe.com)
Abfindung nach Betriebszugehörigkeit (© magele-picture – stock.adobe.com)
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhält. Sie dient dazu, die finanziellen Einbußen, die durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehen, zumindest teilweise auszugleichen. Eine Abfindung wird häufig bei betriebsbedingten Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Sozialplänen gezahlt. Sie kann entweder gesetzlich vorgeschrieben sein oder auf freiwilliger Basis durch den Arbeitgeber angeboten werden.

Einer der wichtigsten Faktoren bei der Berechnung einer Abfindung ist die Länge der Betriebszugehörigkeit.

In vielen Fällen wird die Abfindung nach einer einfachen Faustregel berechnet: Für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit erhält der Arbeitnehmer ein halbes Bruttomonatsgehalt.

Diese Regel ergibt sich unter anderem aus § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG), der besagt, dass bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt werden kann.

Beispielberechnung nach Betriebszugehörigkeit

Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer hat 10 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet und ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 € bezogen. Die Formel zur Berechnung der Abfindung lautet in diesem Fall:

Jahre der Betriebszugehörigkeit x 0,5 Monatsgehalt
= 10 Jahre x 0,5 x 4.000 € = 20.000 €

Dieser Betrag stellt die Regelabfindung dar, die dem Arbeitnehmer zusteht, wenn er beispielsweise aufgrund betriebsbedingter Gründe entlassen wird.

Übersicht: Abfindung nach Jahren der Betriebszugehörigkeit

Betriebszugehörigkeit in Jahren Abfindung in Monatsgehältern
Abfindung nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit 0,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Monatsgehalt
Abfindung nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit 1,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monatsgehälter
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit 3 Monatsgehälter
Abfindung nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit 3,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Monatsgehälter
Abfindung nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit 4,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 5 Monatsgehälter
Abfindung nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit 5,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Monatsgehälter
Abfindung nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit 6,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monatsgehälter
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 7,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 16 Jahren Betriebszugehörigkeit 8 Monatsgehälter
Abfindung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit 8,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit 9 Monatsgehälter
Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit 9,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 10 Monatsgehälter
Abfindung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit 10,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 22 Jahren Betriebszugehörigkeit 11 Monatsgehälter
Abfindung nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit 11,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 24 Jahren Betriebszugehörigkeit 12 Monatsgehälter
Abfindung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 12,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 26 Jahren Betriebszugehörigkeit 13 Monatsgehälter
Abfindung nach 27 Jahren Betriebszugehörigkeit 13,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit 14 Monatsgehälter
Abfindung nach 29 Jahren Betriebszugehörigkeit 14,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit 15 Monatsgehälter
Abfindung nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit 15,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 32 Jahren Betriebszugehörigkeit 16 Monatsgehälter
Abfindung nach 33 Jahren Betriebszugehörigkeit 16,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 34 Jahren Betriebszugehörigkeit 17 Monatsgehälter
Abfindung nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit 17,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit 18 Monatsgehälter
Abfindung nach 37 Jahren Betriebszugehörigkeit 18,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 38 Jahren Betriebszugehörigkeit 19 Monatsgehälter
Abfindung nach 39 Jahren Betriebszugehörigkeit 19,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit 20 Monatsgehälter
Abfindung nach 41 Jahren Betriebszugehörigkeit 20,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 42 Jahren Betriebszugehörigkeit 21 Monatsgehälter
Abfindung nach 43 Jahren Betriebszugehörigkeit 21,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 44 Jahren Betriebszugehörigkeit 22 Monatsgehälter
Abfindung nach 45 Jahren Betriebszugehörigkeit 22,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 46 Jahren Betriebszugehörigkeit 23 Monatsgehälter
Abfindung nach 47 Jahren Betriebszugehörigkeit 23,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 48 Jahren Betriebszugehörigkeit 24 Monatsgehälter
Abfindung nach 49 Jahren Betriebszugehörigkeit 24,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 50 Jahren Betriebszugehörigkeit 25 Monatsgehälter

Berechnung der Betriebszugehörigkeit

Zur Berechnung der Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters sind das Einstellungsdatum und das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich. In einigen Fällen können jedoch bestimmte Zeiten hinzugerechnet werden. Hat der Mitarbeiter beispielsweise seine Ausbildung im Unternehmen absolviert und wurde danach übernommen, wird die Ausbildungszeit in die Betriebszugehörigkeit einbezogen. Gleiches gilt für ein vergütetes Praktikum, sofern der Praktikant nach der Übernahme einem regulären Arbeitnehmer gleichgestellt ist.  

Fachanwalt.de-Tipp: Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Berechnung der Abfindung ist die Rundung der Betriebszugehörigkeit. Gemäß § 1a KSchG wird bei der Berechnung der Abfindung ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer, die beispielsweise neun Jahre und sieben Monate in einem Unternehmen gearbeitet haben, ihre Betriebszugehörigkeit als zehn Jahre geltend machen können.

Abfindungsrechner

Die Höhe der Abfindung bei Kündigung unter Berücksichtigung der Jahre der Betriebszugehörigkeit und des Brutto-Monatsgehalts lässt sich einfach mit dem online Abfindungsrechner berechnen:

Abfindung berechnen
Betriebszugehörigkeit: Jahre
Brutto-Monatsgehalt:
Berechnen
Ergebnis
Abfindung:0 €

Sonderfälle: Abfindungen bei besonderen Kündigungsschutzregelungen

In bestimmten Fällen kann die Abfindung auch höher ausfallen als der Regelsatz von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Dies gilt beispielsweise für Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz, wie Schwerbehinderte oder Schwangere. Diese Arbeitnehmer können oft höhere Abfindungen aushandeln, da sie durch den besonderen Kündigungsschutz einen stärkeren rechtlichen Hebel haben. Mehr dazu unter:

Auch bei Abfindung bei Aufhebungsvertrag können die Abfindungssummen höher ausfallen, insbesondere wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden möchte und der Arbeitnehmer nicht zwingend zustimmen muss. In solchen Fällen kann eine großzügigere Abfindung den Arbeitnehmer dazu bewegen, den Vertrag dennoch zu unterzeichnen.

Ein Sozialplan kann ebenfalls die Grundlage für eine Abfindung bieten, insbesondere bei größeren Betriebsänderungen wie Betriebsstilllegungen oder Standortverlagerungen. Hierbei wird oft eine Abfindung nach einem festgelegten Schema berechnet, das neben der Betriebszugehörigkeit auch das Alter des Arbeitnehmers berücksichtigt.

Auch bei Nachteilsausgleichen, wenn der Arbeitgeber gegen die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes verstößt, kann eine Abfindung fällig werden. In solchen Fällen entscheidet oft ein Arbeitsgericht über die Höhe der Abfindung, wobei die Betriebszugehörigkeit und das Alter des Arbeitnehmers maßgebliche Einflussfaktoren sind.

Fachanwalt.de-Tipp: Auch wenn die Faustformel zur Berechnung der Abfindung nach Jahren der Betriebszugehörigkeit eine gute Orientierung bietet, können in der Praxis viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. besondere Kündigungsschutzregelungen, Sozialpläne oder spezifische Vertragsvereinbarungen. Um sicherzustellen, dass die Abfindung korrekt berechnet wird und keine Ansprüche übersehen werden, ist es ratsam, sich bei Unklarheiten oder Problemen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Ein Anwalt kann dabei helfen, die bestmögliche Abfindung auszuhandeln und rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.

 

 
 

 


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