Wer eine Abmahnung durch den Arbeitgeber erhalten hat, sollte zunächst einmal Ruhe bewahren und die weiteren Schritte wohlüberlegt durchführen. Dabei ist es wichtig, auch seine Widerspruchsrechte zu kennen. Als Arbeitnehmer muss eine Abmahnung nicht stillschweigend hingenommen werden, stattdessen kann wirksam Widerspruch dagegen eingelegt werden. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige, was sie über den Abmahnung Widerspruch wissen müssen.
- 1. Abmahnung - Widerspruch einlegen
- 2. Aufbau eines Anschreibens
- 3. Abmahnung Widerspruch - Muster
- 4. Abmahnung - Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- 5. FAQ zum Widerspruch gegen arbeitsrechtliche Abmahnungen
- 5.1. Was ist eine arbeitsrechtliche Abmahnung?
- 5.2. Welche Auswirkungen hat eine Abmahnung?
- 5.3. Wie kann ein Arbeitnehmer auf eine Abmahnung reagieren?
- 5.4. Auf welche rechtlichen Grundlagen kann ein Widerspruch gegen eine Abmahnung gestützt werden?
- 5.5. Was sind typische Formfehler bei einer Abmahnung?
- 5.6. Was sind unberechtigte Vorwürfe?
- 5.7. Wann ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt?
- 5.8. Was bedeutet der Gleichbehandlungsgrundsatz?
- 5.9. Wie sollte ein Widerspruch gegen eine Abmahnung formuliert werden?
- 5.10. Was kann passieren, wenn der Widerspruch gegen eine Abmahnung abgelehnt wird?
Abmahnung - Widerspruch einlegen
Beim Erhalt einer Abmahnung sollten Kurzschlussreaktionen vermieden werden. Eine Abmahnung zeigt, dass das Vertrauensverhältnis gestört ist und zugleich eine Chance eingeräumt wird, dieses wieder zu korrigieren und unerwünschte Verhaltensweisen einzustellen. Dem Arbeitnehmer steht das Recht der Stellungnahme zu. Er kann seine Sicht der Dinge schildern und auch kundgeben, sollte er die Abmahnung bzw. die darin enthaltenen Vorwürfe nicht akzeptieren.
Fühlt sich ein Arbeitnehmer durch die Abmahnung ungerechtfertigt behandelt, sollte er sogar Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen. Denn kommt es im weiteren Verlauf zu einer verhaltensbedingten Kündigung, spielt ein eingelegter Widerspruch eine wichtige Rolle.
Abmahnung gerechtfertigt?
Abmahnung Widerspruch (© bluedesign / Fotolia.com)Ein Widerspruch gegen eine Abmahnung macht ohnehin nur Sinn, wenn es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt. Eine solche kann auf einem Missverständnis oder Versehen beruhen. Mitunter gibt es auch Vorgesetzte, die einzelne Mitarbeiter gezielt durch Abmahnungen schikanieren wollen. Hält der Arbeitnehmer die Abmahnung nicht für gerechtfertigt und stellt deren Rechtmäßigkeit in Frage, muss er für seinen Widerspruch Beweise sammeln, die eben dies belegen. Es ist immer ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder auch an den Betriebsrat zu wenden, um prüfen zu lassen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Unter Umständen wären auch andere Sanktionsmaßnahmen wie etwa eine Ermahnung ausreichend gewesen. Eine Ermahnung zeichnet sich im Gegensatz zur Abmahnung dadurch aus, dass keine Androhung einer Kündigung mit einhergeht.
Die Abmahnung muss auch vom richtigen Absender stammen, also von einer Person, die dem abgemahnten Arbeitnehmer gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist! Bevor eine Abmahnung überhaupt unterschrieben wird, sollte also zunächst einmal genaustens geprüft werden, ob diese überhaupt gerechtfertigt ist.
Prüfung auf Formfehler
Für den Widerspruch gegen eine Abmahnung muss auch eine Prüfung derselben auf Formfehler hin erfolgen. Der Arbeitgeber muss die Abmahnung konkret und deutlich formuliert und ihr auch den Hinweis auf weitere arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Kündigung hinzugefügt haben.
Gegendarstellung
Der Arbeitnehmer sollte eine schriftliche Gegendarstellung aufsetzen, in der er auf das abgemahnte Verhalten Bezug nimmt. Der Arbeitnehmer hat sogar ein Recht darauf, dass seine Gegendarstellung seiner Personalakte beigefügt wird, dies ergibt sich aus § 83 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz. Ebenso wie die Abmahnung selbst, kann auch die Gegendarstellung in einem möglichen späteren Gerichtsverfahren als wichtiges Beweismittel dienen.
Aufbau eines Anschreibens
Widerspruch wirksam einlegen (© PhotographyByMK / Fotolia.com)Der Widerspruch muss schriftlich formuliert werden, damit er der Personalakte beigefügt werden kann. Er muss verschiedene Punkte enthalten. Dazu gehören:
- Ort und Datum
- Vollständiger Name des Mitarbeiters und Position im Unternehmen
- Schilderung des genauen Sachverhalts aus der eigenen Sicht
- Deutliche Aufforderung, den Sachverhalt nochmals zu prüfen und die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
- Unterschrift
Abmahnung Widerspruch - Muster
Ein Widerspruch gegen Abmahnung durch Arbeitgeber kann nach Folgendem Muster aufgesetzt werden:
Name und Adresse Arbeitnehmer
Name und Adresse Arbeitgeber
Ort, Datum
Widerspruch gegen Abmahnung
Sehr geehrte/r Frau/Herr …,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Abmahnung vom xx.xx.xxxx ein. Zugleich möchte ich zu den darin enthaltenen Vorwürfen Stellung beziehen und den Sachverhalt richtigstellen, da ich die Abmahnung für nicht berechtigt halte.
In Ihrer Abmahnung werfen Sie mir vor, mich bei meinem krankheitsbedingten Arbeitsausfall vom xx bis xx nicht unverzüglich krankgemeldet und das ärztliche Attest erst am vierten Tag eingereicht zu haben.
Ihren Ausführungen stimme ich so nicht zu. Dass ich mich nicht unverzüglich krankgemeldet habe, stimmt so nicht. Am ersten Tag meines krankheitsbedingten Arbeitsausfalles, am xx, habe ich noch vor Arbeitsbeginn Frau xx angerufen und ihr mitgeteilt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit kommen kann. Einen Nachweis für diesen Anruf kann ich Ihnen durch meine Verbindungsliste vorlegen. Dass Frau xx diese Nachricht nicht angemessen weitergeleitet hat, ist jedoch nicht mein Verschulden. Einen Arzt habe ich am Folgetag aufgesucht, wo ich auch meine Krankmeldung erhalten habe, die ich direkt nach dem Arztbesuch per Post an Sie verschickt habe. Ich habe jedoch keinen Einfluss auf die Laufzeiten der Post.
Anders, als von Ihnen in der Abmahnung dargestellt, liegt somit kein pflichtwidriges Verhalten meinerseits vor. Bei einer unberechtigten Abmahnung besteht der Anspruch auf Rücknahme sowie Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Da es sich hier um eine unberechtigte Abmahnung handelt, mache ich dementsprechend meinen Anspruch auf Rücknahme und Entfernung geltend.
Mit freundlichen Grüßen,
….. (Unterschrift Arbeitnehmer)
Sie können hier ein Muster eines Widerspruchs gegen Abmahnung als Word Dokument herunterladen.
Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.
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Abmahnung - Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer vielfach nicht wissen ist, dass es für beide Seiten keine Fristen zu beachten gibt. Arbeitgeber beeilen sich oftmals mit dem Aussprechen einer Abmahnung, da sie eine vermeintliche Frist nicht ablaufen lassen wollen, die jedoch gar nicht existiert. Theoretisch können auch schon länger zurückliegende Vorfälle abgemahnt werden. Dennoch wird dazu geraten, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Fehlverhalten und Abmahnung besteht.
Für den Arbeitnehmer wichtig zu wissen ist indes auch, dass es auch beim Widerspruch gegen eine Abmahnung keine starre Frist zu beachten gibt. Der Arbeitnehmer kann jederzeit Stellung beziehen und den Sachverhalt aus seiner Sicht schildern. Eine Gegendarstellung ist also auch noch Wochen später möglich. Der Verzicht auf feste Fristen ergibt sich daraus, dass es vom Arbeitnehmer nicht zwingend verlangt wird, dass er sich zu einer unrichtigen Abmahnung überhaupt erklärt. Er kann auch ebenso gut das Schweigen vorziehen und sich erst später äußern, wenn er es für richtig hält.
FAQ zum Widerspruch gegen arbeitsrechtliche Abmahnungen
Was ist eine arbeitsrechtliche Abmahnung?
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist eine schriftliche Rüge durch den Arbeitgeber, in der ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers beanstandet wird. Abmahnungen dienen dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihn zur künftigen Einhaltung seiner Pflichten zu bewegen.
Welche Auswirkungen hat eine Abmahnung?
Eine Abmahnung kann für den Arbeitnehmer schwerwiegende Folgen haben, da sie oft als Vorstufe zur Kündigung gilt. Die Abmahnung wird in der Personalakte des Arbeitnehmers abgelegt und kann im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden. Wird der Arbeitnehmer erneut abgemahnt oder begeht er ein weiteres Fehlverhalten, kann dies eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Wie kann ein Arbeitnehmer auf eine Abmahnung reagieren?
Ein Arbeitnehmer kann auf eine Abmahnung reagieren, indem er einen Widerspruch gegen die Abmahnung einlegt. Der Widerspruch hat zum Ziel, die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen und somit künftigen Nachteilen vorzubeugen. Ein Widerspruch gegen eine Abmahnung muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Abmahnung beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Auf welche rechtlichen Grundlagen kann ein Widerspruch gegen eine Abmahnung gestützt werden?
Ein Widerspruch gegen eine Abmahnung kann sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen stützen.
Möglich sind zum Beispiel:
- Formfehler bei der Abmahnung
- Unberechtigte Vorwürfe
- Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
Was sind typische Formfehler bei einer Abmahnung?
Bei einer Abmahnung kann es zu verschiedenen Formfehlern kommen, die einen Widerspruch rechtfertigen können.
Zu den typischen Formfehlern gehören zum Beispiel:
- fehlende Unterschrift des Arbeitgebers
- fehlende Angabe des abgemahnten Verhaltens
- fehlende Datumsangabe
Was sind unberechtigte Vorwürfe?
Ein Widerspruch gegen eine Abmahnung kann auch darauf gestützt werden, dass die Vorwürfe des Arbeitgebers unberechtigt sind. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer das ihm vorgeworfene Verhalten nicht begangen hat oder wenn der Vorwurf nicht den Tatsachen entspricht.
Wann ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt?
Eine Abmahnung kann auch dann angreifbar sein, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wurde. Dies ist der Fall, wenn die Abmahnung in einem Missverhältnis zu dem abgemahnten Verhalten steht. Zum Beispiel wäre eine Abmahnung wegen eines einmaligen unpünktlichen Erscheinens am Arbeitsplatz unverhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer ansonsten immer pünktlich ist und es keine anderen Vorfälle gab, die eine Abmahnung rechtfertigen würden.
Was bedeutet der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass Arbeitnehmer in vergleichbaren Situationen gleich behandelt werden müssen. Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, während ein anderer Arbeitnehmer für dasselbe Verhalten keine Abmahnung bekommt, kann dies einen Widerspruch rechtfertigen.
Wie sollte ein Widerspruch gegen eine Abmahnung formuliert werden?
Ein Widerspruch gegen eine Abmahnung sollte schriftlich formuliert und begründet werden. Es empfiehlt sich, den Widerspruch per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang beim Arbeitgeber zu haben. Der Widerspruch sollte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Abmahnung beim Arbeitgeber eingehen.
Was kann passieren, wenn der Widerspruch gegen eine Abmahnung abgelehnt wird?
Wenn der Arbeitgeber den Widerspruch gegen die Abmahnung ablehnt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine gerichtliche Überprüfung der Abmahnung zu beantragen. Dies sollte jedoch nur in Betracht gezogen werden, wenn die Erfolgsaussichten als ausreichend hoch eingeschätzt werden.