Arbeitgeber abmahnen? Auch der Arbeitnehmer kann den Chef abmahnen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 17. März 2023

Führungskräfte genießen im Arbeitsrecht keine Sonderregelung. Das bedeutet, dass auch sie durch Arbeitnehmer abgemahnt werden können, sollten sie ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen. Möchte man seinen Arbeitgeber abmahnen, gibt es auch hier einige Punkte zu beachten.

Recht des Arbeitnehmers auf Abmahnung

Abmahnung durch Arbeitnehmer (© ajr_images / Fotolia.com)
Abmahnung durch Arbeitnehmer (© ajr_images / Fotolia.com)
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht in aller Regel ein Arbeitsvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Kommt eine Seite diesen Pflichten nicht nach, sieht das Arbeitsrecht das Recht auf Abmahnung vor. Dies gilt natürlich auch für die Abmahnung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer. Für Führungskräfte gibt es hier also keine Ausnahmeregelungen, die sie arbeitsrechtlich vor Abmahnungen schützen.

Gründe für eine Abmahnung des Arbeitgebers

Es kann ganz unterschiedliche Gründe geben, aus denen sich ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ergibt, was wiederum eine Abmahnung rechtfertigen kann. Dies reicht von der Forderung nicht vertraglich gerechtfertigter Überstunden über das Mobben des Arbeitnehmers bis hin zur Nichtzahlung des vereinbarten Arbeitslohns.

Arbeitgeber abmahnen wegen Lohn / Gehalt

Der Arbeitsvertrag regelt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt und dafür durch den Arbeitgeber entsprechend vergütet wird. Als Arbeitnehmer kann man also darauf zählen, dass das einem zustehende Arbeitsentgelt zum vereinbarten Zeitpunkt auch wirklich ausgezahlt wird. In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Fälle, in denen Arbeitgeber zu spät oder überhaupt nicht zahlen. Arbeitnehmer haben in diesem Fall die Möglichkeit, ihren Arbeitgeber abzumahnen. Das gilt auch dann, wenn zwar eine Auszahlung erfolgt, diese jedoch nicht der vereinbarten Summe entsprach. Sollte sich der Arbeitgeber trotz Abmahnung weiterhin weigern, den Lohn zu zahlen, kann immer noch der gerichtliche Weg eingeschlagen werden. Es kann eine Lohnklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Verspätete Lohnzahlungen bedeuten für den Arbeitnehmer auch, dass er einen Anspruch auf Verzugszinsen hat. Über die genaue Höhe geben entweder die vertraglichen Vereinbarungen oder das BGB Auskunft.

Abmahnung wegen Beleidigung oder Mobbings durch den Arbeitgeber

Mobbing ist nicht nur ein Problem, das unter Kollegen auftritt. Auch bei dem eigenen Chef kann man auf der Abschussliste stehen. Umgangssprachlich wird dies als Bossing bezeichnet. Von Bossing spricht man, wenn ein Arbeitnehmer systematisch und andauernd durch seinen Chef angefeindet und schikaniert wird. Problematisch ist hierbei das Machtverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und die Tatsache, dass die höhergestellte Position dem Arbeitgeber viele Möglichkeiten offeriert, seinen Angestellten zu drangsalieren. Gefallen lassen muss dieser sich die Schikane jedoch nicht. Ratsam ist es, das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen oder sich auch an den Betriebsrat zu wenden, sollte es einen solchen in dem betreffenden Unternehmen geben. Der Betriebsrat wird sich für den Arbeitnehmer einsetzen.

Wichtig ist es, dass der Betroffene Beweise sammelt, die das Bossing belegen. Hierzu kann beispielsweise ein Tagebuch geführt werden, in dem die Anfeindungen festgehalten werden. Gut ist es auch, wenn Zeugen benannt werden können. Um dem Bossing Einhalt zu gebieten, kann der Arbeitgeber weiterhin auch abgemahnt werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Arbeitgeber kann auch dann abgemahnt werden, wenn es sich um Mobbing durch Kollegen handelt. Den Chef trifft diesbezüglich eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Weiß er um die Mobbing-Vorwürfe und unternimmt dennoch nichts, kann er abgemahnt werden.

Betriebsrat und Abmahnung des Arbeitgebers

Abmahnung des Arbeitgebers (© detailblick-foto / Fotolia.com)
Abmahnung des Arbeitgebers (© detailblick-foto / Fotolia.com)
Werden sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einig, können sie den Betriebsrat des Unternehmens hinzuziehen. Dieser wird einem persönlichen Gespräch der Parteien beiwohnen. Als unbeteiligter Außenstehender kann der Betriebsrat die Diskussion auf einer sachlichen Ebene halten und verhindern, dass das Gespräch in zu hitzigen Bahnen verläuft.

Tipps: Das sollen Sie beachten, wenn Sie Ihren Arbeitgeber abmahnen

Wer seinen Arbeitgeber abmahnen möchte, muss entsprechende Belege für die abzumahnenden Handlungen und Behauptungen vorlegen können. Prinzipiell ist auch eine mündliche Abmahnung möglich. Aus Gründen der Beweissicherheit, ist jedoch stets zu einer schriftlichen Abmahnung zu raten.

Fachanwalt.de-Tipp: Spricht der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine Abmahnung aus, wird diese der Personalakte des Arbeitnehmers beigefügt.

Damit die Abmahnung des Arbeitgebers auch tatsächlich wirksam ist, sollten einige Punkte beachtet werden. Zum einen muss detailliert und konkret geschildert werden, um welches Fehlverhalten des Arbeitgebers sich die Abmahnung genau dreht. Hierzu sollten Datum und Uhrzeit und wenn möglich auch Zeugen benannt werden. Der Arbeitgeber sollte weiterhin darauf hingewiesen werden, dass er eine Vertragsverletzung begangen hat und dass er sich künftig an die vertraglichen Regelungen zu halten hat.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Arbeitnehmer sollte ebenfalls erwähnen, dass für ihn auch eine Kündigung in Frage kommt, wenn der Arbeitgeber sein Fehlverhalten nicht einstellen sollte!

Muster: Abmahnung von Arbeitgeber durch Arbeitnehmer

Möchte ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber - z.B. wegen ausstehendem Gehalt - abmahnen, kann die Abmahnung nach folgendem Muster erfolgen:

Name und Adresse Arbeitnehmer

 

Name und Adresse Unternehmen – Geschäftsleitung -

                                                                                                                      Ort, Datum

Abmahnung

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

Sie schulden mir die noch ausstehenden Gehälter für die Monate Mai und Juni 20xx in Höhe von jeweils xx Euro brutto. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von xx Euro.

Gemäß des von Ihnen unterzeichneten Arbeitsvertrages waren die Gehälter jeweils am letzten Tag der Monate Mai und Juni 20xx fällig. Bis zum heutigen Tag, den 6. Juli 20xx, konnte kein entsprechender Zahlungseingang verzeichnet werden, so dass Sie sich mit der Gehaltszahlung im Verzug befinden. Sie kommen somit Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nach.

Hiermit fordere ich Sie daher dazu auf, die beiden ausstehenden Gehaltszahlungen umgehend, jedoch spätestens bis 15. Juli 20xx vollständig zu zahlen. Zudem möchte ich Sie dazu auffordern, künftig fällige Gehaltszahlungen pünktlich auszuzahlen.

Sollte bis zum 15. Juli 20xx keine Zahlung zu verzeichnen sein, behalte ich es mir vor, das Arbeitsverhältnis mit Ihnen außerordentlich zu kündigen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

… (Unterschrift Arbeitnehmer)

 

Unterschrift Arbeitgeber: (Schriftliche Bestätigung des Erhalts der Abmahnung)

 

Sie können hier ein Muster einer Abmahnung des Arbeitgebers als Word Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Reaktion des Arbeitgebers

Wurde man als Arbeitgeber durch einen Arbeitnehmer abgemahnt, ist dies in der Regel ein deutliches Zeichen dafür, dass das Betriebsklima erheblich beeinträchtigt ist. Beabsichtigt der Arbeitnehmer zudem zu kündigen, kann dies den Arbeitgeber in eine weitere unangenehme Lage bringen, wenn der Arbeitnehmer für das Unternehmen nur schwer zu ersetzen ist. In einer ersten Maßnahme sollte der Arbeitgeber das sachliche Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen, um die Situation zu klären. Eine hitzig geführte Diskussion mit gegenseitigen Anschuldigungen sollte dabei möglichst vermieden werden. Es steht beiden Seiten frei, auch den Betriebsrat zu kontaktieren, damit dieser dem Gespräch beiwohnt.

Wie auch bei einer Abmahnung des Arbeitnehmers, hat auch der Arbeitgeber natürlich das Recht, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um sich beraten zu lassen.

FAQ zum Thema Arbeitgeber abmahnen

Was bedeutet eine Abmahnung durch den Arbeitgeber?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer wegen einer Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihn zur zukünftigen Einhaltung seiner Pflichten anzuhalten.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für eine Abmahnung?

Die Grundlage für eine Abmahnung ergibt sich aus § 314 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Abmahnung dient dabei als Voraussetzung für eine spätere Kündigung.

Wie muss eine Abmahnung formuliert sein?

Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. So müssen darin das Fehlverhalten des Arbeitnehmers konkret benannt, die arbeitsvertragliche Pflicht, die verletzt wurde, genannt und die Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung aufgezeigt werden. Die Abmahnung muss zudem dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden und von diesem unterzeichnet werden.

Welche Konsequenzen hat eine Abmahnung für den Arbeitnehmer?

Eine Abmahnung hat für den Arbeitnehmer zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen. Sie dient jedoch als Warnung und kann im Wiederholungsfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Eine Abmahnung kann auch dazu führen, dass der Arbeitnehmer bei der nächsten Beförderung oder Gehaltserhöhung nicht berücksichtigt wird.

Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?

Eine Abmahnung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Der Verstoß muss dabei erheblich genug sein, um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar zu machen.

Kann ein Arbeitgeber auch zu Unrecht abmahnen?

Ja, ein Arbeitgeber kann auch zu Unrecht abmahnen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit, die Abmahnung gerichtlich überprüfen zu lassen. Er kann dann beispielsweise eine Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte oder eine Entschädigung wegen des durch die Abmahnung verursachten immateriellen Schadens verlangen.




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