Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 26. September 2023

Bei der Arbeitsbescheinigung handelt es sich um ein Dokument, das nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit vorgelegt werden muss, damit Arbeitslosengeld I beantragt werden kann. Die Bescheinigung wird dabei durch den ehemaligen Arbeitgeber ausgestellt. Ohne Vorlage der Bescheinigung erfolgt in der Regel keine Bewilligung des Arbeitslosengelds durch die Agentur für Arbeit. Jedoch kann es hiervon auch Ausnahmen geben.

Was ist eine Arbeitsbescheinigung?

Agentur für Arbeit (© Tobias Arhelger - stock.adobe.com)
Agentur für Arbeit (© Tobias Arhelger - stock.adobe.com)
Kommt es zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, füllt der Arbeitgeber ein Formular der Bundesagentur für Arbeit aus – die sogenannte Arbeitsbescheinigung.

Die Arbeitsbescheinigung dient als Basis für die Bewertung des Anrechts auf Arbeitslosengeld. Denn ob jemand Arbeitslosengeld erhält, entscheidet die Agentur für Arbeit. Um diese Entscheidung zu treffen, sind bestimmte Informationen nötig.

Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Bescheinigung auf Anfrage ihrer Angestellten oder der Arbeitsagentur zu erstellen, gemäß § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch.

Die Arbeitsbescheinigung kann auch elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit gesendet werden, indem der eService BEA genutzt wird. Arbeitnehmer müssen über die elektronische Übermittlung informiert werden und haben die Möglichkeit dieser zu widersprechen.

Fachanwalt.de-Tipp: Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Übermittlung über eService BEA für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2022 enden, verpflichtend. Ab diesem Datum entfallen auch die Informationspflicht des Arbeitgebers und das bis dahin bestehende Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer.

Die Arbeitsbescheinigung bildet für die Agentur für Arbeit die Basis, um anhand der darin gemachten Angaben über den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld zu entscheiden und zu ermitteln, in welcher Höhe ihm das Geld zusteht. So kann die Agentur für Arbeit beispielsweise aus der Arbeitsbescheinigung ablesen, wie lange der Arbeitnehmer in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Und auch der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der in der Bescheinigung genannt wird, ist für die Anspruchsermittlung relevant. So kann es beispielsweise Sperrfristen für das Arbeitslosengeld geben, abhängig davon, wer gekündigt hat und ob es sich um eine fristgerechte oder fristlose Kündigung gehandelt hat.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Arbeitsbescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Arbeitsbestätigung. Die Arbeitsbestätigung wird während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und gibt lediglich den Nachweis, dass man sich aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis befindet. Notwendig kann dies zum Beispiel bei der Beantragung eines KiTa-Platzes sein.

Inhalt

Durch die Arbeitsbescheinigung wird ein ehemaliges Beschäftigungsverhältnis bestätigt. Was in einer solchen Bescheinigung angegeben werden muss, wird in § 312 SGB III geregelt. Zu den erforderlichen Angaben gehören demnach insbesondere:

  • Angabe, welche Art von Tätigkeit vom Arbeitnehmer ausgeführt wurde
  • Datum der Aufnahme der Tätigkeit, des Endes, etwaige Unterbrechungen und Angabe des Grundes, weshalb das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde (z.B. betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung, Eigenkündigung des Arbeitnehmers, fristgemäße oder fristlose Kündigung u.a.)
  • das Arbeitsentgelt und die sonstigen monetären Leistungen, die der Arbeitnehmer zu beanspruchen oder erhalten hat

Das Formular verlangt weiterhin Informationen u.a. zu den betrieblichen Daten des Arbeitgebers, den persönlichen Daten des Arbeitnehmers und Angaben zur Kündigungsfrist. Auch der wöchentliche Umfang der Tätigkeit ist zu nennen, mithin, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hat.

Fachanwalt.de-Tipp: Um unnötige Rückfragen zu verhindern, achten Sie darauf, dass die Arbeitsbescheinigung lückenlos ausgefüllt und sowohl mit dem Firmenstempel als auch der Unterschrift versehen ist. Arbeitnehmer sollen keine eigenen Eintragungen auf der Bescheinigung vornehmen. Falls zusätzliche Informationen erforderlich sind, werden diese separat von der Agentur angefordert.

Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass sich beim Ausfüllen der Bescheinigung Fehler eingeschlichen haben, kann sich der Arbeitgeber an den zuständigen Sachbearbeiter wenden und diesen entsprechend informieren. Eine Korrektur der Angaben ist somit möglich.

Sollten die Fehler auf grober Fahrlässigkeit oder böser Absicht beruhen und wurde dem Arbeitnehmer dadurch sein Anspruch auf Arbeitslosengeld verwehrt, kann er eine Schadensersatzforderung gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber geltend machen. Der Arbeitnehmer hat außerdem die Möglichkeit, sich an die Sozialgerichte zu wenden, um im Falle einer falschen Arbeitsbescheinigung Berichtigung zu verlangen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dabei helfen, die Rechte des  Arbeitnehmers durchzusetzen.

Vorlage von der Agentur für Arbeit

Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbescheinigung schriftlich oder elektronisch bei der Agentur für Arbeit einreichen. Das entsprechende Formular der Arbeitsbescheinigung, das vom Arbeitgeber auszufüllen ist, wird von der Agentur für Arbeit als Vorlage zum Download bereitgestellt oder kann . Dieser Vordruck ist zwingend zu verwenden!

Alternativ kann - bzw. für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2022 enden muss - die Bescheinigung elektronisch übermittelt werden: www.arbeitsagentur.de/bea.

Fachanwalt.de-Tipp: Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten auch eine entsprechende Funktion für die digitale Übermittlung an.

Arbeitsbescheinigung anfordern vom Arbeitgeber

Bis 2015 war es so, dass der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert eine Arbeitsbescheinigung ausstellen musste. Seit dem 01.01.2016 muss er dies nun nur noch tun, wenn der Arbeitnehmer oder auch die Agentur für Arbeit die Ausstellung verlangt.

Der Arbeitnehmer kann die Arbeitsbescheinigung in einem kurzen Schreiben einfach schriftlich bei seinem Arbeitgeber anfordern. Dies geht übrigens auch dann, sollte aktuell noch eine Kündigungsschutzklage laufen. Der Arbeitgeber hat kein Zurückbehaltungsrecht. Keine Arbeitsbescheinigung wird in der Regel benötigt, wenn der Arbeitnehmer direkt in einen neuen Job übergeht.

Fachanwalt.de-Tipp: § 312 SGB III regelt ganz klar, dass der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers oder der Agentur für Arbeit dazu verpflichtet ist, eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Sollte sich der Arbeitgeber hier wenig kooperativ zeigen und eine Ausstellung verweigern, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

Aus § 404 Absatz 2 Nr. 19 SGB III geht zudem hervor, dass der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig eine Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt. In diesem Fall muss mit einem empfindlichen Bußgeld gerechnet werden.

Sollte auch dieses den Arbeitgeber nicht dazu bewegen, die Arbeitsbescheinigung auszustellen, kann dessen ehemaliger Arbeitnehmer auch gerichtlich gegen ihn vorgehen und so die Ausstellung der Bescheinigung verlangen. Die vorherige Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ist jedoch in jedem Fall ratsam. Dieser kann sich um eine außergerichtliche Lösung bemühen.

Ist diese nicht möglich, kann der Fachanwalt die Sinnhaftigkeit einer Klage im konkreten Fall einschätzen. Denn es gilt grundsätzlich, dass in erster Linie die Agentur für Arbeit dazu verpflichtet ist, die Arbeitsbescheinigung einzuholen.

Fachanwalt.de-Tipp: Es ist ratsam, die Arbeitsbescheinigung dem Arbeitnehmer vor Zeugen zu übergeben oder sich den Erhalt vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen zu lassen. So kann dem Arbeitgeber später keine angebliche Weigerung unterstellt werden, die zu einem Bußgeld führen kann.

Muster: Anforderung einer Arbeitsbescheinigung

Wünscht der Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung, kann er diese schriftlich beim Arbeitgeber anfordern. Möglich ist folgende Formulierung als Beispiel:

Anforderung einer Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III

 

Sehr geehrter Herr X,

mein Arbeitsverhältnis mit Ihnen bestand vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx.

Um den mir zustehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können, benötige ich die Arbeitsbescheinigung, die ich Sie bitte, auszufüllen. Ein entsprechender Vordruck der Agentur der Arbeit ist diesem Schreiben beigefügt.

Bitte senden Sie die ausgefüllte Arbeitsbescheinigung an die oben genannte Adresse.

Mit freundlichen Grüßen,

XX

 

Anlage: Formular Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III

Welche Fristen sind zu beachten?

Grundsätzlich gibt es im Gesetz keine festgelegte Frist, nach der sich der Arbeitgeber richten muss. Dafür hat der Arbeitgeber sich jedoch nach den Fristen zu richten, die von der Agentur für Arbeit vorgegeben werden. Und diese betragen in der Regel 2 oder 4 Wochen. Diese Fristen sind recht kurz gehalten, damit dem Arbeitnehmer eine zeitnahe Bearbeitung seines Antrags auf Arbeitslosengeld ermöglicht werden kann.

Ist Arbeitslosengeld ohne Arbeitsbescheinigung möglich?

Arbeitsbescheinigung anfordern (© StockPhotoPro - stock.adobe.com)
Arbeitsbescheinigung anfordern (© StockPhotoPro - stock.adobe.com)
Theoretisch ist Arbeitslosengeld auch ohne Arbeitsbescheinigung möglich. Im SGB I ist dazu entsprechend geregelt, dass die Agentur für Arbeit Vorschüsse zahlen kann, sollte der Anspruch dem Grunde nach bestehen und lediglich die Feststellung der Anspruchshöhe noch andauern.

In der Praxis sieht dies jedoch in vielen Fällen anders aus. Hier wird die Auszahlung aufgeschoben, bis der Agentur für Arbeit sämtliche benötigten Informationen vorliegen.

Den nun arbeitslosen Arbeitnehmer kann es daher finanziell hart treffen, sollte keine Arbeitsbescheinigung vorliegen. Bis diese eingereicht wird und das Arbeitslosengeld damit offiziell gewährt werden kann, kann der Arbeitnehmer die Agentur für Arbeit dazu auffordern, vorübergehendes Arbeitslosengeld zu zahlen. Wenn nötig, kann hierzu auch ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um der Aufforderung an Nachdruck zu verleihen.

Es kann vor dem Arbeitsgericht Klage auf Erteilung der Arbeitsbescheinigung erhoben werden. Da eine gerichtliche Entscheidung jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen kann und der Arbeitnehmer regelmäßig Interesse daran haben wird, seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zeitnah durchzusetzen, ist es ratsam, sich zugleich auch an die Agentur für Arbeit zu wenden, um bei dieser auf eine Bußgeldandrohung gegenüber dem Arbeitgeber hinzuwirken.

Datenschutz beachten

Dem Arbeitgeber steht es frei, ob er die Arbeitsbescheinigung auf Papier ausdruckt (oder direkt ein entsprechendes Papierformular verwendet) und der Agentur für Arbeit auf postalischem Weg zukommen lässt, oder ob er die Bescheinigung elektronisch übermitteln will. Der Arbeitnehmer darf einer elektronischen Übermittlung jedoch nicht widersprechen! Tut er dies, ist die elektronische Übermittlung unzulässig.

Wählt der Arbeitgeber die elektronische Übermittlung, gilt es, bestimmte Datenschutzrichtlinien zu beachten. Datenschutzrechtliche Vorgaben für die digitale Übermittlung sind im SGB IV zu finden. Eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung muss gewährleistet sein. Um diesem gerecht zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten.

Die Bescheinigung kann über eine entsprechende Lohnbuchhaltungs-Software übermittelt werden. Mittlerweile bieten viele Programme eine entsprechende Funktion an. Steht eine solche Software nicht zur Verfügung, kann auch die elektronische Ausfüllhilfe sv.net genutzt werden. Nicht erlaubt ist es, die Bescheinigung lediglich als PDF per E-Mail an die Arbeitsagentur zu schicken.

FAQ zum Thema Arbeitsbescheinigung

Was ist eine Arbeitsbescheinigung?

Eine Arbeitsbescheinigung ist ein Dokument, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellt. Es dient als Nachweis die Bewertung des Anrechts auf Arbeitslosengeld.

Wer hat Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung?

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung. Der Anspruch ergibt sich aus § 312 Abs. 1 SGB III. Ausgenommen sind nur Arbeitnehmer, die weniger als einen Monat beschäftigt waren oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis hatten.

Was wird mit der Arbeitsbescheinigung bescheinigt?

Durch die Arbeitsbescheinigung wird ein ehemaliges Beschäftigungsverhältnis bescheinigt. Was in einer solchen Bescheinigung angegeben werden muss, wird in § 312 SGB III geregelt. Zu den erforderlichen Angaben gehören demnach insbesondere:

  • Angabe, welche Art von Tätigkeit vom Arbeitnehmer ausgeführt wurde
  • Datum der Aufnahme der Tätigkeit, des Endes, etwaige Unterbrechungen und Angabe des Grundes, weshalb das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde (z.B. betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung, Eigenkündigung des Arbeitnehmers, fristgemäße oder fristlose Kündigung u.a.)
  • das Arbeitsentgelt und die sonstigen monetären Leistungen, die der Arbeitnehmer zu beanspruchen oder erhalten hat

Wann muss eine Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden?

Eine Arbeitsbescheinigung wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Anfrage des Mitarbeiters oder der Arbeitsagentur ausgestellt. Eine offizielle gesetzliche Frist hierzu gibt es nicht.

Welche Angaben muss eine Arbeitsbescheinigung enthalten?

Eine Arbeitsbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Beschäftigungszeitraum (Beginn und Ende)
  • Art und Umfang der Tätigkeit
  • Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Höhe des Arbeitsentgelts und der Arbeitszeit

Muss der Arbeitgeber die Vorlage von der Agentur benutzen?

Ja, der Arbeitgeber muss die Arbeitsbescheinigung in Papierform oder digital über BEA bei der Agentur für Arbeit einreichen und hierfür das entsprechende Formular von der Arbeitsagentur nutzen.

Was ist der Zweck einer Arbeitsbescheinigung?

Die Arbeitsbescheinigung wird von den Arbeitsagenturen benötigt, um die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld zu prüfen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsbescheinigung ausstellt?

Wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung des Arbeitnehmers keine Arbeitsbescheinigung ausstellt, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht eine entsprechende Klage einreichen. Zudem kann auch die Arbeitsagentur den Arbeitgeber direkt anschreiben und die Arbeitsbescheinigung anfordern. In der Regel ist das der effektivere und schnellere Weg.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Arbeitsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für Arbeitnehmer und Arbeitsagenturen. Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung. Die Arbeitsbescheinigung muss in der Vorlage vorgegebene Angaben enthalten. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsbescheinigung ausstellt, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. Die Arbeitsagentur kann den Arbeitgeber auch direkt anschreiben und die Bescheinigung verlangen.



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