Arbeitsvertrag zum Minijob / Nebenjob – Tipps zu diesem Thema

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 21. August 2024

Millionen Arbeitnehmer gehen in Deutschland einem Minijob nach und gehören somit zu den gering entlohnt Beschäftigten. Entlohnt werden sie für einen Minijob mit maximal 520 Euro. Vor allem Frauen, die Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen möchten, entscheiden sich für einen Minijob. Dabei sollten bei einem Arbeitsvertrag zum Minijob / Nebenjob einige Punkte beachtet werden.

Minijob / Nebenjob: Was ist das eigentlich?

Als Minijob bezeichnet man Arbeitsverhältnisse, die lediglich auf kurze Zeit ausgelegt sind oder die regelmäßig mit einem Verdienst von 520 Euro monatlich entlohnt werden. Hierbei ist es unerheblich, wie viel für diesen Verdienst wöchentlich gearbeitet wird. Es wird zwischen zwei Minijob-Varianten unterschieden:

  • Geringfügig entlohnt Beschäftigte: Die Minijobber verdienen hier maximal 520 Euro im Monat.
  • Kurzfristig Beschäftigte: Der Minijobber wird nur kurzfristig angestellt. Die Dauer der Beschäftigung beschränkt sich dann auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Minijob / Nebenjob & Arbeitsvertrag (© Tatjana Balzer / fotolia.com)
Minijob / Nebenjob & Arbeitsvertrag (© Tatjana Balzer / fotolia.com)
Wer als Minijobber mehr Lohn erhält als es für eine geringfügige Beschäftigung vorgesehen ist, zählt nicht mehr zu den geringfügig Beschäftigten. Rückwirkende Konsequenzen hat dies nicht. Zudem ist die festgelegte Grenze nicht als allzu starr anzusehen, es sind gewisse Ausnahmen von der Regel zulässig. Etwa dann, wenn es sich nur hin und wieder um eine nicht vorhersehbare Überschreitung der Arbeitsentgeltgrenze handelt. Der Minijobber behält dann weiterhin seinen Status als geringfügig Beschäftigter.

Minijobs werden gern als Nebenjob gewählt. Bei einem Nebenjob handelt es sich um eine Tätigkeit, die parallel zur Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.

Arbeitsvertrag Minijob / Nebenjob: Rechte und Pflichten

Ein Nebenjob wird üblicherweise parallel zu einer Vollzeitarbeitsstelle ausgeführt, bei Schülern oder Studenten ist die Schule bzw. das Studium die jeweilige Haupttätigkeit. Damit die Haupttätigkeit nicht leidet, ist die wöchentliche Arbeitszeit des Nebenjobs begrenzt. Gemäß § 2 des Arbeitszeitgesetzes darf in der Woche maximal 48 Stunden gearbeitet werden. Wer also in seiner Vollzeitstelle bereits eine 40-Stunden-Woche haben sollte, kann noch weitere acht Stunden seinem Nebenjob nachgehen.

Es sind jedoch zwischen den beiden Tätigkeiten entsprechende Ruhepausen einzuhalten, die von § 5 Arbeitszeitgesetz vorgegeben werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die Haupttätigkeit nicht unter dem Nebenjob leiden darf und der Nebenjob die Ausübung des Hauptjobs nicht behindert. Bei einem berechtigten Interesse kann der Arbeitgeber seinem Angestellten auch einen Nebenjob untersagen.

Diesbezüglich sollte der Arbeitnehmer einen Blick in seinen Arbeitsvertrag der Haupttätigkeit werfen. Dort ist meist eine Genehmigungspflicht geregelt, so dass der Nebenjob dem Arbeitgeber bekannt gemacht werden muss.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht jedoch die Pflicht, gesetzlich krankenversichert zu sein. Da die Krankenversicherung nicht durch einen Arbeitsvertrag für einen Minijob abgedeckt ist, muss sich der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er sich freiwillig gesetzlich oder auch privat krankenversichert, sich familienversichert oder die Pflichtversicherung in einer GKV wählt. Bei kurzfristig Beschäftigten wird die Versicherung durch das Jobcenter bzw. die Arbeitsagentur übernommen.

Fachanwalt.de-Tipp: Minijobber sollten sich darüber bewusst sein, dass ihnen im Krankheitsfall kein Krankengeld zusteht. Für die ersten sechs Wochen wird zwar eine Lohnfortzahlung vorgenommen, danach erfolgt jedoch keine weitere Zahlung. Als Minijobber müsste man in diesem Fall ALG II beantragen.

Kündigung

Kündigung eines Minijob-Arbeitsvertrags (© Stockfotos-MG / fotolia.com)
Kündigung eines Minijob-Arbeitsvertrags (© Stockfotos-MG / fotolia.com)
Wie bei der Unterzeichnung jedes Arbeitsvertrages, sollte auch bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob ein besonderes Augenmerk auf die Kündigungsregelungen geworfen werden. Generell sieht das Gesetz eine einheitliche Regelung für alle Beschäftigungsverhältnisse vor.

Beide Seiten haben die Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende des Kalendermonats zu kündigen. Für interimsmäßige Aushilfen kann eine geringe Kündigungsfrist für die ersten drei Monate gelten. Kündigt der Arbeitgeber, hat dieser sich an die Kündigungsfristen des BGB zu halten, welche sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richten. Die Kündigungsfristen sind in § 622 BGB zu finden.

Besteht ein Tarifvertrag, können abweichende Kündigungsfristen gelten. Eine Kündigung, die sich nicht nach den geltenden Fristen richtet, ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist. Eine außerordentliche Kündigung ist u.a. bei Diebstahl, Bestechlichkeit oder auch Mobbing möglich.

Arbeitsvertrag Minijob / Nebenjob

Was den Arbeitsvertrag für einen Minijob insbesondere auszeichnet ist, dass er weder eine Kranken-, noch eine Pflege- oder Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer vorsieht. Die Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung wird dabei im Sozialgesetzbuch im Fünften Buch in Paragraph 7 geregelt. Vom Arbeitgeber wird durchaus ein pauschaler Betrag zur Kranken- und Rentenversicherung abgeführt, dies führt jedoch nicht zu einer automatischen Krankenversicherung des Arbeitnehmers, der sich hierum selbst kümmern muss.

Fachanwalt.de-Tipp: Bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags für einen Minijob sollten Arbeitnehmer nachschauen, dass die Zahlung gelegentlicher Beträge, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, schon bei der Höhe des durchschnittlichen Lohns mitberücksichtigt werden. Andernfalls riskieren sie, dass das Entgelt die Grenze von 520 Euro übersteigt und sich die Anstellung in eine versicherungspflichtige Tätigkeit wandelt. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden, der den Arbeitsvertrag für einen Minijob für den Arbeitnehmer durchprüft.

Der Minijob wird pauschal mit 2 Prozent besteuert. Dieser Abzug wird durch den Arbeitgeber getragen, das gleiche gilt für die 13 Prozent für die Krankenversicherung und die 15 Prozent für die Rentenversicherung. Verzichtet der Minijobber auf eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, muss er den Differenzbetrag tragen, der bei 3,7 Prozent des Gehalts liegt. Abgaben zur Arbeitslosenversicherung entfallen bei einem Minijob.

Vorteile Arbeitsvertrag Minijob / Nebenjob auf Stundenbasis für Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber kann es verschiedene Vorteile mit sich bringen, einen Arbeitnehmer als Minijobber einzustellen. Werden Arbeitskräfte auf Minijob-Basis eingestellt, gewinnt das Unternehmen an Flexibilität. Kurzfristige Aufträge und ein erhöhtes Arbeitsaufkommen machen es erforderlich, dass mehr Arbeitskapazitäten bereitstehen.

Das Vollzeitpersonal kann Überstunden leisten, aber auch nur bis zu einem gewissen Grad, bevor das Arbeitsklima leidet und die Motivation verlorengeht. Zusätzliche Vollzeitkräfte können nicht eingestellt werden, da sich die Auftragslage schnell wieder ändern kann. Daher lohnt es sich für Unternehmen, Minijobber einzustellen, um flexibel auf die Auftragslage reagieren zu können. Und wenn einmal ein erfahrener Mitarbeiter in Rente geht, wird ihm durch eine Beschäftigung auf Minijob-Basis die Möglichkeit gegeben, weiterhin im Unternehmen tätig zu sein. Der Angestellte kann einer sinnvollen Tätigkeit weiterhin nachgehen, das Unternehmen profitiert weiterhin von dessen vorhandenem Wissen.

Minijobs bringen noch weitere Vorteile für den Arbeitgeber mit sich. So etwa einen nur geringen bürokratischen Aufwand, da die Verwaltung der Minijobs durch die Minijobzentrale durchgeführt wird. Minijobber sind zudem meist sehr flexibel einsetzbar und können auch am Wochenende und in Randzeiten arbeiten. Auch Steuervorteile sind an dieser Stelle zu nennen. Das Gehalt von Minijobbern gilt brutto gleich netto, was sich gegenüber einer regulären Überstundenbezahlung durchaus für den Arbeitgeber rechnen kann.

Fachanwalt.de-Tipp: Weitere Informationen zum Thema Ausbildung und Nebenjob findet man auf ikk-classic.de

FAQ zum Arbeitsvertrag Minijob

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt maximal 520 Euro beträgt. Der Arbeitgeber zahlt hierbei in der Regel pauschale Abgaben an die Sozialversicherung.

Wie kommt ein Arbeitsvertrag für einen Minijob zustande?

Ein Arbeitsvertrag für einen Minijob kommt wie jeder andere Arbeitsvertrag auch durch ein Angebot und eine Annahme zustande. Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer eine Stelle als geringfügig Beschäftigter an, der Arbeitnehmer nimmt das Angebot an.

Welche Angaben müssen im Arbeitsvertrag für einen Minijob enthalten sein?

Im Arbeitsvertrag für einen Minijob müssen unter anderem folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Höhe des Arbeitsentgelts
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen

Wie hoch ist das Arbeitsentgelt bei einem Minijob?

Das Arbeitsentgelt bei einem Minijob darf monatlich maximal 520 Euro betragen. Eine Beschäftigung auf Stundenbasis ist hierbei möglich.

Gibt es Besonderheiten bei der Sozialversicherung bei einem Minijob?

Ja, bei einem Minijob gibt es Besonderheiten bei der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber zahlt hierbei pauschale Abgaben an die Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Minijob?

Bei einem Minijob gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer grds. jeweils eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einhalten müssen.

Welche Steuern fallen bei einem Minijob an?

Bei einem Minijob fallen in der Regel keine Steuern an, da der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Sozialversicherung zahlt. Der Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, eine Lohnsteuerkarte abzugeben und somit eventuell Steuern zu zahlen.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer bei einem Minijob mehr als 520 Euro verdient?

Wenn der Arbeitnehmer bei einem Minijob mehr als 520 Euro verdient, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Der Arbeitsvertrag muss entsprechend angepasst werden und es fallen höhere Sozialversicherungsbeiträge an.

Wie kann ein Arbeitsvertrag für einen Minijob gekündigt werden?

Ein Arbeitsvertrag für einen Minijob kann wie jeder andere Arbeitsvertrag auch durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet werden. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen und eingehalten werden müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Was ist bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob in Bezug auf den Urlaubsanspruch zu beachten?

Auch bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch beträgt dabei mindestens 24 Werktage pro Jahr, bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird der Minijob nur an einem oder zwei Tagen pro Woche ausgeübt, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Was ist bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob in Bezug auf die Arbeitszeit zu beachten?

Auch bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob gelten die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit. Das bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten darf. Ausnahmen sind hierbei möglich, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Was ist bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob in Bezug auf die Sozialversicherung zu beachten?

Bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob muss der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Sozialversicherung zahlen. Der Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Es ist daher wichtig, dass beide Parteien sich über die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen informieren.

Welche Vorteile bietet ein Arbeitsvertrag für einen Minijob?

Ein Arbeitsvertrag für einen Minijob bietet sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vorteile. Der Arbeitgeber kann auf diese Weise flexibel auf Bedarfsschwankungen reagieren und der Arbeitnehmer kann nebenbei Geld verdienen, ohne dabei zu viele Abgaben leisten zu müssen.

Was sind mögliche Nachteile bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob?

Mögliche Nachteile bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob können sein, dass der Arbeitsplatz unsicherer ist als bei einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung und dass der Arbeitnehmer oft keine Aufstiegsmöglichkeiten hat. Zudem sind die Verdienstmöglichkeiten begrenzt, da das monatliche Arbeitsentgelt maximal 520 Euro betragen darf.


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