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Arbeitszeugnis anfordern – Ihr Recht gegenüber dem Arbeitgeber

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 28.11.2024

Ein Arbeitszeugnis ist für das berufliche Weiterkommen enorm wichtig. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Ausstellung eines einfachen oder vorzugsweise qualifizierten Arbeitszeugnisses, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Die rechtliche Anspruchsgrundlage findet sich in § 630 BGB. Alles Wichtige und wie Sie ein Arbeitszeugnis anfordern, das erfahren Sie im Folgenden.

Gesetzlicher Anspruch auf Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch darauf, ein schriftliches Arbeitszeugnis zu erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Der Anspruch hieraus ergibt sich aus § 630 BGB: „Bei Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.“

Arbeitszeugnis anfordern (© eyezoom1001 / fotolia.com)
Arbeitszeugnis anfordern (© eyezoom1001 / fotolia.com)
Der gesetzliche Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses steht prinzipiell jedem zu, ganz gleich, ob es sich um einen Festangestellten, einen Praktikanten oder einen Auszubildenden handelt. Auch Teilzeit- haben neben Vollzeitkräften einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, ebenso wie Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag.

Arbeitnehmer haben zudem die Wahl zwischen einem einfachen oder einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Der Unterschied zwischen den beiden Zeugnisarten liegt darin, dass in einem qualifizierten Arbeitszeugnis nicht nur Angaben wie die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses oder Angaben zu den Aufgaben des jeweiligen Arbeitnehmers zu finden sind, sondern auch eine Beurteilung dessen Leistungen, Sozialverhalten und Kommentare zu seinen Kompetenzen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Der Arbeitnehmer muss das Arbeitszeugnis selbst beim Arbeitgeber anfordern. Das Ausstellen erfolgt somit erst, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt! Wer sich für ein einfaches Arbeitszeugnis entschieden hat, kann später nicht noch ein qualifiziertes anfordern.

Frist

Wie erwähnt, hat ein Arbeitnehmer einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Fraglich ist nun, ob es Fristen bei dem Anfordern des Zeugnisses zu beachten gibt. Dabei wird wieder zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis unterschieden. Geht es um das einfache Arbeitszeugnis, kann dieses so lange angefordert werden, wie das Unternehmen die jeweiligen Mitarbeiterunterlagen zur Verfügung hat. Anders sieht es hingegen bei dem qualifizierten Arbeitszeugnis aus. Hier sind bestimmte Fristen zu beachten. Es gibt arbeits- und tarifvertragliche Fristen sowie gesetzliche Fristen und Fristen, die sich aus Urteilen der Rechtsprechung ergeben. Dabei gilt, dass vertragliche Fristen Vorrang gegenüber gesetzlichen Fristen haben. Der Arbeitnehmer sollte daher zunächst einmal prüfen, ob es vertraglich festgelegte Fristen gibt, die regeln, wie lange ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert werden kann.

  • Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag kann beispielsweise eine Klausel zu finden sein, aus der sich ergibt, dass Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, innerhalb eines bestimmten Zeitraums (beispielsweise vier Wochen) nach ihrer Fälligkeit geltend gemacht werden müssen. Fälligkeit würde in diesem Fall den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis bezeichnen. Die Frist in Arbeitsverträgen muss mindestens drei Monate betragen, andernfalls ist der Passus unwirksam.

Gibt der Arbeitsvertrag keine Fristenregelungen zur Einforderung wieder, sollte ein Blick in den Tarifvertrag geworfen werden. Wer hier überfordert ist, kann sich auch an den Personal- oder Betriebsrat wenden oder bei der Gewerkschaft nachfragen.

  • Gesetz

Wenn Arbeits- oder Tarifvertrag nicht weiterhelfen, dann das Gesetz. In § 195 BGB findet sich die regelmäßige Verjährungsfrist, die eine Frist von drei Jahren vorgibt. Somit hätte der Arbeitnehmer drei Jahre Zeit, das Arbeitszeugnis einzufordern, danach wäre der Anspruch verjährt. § 199 BGB regelt dabei den Beginn der Verjährungsfrist.

  • Rechtsprechung

Schließlich gibt es noch die Urteile aus der Rechtsprechung, nach denen man sich richten kann. So geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor, dass die Frist nur ein Jahr beträgt.

Arbeitszeugnis bei der Kündigung oder nachträglich anfordern?

Ratsam ist es durchaus, den Arbeitgeber bereits vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen auf das Ausstellen des Arbeitszeugnisses anzusprechen. Gerade auch, wenn der Arbeitnehmer sich bei anderen Unternehmen bewerben möchte, während er noch bei seinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt ist, kann es sinnvoll sein, schon über sein Arbeitszeugnis zu verfügen. Der Arbeitnehmer hat direkt nach Ausspruch der Kündigung Anspruch auf das Zeugnis, auch, wenn er noch eine Weile in dem Unternehmen arbeitet.

Arbeitszeugnis nach Jahren anfordern

Sagen weder Tarif- noch Arbeitsvertrag etwas zu den Fristen, wäre es dem Arbeitnehmer theoretisch möglich, auch noch Jahre später das Zeugnis anzufordern, wenn denn noch die Mitarbeiterunterlagen beim Unternehmen vorhanden sind. Gemäß der Rechtsprechung sollte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis jedoch unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angefordert werden, andernfalls ist der Anspruch verwirkt, auch dann, wenn keine Fristen vorhanden sind. Laut Rechtsprechung wäre der Anspruch nach sechs Monaten bis drei Jahren verwirkt, die Rechtsprechung fällt hier sehr unterschiedlich aus. Es ist in jedem Fall ratsam, sich zeitnah um sein Zeugnis zu kümmern, da es auch mit immer längerer Zeitspanne nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen schwieriger wird, den Mitarbeiter angemessen zu bewerten.

Vorlage für Ihr Schreiben mit Fristsetzung

Arbeitnehmer haben beim Anfordern eines Arbeitszeugnisses zwei Möglichkeiten. Zum einen kann die Bitte um Ausstellung direkt in die Kündigung reingeschrieben werden, zum anderen kann die Anforderung separat erfolgen. So wie im folgenden Beispiel.

Name und Adresse Arbeitnehmer


Name und Adresse Arbeitgeber

                                                                                                                         Datum/Ort

Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
                                                                                                                  
Sehr geehrte/r Frau/Herr,

seit dem xx ist mein Arbeitsverhältnis mit Ihnen beendet. Ich möchte Sie daher bitten, mir ein
qualifiziertes, berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.

Anbei finden Sie eine Übersicht aller meines ausgeübten Tätigkeiten und Aufgaben, die ich in den
letzten Jahren in Ihrem Unternehmen übernommen habe.

Ich bitte Sie um kurzfristige Ausstellung bis zum xx, da ich das Arbeitszeugnis für kommende
Bewerbungsverfahren benötige.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift Arbeitnehmer

Sie können hier die Anforderung eines Arbeitszeugnisses als Word-Dokument herunterladen

Korrektur vom Arbeitszeugnis anfordern

Der Arbeitgeber ist zur wohlwollenden Formulierung angehalten, um ihm die berufliche Zukunft nicht zu erschweren. Dennoch ist ein realistisches Bild abzugeben. Wer mit seinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist, kann es nachträglich korrigieren lassen. Möglich ist dies bei Nichteinhaltung formaler Vorschriften sowie der inhaltlich unvollständigen oder falschen Wiedergabe von Bewertungen oder Tätigkeitsbereichen. Laut Landesarbeitsgericht Mainz, hat der Arbeitnehmer nach Erhalt des Zeugnisses bis zu zehn Monate Zeit, eine Korrektur einzufordern. Der Arbeitgeber kann wegen der Korrektur persönlich angesprochen werden oder der Arbeitnehmer legt schriftlichen Widerspruch ein. Die Korrekturen werden nicht am alten Zeugnis vorgenommen, vielmehr wird ein neues ausgestellt. Und es wird auch nicht das gesamte Zeugnis neu formuliert, nur die beanstandeten Passagen werden geändert.

Arbeitgeber verweigert ein Arbeitszeugnis

Nicht immer kümmert sich der Arbeitgeber auch direkt um die Bitte des Arbeitnehmers um Ausstellung eines Zeugnisses. Hört man nichts mehr vom Arbeitgeber, kann dieser zunächst schriftlich abgemahnt werden. Optional kann der Arbeitnehmer auch einen eigenen Entwurf eines Arbeitszeugnisses beilegen, um es dem Arbeitgeber einfacher zu machen. Zudem lässt sich so besser kontrollieren, was letztlich alles in dem Zeugnis steht.

Empfehlenswert ist es, die Mahnung dem Arbeitgeber per Einschreiben zukommen zu lassen, um den Erhalt bestätigt zu haben. Wenn auch das nichts helfen sollte, kann der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses nach Ablauf der Frist auch gerichtlich eingeklagt werden. Hierzu gibt es die sogenannte Zeugnisklage. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier entsprechend weiterhelfen. Hat die Klage Erfolg, ist der Arbeitgeber dazu verurteilt, ein entsprechendes Arbeitszeugnis auszustellen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Wenn Sie ein professionelles Arbeitszeugnis schreiben lassen möchten, finden Sie weitere Informationen dazu auf die-bewerbungsschreiber.de.

Arbeitszeugnis anfordern – Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das von einem Arbeitgeber ausgestellt wird, um die Leistungen und Fähigkeiten eines ehemaligen Mitarbeiters zu dokumentieren. Das Zeugnis enthält Angaben über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Tätigkeiten des Arbeitnehmers sowie eine Bewertung der Arbeitsleistung.

Wofür wird ein Arbeitszeugnis benötigt?

Ein Arbeitszeugnis dient dem ehemaligen Arbeitnehmer als Nachweis seiner Tätigkeiten und Leistungen im Arbeitsverhältnis. Es wird oft benötigt, um sich bei anderen Arbeitgebern zu bewerben. Zudem kann es auch als Referenz dienen.

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt auch bei befristeten Arbeitsverträgen oder bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Ausgenommen sind lediglich Arbeitnehmer in Probezeit, da in diesem Zeitraum noch keine endgültige Beurteilung der Arbeitsleistung erfolgen kann.

Wie kann ein Arbeitszeugnis angefordert werden?

Ein Arbeitszeugnis kann schriftlich oder mündlich bei dem ehemaligen Arbeitgeber angefordert werden. Es empfiehlt sich jedoch, dies schriftlich zu tun, um später einen Nachweis zu haben. In der Anfrage sollte der Arbeitnehmer angeben, dass er ein Arbeitszeugnis benötigt und die Kontaktdaten angeben, an die das Zeugnis gesendet werden soll. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitszeugnis innerhalb einer angemessenen Frist auszustellen.

Welche Informationen muss ein Arbeitszeugnis enthalten?

Ein Arbeitszeugnis muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name des Arbeitnehmers
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Art und Umfang der Tätigkeit
  • Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers
  • Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Datum und Ort der Ausstellung
  • Unterschrift des Arbeitgebers

Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

Ein Arbeitszeugnis ist in der Regel in drei Teile unterteilt:

  • Einleitung: Hier werden der Name des Arbeitnehmers und der Zeitraum des Arbeitsverhältnisses genannt.
  • Hauptteil: Hier wird die Tätigkeit des Arbeitnehmers beschrieben und bewertet.
  • Schluss: Hier werden das Ende des Arbeitsverhältnisses und gute Wünsche für die Zukunft ausgedrückt.

Was tun, wenn das Arbeitszeugnis nicht den Erwartungen entspricht?

Wenn das Arbeitszeugnis nicht den Erwartungen des Arbeitnehmers entspricht, kann er innerhalb von drei Jahren nach Erhalt des Zeugnisses eine Berichtigung oder Ergänzung verlangen. Der Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, welche konkreten Änderungen im Zeugnis vorgenommen werden sollen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis entsprechend zu ändern, wenn die geforderten Änderungen angemessen und berechtigt sind.

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das eine ausführliche und detaillierte Bewertung der Arbeitsleistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers enthält. Es ist insbesondere bei Führungspositionen oder Tätigkeiten mit erhöhtem Verantwortungsbereich üblich. Im Unterschied zum einfachen Arbeitszeugnis enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis keine Geheimcodes oder versteckten Formulierungen, die eine schlechtere Bewertung suggerieren.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es dient dem Arbeitnehmer als Zwischenstand der Leistungsbewertung und kann z.B. bei internen Stellenausschreibungen oder bei einem Wechsel des Vorgesetzten hilfreich sein.

Tipp
fachanwalt.de-Essentials: Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das die Leistungen und Fähigkeiten eines ehemaligen Mitarbeiters dokumentiert. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das bestimmte Informationen enthalten muss. Wenn das Arbeitszeugnis nicht den Erwartungen entspricht, kann eine Berichtigung oder Ergänzung verlangt werden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein.


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