Eine Betriebsversammlung ist das periodisch stattfindende Forum (Plenum) für den Betriebsrat. Es besteht hierbei Gelegenheit die Arbeitnehmer über Entwicklungen zu informieren, sich Rückmeldungen abzuholen, Beschlüsse zu festigen. Wer beruft diese Versammlungen ein? Wo finden sie statt? Welche Themen müssen aufgenommen werden? Wer sind die Teilnehmer? Fragen und Antworten kurz und bündig in diesem Artikel.
- 1. Definition: Was ist eine Betriebsversammlung?
- 2. Themen / Inhalte – Beispiele
- 2.1. Welche Themen sind Pflicht?
- 2.2. Welche Themen können bei einer Betriebsversammlung behandelt werden?
- 3. Betriebsrat und Zuständigkeiten
- 3.1. Einberufung und Einladung
- 3.2. Betriebsversammlung gestalten und durchführen
- 3.3. Wer trägt die Kosten?
- 4. Teilnehmer
- 5. Pflicht zur Teilnahme an Betriebsversammlungen
- 6. Betriebsversammlung ohne Betriebsrat?
- 7. Betriebsversammlung gilt als Arbeitszeit
- 8. FAQ zu Betriebsversammlung
- 8.1. Was ist eine Betriebsversammlung?
- 8.2. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für Betriebsversammlungen?
- 8.3. Wer kann eine Betriebsversammlung einberufen?
- 8.4. Welche Themen können in einer Betriebsversammlung behandelt werden?
- 8.5. Müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Betriebsversammlungen teilnehmen?
- 8.6. Welche Rechte haben die Mitarbeiter während einer Betriebsversammlung?
- 8.7. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Betriebsversammlung?
- 8.8. Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsversammlung und einer Betriebsratssitzung?
- 8.9. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter nicht an der Betriebsversammlung teilnehmen kann?
- 8.10. Können Arbeitnehmer während einer Betriebsversammlung gekündigt werden?
- 8.11. Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Definition: Was ist eine Betriebsversammlung?
Eine Betriebsversammlung ist die Zusammenkunft von Arbeitnehmern und dem Betriebsrat. Ziel ist es, alle Arbeitnehmer über Angelegenheiten des Betriebs zu informieren.
Gesetzliche Regelung
Betriebsversammlungen sind im §§ 42-46 BetrVG geregelt:
- §42 BetrVG: Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
- §43 BetrVG:Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
- § 44 BetrVG: Zeitpunkt und Verdienstausfall
- § 45 BetrVG: Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen
- § 46 BetrVG: Beauftragte der Verbände
Wie oft muss eine Betriebsversammlung stattfinden?
Betriebsversammlung (© Jacob Lund / fotolia.com)Betriebsversammlungen sind vom Betriebsrat 4-mal pro Jahr einzuberufen, um einen Tätigkeitsbericht zu erstatten (§43 BetrVG). Zusätzlich sind jährlich zwei Abteilungsversammlungen einzuberufen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind (§42 BetrVG). Nach Möglichkeit sind diese Veranstaltungen zeitgleich abzuhalten.
Liegen besondere Gründe vor, so hat der Betriebsrat das Recht pro Kalenderjahr eine zusätzliche Betriebsversammlung durchzuführen (§43 Abs. 1, 4. Satz BetrVG).
Zweck
Eine Betriebsversammlung ist das Instrument, das laut Betriebsverfassung, der Aussprache zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat dient. Der Betriebsrat hat die Möglichkeit und Verpflichtung, alle Arbeitnehmer über die grundlegenden Fragen zu informieren. Dabei erstattet er auch Bericht über seine Arbeit.
Für die Beschäftigten ist die Betriebsversammlung ein Forum, die Arbeit des Betriebsrates zu prüfen und ggf. eigene Anregungen einzubringen.
Themen / Inhalte – Beispiele
In einer Betriebsversammlung sind Themen zu vertreten, die von Gesetzes wegen vorgeschrieben sind (§§ 43, 45 BetrVG). Die Sammlung wird um weitere Themen ergänzt, die in der aktuellen Situation für alle Arbeitnehmer interessant sein können.
Welche Themen sind Pflicht?
- Berichterstattung des Betriebsrates (Tätigkeitsbericht) in jeder Vierteljahres-Versammlung. Es wird ein Überblick über die Tätigkeit des Betriebsrates im Berichtszeitraum gegeben. Die Beschäftigten werden über bedeutsame Entwicklungen im Unternehmen informiert. Der Betriebsrat muss den Inhalt des Berichtes festlegen und formell beschließen. Teilnehmer an der Betriebsversammlung können zu den einzelnen Punkten Fragen stellen und Stellungnahme beziehen.
- Jahresbericht des Arbeitgebers einmal im Kalenderjahr (§43 Abs. 2 BetrVG). Sein Bericht umfasst dabei:
- Personalwesen, mit Inhalten zum Status Gleichstellung Mann – Frau im Betrieb und Maßnahmen zur Integration der beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer
- Daten zur wirtschaftlichen Lage und künftigen Entwicklung
- Informationen zum betrieblichen Umweltschutz
Welche Themen können bei einer Betriebsversammlung behandelt werden?
Grundsätzlich finden in einer Betriebsversammlung alle Themen Platz, die das Unternehmen oder die Beschäftigten unmittelbar betreffen (§ 45 BetrVG). Es muss bei diesen Themen ein konkreter Bezug zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hergestellt werden können. Dies können sozial- und tarifpolitische Themen ebenso sein, wie Fragen der Integration und Gleichstellung.
Betriebsrat und Zuständigkeiten
Eine Betriebsversammlung ist nicht arbeitgeberseitig getragen. Sie liegt im Verantwortungsbereich des Betriebsrates, der in diesem Fall sogar das „Hausrecht“ der Veranstaltung hat. Das bedeutet er kann Teilnehmern das Wort entziehen und sie ggf. von der Veranstaltung ausschließen.
Einberufung und Einladung
Der Betriebsrat hat die Pflicht zu ordentlichen oder außerordentlichen Betriebsversammlungen einzuberufen. Eine Abstimmung mit der Geschäftsleitung über Zeit, Ort und Themen ist sinnvoll. Um die Einladungen zu versenden / verteilen werden die im Unternehmen gebräuchlichen Kommunikationswege benutzt. Die Geschäftsleitung ist ebenfalls zur Betriebsversammlung einzuladen.
Für die Einladung gibt es keine besonderen Formvorschriften. Die wichtigsten Inhalte sind Termine (Datum und Uhrzeit), Ort und Tagesordnung.
Das Gesetz sieht auch keine besondere Frist vor, denn gerade außerordentliche Betriebsversammlungen können kurzfristig einberufen werden.
Seitens des Arbeitgebers ist allen Arbeitnehmern die Teilnahme an der Betriebsversammlung zu ermöglichen, auch wenn in der Zeit Teilbereiche geschlossen werden müssten.
Einer erforderliche Anreise der Teilnehmer zur Betriebsversammlung ist ebenfalls zu organisieren (Fahrgemeinschaften, Busse, etc.).
Betriebsversammlung gestalten und durchführen
Vor der Veranstaltung wird der Betriebsrat – unter Umständen gemeinsam mit dem Arbeitgeber – die Tagesordnung erstellen. Sie wird gemeinsam mit der Einladung versandt.
Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass für die Betriebsversammlung ein geeigneter Raum (abhängig von der Anzahl der Teilnehmer) zur Verfügung steht. Es muss für jeden Mitarbeiter ein Sitzplatz vorhanden sein. Die Kosten für die Veranstaltung trägt der Arbeitgeber.
Bei der Veranstaltung selbst werden die Bereiche Personal und Finanzen vom Arbeitgeber vorgetragen. Die anderen Themen obliegen der Gestaltung des Betriebsrates und können vom Vorsitzenden oder betrauten Personen dargestellt werden. Der Arbeitgeber hat kein Recht, bei der Versammlung Anträge zu stellen.
Falls Vertreter der Gewerkschaft anwesend sind, ist diesen eine Redezeit zur Verfügung zu stellen.
Wer trägt die Kosten?
Da die Betriebsversammlungen Arbeitszeit sind, trägt der Arbeitgeber die Kosten. Dies beginnt bei der Entgeltzahlung und geht bis zum Ersatz möglicher Fahrtkosten.
Er trägt auch die Kosten des Sachaufwandes für die Tätigkeit des Betriebsrates (§40 BetrVG) und hat somit die Raumkosten, Kosten für Medien- und Kommunikationstechnik und Informationsmaterial zu übernehmen.
Hinsichtlich der Kosten der Bewirtung gibt es die Auffassung, dass dies nicht unter den § 40 BetrVG fallen kann (LAG Nürnberg 25.4.2012 – 4 TaBV 58/11).
Teilnehmer
Teilnehmer einer Betriebsversammlung (© endostock / fotolia.com)Die Betriebsversammlung ist das Forum für die Belegschaft, um Informationen über die Lage des Betriebes und Entwicklungen zu erhalten. Sie bekommen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung teilzuhaben. Somit sind alle Beschäftigten als Teilnehmer definiert.
Bei ordentlichen Betriebsversammlungen hat der Arbeitgeber das Recht zur Teilnahme. Er kann dazu auch Personen nennen, die zu bestimmten Themen Stellung beziehen. Der Arbeitgeber kann als betriebsfremde Person einen Vertreter der zuständigen Arbeitgebervereinigung nominieren.
Falls im Betrieb vertreten, dürfen Gewerkschaften ebenfalls an den Betriebsversammlungen teilnehmen.
Auf Antrag des Betriebsrates können zusätzliche Gäste zur Betriebsversammlung eingeladen werden. Die Teilnahme dieser externen Gäste muss sachdienlich sein. Hierzu zählen z.B.
- Rechtsberater des Betriebsrates
- Mitglieder des Konzernbetriebsrates, des Wirtschaftsausschusses, des Aufsichtsrates, etc.
- Sachverständige und Gutachter
Pflicht zur Teilnahme an Betriebsversammlungen
Es ist keine Teilnahmepflicht für Arbeitnehmer vorgesehen, selbst wenn die Betriebsversammlung in der Arbeitszeit stattfindet. Arbeitnehmer, die nicht teilnehmen, verrichten nach Möglichkeit ihre vorgeschriebene Tätigkeit.
Betriebsversammlung ohne Betriebsrat?
Betriebsversammlungen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes können nur vom Betriebsrat einberufen werden. Somit setzt das Gesetz voraus, dass eine Arbeitnehmervertretung vorhanden ist.
Der Arbeitgeber kann keine Betriebsversammlung einberufen, ebenso wenig wie Konzernbetriebsräte oder Gewerkschaften, in einem Unternehmen ohne Betriebsrat.
Einzige Ausnahme bildet die Betriebsversammlung, bei der ein Wahlvorstand bestimmt wird und die der Gründung des Betriebsrates dient. Sie wird von mindestens 3 Arbeitnehmern einberufen.
Betriebsversammlung gilt als Arbeitszeit
Grundsätzlich sind Betriebsversammlungen in der regulären Arbeitszeit abzuhalten. Für die Teilnehmer sind sie deshalb als Arbeitszeit zu werten, der Entgeltanspruch bleibt in voller Höhe aufrecht. Der Betriebsrat ist angehalten, den Zeitraum so zu wählen, dass die Teilnahme für die Beschäftigten mehrheitlich in der Arbeitszeit möglich ist.
Ordentliche Betriebsversammlungen außerhalb der Arbeitszeit sind nur möglich, wenn es die Eigenart des Betriebes erfordert.
Außerordentliche Betriebsversammlungen sind außerhalb der Arbeitszeit abzuhalten. Sie werden direkt vom Betriebsrat einberufen oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, können sie auch in der Arbeitszeit abgehalten werden.
Allerdings darf der Arbeitgeber keine „Konkurrenzveranstaltung“ zu einer möglicherweise zeitgleich stattfindenden Betriebsversammlung machen (BAG, Beschluss vom 27.06.1989, Az.: 1 ABR 28/88).
FAQ zu Betriebsversammlung
Was ist eine Betriebsversammlung?
Eine Betriebsversammlung ist eine Versammlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung. Sie dient dem Zweck, über betriebliche Angelegenheiten zu informieren und zu diskutieren. Eine Betriebsversammlung kann entweder vom Betriebsrat, vom Arbeitgeber oder auf Initiative der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einberufen werden.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für Betriebsversammlungen?
Die rechtlichen Grundlagen für Betriebsversammlungen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Gemäß § 43 Abs. 1 BetrVG haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Durchführung von Betriebsversammlungen zu ermöglichen und die für die Durchführung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Betriebsversammlungen dürfen während der Arbeitszeit stattfinden und die Teilnahme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in der Regel bezahlt.
Wer kann eine Betriebsversammlung einberufen?
Eine Betriebsversammlung kann vom Betriebsrat, vom Arbeitgeber oder von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einberufen werden. Der Betriebsrat kann eine Betriebsversammlung einberufen, wenn er dies für erforderlich hält. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen, wenn der Betriebsrat dies verlangt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können eine Betriebsversammlung einberufen, wenn sie mindestens ein Viertel der Belegschaft repräsentieren und der Betriebsrat die Einberufung ablehnt.
Welche Themen können in einer Betriebsversammlung behandelt werden?
In einer Betriebsversammlung können alle Themen behandelt werden, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs von Bedeutung sind. Typische Themen sind zum Beispiel:
- Informationen über die wirtschaftliche Situation des Betriebs
- Veränderungen im Betrieb, wie zum Beispiel Umstrukturierungen oder Personalabbau
- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation
- Informationen über den aktuellen Stand von Tarifverhandlungen oder betrieblichen Vereinbarungen
- Wahlen von Vertreterinnen und Vertretern in den Betriebsrat oder anderen Gremien
Müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Betriebsversammlungen teilnehmen?
Die Teilnahme an Betriebsversammlungen ist grundsätzlich freiwillig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, an einer Betriebsversammlung teilzunehmen, wenn diese während der Arbeitszeit stattfindet. In der Regel wird die Teilnahme bezahlt. Allerdings kann der Arbeitgeber in Ausnahmefällen die Teilnahme an einer Betriebsversammlung untersagen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.
Welche Rechte haben die Mitarbeiter während einer Betriebsversammlung?
Die Mitarbeiter haben das Recht, Fragen zu stellen und ihre Meinung zu äußern. Sie können Anträge stellen und über diese abstimmen lassen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Betriebsversammlung?
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Betriebsversammlung zu ermöglichen und die Mitarbeiter hierüber zu informieren. Er muss die Arbeitszeit der Mitarbeiter für die Teilnahme an der Betriebsversammlung freistellen und das Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitgeber hat zudem das Recht, an der Betriebsversammlung teilzunehmen und über betriebliche Angelegenheiten zu informieren.
Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsversammlung und einer Betriebsratssitzung?
Während eine Betriebsversammlung für alle Mitarbeiter offen ist und Themen bespricht, die für alle relevant sind, findet eine Betriebsratssitzung nur unter Beteiligung des Betriebsrats statt. In der Betriebsratssitzung werden konkrete Angelegenheiten besprochen und Entscheidungen getroffen, die die Interessen der Mitarbeiter vertreten sollen.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter nicht an der Betriebsversammlung teilnehmen kann?
Wenn ein Mitarbeiter aus wichtigem Grund an der Betriebsversammlung nicht teilnehmen kann, hat er das Recht, sich bei einem Vertreter des Betriebsrats oder dem Arbeitgeber über den Inhalt der Betriebsversammlung informieren zu lassen. Dieser muss ihm die wesentlichen Inhalte der Betriebsversammlung mitteilen.
Können Arbeitnehmer während einer Betriebsversammlung gekündigt werden?
Nein, während einer Betriebsversammlung sind Kündigungen unzulässig. Das Kündigungsverbot gilt für die Dauer der Betriebsversammlung und für eine angemessene Zeit vorher und nachher. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber während dieser Zeit keine Kündigung aussprechen darf, auch nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, in der Regel zur Regelung von betrieblichen Angelegenheiten. Die Betriebsvereinbarung kann zum Beispiel Themen wie Arbeitszeit, Urlaub oder Entlohnung betreffen. Eine Betriebsvereinbarung kann nur dann getroffen werden, wenn der Arbeitgeber und der Betriebsrat sich einig sind.