- Kündigung Probezeit - Kündigungsschutz
- Kündigungsfrist
- Kündigung Probezeit - Gründe
- Kündigung Probezeit - Muster für Arbeitgeber
- Arbeitnehmer - selbst kündigen in der Probezeit
- Kündigung Probezeit - Muster für Arbeitnehmer
- Urlaubsanspruch bei Kündigung
- Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Kündigung nach Probezeit
- Betriebsrat als Ansprechpartner
- FAQ zum Thema Kündigung in der Probezeit
Was ist die Probezeit?
Wie funktioniert eine Kündigung in der Probezeit?
Welche Gründe können für eine Kündigung in der Probezeit vorliegen?
Was ist ein Kündigungsschreiben in der Probezeit?
Was ist bei einer Kündigung in der Probezeit zu beachten?
Kann eine Kündigung in der Probezeit angefochten werden?
Was sind die Folgen einer Kündigung in der Probezeit?
Die Probezeit bietet die Möglichkeit, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen und besser einschätzen können. Stellt man fest, dass eine Zusammenarbeit nicht den gewünschten Erfolg bringen wird, ist auch eine Kündigung in der Probezeit möglich. Wie auch bei der regulären Kündigung, gibt es hier jedoch einige rechtliche Vorschriften zu beachten.
Kündigung Probezeit - Kündigungsschutz
Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Einschätzen. Während der Probezeit soll es beiden Seiten aber auch besonders einfach gemacht werden, das Arbeitsverhältnis wieder zu beenden. Denn wenn man vielleicht schon nach einigen Wochen oder gar Tagen merkt, dass der Job doch nicht zu einem passt, bzw. man als Arbeitgeber feststellt, dass der Arbeitnehmer keine wirkliche Bereicherung für das Unternehmen ist, möchte man sich nicht erst noch mit langwierigen Kündigungsprozessen auseinandersetzen, sondern möglichst schnell wieder getrennte Wege gehen. Daher ist es auch möglich, schon während der Probezeit zu kündigen. Die Kündigung während der Probezeit ist dabei aber von der regulären Kündigung abzugrenzen, denn es gelten einige Sonderbedingungen.
Probezeit (© dessauer / fotolia.com)Eine Probezeit gilt überhaupt nur, wenn diese auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde, denn eine gesetzliche Pflicht zur Probezeit besteht nicht. Regelungen hierzu finden sich im Arbeitsvertrag. Wurde eine Probezeit vertraglich vorgeschaltet, darf diese höchstens sechs Monate betragen.
Bei Fragen rund um die Probezeit ist auch immer wieder der Kündigungsschutz Thema. Dieser soll verhindern, dass es zu ungerechten oder anlasslosen Kündigungen kommt. Entsprechende Regelungen hierzu finden sich im Kündigungsschutzgesetz.
Für Arbeitnehmer in der Probezeit ist der Kündigungsschutz jedoch weitestgehend unbedeutend, da er erst Anwendung findet, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens schon ein halbes Jahr besteht. § 1 Absatz Kündigungsschutzgesetz sagt hierzu: „Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.“
Da die Probezeit jedoch gerade maximal sechs Monate beträgt, findet der Kündigungsschutz hier also somit keine Anwendung.
Arbeitnehmer in der Probezeit müssen jedoch nicht befürchten, gänzlich ungeschützt zu sein und sich in einem rechtsfreien Raum zu befinden. Denn auch während der Probezeit darf eine Kündigung nicht einfach willkürlich ausgesprochen werden. Auch darf niemand nur aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften entlassen werden, etwa wegen seiner Sexualität. Weiterhin muss beachtet werden, dass während der Probezeit durchaus einigen Personengruppen ein Sonderkündigungsschutz gewährt wird. Während der allgemeine Kündigungsschutz also während der Probezeit keine Anwendung findet, bleibt der Sonderkündigungsschutz durchaus auch hier bestehen. Einen besonderen Schutz genießen beispielsweise Schwangere. Wer als Arbeitnehmerin während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses schwanger wird, kann nicht wegen der Schwangerschaft gekündigt werden.

Aber auch andere Personengruppen können einen besonderen Kündigungsschutz genießen.
Das Arbeitsgericht Dortmund hat sich beispielsweise mit der folgenden Fragestellung befasst, was auch in dem Ratgeber nachgelesen werden kann:
Kündigung vom Datenschutzbeauftragen während der Probezeit erlaubt?
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für die Probezeit ist in § 622 Absatz 3 BGB geregelt. Dort heißt es: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“
In der Probezeit gilt also gewöhnlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Gemäß Absatz 4 können abweichende Regelungen per Tarifvertrag festgelegt werden. Die Länge der Kündigungsfrist ist hier also ein weiterer Unterschied zu einer regulären Kündigung, bei der die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt.
Es steht Arbeitgeber und Arbeitnehmer zudem frei, sich auch auf längere Kündigungsfristen zu einigen, die dann arbeitsvertraglich festgehalten werden. Werden kürzere Kündigungsfristen gewünscht, ist dies nur durch Tarifvertrag möglich.
fristlose Kündigung
Arbeitnehmer können während der Probezeit auch durchaus fristlos gekündigt werden. Dies jedoch nur, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, ein sogenannter wichtiger Grund. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist in § 626 BGB geregelt: „Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“
Die sonst geltenden Kündigungsfristen müssen in diesem Fall nicht eingehalten werden. Um einem Arbeitnehmer während der Probezeit wirksam fristlos kündigen zu können, muss der Arbeitgeber diesen zudem zuvor abgemahnt haben. Vorherige Abmahnungen sind nur in Ausnahmefällen entbehrlich, etwa bei einem sehr schwerwiegenden Vertrauensbruch durch den Arbeitnehmer.
Weiterhin ist zu beachten, dass die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen muss.
Kündigung Probezeit - Gründe
Kündigung Probezeit (© doc rabe media/ fotolia.com)Die Gründe für eine Kündigung bereits während der Probezeit, können ganz unterschiedlicher Natur sein. Generell ist jedoch zu beachten, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung in der Probezeit einen Grund dafür angeben müssen.
Krankheit
Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, wird zwischen drei Kündigungsvarianten unterschieden:
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
Bei der Kündigung in der Probezeit bei Krankheit handelt es sich um eine personenbedingte Kündigung. Die Kündigung wegen Krankheit ist dabei in der Praxis auch der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung, dies gilt auch für die Probezeit. Erfasst sind davon solche Fälle, in denen der Arbeitnehmer langfristig erkrankt oder aber aufgrund häufiger Kurzerkrankungen immer wieder arbeitsunfähig ist. Wer in der Probezeit krank wird, dem kann also grundsätzlich auch gekündigt werden, da hier noch kein spezieller Kündigungsschutz greift.
Schwangerschaft
Für werdende Mütter sieht das Arbeitsrecht Ausnahmeregelungen vor. Um die Schwangere zu schützen und sie keinen psychischen Belastungen auszusetzen, gilt der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz auch in der Probezeit. Sollte eine Frau also einen neuen Job antreten und dann während der festgelegten Probezeit schwanger werden, ist sie vor einer Kündigung geschützt. Generell sind Kündigungen durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft und darüber hinaus bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unwirksam. Angestellte trifft jedoch die Pflicht, ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
Kündigung Probezeit - Muster für Arbeitgeber
Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer während der Probezeit kündigen möchte, kann dazu folgendes Muster zur kostenlosen Nutzung dienen.
Name und Adresse Arbeitnehmer
Ort/Datum
Kündigung in der Probezeit
Sehr geehrte/r Frau/Herr,
hiermit kündige ich das am xx geschlossene Arbeitsverhältnis zum xxxx. Da Sie sich noch in der Probezeit befinden, gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Wir haben uns die Entscheidung über Ihre Entlassung nicht leicht gemacht.
Ihr Arbeitszeugnis wird Ihnen auf postalischem Weg zugeschickt.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift Arbeitgeber
Unterschrift Arbeitnehmer: Bestätigung des Erhalts der Kündigung
![]() Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden. |
Arbeitnehmer - selbst kündigen in der Probezeit
Auch Arbeitnehmer haben natürlich die Möglichkeit, während der Probezeit zu kündigen und auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei Wochen soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Auch hier kommen zudem wieder verschiedene Gründe in Frage, die eine Kündigung erforderlich machen können. So kann es natürlich sein, dass der Arbeitnehmer während der Probezeit feststellt, dass er mit den ihm übertragenen Aufgaben nicht zurechtkommt und sich überfordert fühlt. Hier sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Probezeit gerade dazu da ist, um sich zu erproben und Fehler am Anfang normal sind.
Bevor aufgrund von Überforderung gleich die Kündigung eingereicht wird, kann zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden. Meist kann schon eine zusätzliche Einweisung, ein konkreter Ansprechpartner oder auch eine bessere Definition des Aufgabenbereichs weiterhelfen. Wenn dies alles nichts helfen sollte, kann immer noch die Kündigung in der Probezeit eingereicht werden.
Ein weiterer Grund, warum Arbeitnehmer häufig in der Probezeit kündigen ist der, dass sich herausstellt, dass das Berufsbild nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, man sich also etwas anderes unter dem konkreten Beruf vorgestellt und erhofft hat. Bevor man also letztlich in einem Beruf festhängt, der einen nicht erfüllt, wird möglichst frühzeitig die Reißleine gezogen.
Während der Probezeit gekündigt werden kann aber auch, wenn eine andere, bessere Stelle in Aussicht ist. Hat man sich auf mehrere Positionen beworben und dauert das Auswahlverfahren bei einem anderen Unternehmen länger, kann es sein, dass bis dahin bereits ein anderer Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Dann bietet die Probezeit die Möglichkeit, sich möglichst unkompliziert wieder aus dem nun schon bestehenden Arbeitsverhältnis zu lösen, um eine andere Stelle anzunehmen.
Hinzu kommen verschiedene Härtefälle, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, zum Beispiel das Ausbleiben des Lohns oder Belästigung am Arbeitsplatz.
Kündigung Probezeit - Muster für Arbeitnehmer
Wer als Arbeitnehmer während der Probezeit ordentlich kündigen möchte, kann das Kündigungsschreiben nach folgendem Muster formulieren und kostenlos nutzen:
Name und Adresse des Arbeitgebers
Ort/Datum
Kündigung in der Probezeit
Sehr geehrte/r Frau/Herr,
hiermit möchte ich das mit Ihnen am xx geschlossene Arbeitsverhältnis kündigen. Da noch die
Probezeit gilt, erfolgt die Kündigung innerhalb der vertraglich vereinbarten zwei Wochen.
Ich bitte Sie, mir den Erhalt des Kündigungsschreibens sowie das genaue Beendigungsdatum zu
bestätigen und mir darüber hinaus ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift Arbeitnehmer
Unterschrift Arbeitgeber: Bestätigung des Erhalts der Kündigung
Urlaubsanspruch bei Kündigung
Der Urlaubsanspruch ist in Deutschland gesetzlich geregelt und zielt darauf ab, Mitarbeitern einen Ausgleich zum Arbeitsalltag zu verschaffen. Jedem Mitarbeiter steht daher eine festgelegte Mindestzahl an Urlaubstagen zu. Darüber hinausgehende Urlaubstage können durch Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart werden.
Anders jedoch bei der Probezeit. Die Höchstdauer für die Probezeit beträgt sechs Monate. Das Bundesurlaubsgesetz sieht jedoch eine Wartefrist von sechs Monaten vor, um überhaupt einen Urlaubsanspruch zu erwerben. Hierzu heißt es in § 4: „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“
Wer sich also in der Probezeit befindet, ob diese nun drei oder auch sechs Monate dauern mag, befindet sich noch in der Wartefrist für den Urlaubsanspruch. Den Anspruch auf Jahresurlaub erwirbt man daher erst nach der Probezeit bzw. nach sechsmonatiger Unternehmenszugehörigkeit.
Gänzlich auf Urlaub verzichten muss man während der Probezeit jedoch nicht. Der gesetzliche Urlaub kann während dieser Zeit nur noch nicht vollständig genommen werden, der Mitarbeiter kann aber anteilige Urlaubstage mit jedem Monat sammeln. Es entsteht also ein Teilurlaubsanspruch. Einen vollständigen Jahresurlaub zu nehmen, das wäre auch dem Sinn und Zweck einer Probezeit, bei der es darum geht, sich zu beweisen und einander kennenzulernen, gegenläufig.
Reichen Arbeitnehmer während der Probezeit einen Urlaubsantrag ein, ergibt sich hieraus nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Soll dem Arbeitnehmer aber aus anderen Gründen gekündigt werden, stellt sich die Frage, was mit den angesammelten Urlaubstagen passiert. Hier bieten sich zwei Alternativen an. Der Urlaubsanspruch kann finanziell abgegolten werden, oder der Mitarbeiter nimmt den Urlaub in den letzten Tagen des Arbeitsverhältnisses.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I hängt bei der Probezeit ebenso wie bei einem festen Arbeitsverhältnis davon ab, ob dem Arbeitnehmer gekündigt wurde oder er selbst gekündigt hat. Wurde ihm gekündigt, erhält er ab dem ersten Tag der Arbeitsuchendmeldung Arbeitslosengeld I.
Etwas anderes kann sich hier bei einer verhaltensbedingten Kündigung ergeben. Sollte der Arbeitnehmer selbst gekündigt haben, wird er bis zu 12 Wochen für das Arbeitslosengeld I gesperrt, da er seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat. Erst danach erhält er finanzielle Unterstützung.

Kündigung nach Probezeit
Soweit keine abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag festgelegt sind, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von § 622 BGB nach der Probezeit. Der Arbeitnehmer kann dann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Welche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber gilt, hängt gemäß § 622 Absatz 2 BGB vor allem auch davon ab, wie lange der Mitarbeiter bereits für das Unternehmen gearbeitet hat.
Betriebsrat als Ansprechpartner
Auch bei Kündigungen während der Probezeit, muss der Betriebsrat informiert werden. Hierzu sagt § 102 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz: „Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.“
Sollte der Arbeitgeber also vergessen, den Betriebsrat über die Kündigung zu informieren, ist die Kündigung unwirksam. So hat auch schon das Landesarbeitsgericht Düsseldorf geurteilt, indem eine Kündigung in der Probezeit als unwirksam betrachtet wurde, weil der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über den Hintergrund der Kündigung in Kenntnis gesetzt hat.

FAQ zum Thema Kündigung in der Probezeit
Was ist die Probezeit?
Die Probezeit ist ein Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer testen können, ob sie zueinander passen. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber häufig in Arbeitsverträgen vereinbart. Die Dauer der Probezeit kann variieren, ist aber in der Regel auf maximal sechs Monate begrenzt.
Wie funktioniert eine Kündigung in der Probezeit?
In der Probezeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen und dem Empfänger zugehen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail sind nicht ausreichend.
Welche Gründe können für eine Kündigung in der Probezeit vorliegen?
In der Probezeit müssen keine Gründe für eine Kündigung angegeben werden. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis beenden, wenn er feststellt, dass der Arbeitnehmer nicht die erforderliche Leistung erbringt oder nicht ins Team passt. Umgekehrt kann auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen.
Was ist ein Kündigungsschreiben in der Probezeit?
Ein Kündigungsschreiben in der Probezeit ist ein formeller Brief, der das Ende des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit ankündigt. Es muss die genaue Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses, das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll, und eine Unterschrift enthalten. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht erforderlich.
Was ist bei einer Kündigung in der Probezeit zu beachten?
Bei einer Kündigung in der Probezeit müssen einige Dinge beachtet werden. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Empfänger zugehen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail sind nicht ausreichend. Es ist empfehlenswert, das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder Boten zuzustellen, um sicherzustellen, dass es rechtzeitig beim Empfänger ankommt. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, müssen die offenen Fragen geklärt werden, wie zum Beispiel die Auszahlung des restlichen Gehalts und die Abwicklung des Urlaubsanspruchs. Auch hier ist es ratsam, sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten zu lassen.
Kann eine Kündigung in der Probezeit angefochten werden?
Eine Kündigung in der Probezeit kann nur in Ausnahmefällen angefochten werden, wenn sie zum Beispiel aus sittenwidrigen Gründen erfolgt ist oder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt. In den meisten Fällen ist eine Kündigung in der Probezeit jedoch wirksam und kann nicht angefochten werden.
Was sind die Folgen einer Kündigung in der Probezeit?
Wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit gekündigt wird, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld, da in der Regel noch kein Anspruch darauf besteht. Der Arbeitnehmer muss sich jedoch umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um eine Sperrfrist zu vermeiden.