Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit – welche Frist gilt nach 3, 5, 10, 20 oder 25 Jahren im Betrieb?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 18. September 2024

Für eine wirksame Kündigung muss u.a. die geltende Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese ergibt sich in der Regel aus Gesetz, kann sich aber auch aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben. Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist richtet sich vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Je länger ein Mitarbeiter schon im Unternehmen ist, umso länger ist die Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Kündigungsfrist und Betriebszugehörigkeit.

Wie ändert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitgeber mit der Betriebszugehörigkeit? 

Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit  (© rosifan19 - stock.adobe.com)
Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit (© rosifan19 - stock.adobe.com)
Wenn Arbeitnehmer kündigen, gilt der gesetzliche Standard. Arbeitnehmer können somit mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Arbeitnehmern soll es so ermöglicht werden, auch eine neue Arbeitsstelle möglichst zeitnah aufnehmen zu können, ohne durch ausgedehnte Kündigungsfristen unnötig lange an die alte Arbeitsstelle gebunden zu sein.

Möchten hingegen Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, können längere Kündigungsfristen gelten. Und diese verlängern sich umso mehr, je länger der betreffende Arbeitnehmer bereits im Unternehmen tätig ist. Kündigungsfristen können also von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer unterschiedlich ausfallen, wenn es um die Kündigung seitens des Arbeitgebers geht.

Fachanwalt.de-Tipp: Entscheidend ist nicht das Alter des Arbeitnehmers. Vielmehr kommt es auf die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit an, also, wie lange er bereits im jeweiligen Unternehmen beschäftigt ist (s. Übersicht).

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Jahr 2014 entschieden, dass diese Staffelung der Kündigungsfristen bei Kündigungen seitens des Arbeitgebers nicht diskriminierend ist. Es kann darin zwar eine mittelbare Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer gesehen werden, jedoch wird diese dadurch gerechtfertigt, dass treue und dem Unternehmen bereits seit vielen Jahren zugehörige Mitarbeiter – die dann eben auch typischerweise älter sind – in den Genuss eines besseren Kündigungsschutzes kommen. Länger beschäftigten und betriebstreuen Mitarbeitern einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren, wird durch das Gericht als rechtmäßiges Ziel angesehen. Eine mittelbare Altersdiskriminierung liegt somit nicht vor.

Bei einer Betriebszugehörigkeit von 7 Monaten bis 2 Jahre gilt auch für den Arbeitgeber zunächst die übliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Ab einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren im gleichen Unternehmen profitiert man als Arbeitnehmer jedoch bereits von einer längeren Kündigungsfrist des Arbeitgebers (1 Monat zum Ende des Monats). Geregelt ist dies in § 622 BGB. Insgesamt sieht das Gesetz sieben Stufen vor, in denen sich die Kündigungsfrist immer weiter verlängert, je länger der Arbeitnehmer schon im Unternehmen ist.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Probezeit bildet eine Ausnahme. Gem. § 622 Absatz 3 BGB kann während einer Probezeit, die vereinbart wurde, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zu jedem Tag gekündigt werden. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Die Probezeit darf eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. 

Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Was steht im Arbeitsvertrag? (© peterschreiber.media - stock.adobe.com)
Was steht im Arbeitsvertrag? (© peterschreiber.media - stock.adobe.com)
Es gibt sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber drei Möglichkeiten, welche Kündigungsfristen für das Arbeitsverhältnis gelten können:

  • Arbeitsvertrag

Sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer gibt der Arbeitsvertrag Aufschluss darüber, welche Kündigungsfrist jeweils einzuhalten ist. Oftmals wird im Arbeitsvertrag auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen. Es können aber auch individuelle Regelungen zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag getroffen werden. Meist sieht der Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche vor. Nicht erlaubt ist es, dass die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer länger ist als für den Arbeitgeber. Und auch im Arbeitsvertrag ist es nicht unüblich, dass auf eine dynamische Verlängerung der Kündigungsfrist zurückgegriffen wird und man sich dabei an der Dauer der Betriebszugehörigkeit orientiert. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, die gesetzlichen Kündigungsfristen zum Nachteil des Arbeitnehmers zu verkürzen – nur in wenigen Ausnahmefällen wäre dies zulässig, nämlich in Kleinbetrieben mit höchstens 20 Mitarbeitern oder wenn es sich um Aushilfen handelt, die nur bis zu 3 Monate beschäftigt sind, § 622 Absatz 5 BGB.

Durch einen Tarifvertrag lassen sich die gesetzlichen Kündigungsfristen sowohl verlängern als auch verkürzen. Sollte es der Fall sein, dass sich Tarifvertrag und Arbeitsvertrag widersprechen, findet gem. § 4 Absatz 3 TVG die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung Anwendung (sogenanntes Günstigkeitsprinzip). Voraussetzung ist, dass eine beiderseitige Tarifbindung vorliegt.

  • Gesetzliche Kündigungsfrist

Finden sich im Arbeitsvertrag keine eigenen Regelungen zu den Kündigungsfristen oder wird im Arbeitsvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, findet § 622 BGB Anwendung. Gem. § 622 Absatz 1 BGB beträgt die Kündigungsfrist dann vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist findet immer Anwendung, wenn es sich um eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers handelt.

Fachanwalt.de-Tipp: Die in § 622 BGB genannten vier Wochen sind nicht mit einem Monat gleichzusetzen, sondern entsprechen genau 28 Tagen.

Übersicht: Kündigungsfristen nach Jahren der Betriebszugehörigkeit

Seitens des Arbeitgebers sind folgende gestaffelten Kündigungsfristen je nach Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter einzuhalten:

Dauer der Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
unter 2 Jahren 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
nach 2 Jahren einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
nach 3 Jahren einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
nach 4 Jahren einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
nach 5 Jahren 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 6 Jahren 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 7 Jahren 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 8 Jahren 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 9 Jahren 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 10 Jahren 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 11 Jahren 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 12 Jahren 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 13 Jahren 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 14 Jahren 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 15 Jahren 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 16 Jahren 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 17 Jahren 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 18 Jahren 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 19 Jahren 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 20 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 21 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 22 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 23 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 24 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 25 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 26 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 27 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 28 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 29 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 30 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 31 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 32 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 33 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 34 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 35 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 36 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 37 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 38 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 39 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
nach 40 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Wichtig: Dauer der Betriebszugehörigkeit richtig berechnen

Um die Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters zu berechnen, kommt es vor allem auf das Datum der Einstellung und das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.

Es bestehen aber auch verschiedene Möglichkeiten, bestimmte Zeiten noch hinzu zu addieren. Wurde zum Beispiel in einem Unternehmen die Ausbildung gemacht und man wurde anschließend übernommen, wird auch die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit hinzugerechnet. Dasselbe gilt im Falle eines bezahlten Praktikums mit anschließender Übernahme – soweit der Praktikant einem normalen Arbeitnehmer gleichzusetzen ist.

Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen?

Ist die Kündigung rechtens?  (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Ist die Kündigung rechtens? (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Die Berechnung der Kündigungsfrist muss korrekt erfolgen, damit die Kündigung wirksam ist. Wer hier sichergehen will, dass ihm fristgerecht gekündigt wurde, kann die Kündigung durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Hier finden Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe.

Ebenso kann ein Anwalt die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen, sollte man gegen eine Kündigung vorgehen wollen. Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte sich zeitnah an einen Anwalt wenden. Denn wird nicht rechtzeitig innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben, gilt die Kündigung als wirksam und das Arbeitsverhältnis als beendet.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann aber ebenso Arbeitgeber dahingehend beraten, eine wirksame Kündigung zu verfassen, bei der die Dauer der Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Arbeitnehmers exakt ermittelt und auch die korrekte Kündigungsfrist berechnet wurde. So lässt sich rechtssicher kündigen und mögliche Angriffspunkte seitens des Arbeitnehmers lassen sich vermeiden.

FAQ zur Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit

Was bedeutet die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist bezeichnet die Frist, die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einhalten müssen, um das Arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von beiden Seiten eingehalten werden. Die Kündigungsfrist ist je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich und kann sich durch die Betriebszugehörigkeit verändern.

Was ist die Betriebszugehörigkeit?

Die Betriebszugehörigkeit ist die Dauer, die ein Arbeitnehmer bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt ist. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Kündigungsfrist und kann sich auf die Höhe von Abfindungen oder Urlaubsansprüchen auswirken.

Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?

Die Kündigungsfrist ergibt sich zunächst aus § 622 Abs. 2 BGB. Sie kann sich aber auch aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben. Die Kündigungsfrist beginnt in der Regel am Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung ausgesprochen wird. Die Länge der Kündigungsfrist kann sich je nach Betriebszugehörigkeit verändern, siehe § 622 BGB.

Was gilt bei einer kurzen Betriebszugehörigkeit?

Bei einer kurzen Betriebszugehörigkeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt in der Regel für Arbeitnehmer, die noch keine zwei Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Welche Frist gilt bei langer Betriebszugehörigkeit?

Als Faustformel gilt: je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger wird in der Regel die Kündigungsfrist sein. Dies ergibt sich aus § 622 Abs. 2 BGB; kann sich aber auch aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben. Aus § 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB ergibt sich, dass bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren eine Kündigungsfrist von 7 Monaten gilt.

Welche Auswirkungen hat die Betriebszugehörigkeit auf Abfindungen?

Die Betriebszugehörigkeit kann sich auf die Höhe von Abfindungen auswirken. Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher kann die Abfindung ausfallen. Die Höhe der Abfindung kann jedoch auch von anderen Faktoren abhängen, wie beispielsweise dem Grund der Kündigung.

Welche Rolle spielt die Kündigungsfrist bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen?

Die Kündigungsfrist spielt eine wichtige Rolle bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie gibt beiden Parteien eine gewisse Planungssicherheit und schützt den Arbeitnehmer vor einer unerwarteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber müssen die Kündigungsfrist einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten ihre Kündigungsfrist kennen, um frühzeitig eine neue Stelle suchen zu können.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Kündigungsfrist und die Betriebszugehörigkeit sind wichtige Faktoren bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Kündigungsfrist informieren und diese einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Betriebszugehörigkeit kann sich auf die Höhe von Abfindungen und Urlaubsansprüchen auswirken. Wenn Arbeitnehmer Fragen zur Kündigungsfrist haben, können sie sich an ihre Personalabteilung oder an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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