- Einführung: Was ist der gesetzliche Mindestlohn und wie wirkt er?
Vorteil 1: Kein Verlust, sondern Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze
Vorteil 2: Rückgang der ALG II - Aufstocker
Vorteil 3: Positive Umverteilungssystematik
Vorteil 4: Lohndumping gehört der Vergangenheit an
Ab 2018 gilt der Mindestlohn für alle Branchen
Unabdingbarkeit des Mindestlohnes
Recht auf gesetzlichen Mindestlohn
Pro und Contra des gesetzlichen Mindestlohnes
- Wie hoch ist der Mindestlohn? Brutto oder Netto?
- Erhöhung: Wann wird der Mindestlohn erhöht?
- Aktueller Mindestlohn nach Branchen
- Vergütungsbestandteile des Mindestlohnes
- Mindestlohn und Arbeitszeitkonten
- Auftraggeber Haftung bei Mindestlohnverstößen des Subunternehmers
- Regionale Unterschiede
- Ausnahmen: für wen gilt der Mindestlohn nicht
- Minijob und Mindestlohn
- Mindestlohn bei Zeitarbeit
- Mindestlohn berechnen
- Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn
- Wer ist für die Kontrolle des Mindestlohns zuständig?
Seit 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Es soll damit eine deutliche Steigerung des Stundenlohnes am unteren Rand der Stundenlohnverteilung erreicht werden. Was die einen als staatlichen Eingriff in das freie Gefüge des Marktes zwischen Angebot und Nachfrage kritisieren, ist für die andere Seite ein längst fälliges Instrument des sozialen Ausgleichs und der Gleichberechtigung. Alles zur Systematik des Mindestlohns, die aktuellen Höhen, Auswirkungen und Regelungen in diesem Artikel.
Einführung: Was ist der gesetzliche Mindestlohn und wie wirkt er?
Mindestlohn (© DOC RABE Media / fotolia.com)Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 in Deutschland eingeführt und hat anfänglich bei vielen Arbeitgebern hohe Skepsis ausgelöst. Es wurde befürchtet, dass viele Arbeitsplätze verloren gingen, vernichtet würden.
Je nach Interessenslage liegt viel positives in der Systematik des Mindestlohnes. Hier ein erster Überblick:
Vorteil 1: Kein Verlust, sondern Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze
Zumindest aus arbeitsmarktpolitischer Sicht scheint sich diese Befürchtung nicht zu bewahrheiten. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs ist aktuell (2019) auf einem Höchststand von 32,7 Millionen, dass sind um 2,2 Millionen mehr als vor der Einführung des Mindestlohns.
Vorteil 2: Rückgang der ALG II - Aufstocker
Mehr als 140.000 Arbeitnehmer sind nun nicht mehr auf ALG II (Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II) angewiesen.
Vorteil 3: Positive Umverteilungssystematik
Experten haben errechnet, dass jeder Cent mehr Mindestlohn rund 50 Millionen EUR an die Basis verteilt und damit den Sozialstaat entlastet. Mehr Geld, dass Arbeitnehmer direkt in den Konsum investieren und damit die Konjunktur stärken.
Vorteil 4: Lohndumping gehört der Vergangenheit an
Der Mindestlohn unterbindet den Wettbewerb über billige Löhne, sobald er flächendeckend durchgesetzt wurde. Seitens des DGB besteht die Forderung die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)“ massiv aufzustocken, um unlautere Praktiken zu unterbinden.
Ab 2018 gilt der Mindestlohn für alle Branchen
Ab 1.1.2018 ist geregelt, dass der Mindestlohn für alle Branchen gilt. Tarifverträge jener Branchen, in denen Löhne vereinbart sind, die den Mindestlohn unterschreiten, verlieren ihre Gültigkeit.
Unabdingbarkeit des Mindestlohnes
Der Mindestlohn ist unabdingbar, das heißt er kann durch einzelvertragliche Vereinbarungen nicht außer Kraft gesetzt oder beschränkt werden. Auch ein Verzicht des Arbeitnehmers auf freiwilliger Basis ist ausgeschlossen (§3 MiLoG). Lediglich ein gerichtlicher Vergleich kann einen Verzicht bewirken.
Recht auf gesetzlichen Mindestlohn
Lohn und Gehalt (© Stockfotos-MG / fotolia.com)Jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahren, hat, unabhängig von Position und Teil- oder Vollzeitbeschäftigung, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Es haben ebenso Ausländer Anspruch auf Mindestlohn, solange sie innerhalb Deutschlands tätig sind.
Dabei ist es unerheblich ob der Arbeitgeber im Inland oder Ausland sitzt, nur das Einsatzgebiet im Bundesgebiet ist relevant.
Pro und Contra des gesetzlichen Mindestlohnes
Die Mindestlohn-Kommission hat mit 26.6.2018 einen zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes aufgelegt und die bisherigen Auswirkungen zusammengefasst:
- Für Arbeitnehmer mit geringfügiger Beschäftigung, Personen ohne Berufsausbildung, Beschäftigte in kleineren Unternehmen war ein Stundenlohnanstieg über dem Durchschnitt zu verzeichnen.
- In viel geringerem Ausmaß sind jedoch die Bruttomonatslöhne gestiegen, da der erhöhte Stundenlohn in vielen Branchen zur Kürzung von individuellen Arbeitszeiten (und zum Anstieg unbezahlter Überstunden) geführt hat.
- Der Mindestlohn kann, wenn auch nur in begrenztem Einfluss, eine Auswirkung auf die sozialen Sicherungssysteme haben.
Wie hoch ist der Mindestlohn? Brutto oder Netto?
Seit 2015 wurde der Mindestlohn in 2-Jahresschritten angepasst. Die Ausgangsbasis lag 2015 bei 8,5 EUR pro Stunde und liegt im Jahr 2019 bei 9,19 EUR. Die Angaben zum Mindestlohn sind immer Bruttobeträge.
Wie der Mindestlohn berechnet wird
Die Anpassung des Mindestlohnes folgt dem Vorschlag einer Kommission, die sich mit ihren Berechnungen am „Tarifindex des Statistischen Bundesamtes“ orientiert. Das Gremium aus 9 Personen tagte für die aktuellen Werte im Juni 2018 und nahm als Basis die allgemeine Tarifentwicklung an (Anstieg um 4,8 Prozent in den vergangenen zwei Jahren). Auf Grund dieser Berechnungssystematik wurde der aktuelle (2019) Mindestlohn mit 9,19 EUR / Stunde festgelegt.
Mindestlohn-Entwicklung seit Einführung 2015 (Bruttobeträge pro Arbeitsstunde) |
|||||
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 (aktuell) |
2020 |
8,50 |
8,84 |
9,19 |
9,35 |
Zusammensetzung der Mindestlohn-Kommission
Zusammensetzung und Aufgaben der Kommission sind in §4 Abs.2 MiLoG geregelt. Neben dem Vorsitzenden sind noch weitere 6 stimmberechtigte Mitglieder in die Kommission berufen. Zusätzlich werden noch zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft (ohne Stimmrecht) nominiert. Die Kommission wird alle 5 Jahre neu berufen.
Erhöhung: Wann wird der Mindestlohn erhöht?
Taschenrechner mit Geldscheinen (© Zerbor / fotolia.com)Da es die wirtschaftliche Entwicklung zulässt, ist die Bundesregierung dem Rat der Mindestlohn-Kommission gefolgt und hat die Verordnung erlassen, dass der Mindestlohn 2020 auf 9,35 EUR / Stunde anzuheben ist.
Aktueller Mindestlohn nach Branchen
Branchenmindestlöhne werden zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften im Rahmen der periodischen Tarifverhandlungen ausgehandelt. Das Ergebnis wird in den Tarifverträgen aufgenommen und gilt für alle Unternehmen dieser Branche, auch jenen die nicht tarifgebunden sind. Die ausverhandelten Löhne dürfen den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
Tabelle der Mindestlöhne nach Branchen (2019)
Branche |
Anzahl AN |
ML 2019 |
ML 2020 |
Pflegebranche (Westdeutschland, inkl. Berlin) |
800.000 |
11,05 |
11,35 |
Pflegebranche (neue Bundesländer) |
10,55 |
10,85 |
|
Bau und Baunebengewerbe |
|||
|
560.400 |
12,20 |
|
|
15,20 |
|
|
|
15,05 |
|
|
Landwirtschaft |
|
9,19 |
|
Maler und Lackiererhandwerk |
|
Ab 05.2020 |
|
|
115.300 |
10,85 |
11,10 |
|
13,30 |
13,50 |
|
|
12,95 |
13,50 |
|
Handwerk Gebäudereinigung |
|
||
|
700.000 (davon 429.400 SV-pflichtig) |
10,56 |
10,80 |
|
13,82 |
14,10 |
|
|
10,05 |
10,55 / 10.80 ab 12.2020 |
|
|
12,83 |
13,50 / 14,10 ab 12.2020 |
|
Elektrohandwerk (inkl. Montage) |
358.300 |
11,40 |
|
Friseurhandwerk |
|
9,19 |
9,35 |
Abfallwirtschaft |
|
9,19 |
9,35 |
Dachdecker |
|
|
|
|
71.500 |
12,20 |
|
|
13,20 |
|
|
Einzelhandel |
|
9,19 |
9,35 |
Zeitungszusteller |
|
9,19 |
9,35 |
Mindestlohn bei Saisonarbeitern
Es gilt auch für landwirtschaftliche Saisonarbeiter der Mindestlohn. Geändert wurde die sozialversicherungsfreie (geringfügige) Beschäftigung. Diese liegt dann vor, wenn während eines Kalenderjahres maximal 3 Monate oder nicht mehr als 70 Arbeitstage gearbeitet wurde.
Ausgenommen sind Dienstverhältnisse, von denen anzunehmen ist, dass sie berufsmäßig ausgeübt werden oder das Entgelt von EUR 450,-- / Monat übersteigen.
Kost und Logis – keine Regelung
Es ist bei landwirtschaftlichen Saisonarbeitern Praxis, dass Kost und Logis voll oder mit Kostenbeteiligung beigestellt wird. Wie weit diese Werte dem Mindestlohn zugeschlagen werden, ist nicht geregelt.
Vergütungsbestandteile des Mindestlohnes
Geld (© k-u-haessler / fotolia.com)Grundsätzlich sind dem Gesetz keine Regelungen zu entnehmen, welche Teile der Vergütung dem Mindestlohn zuzuschlagen sind. Der aktuellen Rechtsprechung kann lediglich entnommen werden, was nicht zum Mindestlohn gehören soll:
- Zahlungen für Mehrleistungen unter besonderen Bedingungen (Sonn- und Feiertag, Zuschläge für Nachtarbeit, Schichtarbeit, Überstunden)
- Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn es als jährliche Einmalzahlung ausgeschüttet wird
- Aufwandsentschädigung und Wegegeld
- Trinkgelder
Mindestlohn und Arbeitszeitkonten
Arbeitszeitkonten sind auch mit Einführung des Mindestlohnes weiter zu führen. Eingestellte Mehrarbeitsstunden müssen innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden (Freizeitausgleich, Auszahlung der Überstunden).
Wenn die Mehrarbeit bereits durch den Mindestlohn abgedeckt ist, dann ist die Fristenregelung von 12 Monaten hinfällig (der Mindestlohn darf dadurch aber nicht unter die gesetzlich geregelte Grenze fallen).
Teilzeitkräfte und Mini-Jobber mit stark schwankenden, monatlichen Arbeitsstunden, dürfen mit den eingestellten Stunden nicht die 50%-Grenze der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit überschreiten. Insgesamt erhöhen diese Regelungen den Dokumentationsaufwand erheblich.
Auftraggeber Haftung bei Mindestlohnverstößen des Subunternehmers
Wenn ein Unternehmen ein Subunternehmen beauftragt, dann sollte sichergestellt sein, dass dieses beauftragte Unternehmen, den Mindestlohn bezahlt. Ist das nicht der Fall, muss der Auftraggeber dafür einstehen. Ein klagender Arbeitnehmer des Subunternehmers könnte in dem Fall sogar Zwangsvollstreckung gegen den Auftraggeber erwirken.
Als Absicherung dagegen sollte bei solchen Vertragskonstellationen, die Bestätigung eingeholt werden, dass der Subunternehmer den Mindestlohn bezahlt und nicht nach §18 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist.
Regionale Unterschiede
Mit dem Mindestlohngesetz sind auch alle regionalen Unterschiede aufgehoben, von Nord bis Süd, Ost und West, alte und neue Länder: es gilt überall der gleiche Mindestlohn.
Lediglich bei Zeitarbeitern gibt es noch geringfügige regionale Unterschiede (alte und neue Bundesländer), die bis 1.4.2021 zu bereinigen sind.
Einheitlichkeit, die sich der Kritik stellen muss, dass der Mindestlohn nicht annähernd die Lebenshaltungskosten deckt.
Ausnahmen: für wen gilt der Mindestlohn nicht
Arbeitsrecht (© photographybymk / fotolia.com)Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Beschäftigten. Dennoch kommt auch diese umfassende Regelung nicht ohne Ausnahmen aus, das Gesetz ist daher nicht anzuwenden, für:
- Jugendliche unter 18 Jahren, ohne abgeschlossene Berufsausbildung: sie sollen dadurch motiviert werden, eine Berufsausbildung zu beginnen.
- Auszubildende in betrieblicher Ausbildung: sie befinden sich nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern unterliegen dem Berufsbildungsgesetz, das auch die Entlohnung regelt.
- Praktikanten in einem Pflichtpraktikum (Ausbildung, Schule, Studium) bis zur Dauer von drei Monaten und im Anschluss an ein Studium oder eine Berufsausbildung. Überschreitet das Praktikum die Dauer von drei Monaten, gilt für diese Beschäftigten der Mindestlohn. Diese Regelung soll verhindern, dass der Mindestlohn durch „Langzeit-Praktika“ unterlaufen wird. Das Bundesministerium für Soziales geht davon aus, dass der Mindestlohn schon ab dem ersten Tag des Praktikums bezahlt wird und nicht erst mit Beginn des 4. Monats.
- Langzeitarbeitslose, in den ersten sechs Monaten des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. Es wird für diesen Personenkreis der Einstieg in ein Arbeitsverhältnis erleichtert.
- Ehrenamtlich tätige Personen
- Freiberufler und Selbständige
Minijob und Mindestlohn
Der Mindestlohn ist nicht abhängig vom Beschäftigungsverhältnis (ausgenommen Freiberufler, Selbständige). Er gilt deshalb auch für alle sogenannten „Mini-Jobber“, bei denen der Verdienst unter EUR 450,-- liegt. Der Arbeitgeber hat den Mindestlohn (oder mehr) zu vergüten.
Er beträgt aktuell (2019) 9,19 EUR brutto und ab 1.1.2020 9,35 EUR brutto.
Nachdem die Bezugsgrenze im Mini-Job bei EUR 450,-- liegt, hat das Auswirkungen auf die zu leistende Arbeitszeit, denn wenn die Bezugsgrenze überstiegen wird, liegt kein Mini-Job mehr vor. Deshalb sinkt die mögliche Arbeitszeit bei steigendem Stundenlohn.
Im Jahr 2019 beträgt deshalb die maximale Stundenanzahl 48,96 Stunden / Monat, ab 2020 sinkt diese Zahl auf 48,13 Stunden / Monat. Wird die Stundenanzahl und damit das Einkommen überschritten, wechselt das Arbeitsverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Wieweit es zutrifft, dass nicht alle Mini-Jobber den gesetzlichen Mindestlohn erhalten (unbezahlte Überstunden, Feiertagsarbeit) ist nicht verbindlich festzustellen. Es gibt Quellen, dass rund 80% der Mini-Jobber, trotz Einführung des Mindestlohns, „unterbezahlt“ sind (RWI – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung 2016).
Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) strenge Strafen vor: Geldbußen bis zu 500.000 EUR und Nachzahlung des Mindestlohns bis zu drei Jahren, sollten doch einigermaßen abschreckend wirken.

Mindestlohn bei Zeitarbeit
Die Lohnuntergrenzen für Zeitarbeiter sind in der „3.Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (LohnUGAÜV 3)“ vom 26.5.2017 geregelt. Die dort festgelegte Untergrenze gilt für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer, unabhängig vom tatsächlichen Firmensitz des Verleihers (§3 AÜG). Die Verordnung tritt am 31.12.2019 außer Kraft.
Für die in Deutschland beschäftigten Zeit- und Leiharbeiter gilt eine Ost-West-Differenzierung, daher bestimmt die Verordnung im §2, Abs. 3, dass das Mindeststundenentgelt des Arbeitsortes gilt. Im Falle, dass dies niedriger ist als der Einstellungsort, behalten Arbeitnehmer Anspruch auf das Entgelt des Einstellungsortes. Die Verordnung legt diese Mindestlohngrenzen fest:
|
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer, inkl. Berlin |
01.2019-03.2019 |
9,49 |
9,49 |
04.2019-09.2019 |
9,79 |
9,49 |
10.2019-12.2019 |
9,96 |
9,66 |
Eine vollständige Anpassung Ost-West in allen Entgeltgruppen soll zum 1.4.2021 erfolgen.
Mindestlohn berechnen
Zeitarbeit (© K.-U. Häßler / fotolia.com)Für Arbeitnehmer ist es von Vorteil zu wissen, wie sich der Mindestlohn tatsächlich auf das monatliche Gehalt auswirkt. Dazu gilt es folgendes zu beachten:
- Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld können herangezogen werden, um die Mindestlohngrenze zu erreichen, wenn sie anteilig zur Fälligkeit des Monatsgehaltes ausbezahlt werden.
- Zulagen und Zuschläge als Entgelt für Leistungen, die über die normal und vertraglich zu erbringenden Leistungen hinausgehen, zählen nicht zum Mindestlohn (Überstundenzuschläge, Schichtzulage, Gefahrenzulage, Trinkgelder).
Die Formeln zur Berechnung sind:
- Wenn das Gehalt berechnet werden soll:
- Stundenlohn x Wochenstunden x 4,3333 = Monatsgehalt (brutto)
- Wenn der Stundenlohn berechnet werden soll:
- Monatsgehalt / (Wochenstunden x 4,3333) = Stundenlohn (brutto)
Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn
Das Mindestlohngesetz legt klarerweise strengere Maßstäbe bei der Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden an. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im §§16,17 MiLoG und den §§18,19 des Entsendegesetzes. Geregelt wird die Aufzeichnungspflicht in der Verordnung zum Mindestlohndokumentationsgesetz (MiLoDokV) vom 1.08.2015.
Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten protokollieren, wenn sein Unternehmen in einen der im §2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereiche fällt:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Spedition-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbe der Gebäudereinigung
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- in der Fleischwirtschaft
- im Prostitutionsgewerbe
Dem Arbeitgeber obliegt die nachweisliche Informations- und Aufklärungspflicht für jeden seiner Beschäftigten.
Erleichterung der Aufzeichnungspflicht
Home-Office-Desk (© areebarbar / fotolia.com)Mit der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung wird die MiLoDokV abgewandelt und festgelegt, dass die Aufzeichnung nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit umfassen muss, wenn es sich um ausschließlich mobile Tätigkeiten handelt. Diese Tätigkeiten definiert der Gesetzgeber so (§1 MiLoAufzV):
- eine Tätigkeit, die nicht an Beschäftigungsorte gebunden ist, dies liegt insbesondere vor bei:
- Zustellung von Briefen, Paketen, Druckerzeugnissen
- Abfallsammlung
- Straßenreinigung
- Gütertransport
- Personenbeförderung
- die Tätigkeit darf nicht durch konkrete, durch den Arbeitgeber, festgelegte Beginn- und Endzeiten gekennzeichnet sein
- Arbeitnehmer nehmen eine eigenverantwortliche Einteilung vor, sie nehmen Aufträge entgegen, die sie ausführen müssen, sind aber nicht an eine zeitliche Lage gebunden
Schwellenwerte der Aufzeichnungspflicht
Grundsätzlich entfällt die Aufzeichnungspflicht für die im §2 Schwarzarbeitsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wenn der Arbeitnehmer ein verstetigtes, regelmäßiges Einkommen von mehr als 2958, -- EUR monatlich brutto erhält.
Zusätzlich entfällt die Aufzeichnungspflicht für die genannten Wirtschaftsbereiche, wenn der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten ein Gehalt von mehr als 2000,-- EUR brutto vom selben Arbeitgeber erhalten hat. Für Arbeitnehmer, die diesen Bezug nicht für 12 Monate erhalten haben, bleibt die Schwelle von 2958, -- EUR aufrecht.
Aufzeichnungspflicht für Mini-Jobber
Auch für Mini-Jobber gilt die Aufzeichnungspflicht und in dem Fall ohne jede Ausnahme, also für jedes so bezeichnete Beschäftigungsverhältnis, unabhängig von der Branche.
Eine Ausnahme besteht für Mini-Jobber, die bei Familienangehörigen, Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern, Kindern oder Eltern beschäftigt sind.
Aufbewahrungspflicht der Zeit- und Arbeitsaufzeichnungen
Diese Aufzeichnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu machen, die Aufbewahrung ist mit mindestens 2 Jahren vorgeschrieben.
Solche Zeitaufzeichnungen sind formfrei. Sie können analog (Papierform) oder elektronisch mittels Tabellenprogramm oder Zeiterfassungssystem erfolgen.
Wer ist für die Kontrolle des Mindestlohns zuständig?
Zuständig sind die Behörden der Zollverwaltung, denen das Recht zugesprochen wird Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers zu betreten und Einsicht in Verträge und Geschäftsunterlagen zu nehmen.
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind mit Geldbußen bis zu 500.000 EUR bedroht. Unternehmen, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben, sind von der Vergabe öffentlicher Aufträge für einen angemessenen Zeitraum ausgeschlossen. Das gilt für Bußgeldhöhen ab 2.500, -- EUR und bis das Unternehmen seine Zuverlässigkeit wiederhergestellt und nachgewiesen hat.

- Die Berechnung von Zuschlägen für Nacht- und Feiertagsarbeit hat sich am tatsächlich bezahlten Stundenverdienst zu orientieren, für den der Mindestlohn nur die unterste Basis ist.
- Das Urlaubsgeld darf ebenfalls nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn es bei Urlaubsantritt ausbezahlt wird, denn dann ist es nicht Vergütung für geleistete Arbeit.