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Nachteile einer Kündigung während der Elternzeit – damit müssen Sie rechnen

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 01.03.2025

Wer ein Kind erwartet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellungszeit von der Arbeit, um sich der Familie zu widmen. Diese Freistellung wird als Elternzeit bezeichnet. Während dieser Zeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, der gewährleisten soll, dass Eltern ohne zusätzliche Sorgen in Elternzeit gehen und sich dem neugeborenen Kind widmen können. Arbeitnehmer haben hingegen selbst die Möglichkeit, jederzeit eine ordentliche Kündigung einzureichen. Allerdings gibt es dabei ein paar Details, die Sie beachten sollten.

Wie kann man während der Elternzeit kündigen?

Elternzeit + Kündigung = Nachteile (© MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
Elternzeit + Kündigung = Nachteile (© MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
Arbeitnehmer haben auch während der Elternzeit das Recht, jederzeit zu kündigen. Dafür benötigen sie keinen besonderen Kündigungsgrund. Es besteht vielmehr die Möglichkeit, eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen – allerdings unter Einhaltung der Frist – einzureichen.

Üblicherweise ist die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt. Eine entsprechende Frist kann sich weiterhin aus Betriebsvereinbarungen ergeben. Lassen sich in den besonderen Vereinbarungen und Verträgen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Fristen finden, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Die Kündigungsfristen finden sich in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine fristlose Kündigung ist hingegen auch als Arbeitnehmer nur aus besonders wichtigen Gründen zulässig.

Während Arbeitnehmer jederzeit selbst kündigen dürfen, haben Arbeitgeber strengen Regelungen zu folgen. Während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz, was bedeutet, dass Arbeitgeber nur unter sehr strengen Voraussetzungen kündigen dürfen. Eine Kündigung ist grundsätzlich zwar möglich, aber nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig und muss vom Arbeitgeber schlüssig begründet werden können.

Beispiele für einen solchen Kündigungsgrund sind etwa die Schließung des Betriebs oder ein strafrechtliches Vergehen seitens des Arbeitnehmers, dessen Hinnahme für den Arbeitgeber unzumutbar wäre.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Wer Probleme mit dem Arbeitgeber bekommt, sollte sich zeitnah an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. So kann eine Kündigung während der Elternzeit häufig verhindert werden.

Nachteile der Kündigung während der Elternzeit

Arbeitnehmer haben zwar grundsätzlich die Möglichkeit, während der Elternzeit zu kündigen, sollten dabei jedoch zwei wichtige Nachteile beachten:

1. Es droht der Verlust der restlichen Elternzeit.

2. Es kann schnell zu Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen.

Der wohl größte Nachteil der Kündigung während der Elternzeit liegt darin, dass ein Verlust der restlichen Elternzeit droht. Die Elternzeit gilt als gesamtes nur für den alten Arbeitgeber. Wer noch Restmonate übrig hat, verliert diese, sofern er vor Ablauf der Zeit kündigt.

Das bedeutet nicht nur einen Verlust der Freistellung – sondern auch der Bezahlung. Für Eltern, die die Zeit nutzen möchten, sich wirklich auf die Familie zu fokussieren, hat dies einen entscheidenden Nachteil. Da die Gesamtdauer der Elternzeit gesetzlich geregelt ist und eine bestimmte Mindestzahl an Monaten jedem Arbeitnehmer zusteht, können die restlichen Monate beim neuen Arbeitgeber beantragt werden. Allerdings gilt dabei wie auch bei der Erstbeantragung eine Frist von einem Monat. Ein lückenloser Wechsel ist mithin nicht möglich.

Ein Beispiel: Max Mustermann ist seit der Geburt seines ersten Kindes in Elternzeit. Er hat noch fünf Monate übrig, möchte aber, da er einen neuen Job gefunden hat, frühzeitig kündigen. Er reicht seine Kündigung mit Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beim Arbeitgeber ein. Damit verbleit er weitere vier Wochen in Elternzeit, verliert aber seine anderen vier Monate. Bei seinem neuen Arbeitgeber muss diese vier Monate zunächst beantragen.

Es kommt hinzu, dass viele Arbeitgeber einen neuen Arbeitgeber nur ungern direkt mit Freistellung einstellen. Arbeitnehmer schrecken daher möglicherweise davor zurück, dies bereits im Vorstellungsgespräch zu erwähnen und beantragen die Freistellung entsprechend erst kurzfristig. Das wiederum kann schnell zu Unmut beim Arbeitgeber führen – schließlich wird der sich über die Überraschung nicht freuen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Daher ist es häufig besser, die Tatsache direkt beim neuen Arbeitgeber zu erwähnen. Wer seinem Arbeitgeber beispielsweise vermitteln kann, dass die Zeit bereits zur Vorbereitung auf die neue Position genutzt werden kann, hat möglicherweise gute Chancen.

Ein weiterer Nachteil der Kündigung während der Elternzeit liegt darin, dass der bisherige Arbeitgeber sicherlich nicht über die Überraschung erfreut sein wird. Schließlich rechnet er bereits mit der Rückkehr des Arbeitnehmers. Wer sich die Möglichkeit offenhalten möchte, irgendwann zum Arbeitgeber zurückzukehren oder Referenzen benötigt, wird sich lieber im Guten trennen wollen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Anstelle einer Kündigung haben Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich über das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einigen.

Eine einvernehmliche Einigung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages hat häufig den Vorteil, dass beide Parteien etwas aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewinnen. Dadurch kann die Stimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer positiver bleiben, als beim Einreichen einer Kündigung. Außerdem sind Sie als Elternteil durch den Aufhebungsvertrag möglicherweise auch mit dem Zeitrahmen flexibler. Schließlich gelten im Rahmen dieser Einigung nur die Absprachen, die zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber stattfanden und gerade keine strengen Kündigungsfristen.

Dass sollten Sie noch beachten, wenn ich während der Elternzeit kündigen

Kündigung und ihre Folgen (© Gina Sanderss - stock.adobe.com)
Kündigung und ihre Folgen (© Gina Sanderss - stock.adobe.com)
Eine Kündigung während der Elternzeit kann je nach Situation vorteilhaft sein – neue Kollegen müssen aufgrund der Abwesenheit nicht mehr eingearbeitet werden und es bleibt Zeit, sich von Zuhause aus um einen Job zu bemühen. Wer außerdem einen Arbeitgeber findet, der sich nicht daran stört, direkt mit Restelternzeit einzustellen, kann Restzeiten bequem weiter nutzen.

Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer stets die Vor- und Nachteile abwägen, die im Falle einer Kündigung während der Elternzeit bestehen. Zudem gibt es ein paar weitere Faktoren, die Beachtung finden sollten.

Sonderkündigungsrecht

Arbeitnehmern steht während der Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht zu - zumindest zum Ende der Elternzeit. § 19 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – kurz BEEG) räumt Arbeitnehmern dieses zusätzliche Recht neben der ordentlichen Kündigung ein. Kündigen Eltern oder kündigt ein Elternteil zum Ende der Elternzeit, reicht die Einhaltung einer dreimonatigen Frist. Dies ist dann ein Vorteil, wenn die ordentliche Kündigungsfrist länger als drei Monate beträgt.

In vielen Fällen ist die Kündigungsfrist allerdings kürzer, weshalb die Sonderkündigungsfrist eher für den Arbeitgeber vorteilhaft ist. Der Grund dafür liegt darin, dass der Arbeitgeber bereits mit der Rückkehr des Arbeitnehmers zum errechneten Zeitpunkt des Elternzeitendes rechnet. Er soll durch das Sonderkündigungsrecht entsprechend etwas mehr Zeit für die außerplanmäßige Suche nach einem Ersatz erhalten.

Außerordentliche Kündigung bei Unzumutbarkeit

Arbeitnehmer haben weiterhin das Recht auf eine außerordentliche Kündigung während der Elternzeit, wenn die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Für die außerordentliche Kündigung müssen Eltern allerdings eine Frist von zwei Wochen einhalten. Dies ist in der Regel deutlich kürzer als die meisten anderen Fristen und kann daher ein großer Vorteil sein. Allerdings muss für die außerordentliche Kündigung ein Grund vorliegen und die Frist beginnt bereits mit Bekanntgabe des Grundes. Das bedeutet im Klartext, sobald die Eltern Kenntnis von dem Grund haben, beginnt auch die Frist zu laufen. Gibt es Streit um die Frist, muss im Zweifelsfall der Zeitpunkt der Kenntnisnahme nachgewiesen werden.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Wenn Sie noch Fragen zur Kündigung während der Elternzeit haben, wenden Sie sich an einen auf Kündigung spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe.


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