Weihnachtsgeld – Anspruch, Berechnung, Steuern und andere wichtige Tipps zu dieser Sonderzahlung

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 25. Juli 2024

Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die vielen Arbeitnehmern zur festlichen Jahreszeit zusteht. Es drückt häufig die Wertschätzung des Arbeitgebers aus und bringt finanzielle Entlastung in einer oft kostspieligen Zeit. Die Regelungen rund um Anspruch, Berechnung und Besteuerung des Weihnachtsgeldes sind vielfältig, gesteuert durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge. Die Materie ist komplex, doch das Wissen darum ermöglicht eine klarere Einsicht in die eigene finanzielle Situation im beruflichen Kontext.

Was ist das Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld (© blende11.photo)
Weihnachtsgeld (© blende11.photo)
Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die traditionell zur Weihnachtszeit geleistet wird. Es dient häufig dazu, die besondere Leistung der Mitarbeiter zu würdigen und ihnen finanzielle Entlastung in der oft kostspieligen Weihnachtszeit zu bieten. Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann je nach Betrieb und vereinbarten Regelungen variieren.

Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass das Weihnachtsgeld und das 13. Gehalt dasselbe sind. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Sonderzahlungen.

Während das Weihnachtsgeld oft eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist und seine Höhe variabel gestaltet werden kann, ist das 13. Gehalt eine festgelegte zusätzliche Monatsvergütung, die in vielen Arbeitsverträgen fest verankert ist. Das 13. Gehalt wird häufig in zwei Teilen als Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ausgezahlt, kann aber auch in einer Summe zur Mitte des Jahres gezahlt werden.

Der wesentliche Unterschied besteht also darin, dass das 13. Gehalt in der Regel eine festgelegte Summe ist, während das Weihnachtsgeld variabel und oft an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, wie beispielsweise die Betriebszugehörigkeit oder die Erreichung bestimmter Unternehmensziele.

Die rechtliche Behandlung beider Zahlungen kann ebenfalls variieren, abhängig von den Bestimmungen im Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Es ist daher ratsam, die jeweiligen Regelungen im Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifverträgen genau zu prüfen, um die eigenen Ansprüche und Pflichten klar zu verstehen.

Besteht Anspruch bzw. Pflicht bei dieser Sonderzahlung?

Die Zahlung von Weihnachtsgeld kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, Weihnachtsgeld zu zahlen. Der Anspruch kann sich jedoch begründen, durch:

  • Individueller Arbeitsvertrag: Er kann Regelungen zum Weihnachtsgeld enthalten, einschließlich der Höhe und der Bedingungen für den Anspruch.
  • Tarifvertrag: In vielen Branchen sind die Bedingungen für Weihnachtsgeld in Tarifverträgen festgelegt. Diese gelten für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Betriebsvereinbarung: In einigen Unternehmen können Betriebsräte und Arbeitgeber spezielle Vereinbarungen zum Weihnachtsgeld treffen, die allerdings auch gekündigt werden können.
  • Betriebliche Übung: Wenn ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld über mehrere Jahre hinweg ohne Vorbehalt gezahlt hat, kann sich daraus ein Anspruch durch betriebliche Übung ergeben.
Fachanwalt.de-Tipp: Bei individuellen Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrem Anspruch auf Weihnachtsgeld bzw. bei Problemen mit der Zahlung durch den Arbeitgeber wenden Sie an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe.

Kollegen bekommen Weihnachtsgeld ich nicht – was kann ich tun?

Wenn Ihre Kollegen Weihnachtsgeld bekommen, Sie aber nicht, sollte man dies nicht einfach so hinnehmen und die Sache überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst zu wissen, dass es sich bei Bonuszahlungen wie Weihnachtsgeld um grundsätzlich freiwillige Leistungen handelt. Wenn sich ein Anspruch weder aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und auch nicht aus einer Betriebsvereinbarung ergibt, hat man auch keinen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld. Jedoch besagt das Gleichbehandlungsgesetz, dass alle Angestellten gleichmäßig zu behandeln sind. Eine Benachteiligung ohne direkten bzw. sachlichen Grund ist unzulässig.

Als sachlicher Grund gelten z.B.:

  • Man befindet sich noch in der Probezeit und im Arbeitsvertrag steht, dass man während der Probezeit keinen Anspruch auf Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld etc. hat.
  • Aussetzung des Weihnachtsgeldes; wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten steckt.
  • Unterschiedliche Einsatzbereiche als die Kollegen.

Das Gleichbehandlungsgesetz besagt ansonsten, dass ranggleiche Arbeitnehmer gleichbehandelt und in der Regel auch gleichmäßig bezahlt werden müssen. Wenn also die gleichrangingen Kollegen (gleiche Position) Weihnachtsgeld erhalten, aber Sie nicht, dann sollte man hiergegen vorgehen, weil von einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz auszugehen ist. Man könnte sich zunächst persönlich an den Arbeitgeber wenden, um die Sache mit diesem zu besprechen.

Fachanwalt.de-Tipp:In diesem Fall kann man sich aber auch an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser wird die Angelegenheit gründlich überprüfen und Ihre Rechte auf Zahlung von Weihnachtsgeld gegen den Arbeitgeber durchsetzen.

Wann bekommt man Weihnachtsgeld und wie viel?

Sonderzahlung zu Weihnachten (© Joachim Wendler - stock.adobe.com)
Sonderzahlung zu Weihnachten (© Joachim Wendler - stock.adobe.com)
Im öffentlichen Dienst ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld oft tariflich geregelt (siehe § 20 TVöD). Hier können sich die Bedingungen und die Höhe des Weihnachtsgeldes je nach Tarifgebiet und Dienststelle unterscheiden.

In anderen Arbeitsverhältnissen ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld abhängig von den Regelungen im Arbeitsvertrag, dem anwendbaren Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen. Es ist üblich, bei Neueinstellungen oder Mitarbeitern in der Probezeit Weihnachtsgeld anteilig oder erst nach Ablauf der Probezeit zuzusprechen.

Wann wird die Sonderzahlung ausgezahlt?

Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt in der Regel im November oder Dezember, kann aber je nach den betrieblichen Regelungen auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen, da es keine gesetzliche Regelung gibt, die den Zeitpunkt der Auszahlung festlegt. Der Arbeitgeber kann das Weihnachtsgeld auch zu einem anderen Termin auszahlen, z. B. im Dezember oder sogar erst im Januar.

Wie viel bekommt man?

Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann stark variieren und ist oft abhängig von der Branche, der Betriebszugehörigkeit und den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

Laut dem Statistischen Bundesamt beträgt das durchschnittliche Weihnachtsgeld (2022) € 2.747.—und wird an 86 % der Tarifbeschäftigten ausbezahlt (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Höhe im Branchenvergleich

In den meisten Branchen, zum Beispiel in „Energieversorgung“ und „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“, erhalten mehr als 95 % der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld. Dagegen haben in den Wirtschaftsbereichen „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“, „Information und Kommunikation“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ weniger als 70 % Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. 

Die Höhe des tariflich vereinbarten Weihnachtsgeldes fällt in den einzelnen Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, sehr unterschiedlich aus (Stand: 2022):

  • Weihnachtsgeld über dem Durchschnitt zahlen Wirtschaftsbereiche im Segment „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ mit € 5.504 sowie im Bereich „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ mit € 5.450. In beiden Bereichen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld. 
  • Nahe am Durchschnitt liegt das Weihnachtsgeld unter anderem in den Bereichen „Herstellung von Bekleidung“ (€ 2.748) sowie „Herstellung von Textilien“ (€ 2.762). In diesen Bereichen erhalten 99,8 % aller Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld. 
  • Das niedrigste Weihnachtsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“. Hier werden durchschnittlich € 327 gezahlt; 99 % der Tarifbeschäftigten haben darauf Anspruch.
  • Auch im Bereich „Tabakverarbeitung“ gibt es mit 564 Euro ein unterdurchschnittliches Weihnachtsgeld. Hier haben 50,4 % der Tarifbeschäftigten einen Weihnachtsgeldanspruch.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Beispiel: Weihnachtsgeld berechnen

Berechnung (© delux - stock.adobe.com)
Berechnung (© delux - stock.adobe.com)
Die Berechnung des Weihnachtsgeldes kann auf verschiedenen Grundlagen erfolgen. In manchen Fällen wird es als fester Betrag, in anderen als Prozentsatz des monatlichen oder jährlichen Gehalts festgelegt.

Beispiel 1: Weihnachtsgeld als Prozentsatz des Monatsgehalts

  • Monatliches Bruttogehalt von € 3.000, --
  • Regelung im Arbeitsvertrag: 50 % eines Monatsgehalts
  • Berechnung: Monatsgehalt (3000) x Prozentsatz (0,5) = € 1.500, --

Beispiel 2: Weihnachtsgeld nach Betriebszugehörigkeit

  • Bruttomonatslohn:  € 3.000, --
  • Betriebszugehörigkeit: 6 Monate
  • 25 % des Monatslohns lt. Tarif- oder Arbeitsvertrag
  • Berechnung: Weihnachtsgeld = Bruttomonatslohn (3000) x Prozentsatz (0,25) x Betriebszugehörigkeitsstaffel (0,25) = € 375,--.
  • In diesem Beispiel wurde ein Tarifvertrag mit einer Staffelung des Weihnachtsgeldes nach der Betriebszugehörigkeit angenommen, wie es in vielen Tarifverträgen der Fall ist. Bei Tarifverträgen ohne Staffelung wird das Weihnachtsgeld in der Regel in Höhe des Monatslohns gezahlt.

Steuerliche Behandlung: Das Weihnachtsgeld ist in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die genaue Höhe der Abgaben kann je nach individueller Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen variieren.

Wie ist es beim Minijob?

Auch Minijobber können einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, wenn dies im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt ist. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Die Höhe und die Bedingungen können jedoch von denen der Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten abweichen.

Wenn ein Minijobber einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wird es dem gesamten Verdienst hinzugerechnet. Das kann dazu führen, dass die jährliche Verdienstgrenze von € 6.240 überstiegen und er unter Umständen steuer- und sozialversicherungspflichtig wird.

Hinweis: Wenn ein Minijobber Weihnachtsgeld erhält, sollte er sich von seinem Arbeitgeber die Höhe des Weihnachtsgeldes schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung kann bei einer eventuellen Prüfung durch die Minijob-Zentrale hilfreich sein.

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?

Das Weihnachtsgeld zählt als sonstiger Bezug und unterliegt daher sowohl der Lohnsteuer als auch den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Besteuerung erfolgt nach den üblichen Steuertabellen, kann jedoch durch die Jahreslohnsteuertabelle begünstigt werden, wenn das Weihnachtsgeld zusammen mit dem laufenden Arbeitslohn ausgezahlt wird.

Die Berechnung der Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld kann etwas komplexer sein, da hierbei oft die Fünftelregelung zur Anwendung kommt, die eine Milderung der Steuerlast bewirken kann. Hierbei wird das Weihnachtsgeld gedanklich auf fünf Monate verteilt, um den Steuersatz zu ermitteln, und dann auf das gesamte Weihnachtsgeld angewandt. Dies kann zu einem geringeren Steuersatz führen, besonders für Steuerpflichtige mit einem höheren Einkommen. (vgl.: § 34 Absatz 1 EStG und § 236 Absatz 1 Sozialversicherungsentgeltgesetz (SVEntgeltG)).

Fachanwalt.de-Tipp zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie: Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu € 3.000 zusätzlich zum Lohn gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG), gültig bis Ende 2024. Diese Prämie kann in mehrere Zahlungen aufgeteilt werden, jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch seitens der Arbeitnehmer darauf.

Das sollten Sie noch beachten

Wichtig! (© reeel - stock.adobe.com)
Wichtig! (© reeel - stock.adobe.com)
Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, sollen noch folgende Aspekte beachten:

Weihnachtsgeld zurückzahlen

In manchen Fällen kann eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes vertraglich vereinbart sein, etwa wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen vor einem bestimmten Stichtag nach der Auszahlung des Weihnachtsgeldes verlässt. Die genauen Bedingungen sollten im Arbeitsvertrag oder in der entsprechenden Betriebs- oder Tarifvereinbarung nachgelesen werden.

Weihnachtsgeld bei Kündigung

Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes bei Kündigung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit im betreffenden Kalenderjahr ab. In einigen Fällen kann ein anteiliger Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen.

Weihnachtsgeld in Elternzeit

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht auch während der Elternzeit, wenn dies gültig für alle Arbeitnehmer vertraglich geregelt wurde.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes in der Elternzeit richtet sich nach der Höhe des Weihnachtsgeldes, das der Arbeitnehmer ohne Elternzeit erhalten würde. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer in der Regel ein Weihnachtsgeld in Höhe des Monatsgehalts erhält.

Der Arbeitgeber kann jedoch auch einen Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld gewähren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer nur einen Teil des Jahres in Elternzeit ist. In diesem Fall wird das Weihnachtsgeld anteilig auf die Dauer der Elternzeit gekürzt.

Weihnachtsgeld trotz Krankengeld

 In der Regel wird das Weihnachtsgeld als eine Art Bonus auf die Arbeitsleistung angesehen. Wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit krank ist und Krankengeld bezieht, kann das je nach den vertraglichen Regelungen den Anspruch auf Weihnachtsgeld beeinträchtigen.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Weihnachtsgeld als eine Art "13. Monatsgehalt" betrachtet wird und nicht an die Arbeitsleistung gekoppelt ist. In solchen Fällen könnte der Anspruch auf Weihnachtsgeld auch während des Krankengeld-Bezugs bestehen.

Ist Weihnachtsgeld pfändbar?

Das Weihnachtsgeld gilt als Einkommen und unterliegt daher den üblichen Pfändungsregelungen. Die genaue Höhe des pfändbaren Betrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Höhe des Einkommens, der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und der jeweiligen Pfändungsfreigrenzen.

Die Pfändungstabelle, die in § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt ist, gibt Aufschluss darüber, welcher Anteil des Einkommens pfändbar ist. Diese Tabelle wird regelmäßig aktualisiert und berücksichtigt auch Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld.

Es ist jedoch möglich, dass bestimmte Beträge als unpfändbar gelten, wenn sie beispielsweise zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts benötigt werden. Dies kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und sollte idealerweise mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht besprochen werden, der auf das Insolvenz- oder Vollstreckungsrecht spezialisiert ist.

Weitere rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze (© M. Schuppich - stock.adobe.com)
Relevante Gesetze (© M. Schuppich - stock.adobe.com)
Neben Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und betriebliche Übung sind folgende rechtliche Grundlagen zum Thema Weihnachtsgeld maßgeblich:

  • Einkommensteuergesetz (EStG): Das Einkommensteuergesetz enthält Regelungen zur Besteuerung von Weihnachtsgeld, insbesondere in § 3 Nr. 11c EStG, der die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie regelt.
  • Sozialversicherungsrecht: Weihnachtsgeld ist sozialversicherungspflichtig und unterliegt daher den üblichen Sozialversicherungsbeiträgen. Nachstehend wichtige Regelwerke dazu:
    • Sozialgesetzbuch IV (SGB IV): Insbesondere die §§ 14 und 23a SGB IV geben Aufschluss darüber, was als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gilt. Weihnachtsgeld fällt in der Regel unter diese Definition.
    • Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV): Diese Verordnung enthält weitere Details zur Beitragspflicht von Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld.
    • Beitragsverfahrensverordnung (BVV): Diese Verordnung, die vor allem für Arbeitgeber von Belang ist, regelt das Verfahren für die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und kann auch für Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld relevant sein.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Es sind allgemeine arbeitsrechtliche Bestimmungen enthalten, die auch für Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld relevant sein können:
    • § 611 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag: Dieser Paragraf bildet die rechtliche Basis für Dienstverträge, zu denen auch Arbeitsverträge gehören. Darauf Bezug nehmend können Regelungen zum Weihnachtsgeld getroffen werden.
    • § 612 BGB - Vergütung: Dieser Paragraf besagt, dass eine Vergütung als vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Weihnachtsgeld könnte hierunter fallen, wenn es eine betriebliche Übung gibt.
    • § 613a BGB - Rechte und Pflichten bei Betriebsübergängen: Bei einem Betriebsübergang gehen die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen auf den Erwerber über, was auch Ansprüche auf Weihnachtsgeld einschließen kann.
    • § 242 BGB - Leistung nach Treu und Glauben: Dieser allgemeine Grundsatz kann auch bei der Auslegung von Ansprüchen auf Weihnachtsgeld eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um betriebliche Übungen geht.
    • § 622 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen: Dieser Paragraf kann relevant sein, wenn es um die Rückzahlung von Weihnachtsgeld bei Kündigung geht.
  • Arbeitsgerichtliche Entscheidungen: Urteile von Arbeitsgerichten können Präzedenzfälle schaffen, die für die Auslegung von Ansprüchen auf Weihnachtsgeld relevant sind.
    • 10 AZR 109/22: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn im Arbeitsvertrag ein ausdrücklicher Freiwilligkeitsvorbehalt enthalten ist. Auch wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in den Vorjahren vorbehaltlos gezahlt hat, begründet dies keinen Anspruch für die Zukunft.
    • 10 AZR 116/22: Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in den Vorjahren vorbehaltlos gezahlt hat. In diesem Fall hat das BAG eine betriebliche Übung angenommen, die den Arbeitgeber zu einer Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet.
    • 5 Sa 604/10: Das Landesarbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in den Vorjahren vorbehaltlos gezahlt hat. Es gilt die betriebliche Übung auch dann, wenn der Arbeitgeber in den Vorjahren unterschiedliche Arbeitnehmergruppen unterschiedlich hoch entlohnt hat.
  • EU-Recht: In einigen Fällen können auch EU-Richtlinien und -Verordnungen relevant sein, insbesondere wenn es um grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse geht (Auszug aus der Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Information der Arbeitnehmer über die Bedingungen ihrer Entlohnung).
  • Landesrecht: In einigen Bundesländern können landesspezifische Gesetze und Verordnungen insbesondere für den öffentlichen Dienst gelten.

Die Relevanz der einzelnen Rechtsgrundlagen kann je nach individuellem Fall variieren. Es ist daher ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Bedingungen und Regelungen im Einzelfall zu klären.

Fachanwalt.de-Tipp für Arbeitgeber: Vereinbaren Sie als Arbeitgeber einen Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt für das Weihnachtsgeld. Ohne einen ausdrücklichen Vorbehalt besteht die Gefahr, dass Sie zu entsprechenden Zahlungen auch in der Zukunft verpflichtet sind. Dies kann zu unerwarteten Kosten führen, wenn sich die wirtschaftliche Situation verschlechtert. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt besagt, dass die Zahlung des Weihnachtsgeldes eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist und keine vertragliche Verpflichtung darstellt. Ein Widerrufsvorbehalt besagt, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld jederzeit widerrufen kann, ohne dass es hierfür einen Grund gibt. Bei Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Arbeitgeber vertritt.

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