Niederlassungserlaubnis für Deutschland beantragen – das sollten Sie 2025 über Antrag und Voraussetzungen wissen

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 24.04.2025

Für Ausländer, die hier in Deutschland leben, kommt eines Tages die Einbürgerung in Betracht. Bis zur Einbürgerung muss der Ausländer über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, um sich hier legal aufzuhalten. Es gibt diverse befristete und auch unbefristete Aufenthaltserlaubnisse wie z.B. die Niederlassungserlaubnis. Letztere ist derart stark, dass man in den Genuss von vielen Vorteilen kommt. Ist man im Besitz der Niederlassungserlaubnis ist der Schritt zur Einbürgerung nicht mehr weit, da die Voraussetzungen nahezu identisch sind.

Was ist eine Niederlassungserlaubnis?

Niederlassungserlaubnis für Deutschland
Niederlassungserlaubnis für Deutschland
Bei der sogenannten Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dem Inhaber wird im Gegensatz zu einer Aufenthaltserlaubnis ein Daueraufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Eine nachträgliche Befristung der Geltungsdauer ist bei der Niederlassungserlaubnis nicht möglich. In Deutschland lebten laut Statistischem Bundesamt zum 01.01.2024 ca. 2,6 Millionen Menschen mit einer Niederlassungserlaubnis.

Wie auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist die Niederlassungserlaubnis nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden. Hierin liegt aber der große Unterschied zur sogenannten (befristeten) Aufenthaltserlaubnis.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Wenn man nach Deutschland einreisen möchte, benötigt man grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Ansonsten hält man sich hier illegal auf. Wenn man aber Bürger eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Mitgliedstaates des EWR (Europäischen Wirtschaftsraumes) oder Schweizer Staatsbürger ist, dann braucht man für die Einreise und auch für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.

Befristete und unbefristete Aufenthaltstitel

Es gibt also befristete und auch unbefristete Aufenthaltstitel.

Befristete Aufenthaltstitel sind:

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • mobile ICT-Karte
  • ICT-Karte

Unbefristete Aufenthaltstitel sind:

  • die Niederlassungserlaubnis
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Die Niederlassungserlaubnis und auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU sind im Vergleich zu der befristeten Aufenthaltserlaubnis nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden. Mit den unbefristeten Aufenthaltstiteln können Ausländer also in Deutschland dauerhaft und uneingeschränkt arbeiten und leben

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Wenn man bereits eine Blaue Karte EU hat, kann man nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Hat man ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B1, kann  man sogar nach 21 Monaten die Niederlassungserlaubnis erhalten; jeweils nach Antrag.

Vorteile der Niederlassungserlaubnis

Wenn man im Besitz der Niederlassungserlaubnis ist, kommt man in den Genuss diverser Vorteile.

Diese wären vor allem:

  • Gesichert ist ein langfristiger Aufenthalt.
  • Familiennachzug wird erleichtert. Man kann relativ einfach seine Familienangehörige nach Deutschland bringen.
  • Man kann uneingeschränkt arbeiten, sowohl angestellt als auch selbständig.
  • Frei ein- und ausreisen; man kann wesentlich leichter aus Deutschland ein- und ausreisen.
  • Bessere Kreditwürdigkeit: bei Banken und anderen Stellen hat man eine weitaus höhere Kreditwürdigkeit. Dadurch wird es leichter, ein Haus zu kaufen oder ein Gewerbe zu betreiben
  • Weniger Termine und weniger Bürokratie; man muss nicht mehr alle 2 oder 3 Jahre zur Ausländerbehörde, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
  • Höhere und bessere Planungssicherheit: man kann längerfristig planen, sei es im privaten/familiären oder geschäftlichen Bereich.
  • Unverbindlicher Zweck: Man behält die Niederlassungserlaubnis, auch wenn man später die Ausbildung, das Studium oder auch die Ehe beendet hat.
Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Mit der Niederlassungserlaubnis kann man weitaus einfacher verreisen als mit einer Aufenthaltserlaubnis. Man kann damit quasi um die ganze Welt reisen. Natürlich hat man die jeweiligen Visabestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten. Die Niederlassungserlaubnis gilt in allen EU-Ländern als anerkannter Aufenthaltstitel. Man darf sich in allen Schengen-Staaten bis zu 90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. Man darf dort jedoch nicht arbeiten und auch nicht wohnen.

Voraussetzungen: Wer kann eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland beantragen?

Grundsätzlich kann jede ausländische Person eine Niederlassungserlaubnis beantragen, die seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. 

Auch wenn man als Asylsuchender bzw. Flüchtling nach Deutschland gekommen ist und entsprechend anerkannt wurde, kann man die Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Die erforderlichen Voraussetzungen sind in § 9 AufenthG niedergelegt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Aufenthaltstitel: Man muss im Besitz eines rechtmäßigen Aufenthaltstitels sein und zwar seit mindestens 5 Jahren.
  • Antrag: Man muss einen Antrag stellen; automatisch erhält man die Niederlassungserlaubnis also nicht. Es genügt in der Regel ein formloser Antrag. Manche Ausländerbehörden halten entsprechende Formulare bereit, die man auch online herunterladen kann.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Der Antragsteller muss seinen Lebensunterhalt selbst sichern können. Man muss also selbst legal Geld verdienen, um nicht auf die Hilfe von staatlichen Sozialleistungen angewiesen zu sein. Ist man angestellt, so hat man den Arbeitsvertrag und die letzten 3 Lohnabrechnungen vorzulegen. Als Rentner hat man den Rentenbescheid vorzulegen. Bei Selbständigen verlangt die Behörde die letzten Steuerbescheide.
    Wenn man aber wegen Krankheit oder anderer triftiger Gründe nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern, dann kann die Ausländerbehörde eine Ausnahme machen. In diesem Fall benötigt die Behörde konkrete Unterlagen (Atteste etc.).
  • Hinreichende Deutschkenntnisse: Man muss über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen. In der Regel benötigt man Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1. Bei Personen, die über die Flüchtlingseigenschaft verfügen, reicht das Niveau A2 schon aus.
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Man muss die Lebensverhältnisse und die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland kennen. Dies kann man mit einem Schulabschluss in Deutschland nachweisen. Ansonsten kann man es durch den Test „Leben in Deutschland“ oder ggf. auch über einen Integrationskurs nachweisen. Hierzu sollte man vorab die Ausländerbehörde fragen.
  • Keine Sicherheitsgefährdung: Der Antragsteller darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sein. Man darf in den letzten 3 Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden sein.
  • Krankenversicherung: Man muss über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Hierzu reicht es aus, eine entsprechende aktuelle Bescheinigung seiner Krankenversicherung vorzulegen. Bei Selbständigen ist eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung vorzulegen.
  • Altersvorsorge: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er eine gewisse Dauer in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat und zwar mindestens 60 Monate. Als Selbständiger muss man eine vergleichbare private Altersvorsorge nachweisen.
  • Genügend Wohnraum: Man muss über genügend Wohnraum verfügen;  also einfach den Mietvertrag oder bei Eigentum einen Grundbuchauszug vorlegen.
  • Bei Behinderten bzw. Schwerbehinderten Antragstellern: in diesem Fall sollte man neben dem Antrag zunächst den entsprechenden Schwerbehindertenausweis vorlegen und dann abwarten, welches Unterlagen die Behörde noch haben möchte.
  • Bei Kindern: Wenn man auch für seine Kinder die Niederlassungserlaubnis beantragen möchte, sind die Schulbescheinigungen bzw. Ausbildungsverträge der Kinder vorlegen.

Je nach Einzelfall kann die Ausländerbehörde auch weitere Unterlagen verlangen.

So stellen Sie einen Antrag

Voraussetzungen für den Antrag
Voraussetzungen für den Antrag
Die Niederlassungserlaubnis erhält man nicht automatisch, sondern muss diese beantragen und zwar bei der zuständigen Ausländerbehörde seines Wohnortes. Den Antrag kann man formlos stellen. Es gibt aber auch Ausländerbehörden, die dafür Antragsformulare bereithalten, die man komplett ausfüllen muss. Diese Formulare kann man online herunterladen. Diesbezüglich sollte man sich an seine Ausländerbehörde wenden und fragen, ob man einen formlosen Antrag stellen soll oder ob man ein bestimmtes Formular dazu benutzen soll. Dem Antrag hat man mehrere Unterlagen beizufügen.

Welche Unterlagen sind nötig?

In der Regel muss man folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular (unterschrieben)
  • aktueller Aufenthaltstitel
  • Reisepass
  • Biometrisches Foto
  • Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen, ggf. auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Wenn man nicht in der Lage ist zu arbeiten, hat man entsprechende Unterlagen vom Arzt vorzulegen. Hierbei handelt es sich um aussagekräftige Atteste von Fachärzten
  • Bei Selbständigen: Gewerbeanmeldung und letzten Steuerbescheid vorlegen
  • Bei Rentnern: aktuellen Rentenbescheid vorlegen
  • Bei Schwerbehinderten: Nachweis über die Schwerbehinderung vorlegen
  • Bei Studenten: aktuelle I-Bescheinigung vorlegen sowie ggf. BAföG-Bescheid
  • Sprachnachweise: in der Regel verlangt die Ausländerbehörde das Sprachzertifikat auf dem Niveau A2 oder B1
  • Mietvertrag; bei Personen, die Eigentum haben, wird ein Auszug aus dem Grundbuch verlangt
  • Unterlagen zur Altersvorsorge vorlegen
  • Nachweis über Krankenversicherung: aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen. Bei Selbständigen: Nachweis über die private Krankenversicherung vorlegen
  • Bei Kindern: Schulbescheinigungen vorlegen. Wenn die Kinder in der Ausbildung sind, dann Ausbildungsvertrag vorlegen

Muster Antrag formlos

Nachfolgend ein Muster eines formlosen Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis:

Vor- und Nachname

Straße und Hausnummer

PLZ Ort

An

Stadt XXX

Ausländerbehörde

Straße und Hausnummer

PLZ Ort

Ort, Datum

Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich seit mittlerweile 6 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebe und der Meinung bin dass ich auch die weiteren Voraussetzungen erfülle, stelle ich hiermit einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach§ 9 AufenthG.

Teilen Sie bitte mit, welche Unterlagen Sie noch benötigen.

Gern kann ich auch persönlich bei Ihnen vorsprechen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname

Unterschrift

Was passiert, wenn Niederlassungserlaubnis abgelaufen ist?

Da es sich bei der Niederlassungserlaubnis quasi um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis handelt, kann diese auch nicht ablaufen.

Lediglich das Dokument kann ablaufen und muss dann rechtzeitig verlängert werden. Man sollte sich ca. 4-6 Wochen vor Ablauf des Dokuments an die zuständige Ausländerbehörde wenden und einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Reisen kann man aber auch mit einem abgelaufenen Dokument, wenn man einen gültigen Reisepass dabei hat.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Auch bei deutschen Staatsbürgern muss der Personalausweis irgendwann verlängert werden. Das bedeutet aber nicht, dass die betroffene Person die deutsche Staatsbürgerschaft verliert.

Wie kann ein Anwalt weiterhelfen?

Wenn man in den Genuss der Niederlassungserlaubnis gelangen möchte, sollte man sich zunächst anwaltlichen Rat einholen. 

Ein Fachanwalt für Migrationsrecht wäre an dieser Stelle der richtige Ansprechpartner. Dieser wird prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Erlangung der Niederlassungserlaubnis erfüllen. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte man den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis über den Anwalt stellen lassen. 

Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass sich mit Hilfe eines Rechtsanwalts die Dauer bis zur Erlangung der Niederlassungserlaubnis um einige Monate verkürzt, je nach Einzelfall und je nach Ort. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss der Mandant selber übernehmen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Hier finden Sie einen Fachanwalt für Migrationsrecht in Ihrer Nähe, wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen.


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