Unbefristete Aufenthaltserlaubnis – diese Aufenthaltstitel für dauerhaften Aufenthalt gibt es in Deutschland 2024

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 12. April 2024

Die Zuwanderung in Deutschland hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Doch nicht alle Menschen, die nach Deutschland kommen, erhalten eine Erlaubnis, um hier zu bleiben. Zum einen hängt es davon ab, aus welchem Land sie nach Deutschland kommen, vor allem, ob sie politisch verfolgt sind. Zum anderen, ob und inwieweit sie sich hier integrieren. Viele Menschen werden hier jahrelang „geduldet“, ehe sie dann abgeschoben oder in der Tat noch ein Bleiberecht erhalten. Viele erhalten hier mal relativ zeitnah, mal Jahre später eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Aufenthaltstitel?

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (© studio v-zwoelf / stock.adobe.com)
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (© studio v-zwoelf / stock.adobe.com)
Um zu verstehen was eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist, muss zunächst geklärt werden, was eine Aufenthaltserlaubnis bzw. was ein Aufenthaltstitel ist? 

Ein Aufenthaltstitel meint ein Aufenthaltsdokument, welches Personen aus sogenannten Drittstaaten erhalten, um sich hier aufhalten zu dürfen. Ein solcher Aufenthaltstitel ist in der Regel befriste, kann aber verlängert werden oder gar unbefristet erteilt werden.

Für ausländische Staatsangehörige gilt grundsätzlich: Wer nach Deutschland einreisen möchte, benötigt grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Ansonsten hält sich derjenige hier illegal auf. Im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gibt es insgesamt 7 verschiedene Aufenthaltstitel. Hierzu gehört auch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Welchen Aufenthaltstitel man letztendlich bekommt, hängt in erster Linie davon ab, aus welchem Grund man sich nach Deutschland begeben möchte, z.B. weil man hier studieren oder arbeiten möchte oder ob man politisch verfolgt wird, also Asyl haben möchte.

Wichtig: Wenn man Bürger eines Mitgliedstaates der EU ist oder eines anderen Mitgliedstaates des EWR (Europäischen Wirtschaftsraumes), braucht man für die Einreise nach Deutschland und auch für den Aufenthalt hier keinen weiteren Aufenthaltstitel. Auch Bürger aus der Schweiz brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, den man von der zuständigen Ausländerbehörde bekommt.

Nach § 7 AufenthG berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zwar zum längeren, aber nicht nur vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland. Sie wird nur befristet ausgestellt.  Eine Aufenthaltserlaubnis wird für diverse Zwecke bzw. aus verschiedenen Gründen erteilt. Diese sind im Aufenthaltsgesetz niedergelegt.

Hierbei handelt es sich um folgende Zwecke/Gründe:

  • Zweck Ausbildung, §§ 16,17 AufenthG
  • Zweck Erwerbstätigkeit, §§ 18 ff. AufenthG
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, §§ 22-26 AufenthG, 104a und 104b AufenthG
  • familiäre Gründe, §§ 27-36a AufenthG

Ob die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, hängt in allen Fällen davon ab, ob die jeweiligen Voraussetzungen zu dem jeweiligen Zweck erfüllt sind. Die Voraussetzungen zu den jeweiligen Zwecken sind ebenfalls im Aufenthaltsgesetz genannt, im allgemeinen Teil und auch bei den jeweils aufgeführten Zwecken.

Sobald die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wird diese in der Regel befristet erteilt. Für die Verlängerung müssen die Voraussetzungen weiter erfüllt sein.  Die Aufenthaltserlaubnis gilt in der gesamten Bundesrepublik, wenn keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Visum (© Björn Wylezich / stock.adobe.com)
Visum (© Björn Wylezich / stock.adobe.com)
Man hört regelmäßig die Begriffe „befristete Aufenthaltserlaubnis“ und „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“. Diese sind streng voneinander zu unterscheiden.

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird dadurch gekennzeichnet – so sagt es der Name schon –, dass sie befristet ist, sprich also für einen bestimmten Zeitraum erteilt wird. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis für 1, 2 oder 3 Jahre erteilt, je nach Zweck/Grund. 

Befristete Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltstitel sind:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Visum
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • mobile ICT-Karte

Unbefristete Aufenthaltstitel hingegen sind:

  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Im Vergleich zur befristeten Aufenthaltserlaubnis sind die Niederlassungserlaubnis und auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden. Ausländer können mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis somit dauerhaft und uneingeschränkt in Deutschland arbeiten und leben. 

Niederlassungserlaubnis

Laut Statistischem Bundesamt lebten zum 31.12.2020 insgesamt ca. 2,5 Millionen Menschen in Deutschland mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis). Die Niederlassungserlaubnis wurde im Jahre

Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Sie verleiht dem Inhaber im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ein Daueraufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland. Bei der Niederlassungserlaubnis ist eine nachträgliche Befristung der Geltungsdauer nicht möglich.

Die Niederlassungserlaubnis ist – wie auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU – nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden. Hierin liegt der große Unterschied zur (befristeten) Aufenthaltserlaubnis. Die Niederlassungserlaubnis erlaubt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Eine separate Erlaubnis zum Arbeiten ist also nicht notwendig.

Vorteile der Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis bringt sehr viele Vorteile mit sich.

Diese wären vor allem:

  • langfristiger Aufenthalt ist gesichert.
  • Arbeiten: man kann uneingeschränkt arbeiten, sowohl angestellt als auch selbständig.
  • Familiennachzug erleichtert: Man hat es leichter, Familienangehörige nach Deutschland zu bringen.
  • Freie Ein- und Ausreise: Man kann wesentlich leichter aus Deutschland ein- und ausreisen.
  • Kreditwürdigkeit: Man hat bei Banken und anderen Stellen eine weitaus höhere Kreditwürdigkeit. Dadurch hat man es leichter, ein Haus zu kaufen oder einen Betrieb zu betreiben.
  • Planungssicherheit: Man kann längerfristig planen, sei es im geschäftlichen oder privaten/familiären Bereich.
  • Zweck nicht verbindlich: Wenn man später das Studium, die Ausbildung oder auch die Ehe beendet, behält man trotzdem die Niederlassungserlaubnis.
  • Weniger Bürokratie und Termine mit der Ausländerbehörde: man muss nicht mehr alle 2 oder 3 Jahre einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen auf Verlängerung des Aufenthalts.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die sogenannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) ist – wie auch die Niederlassungserlaubnis – ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Dieser Aufenthaltstitel verschafft dem Besitzer viele Vorteile. Man kann damit quasi in fast alle EU-Länder einreisen und dort ein weiteres Aufenthaltsrecht erhalten.

Zu den Voraussetzungen siehe weiter unten.

Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland

Wenn man einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben möchte (egal ob Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU), hat man bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Für beide Aufenthaltstitel sind die Voraussetzungen quasi gleich. Diese sind in den §§ 9 und 9a AufenthG niedergelegt.

Die Voraussetzungen sind:

  • Aufenthaltstitel: Zunächst muss man natürlich im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. In diesem Fall muss man mindestens 5 Jahre lang rechtmäßig einen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen. Dies gilt inkl. der Zeit des vorangegangenen Asylverfahrens.
  • Lebensunterhalt muss überwiegend gesichert sein. Das bedeutet, dass man legal Geld verdienen muss, um selbst für sich und seine Familienangehörige zu sorgen, Arbeitsvertrag und entsprechende Lohnabrechnungen. Ist man aufgrund von Krankheit oder anderer triftiger Gründe nicht in der Lage zu arbeiten, kann die Behörde eine Ausnahme machen. Dann benötigt man allerdings aussagekräftige Atteste. Bei Rentnern muss der Rentenbescheid vorgelegt werden, bei Selbständigen der letzte Steuerbescheid.
  • Formloser Antrag: den Antragsvordruck bekommt man bei der Ausländerbehörde, in der Regel auch online erhältlich.
  • hinreichende Sprachkenntnisse: Man muss der Behörde hinreichende Sprachkenntnisse nachweisen, mindestens auf dem Niveau A2. Im Einzelfall kann auch das Niveau B1 verlangt werden.
  • Keine Sicherheitsgefährdung: Man darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sein. In den letzten 3 Jahren darf man nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden sein.
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Man muss die Rechts- und Gesellschaftsordnung und auch die Lebensverhältnisse in Deutschland kennen. Dies kann man z.B. durch einen Integrationskurs oder auch einen erworbenen Schulabschluss nachweisen. 
  • Altersvorsorge: Man muss nachweisen, dass man eine gewisse Dauer in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Als Selbständiger muss man  eine vergleichbare private Altersvorsorge nachweisen. 
  • Krankenversicherung: Eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen. Bei Selbständigen die Bescheinigung über eine private Krankenversicherung vorlegen.
  • genügend Wohnraum: Mietvertrag oder bei Eigentum Grundbuchauszug vorlegen.
  • bei Kindern: die Schulbescheinigungen bzw. Ausbildungsverträge vorlegen.
  • bei Behinderten/ Schwerbehinderten: in diesem Fall den Schwerbehindertenausweis vorlegen.

Je nach Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen verlangen.

Fachanwalt.de-Tipp:  Ist es möglich, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach 3 Jahren zu bekommen?  In der Regel hat man einen Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren. Wenn man jedoch mit einem Ehegatten verheiratet ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,  kann man schon nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Niederlassungserlaubnis bekommen (§ 28 Abs. 2 AufenthG).

Bedeutet Aufenthaltserlaubnis automatisch Arbeitserlaubnis?

Viele Menschen fragen sich, ob man zugleich eine Arbeitserlaubnis hat, wenn man im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist?

Die Antwort hier lautet: nein!

Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt somit nicht automatisch zum Arbeiten. Man ist also nicht zugleich im Besitz einer Arbeitserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis muss somit ausdrücklich eine Berechtigung zum Arbeiten beinhalten. In der Regel bekommt der/die Inhaber/in der Aufenthaltserlaubnis ein Etikett eingeklebt, woraus hervorgeht, dass der/die Inhaber/in zum Arbeiten berechtigt ist.

Ist man jedoch im Besitz einer Niederlassungserlaubnis, ist man ohne Weiteres berechtigt, zu arbeiten. Man benötigt also keine Arbeitserlaubnis mehr. Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass die Niederlassungserlaubnis wesentlich vorteilhafter ist als die Aufenthaltserlaubnis.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Bei den Voraussetzungen gibt es auch diverse Ausnahmen und Sonderregelungen, um die   unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

  • Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten

Ehegatten oder Lebenspartner von deutschen Staatsbürgern sind quasi privilegiert.

Der ausländische Ehegatte bzw. Lebenspartner kann die unbefristete Aufenthaltserlaubnis schon nach 3 Jahren auf Antrag bekommen. Man hat hier jedoch ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen.

  • Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge

Wenn man Asylberechtigte/r ist oder anerkannter Flüchtling, dann sind die Anforderungen nicht mehr derart hoch. Diese Personengruppen müssen den Lebensunterhalt lediglich zu 51 % durch eigene Einkünfte sichern; d.h. also, dass sie zum Teil Leistungen vom Staat beziehen können. Zudem reichen Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 aus.

  • Personen, die krank sind und Behinderte

Personen, die Behinderungen oder psychische oder physische Erkrankungen haben, müssen auch nicht alle o.g. Voraussetzungen komplett erfüllen. Hier kann die   Ausländerbehörde ebenfalls Ausnahmen machen, je nach Art und Grad der Behinderung/Erkrankung. Die Ausnahmen beziehen sich dann auf die Punkte „Lebensunterhalt sichern“ oder „Deutschkenntnisse“ oder auch den Aspekt der „Einzahlung in die Rentenversicherung.“

  • Auszubildende

Auszubildende genießen ebenfalls die eine oder andere Ausnahme. So müssen sie natürlich noch keine 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Zudem dürfen sie auch staatliche finanzielle Unterstützung (Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe) in Anspruch nehmen.

  • Erfolgreiche Studenten

Ausländer, die hier in Deutschland an einer Hochschule ein Studium erfolgreich absolvieren und bereits 2 Jahre lang eine sogenannte Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltsgenehmigung zur Beschäftigung/selbständigen Arbeit haben, bekommen die Niederlassungserlaubnis nach 2 Jahren.

  • Eltern von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit

Wenn man Vater/Mutter eines in Deutschland geborenen Kindes ist, hat ebenfalls ein leichteres Spiel, um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Man muss sich bereits 3 Jahre lang in Deutschland aufhalten und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Zudem muss Kontakt zum Kind bestehen.

  • Hochqualifizierte Personen

Personen, die als hochqualifiziert gelten, können direkt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.

  • Inhaber einer Blauen Karte EU

Schon nach 33 Monaten können Inhaber einer Blauen Karte (Personen, die bereits eine hochqualifizierte Beschäftigung ausüben), eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, mit einem Sprachzertifikat auf dem Niveau B1 bekommen diese Personen sogar nach 21 Monaten die unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen

Antrag (© nmann77 / stock.adobe.com)
Antrag (© nmann77 / stock.adobe.com)
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat man bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen, also quasi bei der Ausländerbehörde, mit der man aktuell zu tun hat. Dort gibt es entsprechende Antragsvordrucke, die man sich persönlich geben lassen kann. Man kann den Antragsvordruck aber auch online „runter laden“ und ausfüllen und dann mit den notwendigen Unterlagen abgeben. Man muss – um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen – einen Antrag stellen. Einfach so ohne Antrag kriegt man einen unbefristeten Aufenthalt nicht.

Antrag: Was braucht man für unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Welche Unterlagen benötigt man also für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Hier am Beispiel der Niederlassungserlaubnis:

  • Reisepass
  • aktueller Aufenthaltstitel
  • biometrisches Lichtbild
  • Arbeitsvertrag und entsprechende Lohnabrechnungen. Ggf. muss man auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen. Ist man aufgrund von Krankheit oder anderer triftiger Gründe nicht in der Lage zu arbeiten, kann die Behörde eine Ausnahme machen. Dann benötigt man allerdings aussagekräftige Atteste und den Bescheid vom Jobcenter/Landkreis. Bei Rentnern muss der Rentenbescheid vorgelegt werden, bei Selbständigen der letzte Steuerbescheid und die Gewerbeanmeldung. Bei Studenten muss der Studentennachweis erbracht werden sowie der Bafög-Bescheid oder andere Einkommensnachweise.
  • Formloser Antrag: den Antragsvordruck bekommt man bei der Ausländerbehörde, in der Regel auch online erhältlich.
  • Nachweise für Sprache: Zertifikat auf dem Niveau A2 bzw. B1
  • Unterlagen zur Altersvorsorge: Man muss nachweisen, dass man eine gewisse Dauer in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Als Selbständiger muss man  eine vergleichbare private Altersvorsorge nachweisen (Police).
  • Krankenversicherung: Eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen. Bei Selbständigen die Bescheinigung über eine private Krankenversicherung vorlegen.
  • Mietvertrag/Grundbuchauszug: Mietvertrag oder bei Eigentum Grundbuchauszug vorlegen.
  • ggf. Schulbescheinigungen der Kinder bzw. Ausbildungsverträge vorlegen.
  • ggf. Schwerbehindertenausweis

Dauer

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (z.B. Niederlassungserlaubnis) gilt immer unbefristet.

Das bedeutet also, dass man als Besitzer keinen Antrag auf Verlängerung der Niederlassungserlaubnis stellen muss. Dies gilt solange, wie man im Besitz der Niederlassungserlaubnis ist. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Pass, worin die jeweilige Niederlassungserlaubnis niedergeschrieben ist. Der Pass ist nach Ablauf der Frist sehr wohl zu verlängern.

Kosten

Die Kosten einer Niederlassungserlaubnis können je nach Bundesland etwas variieren, sind jedoch auf maximal 250 Euro begrenzt. In der Regel sehen die Kosten wie folgt aus:

  • Bei der „normalen“ Niederlassungserlaubnis betragen die Kosten ca. 100 bis 120 Euro.
  • Bei der Niederlassungserlaubnis für Minderjährige betragen die Kosten ca. 30 bis 55 Euro.
  • Für die Niederlassungserlaubnis für Selbständige belaufen sich die Kosten auf ca. 120 bis 200 Euro. 
  • Bei der Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte betragen die Kosten ca. 140 bis 250 Euro.

 

Verlust / Widerruf unbefristeter Aufenthaltserlaubnis

Fraglich ist, ob die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für immer gilt? Oder kann einem die Niederlassungserlaubnis oder auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU wieder weggenommen werden?

Grundsätzlich ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zeitlich unbegrenzt gültig – die Erlaubnis kann also nicht verfallen. Auch kann man diese nicht verlieren, wenn sich die Lebensverhältnisse nach der Erteilung verändern; man wird z.B. arbeitslos oder man lässt sich scheiden.

Allerdings gibt es Fälle/Gründe, die dazu führen, dass man in der Tat den Aufenthaltstitel verliert, also auch eine Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU.

Hierbei geht es um folgende Fälle:

  • Rücknahme des Aufenthaltstitels
  • Widerruf des Aufenthaltstitels
  • Ausweisung

Eine Rücknahme der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis kommt nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG in Verbindung mit § 48 VwVfG in Betracht. Hier geht es um Fälle, wenn man gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben gemacht hat oder gefälschte Unterlagen vorgelegt hat und nur dadurch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.

Ein Widerruf der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis kommt nach § 52 Abs. 1 AufenthG in Betracht. Gründe hierfür sind z.B.

  • wenn man keinen gültigen Pass oder Passersatz besitzt,
  • wenn man seine Staatsangehörigkeit verliert oder wechselt
  • wenn die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Rechtsstellung als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigter erlischt oder unwirksam wird.

Sowohl bei der Rücknahme als auch beim Widerruf erlischt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AufenthG.

Im Falle der Ausweisung erlischt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ebenfalls, vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass man nach 5-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland besonderen Ausweisungsschutz genießt, vgl. § 56 Abs. 1 S.1 AufenthG.  

Auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt riskiert man seine (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis.

Eine Niederlassungserlaubnis kann verfallen,

  • wenn man länger als 6 Monate aus Deutschland ausreist und dazu vorher keine Erlaubnis einholt.
  • Ein weiterer Fall, wo die Niederlassungserlaubnis verfällt: man ist älter als 60 Jahre, lebt zwar seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland, reist jedoch aus Deutschland aus ohne es vorher mit der Behörde abzusprechen.Dies gilt nicht für Personen, die mit einem deutschen Partner verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen leben.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU verliert man, wenn man

  • länger als 12 Monate außerhalb der EU ist, oder
  • sich 6 Jahre nicht in Deutschland aufhält, aber in einem anderen EU-Staat, oder
  • wenn man in einem anderen EU-Staat einen längerfristigen Aufenthaltstitel bekommt.

Wann ist die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll?

Man kann den Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, z.B. Niederlassungserlaubnis, alleine stellen. Es ist also nicht erforderlich, dass ein Rechtsanwalt mit der Sache beauftragt wird. Dennoch ist es sinnvoller, wenn  man den Antrag über einen Rechtsanwalt in die Wege leitet. Wenn man der festen Überzeugung ist, dass man ohne Probleme sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllt, kann man von der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zunächst absehen. Wenn die eine oder andere Voraussetzung nicht erfüllt ist, sollte man sich lieber an einen Rechtsanwalt - hier einen Fachanwalt für Migrationsrecht  - wenden. Dieser wird die Sach- und Rechtslage prüfen und einem sagen, ob man tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt oder eben nicht. Wenn der Rechtsanwalt zum Ergebnis kommt, dass eine Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird er prüfen, ob er dennoch einen Weg findet, dass die Ausländerbehörde eine Ausnahme macht und somit ggf. die Niederlassungserlaubnis doch erteilt. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich; ggf. muss der Rechtsanwalt Einsicht in die Ausländerakte nehmen, um den Fall abschließend beurteilen zu können.

Wenn der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU von der Ausländerbehörde abgelehnt wurde, sollte man ebenfalls von einem Fachanwalt für Migrationsrecht prüfen lassen, ob die Ablehnung zu recht erfolgt ist. Es kann durchaus sein, dass der Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde. In diesem Fall wäre rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Die Frist beträgt lediglich 1 Monat. Wenn auch das Widerspruchsverfahren keinen Erfolg hat, bleibt noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auch diesbezüglich wird der Fachanwalt für Migrationsrecht ein Klagverfahren besser bewältigen, da er als Experte weiß, worauf es vor Gericht ankommt.

Fachanwalt.de-Tipp: Hier finden Sie einen Fachanwalt für Migrationsrecht, der Ihnen bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis helfen kann. Vor allem in Fällen, wo die eine oder andere Voraussetzung vermeintlich nicht erfüllt sein sollte, lohnt sich der Weg zum Fachanwalt für Migrationsrecht.

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis - Häufige Fragen (FAQ)

Was ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und wer kann sie erhalten?

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, auch bekannt als Niederlassungserlaubnis, ist eine Form der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, die es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, auf unbegrenzte Zeit im Land zu leben und zu arbeiten. Gemäß § 9 AufenthG kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind:

  • Nachweis von 5 Jahren Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Sicherung des Lebensunterhalts, einschließlich der Fähigkeit, jede abhängige Person zu unterstützen
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Ausreichender Wohnraum für sich und alle Familienmitglieder
  • Keine Straftaten oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Was sind die Vorteile einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis?

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bietet viele Vorteile im Vergleich zu einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Zum einen erlaubt sie dem Inhaber, uneingeschränkt in Deutschland zu arbeiten, was gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 AufenthG gilt. Darüber hinaus besteht keine Notwendigkeit, die Aufenthaltserlaubnis regelmäßig zu erneuern, was mehr Sicherheit und Stabilität bietet. Andere Vorteile umfassen:

  1. Freiheit, den Arbeitgeber zu wechseln: Im Gegensatz zu einigen befristeten Aufenthaltserlaubnissen, bei denen die Arbeit auf einen bestimmten Arbeitgeber beschränkt ist, bietet die Niederlassungserlaubnis die Flexibilität, den Arbeitgeber nach Belieben zu wechseln.
  2. Freizügigkeit in der EU: Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erlaubt es dem Inhaber, sich frei in der EU zu bewegen und in einem anderen EU-Land bis zu 6 Monate zu leben, ohne die Erlaubnis zu verlieren.

Welche Dokumente benötige ich, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen?

Die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erfordert eine Reihe von Dokumenten, die vorzulegen sind. Laut § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, ist ein gültiger Pass eines der wichtigsten Dokumente. Weitere wichtige Dokumente umfassen:

  • Dazu können Gehaltsabrechnungen, Verträge oder andere Beweise für ein stabiles Einkommen gehören.
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse: Dies kann durch Zertifikate von anerkannten Sprachtests, wie das Goethe-Zertifikat oder TestDaF, erbracht werden.
  • Nachweis ausreichender Wohnraum: Hierfür kann ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis dienen.
  • Beitragsnachweise zur Rentenversicherung: Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland geleistet worden sein.

Wie lange dauert es, bis die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird?

Die Bearbeitungszeit für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann variieren. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Arbeitsaufkommen der zuständigen Ausländerbehörde, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und ob zusätzliche Überprüfungen erforderlich sind. Im Allgemeinen kann der Prozess zwischen ein paar Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.

Kann die unbefristete Aufenthaltserlaubnis entzogen werden?

Ja, die unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Umständen entzogen werden, wie in § 51 Abs. 1 AufenthG beschrieben. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn der Inhaber wegen einer schweren Straftat verurteilt wurde oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Es ist daher wichtig, sich an die Gesetze zu halten und bei Änderungen der persönlichen Situation oder des Aufenthaltsstatus rechtzeitig die zuständige Ausländerbehörde zu informieren.


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