Die schnelle und wirksame Hilfe der Feuerwehren (Berufsfeuerwehren sowie freiwillige Feuerwehren) ist vor allem mit der technischen Ausrüstung und den Fahrzeugen verbunden. Abhängig von der Größe der Einsatzgruppen kommen unterschiedliche Fahrzeuge zum Einsatz. Die Normierung der Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgeräte obliegt dem gleichnamigen Fachausschuss im Normenausschuss der Deutschen Industrie. Zuständig ist dieser Ausschuss neben den Fahrzeugen ebenso für Normierungen in den Bereichen Brand- und Katastrophenschutz, vorbeugender Brandschutz, technische Hilfeleistung und Krisenmanagement.
Normierung der Feuerwehrfahrzeuge - ein Überblick
Feuerwehrfahrzeuge (© ghazii–stock.adobe.com)An die Feuerwehrfahrzeuge werden in Deutschland besondere Anforderungen gestellt, da diese möglichst funktional sein müssen.
Die Einsetzbarkeit muss sowohl in Wäldern, Heiden und Gebirgen als auch in städtischen Regionen gewährleistet sein.
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Feuerwehrfahrzeuge und die definierende Norm aufgelistet:
Norm |
Fahrzeugart, |
Kurz- |
Beschreibung, Anforderungen |
Einsatzform |
Einsatzzweck, |
14530-5 |
Löschgruppenfahrzeug |
LF10 |
Pumpe: mit Feuerlöschkreiselpumpe (vom Fahrzeugmotor angetrieben; 1000 Liter / Min), Löschwasserbehälter, Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder Schnellangriffseinrichtung, Gesamtmasse / Gesamtgewicht 14 Tonnen, Wassertank bzw. Mindesttankvolumen 1200 Liter |
Bildet selbstständige taktische Einheit |
Brandbekämpfung, Fördern von Wasser, Durchführen technischer Hilfeleistungen |
14530-8 |
Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz |
LF 20 KatS |
Mit Feuerlöschkreiselpumpe (vom Fahrzeugmotor angetrieben); Löschwasserbehälter, Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder Schnellangriffseinrichtung |
Bildet selbstständige taktische Einheit; ist autark einsetzbar; integriert sich in vor Ort bestehende FW-Einheiten |
Brandbekämpfung, Fördern von Wasser auch über lange Wegstrecken; Unterstützung von kommunalen FW und Landeseinheiten bei größeren Schadenslagen Durchführen technischer Hilfeleistungen |
14530-11 |
Löschgruppenfahrzeug |
LF 20 |
Mit Feuerlöschkreiselpumpe (vom Fahrzeugmotor angetrieben; 2000 Ltr. / Min), Löschwasserbehälter, Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder Schnellangriffseinrichtung; |
Bildet selbstständige taktische Einheit |
Brandbekämpfung, Fördern von Wasser, Durchführen technischer Hilfeleistungen |
DIN 14530-16 |
Tragkraftspritzenfahrzeug |
TSF |
Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze |
Bildet selbstständige taktische Einheit |
Brandbekämpfung |
DIN 14530-17 |
Tragkraftspritzenfahrzeug |
TSF-W |
Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einem Löschwasserbehälter |
Bildet selbstständige taktische Einheit |
Brandbekämpfung |
DIN 14530-18 |
Tanklöschfahrzeug |
TLF 2000 |
Mit Feuerlöschkreiselpumpe (vom Fahrzeugmotor angetrieben); Löschwasserbehälter, Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder Schnellangriffseinrichtung |
Besatzung = 1 Trupp (1/2) |
Bereitstellung von Löschwasser in schwer zugänglichen Gebieten |
14530-21 |
Tanklöschfahrzeug |
TLF 4000 |
Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einem Löschwasserbehälter; mind. 1 Schaummittelbehälter, 1 fest montierter Schaum-Wasser-Werfer |
Besatzung = 1 Trupp (1/2) |
Bereitstellung einer größeren Wassermenge; Nachschub von Löschwasser; Bereitstellung von Sonderlöschmitteln |
14530-22 |
Tanklöschfahrzeug |
TLF 3000 |
Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einem Löschwasserbehälter |
Besatzung = 1 Trupp (1/2) |
Bereitstellung einer größeren Wassermenge; Nachschub von Löschwasser besonders in wasserarmen Gebieten |
DIN 14530-24 |
Kleinlöschfahrzeug |
KLF |
Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze und einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe und einem Löschwasserbehälter |
Bildet selbstständige taktische Einheit |
Brandbekämpfung |
DIN 14530-25 |
Mittleres Löschfahrzeug |
MLF |
FZ mit vom Fahrzeugmotor angetriebener Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung und einem Löschwasserbehälter |
Bildet selbstständige taktische Einheit |
Brandbekämpfung |
DIN 14530-26 |
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug |
HLF 10 |
Mit Feuerlöschkreiselpumpe (vom Fahrzeugmotor angetrieben; 1000 Liter / Min), Löschwasserbehälter, Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder Schnellangriffseinrichtung, Motorleistung 220kW |
Bildet selbstständige taktische Einheit |
Brandbekämpfung, Fördern von Wasser, Durchführen technischer Hilfeleistungen |
DIN 14530-27 |
Hilfeleistungs-löschfahrzeug |
HLF 20 |
Mit Feuerlöschkreiselpumpe (vom Fahrzeugmotor angetrieben; 2000 Ltr. / Min), Löschwasserbehälter, Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder Schnellangriffseinrichtung; festgelegte, erweiterte Mindestbeladung für techn. Hilfeleistung |
Bildet selbstständige taktische Einheit |
Brandbekämpfung, Fördern von Wasser, Durchführen technischer Hilfeleistungen |
DIN EN 14043 |
Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr |
DLK-12 |
Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (automatisch, halbautomatisch) |
Trupp |
Menschenrettung am Einsatzort im Korb der Drehleiter; erhöhter Löschangriff von außen; Einsatz als Kran |
DIN 14701-1 |
Teleskopmasten bzw. Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehren und Rettungsdienste |
HABn |
Auf Fahrzeugen aufgebaute Hubarbeitsbühnen, bzw. Teleskopgelenksmasten |
Trupp |
Rettung und Schutz von Personen, Brandbekämpfung; Schutz der Umwelt; technische Hilfeleistungen |
DIN 14555-3 |
Rüstwagen und Gerätewagen |
RW |
Durchführung nahezu aller technischen Hilfeleistungen (auch größeren Umfang), samt den erforderlichen technischen Einrichtungen |
Keine selbstständige Einheit; nur in Zusammenarbeit mit einem wasserführenden Löschfahrzeug |
LKW-Unfälle; Rettung aus Höhen und Tiefen; Unwettereinsatz (Aggregat-Funktion); Schienenverkehrs-Unfälle; Öleinsätze; Hilfeleistung bei Großschadensereignissen; Einsturz von Gebäuden |
DIN 14555-12 |
Rüstwagen und Gerätewagen für Gefahrgut |
GW-G |
Fahrzeug mit Sonderausrüstung für ABC-Einsätze; FZ muss von mind. einem wasserführenden Löschfahrzeug begleitet werden |
Trupp |
Bekämpfung nach Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Soforthilfe); Umweltschutz; Transport der Sonderausrüstung bei ABC-Unfällen |
DIN 14555-21 |
Rüstwagen und Gerätewagen für Gefahrgut - Logistik |
GW-L1 |
Fahrzeug mit Ladefläche und Ladebordwand; Gerätekasten |
Trupp |
Transport von Ausrüstung, Löschmitteln; Güter kleineren Umfangs zur Hilfeleistung bei den eingesetzten Einheiten |
DIN 14555-22 |
Rüst- und Gerätewagen für Gefahrgut - Logistik |
GW-L2 |
Fahrzeug mit Ladefläche und Ladebordwand; Gerätekasten |
Staffel |
Transport von Ausrüstung, Löschmitteln; Transport und Verlegung von Druckschläuchen; Sicherstellen der Wasserversorgung; Güter größeren Umfangs für eingesetzten Einheiten |
DIN SPEC 14507-5 |
Einsatzleitfahrzeuge; Kommandowagen |
KdoW |
Leitfahrzeug der Einsatzleitung zur Erkundung |
|
Erkundung von Einsatzstellen |
DIN SPEC 14507-2 |
Einsatzleitfahrzeuge; Einsatzleitwagen |
ELW 1 |
Einsatzleitwagen mit Kommunikationsmitteln und Geräten zur taktischen Einsatzführung |
|
Erkundung von Einsatzstellen; Führung von Verbänden und taktischen Einheiten |
DIN SPEC 14507-3 |
Einsatzleitfahrzeuge; Einsatzleitwagen; Einsatzfahrzeuge |
ELW 2 |
Einsatzleitwagen mit Kommunikationsmitteln und Geräten zur taktischen Führung von Einheiten |
Trupp |
Unterstützung der Einsatzleitung bei der Führung von Verbänden oder sonstigen Einheiten |

Hersteller und Lieferanten der Feuerwehrfahrzeuge und Geräte
Der Fortschritt der Technik, im Speziellen der Brandschutztechnik und der Gefährdungslagen, erfordern ständige Neuentwicklungen auf dem Fahrzeug- und Gerätesektor. Eine Reihe von Unternehmen sind sehr erfolgreich auf diesem Markt tätig. Ob als Voll- oder Teilsortimenter, ist es ihre Aufgabe bezüglich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu forschen und zu entwickeln, damit unsere Feuerwehren mit den besten Gerätschaften ausgestattet werden. So schützen unsere Feuerwehrleute in optimaler Weise Werte und retten Menschen.
Feuerwehrfahrzeuge von Metz Rosenbauer
Feuerwehrautos (© Thomas Siepmann–stock.adobe.com)Dieser Hersteller ist weltweit führend in dem Bereich Feuerwehrtechnik im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. In Metz Technology bündelt Rosenbauer die gesamte Kompetenz in der Hubrettung.
Ziegler
Ziegler ist ebenfalls ein weltweit tätiger Vollsortimenter, vom Norm- bis zum Sonderfahrzeug, von Ersatzteilen bis zu Löschsystemen.
Lentner
Diese Fahrzeuge basieren auf innovativen Lösungen und einer intelligenten Steuerungstechnik (Technik: Lentner Fahrgestell).
Schlingmann
Schlingmann steht seit 1880 für Fahrzeugbau und fertigt seit 130 Jahren Feuerwehrfahrzeuge; das betrifft auch Beleuchtungssysteme mit entsprechendem Lichtmast.
Magirus
Bekannt durch die gleichnamige Leiter, steht hinter Magirus ein Unternehmen, das seit 150 Jahren innovative Lösungen zur Brandbekämpfung entwickelt.
Benz
Die Feuerwehrfahrzeuge von Mercedes-Benz unterstützen die Brandschützer durch modernste und robuste Technik, sind leistungsstark und absolut zuverlässig.

- ist das Sonderrecht erforderlich um mit hoher Wahrscheinlichkeit den Einsatzort ausreichend schnell zu erreichen und die Hilfeleistung zu erbringen
- steht ein milderes Sonderrecht, das den gleichen Zweck erfüllt zur Verfügung
- werden Dritte durch die Einsatzfahrt nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt
Diese Entscheidungen sind oft in Bruchteil von Sekunden zu treffen. Vereinfacht kann gesagt werden, dass die Rechtssicherheit umso höher ist, je weniger in das Recht anderer Personen eingegriffen wird.
FAQ zum Thema Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland
Welche Arten von Feuerwehrfahrzeugen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Feuerwehrfahrzeugen, die auf die speziellen Bedürfnisse und Einsatzgebiete der Feuerwehren zugeschnitten sind.
Einige der häufigsten Fahrzeugtypen sind:
- Löschgruppenfahrzeug (LF)
- Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter oder Teleskopmast)
- Tanklöschfahrzeug (TLF)
- Rüstwagen (RW)
- Einsatzleitwagen (ELW)
- Gerätewagen (GW)
- Mannschaftstransportwagen (MTW)
Welche rechtlichen Vorschriften gelten für Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland?
Die rechtlichen Vorschriften für Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Einige wichtige Regelungen sind:
- § 35 StVO
- § 52 StVZO
- § 43 StVZO - Technische Anforderungen für Feuerwehrfahrzeuge
- § 22 StVO - Blaues Blinklicht und Einsatzhorn
Ein Beispiel für den Gebrauch von Sonderrechten ist die Nutzung von blauem Blinklicht und Martinshorn während eines Einsatzes, um andere Verkehrsteilnehmer auf das herannahende Feuerwehrfahrzeug aufmerksam zu machen. Dabei müssen die Fahrer der Feuerwehrfahrzeuge stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beachten und dürfen ihre Sonderrechte nur unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt ausüben.
Wie werden Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland finanziert?
Die Finanzierung von Feuerwehrfahrzeugen in Deutschland erfolgt in der Regel durch die Kommunen, in denen die jeweilige Feuerwehr ansässig ist. Da die Anschaffung und Instandhaltung von Feuerwehrfahrzeugen kostenintensiv ist, gibt es jedoch auch verschiedene Fördermöglichkeiten, wie beispielsweise:
- Zuwendungen von Landesregierungen
- Förderungen von Bund und Ländern für den Katastrophenschutz
- Spenden von Unternehmen und Privatpersonen
- Finanzierung durch Freiwillige Feuerwehrvereine
Diese Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten können dazu beitragen, die finanzielle Belastung für die Kommunen zu reduzieren und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu gewährleisten.
Wie werden Feuerwehrfahrzeuge gewartet und instand gehalten?
Die Wartung und Instandhaltung von Feuerwehrfahrzeugen ist von entscheidender Bedeutung, um deren Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Die Verantwortung für die Wartung liegt in der Regel bei den Feuerwehren selbst, wobei sie auch externe Werkstätten oder Fachfirmen beauftragen können.