Was ist ein Fluchtweg? Voraussetzungen und Begriffsbestimmung sowie alles zu den technischen Anforderungen zum Bau und Kennzeichnung

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 23. September 2023

Wenn Sie sich schon mal in einem vollbesetzten Saal aufgehalten haben, dann kann es schon sein, dass unweigerlich der Gedanke aufgekommen ist, "Wohin, wenn etwas passiert?". Erleichtert sehen Sie die grünen Lichter über den Türen und in den Gängen, die Fluchtwegschilder, die den Weg zum nächsten Ausgang weisen, den Fluchtweg markieren und denen Sie nur zu folgen brauchen.

Wie ist ein Fluchtweg, ein Rettungsweg definiert?

Zunächst soll eine Betrachtung erfolgen, wie Flucht- und Rettungswege zu gestalten sind.

Fluchtweg

Bei einem Fluchtweg handelt es sich um besonders gekennzeichnete Wege im Inneren von Gebäuden, in abgeschlossenen Bereichen, in Betriebsstätten oder Veranstaltungslokationen.

Fluchtweg (©  zephyr_p–stock.adobe.com)
Fluchtweg (© zephyr_p–stock.adobe.com)
Sie ermöglichen eine schnelle Flucht aus dem Gefahrenbereich, ins Freie oder in einen Bereich, in dem Menschen keinen Gefährdungen unterliegen, der sicher ist. Die Fluchtwegkennzeichnung durch Rettungszeichen sorgt dafür, dass sie von allen Personen, die sich im gefährdeten Bereich befinden rasch und ohne langes Suchen gefunden werden. Ihre Bestimmung liegt vor allem darin, die Selbstrettung von Personen zu ermöglichen.

Rettungsweg

Rettungswege wiederum sind Wege, die den Rettungskräften und der Feuerwehr eine schnelle und sichere Annäherung an den Gefährdungsort und den Transport der Rettungsgeräte ermöglichen. Sie dienen in aller Regel der Brandbekämpfung und Rettung und Bergung von Personen. In den meisten Fällen bilden Flucht- und Rettungswege eine Einheit. Das Baurecht greift auf den Begriff Rettungsweg in der Musterbauordnung, der Versammlungsstättenverordnung, der Verkaufsstättenverordnung zurück und verwendet die Bezeichnung Fluchtweg synonym.

Die Normen zu Flucht- und Rettungswegen sind unter anderem in den Abschnitten DIN 14090, 14094, 14095, 18799, 4066, 33404-3, 179, 1125, 50172, 23601, 7010 geregelt.

Wo sind die Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege geregelt?

Hinsichtlich der Ausführung sind die konkreten Richtlinien und Normen den "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR A2.3), die vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitet und fortgeführt werden, zu entnehmen. Diese Arbeitsstättenregel hat das Ziel die Anforderungen an Flucht- und Notwege zu konkretisieren, damit die brandgefährdete Arbeitsstätte im Gefahrenfall von allen Personen sicher zu verlassen ist.

Einschränkungen bei denen die Regel ASR A2.3 nicht gilt

Die Gültigkeit bezieht sich auf definierte, geschlossene Bereiche und ist beim Planen, Einrichten und Betreiben nicht anzuwenden, bei

  • Arbeitsstätten, die nicht allseits umschlossen sind und im Freien liegen
  • Arbeitsstätten und diesen vergleichbare, die nur temporär besetzt sind, z.B. für Wartungsarbeiten, Inspektion, Instandhaltung, etc.

Allgemeine Regeln nach ASR 2.3

Die konkreten örtlichen Bestimmungen sind den Bauordnungen der Länder zu entnehmen. So zum Beispiel, das Erfordernis einen zweiten Fluchtweg zu errichten. Das sind die wichtigsten Bestimmungen (länderübergreifend):

  • Es muss sichergestellt werden, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit benutzt werden können. Sie sind deshalb ständig freizuhalten.
  • Besteht die Gefahr, dass Notausgänge oder Notausstiege von außen zugestellt werden können, sind sie unmissverständlich zu kennzeichnen und technisch zu sichern (bspw. Abstandsbügel).
  • Fluchtwege freihalten (©  WoGi–stock.adobe.com)
    Fluchtwege freihalten (© WoGi–stock.adobe.com)
    Lifte oder Aufzüge dürfen weder als Flucht- noch als Rettungswege definiert werden und können auch kein Teil dieser Wege sein.
  • Bei Vorliegen einer besonderen Gefährdungsbeurteilung kann ein zweiter Fluchtweg erforderlich sein (Anzahl der Personen, spezifische Verhältnisse, mehrere Geschoße, große Grundfläche).
  • Besondere Anforderungen an den ersten Fluchtweg schließen die Verwendung von Fahrsteigen, Fahrtreppen, Steigleitern, Wendeltreppen generell aus. Liegen sie im Verlauf eines zweiten Fluchtweges ist Ihre Benutzung im Gefahrenfall zugelassen, wenn eine vorhergehende Gefährdungsbeurteilung dies bestätigt. Treppenraum und Treppenhaus bedürfen hinsichtlich der Gefährdung einer besonderen Beurteilung.
  • Wenn Fluchtwege durch Schrankenanlagen führen (Kassenzonen) oder durch Anlagen, die den Personenstrom verteilen (Vereinzelung), so ist sicherzustellen, dass diese Sperren ohne besondere Hilfsmittel in Fluchtrichtung zu öffnen sind.
  • Die Kennzeichnung von Fluchtwegen hat dauerhaft und erkennbar zu erfolgen (Piktogramm). Sie ist im Verlauf mehrmals gut sichtbar (innerhalb der Erkennungsweite) anzubringen.
  • Erste und zweite Fluchtwege dürfen über denselben Flur zu den Notausgangstüren führen, wenn sie im selben Geschoss liegen.

Was wird über den Begriff der Nutzungseinheit definiert?

Brandschutzmaßnahmen hängen stark von der Nutzung des Gebäudes ab. Ab 2105 ist in die Verordnung über den Brandschutz der Begriff der Nutzungseinheit aufgenommen worden. Sie bezeichnet einen Zusammenschluss von Räumen, die der ähnlichen, vergleichbaren Nutzung dienen. Meist sind sie auf einem Stockwerk angesiedelt. In einem Mehrfamilienhaus entspricht deshalb jede Wohnung einer Nutzungseinheit, in Betrieben sind es zusammenhängende Arbeitsstätten. Die Definition der Nutzungseinheit bestimmt maßgeblich die Planung, Auslegung und Beschilderung der Flucht- und Rettungswege.

Wie muss die Anordnung sein, wie sind die Abmessungen?

Abhängig vom Bauwerk und der Gefährdungsbeurteilung bestimmen sich die zulässigen Längen und Abmessungen bei den Flucht- und Rettungswegen. Die Gefährdungsbeurteilung kalkuliert immer mit der höchstmöglichen Personenanzahl.

Die Längen, die in den Vorgaben der jeweiligen Länder divergieren können, sind "möglichst kurz" zu halten und dürfen bei Räumen mit normaler (gar keiner) Brandgefährdung 35 Meter nicht überschreiten:

  • Räume mit erhöhter Brandgefährdung und selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen; bis zu 35 Meter
  • Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Löscheinrichtung: bis zu 25 Meter
  • Räume, die giftstoffgefährdet sind; bis zu 20 Meter
  • explosionsgefährdete Räume: bis zu 20 Meter
  • explosivstoffgefährdete Räume: bis zu 10 Meter

Flur (©  cybercomputers.de–stock.adobe.com)
Flur (© cybercomputers.de–stock.adobe.com)
Die tatsächliche Laufweglänge muss nicht der konkreten Fluchtweglänge entsprechen, darf diese jedoch nicht über das 1,5-fache überschreiten. Konkret sind diese Zahlen im Bauordnungsrecht der Länder festgehalten. Die Mindestbreiten (lichte Breite) richten sich ebenfalls nach der höchstmöglichen Anzahl der Personen und sind so festgelegt:

  • bis 5 Personen: 0,875 Meter
  • bis 20 Personen: 1 Meter
  • bis 200 Personen: 1,2 Meter
  • bis 300 Personen: 1,8 Meter
  • bis 400 Personen: 2,4 Meter

Die Fluchtwege dürfen hinsichtlich der Breite nicht eingeschränkt werden. Dies bezieht sich auf Einbauten, Fenster und Türen. Eine Einschränkung bei öffnenden Türen mit maximal 0,15 Meter ist zulässig. Ist sichergestellt, dass die Anzahl der höchstmöglichen Personen fünf nicht überschreitet, kann sich die lichte Breite auf 0,8 Meter verringern. Die lichte Höhe über Fluchtwegen, hat mindestens 2,00 Meter zu betragen.

Die Breiten von Türen, Fluren und Treppen orientieren sich an der Anzahl der Verkehrswege (besonders gekennzeichnet), die in diesen Fluchtweg münden.

Wie müssen Fluchttüren beschaffen sein?

Falls es sich um Türen von Notausgängen handelt, die manuell betätigt werden, haben sie in Fluchtrichtung aufzuschlagen. Für alle anderen Türen im Verlauf des Fluchtweges ist die Gefährdungsbeurteilung ausschlaggebend (örtliche oder betriebliche Verhältnisse, Anzahl der Personen, Personenkreis). Türen (ein- oder zweiflügelig) in Flucht- und Rettungswegen sollten mit einem Panikschloss ausgerüstet sein. Es ermöglicht die schnelle Öffnung der Tür mit nur einer einfachen Handbewegung. Panikstangen an Türen verhindern das Stocken der Fluchtbewegung, des schnellen Entkommens. Schon bei der Annäherung ist ersichtlich, dass die Tür ohne besondere Kenntnis, mit minimalem Kraftaufwand, zu öffnen ist.

In Fluchtwegen unzulässig sind Karussell- und Schiebetüren, wenn sie ausschließlich manuell zu betätigen sind. Automatische Türen müssen den Anforderungen des Bauordnungsrechts folgen und dürfen nicht für Notausgänge verwendet werden, wenn diese ausschließlich für den Notfall vorgesehen sind.

Wie müssen Fluchtwege gekennzeichnet werden?

Die Regelung dazu ist ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) zu entnehmen. Liegt eine erhöhte Gefährdung vor (bspw. in komplexen Gebäudestrukturen, hoher Anzahl an ortsunkundigen Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, usw.), kann der Einbau eines Sicherheitsleitsystems erforderlich sein. Es reagiert sofort auf Gefährdung und zeigt den kürzesten Weg, die optimale Fluchtrichtung aus dem Gefährdungsbereich an.

Bei Notausgängen und Notausstiegen ist sichtbar darauf hinzuweisen, dass ein Verstellen / Abstellen verboten ist (Verbotszeichen P023). Die Norm EN ISO 7010 legt Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen fest.

Wie muss die Sicherheitsbeleuchtung gestaltet sein?

Die Vorschriften sehen vor, dass alle Flucht- und Rettungswege mit einem Satz von Sicherheitsbeleuchtungen auszustatten sind. Auf jeden Fall dann, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung die Sicherheit von Personen beim Verlassen der Arbeitsstätte gefährdet erscheint.

Die Gefährdungslage steigt mit der Anzahl der Personen, vor allem dann, wenn die Mehrheit ortsunkundig ist, wenn große Räume (bspw. Aufenthaltsräume) zu durchqueren sind und in den Räumen kein Tageslicht vorhanden ist.

Muss generell ein Flucht- und ein Rettungsplan erstellt werden?

Plan (©  gearstd–stock.adobe.com)
Plan (© gearstd–stock.adobe.com)
Immer dann, wenn es die Gefährdungslage erfordert, ist vom verantwortlichen Arbeitgeber ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Das kann der Fall sein:

  • wenn der Verlauf, die Führung des Fluchtweges besonders unübersichtlich ist
  • bei einem hohen Anteil von ortsunkundigen Personen
  • bei Bereichen mit erhöhter Gefährdungslage
  • wenn in der Nachbarschaft gefährliche Anlagen liegen

Diese Pläne müssen (durch den Brandschutzbeauftragten) aktuell gehalten werden, sie sind gut lesbar und unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen zu erstellen.

In der ASR A1.3 ist die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen geregelt.

Fachanwalt.de-Tipp: Im vorbeugenden Brandschutz spielen Fluchtwege eine bedeutende Rolle, denn durch sie ist es möglich, dass sich Menschen retten können. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Bauherren, Eigentümer, Unternehmer gesetzlich verpflichtet für Fluchtwege zu sorgen und sie ausreichend zu kennzeichnen (ArbStättV). Wird gegen diese Bestimmung verstoßen, sind die Behörden angehalten, dies als Vergehen zu ahnden. Im Falle eines Unglücks kann sich die Versicherung leistungsfrei erklären, wenn der Fluchtweg nicht ordnungsgemäß errichtet wurde.

FAQ zum Thema Fluchtweg - Was ist zu beachten?

Was versteht man unter einem Fluchtweg?

Ein Fluchtweg ist der Weg, den Personen im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahrensituation nehmen, um das Gebäude schnell und sicher zu verlassen. Ein Fluchtweg muss dabei immer frei von Hindernissen sein, damit eine schnelle Evakuierung möglich ist.

Wer ist für die Sicherstellung von Fluchtwegen verantwortlich?

Für die Sicherstellung von Fluchtwegen sind sowohl der Eigentümer als auch der Betreiber eines Gebäudes verantwortlich. Das gilt für alle öffentlich zugänglichen Gebäude wie Bürogebäude, Einkaufszentren oder Hotels. Aber auch für privat genutzte Gebäude wie Mehrfamilienhäuser oder Einfamilienhäuser ist der Eigentümer für die Sicherstellung von Fluchtwegen verantwortlich.

Welche Anforderungen muss ein Fluchtweg erfüllen?

Ein Fluchtweg muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und muss jederzeit frei zugänglich und gut erkennbar sein.

Das bedeutet konkret, dass ein Fluchtweg:

  • ausreichend breit sein muss, um eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen
  • jederzeit frei von Hindernissen sein muss
  • gut beleuchtet sein muss
  • auf dem Weg zum Ausgang keine verschlossenen Türen oder Tore aufweisen darf

Müssen Fluchtwege gekennzeichnet sein?

Ja, Fluchtwege müssen gut erkennbar und gekennzeichnet sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Leitsysteme wie Fluchtwegschilder, die den Weg zum Ausgang zeigen
  • Notbeleuchtung, die den Weg auch bei Stromausfall oder Rauchentwicklung sichtbar macht
  • Flucht- und Rettungspläne, die an gut sichtbaren Stellen im Gebäude angebracht sind

Dürfen Fluchtwege als Abstellfläche genutzt werden?

Nein, Fluchtwege dürfen keinesfalls als Abstellfläche genutzt werden. Auch das Abstellen von Fahrzeugen, Fahrrädern oder anderen Gegenständen ist nicht erlaubt. Ein freier Fluchtweg ist jederzeit sicherzustellen.

Was sind die Konsequenzen bei Verletzung der Fluchtwegvorschriften?

Bei Verletzung der Fluchtwegvorschriften drohen dem Betreiber bzw. Eigentümer eines Gebäudes hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen. Im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahrensituation kann eine mangelhafte Sicherstellung von Fluchtwegen außerdem zu schweren Verletzungen oder gar Todesfällen führen.

Wie oft müssen Fluchtwege kontrolliert werden?

Fluchtwege müssen regelmäßig kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass sie jederzeit frei von Hindernissen und gut zugänglich sind. Die Kontrollintervalle sind abhängig von der Art und Größe des Gebäudes sowie von der Nutzungsfrequenz. In der Regel empfiehlt es sich, Fluchtwege mindestens einmal im Jahr zu überprüfen und bei Bedarf notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der Fluchtwege zu ergreifen.

Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um Fluchtwege sicherer zu machen?

Um Fluchtwege sicherer zu machen, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Regelmäßige Kontrollen und Reinigung der Fluchtwege
  • Installation von Notbeleuchtung und Fluchtwegschildern
  • Vermeidung von Hindernissen wie Möbeln oder anderen Gegenständen
  • Gezielte Schulungen und Übungen für Mitarbeiter oder Bewohner des Gebäudes

Was muss im Falle einer Evakuierung über einen Fluchtweg beachtet werden?

Im Falle einer Evakuierung über einen Fluchtweg sollte man Ruhe bewahren und dem Leitsystem folgen. Auch wenn es verlockend sein mag, Abkürzungen zu nehmen oder eine andere Route zu wählen, sollte man immer den gekennzeichneten Fluchtweg nutzen. Zudem sollte man darauf achten, andere Personen auf dem Weg zum Ausgang nicht zu behindern oder zu gefährden.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Sicherstellung von Fluchtwegen ist eine wichtige Aufgabe, die sowohl Eigentümer als auch Betreiber von Gebäuden betrifft. Ein freier und gut zugänglicher Fluchtweg kann im Falle einer Gefahrensituation Leben retten. Durch regelmäßige Kontrollen und gezielte Maßnahmen kann die Sicherheit von Fluchtwegen erhöht werden.

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