Verhalten im Brandfall - diese Maßnahmen sollen getroffen werden!

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 29. Februar 2024

Wenn ein Brand entstanden ist, kommt es auf das richtige Verhalten an, um die Ausbreitung einzudämmen und das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht zu gefährden. Das Verhalten im Brandfall ist entscheidend darüber, wie erfolgreich der abwehrende Brandschutz ist. Korrekte Reihenfolge und Ausführung sind entscheidend. Aus diesem Grund sind in Unternehmen und Organisationen Brandschutzübungen für alle Mitarbeiter obligatorisch.

Reihenfolge ist ausschlaggebend

Verhalten im Brandfall (© Stockwerk-Fotodesign.adobe.com)
Verhalten im Brandfall (© Stockwerk-Fotodesign.adobe.com)
Wenn ein Brand entdeckt wurde, ob durch Brandmeldung, Rauchmelder oder persönliche Wahrnehmung von Rauchentwicklung, Brandrauch, Flammen, etc., sind diese Schritte wie nach einer Art Alarmplan in der festgelegten Reihenfolge zu setzen (Solche Anordnungen und Anweisungen, oft gemeinsam mit einer Darstellung der Fluchtwege, finden sich auf den "schwarzen Brettern" und Aushängen in Wohnanlagen, Unternehmen, Organisationen):

  1. Brand ohne Verzug melden: Keine Panik – zunächst alle Möglichkeiten nutzen, um den Brand bekannt zu geben. Vor allem erst nach dieser Meldung eigene Löschversuche unternehmen, um die Gefahr der Brandausbreitung zu minimieren. Die Brandmeldung kann über Handy / Telefon an die Feuerwehr abgesetzt werden. Die internationale Notrufnummer 112 kann vom Mobiltelefon sogar dann angerufen werden, wenn kein Mobilfunknetz verfügbar ist. Diese Notrufnummer des Rettungsdienstes ist in ganz Europa 7 Tage / 24 Stunden erreichbar. Viele Unternehmen haben Notruftaster installiert, die eine direkte Verbindung zu den Rettungsstellen oder Feuerwehren herstellen.
  2. Notwendige Rettungsmaßnahmen einleiten: Wenn es für die Retter im Notfall bzw. Ernstfall gefahrlos möglich ist, sind andere Menschen/Personen aus der Gefahrenzone wie dem Arbeitsplatz/Räumen zu retten und in entsprechende Bereiche in Sicherheit zu verbringen. So lassen sich durch entsprechenden Umgang bei Feueralarm mittels Flucht durch einen Rettungsweg/Fluchtweg Menschenleben retten, was Priorität hat. Die größte Gefahr besteht darin, dass die betroffenen Personen durch den Brandrauch eine Rauchvergiftung erleiden. Davor sind die Retter ebenso wenig gefeit. Allzu oft wird auf den Eigenschutz vergessen, wenn ungeschulte Personen Hals über Kopf in den Treppenraum bzw. durch das Treppenhaus stürmen, wenn es brennt. Auf eventuell öffentlich angebrachten Anleitungen bzw. Anweisungen zum Brandschutz sind die sicheren Zonen und Sammelplätze angegeben, wohin gefährdete Personen verbracht werden können.
  3. Soweit Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen, sind eigene Löschversuche mit den verfügbaren Löschmitteln (Feuerlöscher, Eimer, Wasserschlauch, etc.) zu organisieren. Ist die Brandstelle ein Fettbrand in der Küche einer Wohnung, dann sind Löschdecken das am besten wirksame Löschmittel. Diese sind am ehesten zur Hand. Das kann genauso gut ein Teppich sein, eine schwere Jacke oder ähnliches. Handtücher hingegen sind keine geeigneten Löschmittel, da sie selbst schnell in Brand geraten können.
  4. Feuerwehren und Rettungsmannschaften erwarten und einweisen: Wenn durchführbar Lotsen aufstellen, Schilder und Hinweise zum Warnen anbringen, Flucht- und Rettungswege freimachen. Die Rettungskräfte einweisen und über die Lage aufklären.
  5. Die Feuerwehren werden den Brand lokalisieren und bis zum Erlöschen bekämpfen.
  6. Nach dem "Brand aus" wird eine zeitweilige Brandwache die Brandstätte überwachen und neuerliches Aufflammen verhindern oder sofort melden.

Bei all diesen Maßnahmen und dem Verhalten im Brandfall ist die Reihenfolge von Bedeutung. Diese sogenannte Brandschutzkette darf nicht abreißen, um weitere Schäden an Personen und Sachen zu vermeiden. Unabhängig, ob es sich um ein Feuer in einem Betrieb handelt oder eine Wohnungsbrand: die vordringlichste Maßnahme ist Ruhe bewahren, auch wenn es schwerfällt und wenn Panik auszubrechen droht.

Welche Inhalte hat eine korrekte Notfall- oder Brandmeldung, ein Feueralarm?

Damit die Einsatzkräfte schnellstmöglich die Gefahrensituation einschätzen können, ist die Reihenfolge und der Inhalt der Notfallmeldung von Bedeutung. Das ist ein entscheidender Punkt, wenn es um korrektes Verhalten im Brandfall geht. Soweit es möglich ist, bereiten Sie sich auf den Anruf vor. Diese Inhalte sind wesentlich:

  • Wer ruft an (Name und Funktion)?
  • Was genau ist passiert (Brand, Unfall, ...)?
  • Wo ist der Ort des Unfalls (Ort, Ortsteil, Straße, spezielle Merkmale in direkter Nähe, Anlagen, ...).
  • Feuermelder (© Björn Wylezich.adobe.com)
    Feuermelder (© Björn Wylezich.adobe.com)
    Wie ist die Gesamtlage, welche besonderen Umstände liegen vor? Gibt es Verletzte, eingeschlossene Personen? Um welche Art von Gebäude handelt es sich (Wohnanlage, Unternehmen, Krankenhaus, Altersheim, Schule ...)?
  • Bleiben Sie am Telefon, um etwaige Rückfragen zu beantworten. In aller Regel sind die Disponenten am anderen Ende der Leitung geschulte Kräfte, die Sie empathisch durch den Fragenkatalog führen, damit in kurzer Zeit eine Einschätzung der Gefahrensituation möglich ist.

Trotz der emotionalen Ausnahmesituation versuchen Sie langsam und deutlich zu sprechen. Alarmieren Sie die Rettungskräfte selbst dann, wenn nur ein Brandverdacht besteht. Falls Sie befürchten dafür belangt zu werden, keine Sorge. Kosten des Einsatzes werden Ihnen nur in Rechnung gestellt, wenn die Notfallmeldung erwiesenermaßen mit böswilliger Absicht erfolgt ist. Es ist ein Fehler, sich darauf zu verlassen, dass bereits andere Personen die Feuerwehr verständigt haben. Wenn Sie sich dessen nicht zu 100 Prozent sicher sind, setzen Sie die Notfallmeldung ab. In diesen Fällen gilt das Motto: "Doppelt hält besser".

Verhalten im Brandfall, nachdem die Notfallmeldung abgesetzt wurde

Wenn gesichert ist, dass die Meldung des Notfalls die richtigen Stellen erreicht hat und die Rettungskette in Gang gesetzt ist, werden Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte eigene Maßnahmen setzen. Hier hängt die Reihenfolge von der tatsächlich vorhandenen Gefahrensituation und Ihrer Einschätzung ab.

Rettungsmaßnahmen durch richtige Hilfeleistung als Verhalten im Brandfall

Es gilt der universelle Grundsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! In einer ersten Lagebeurteilung stellen Sie fest, ob Menschen (behindert, verletzt) aus dem Gefahrenbereich zu bringen sind. Ihre vordringliche Aufmerksamkeit gilt Kindern, Hilfsbedürftigen, alten und kranken Menschen.

Wenn Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, die Flucht ergreifen, halten Sie sie auf und löschen das Feuer mit Decken oder anderen geeigneten Kleidungsstücken. Auch Wälzen auf dem Boden, kann das Feuer ersticken. Am wenigsten geeignet, ja sogar lebensgefährlich, ist der Versuch mit Wasser zu löschen.

Rettungsmaßnahmen durch Flucht

Wenn Sie den Ort des Brandes verlassen können, dann versuchen Sie vorerst alle Fenster im Brandraum und die Türen zu schließen. Damit wird die Luftzufuhr eingedämmt und das Feuer verliert an Kraft. Verständigen Sie unverzüglich alle Mitbewohner. Verlassen Sie das Gebäude über den Treppenraum und nutzen Sie keinesfalls einen Aufzug.

Achten Sie darauf, dass alle das Haus ruhig und geordnet verlassen und sich zum vorgesehenen Versammlungsort begeben. Dort können Sie die Vollzähligkeit überprüfen und das Eintreffen der Feuerwehr abwarten.

Was tun, wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind?

brennendes Gebäude (© Vastram.adobe.com)
brennendes Gebäude (© Vastram.adobe.com)
So eine Situation wünscht sich niemand gerne, dennoch kann es passieren. Die Wohnungstür fällt zu, überall Rauch, was tun? Auf alle Fälle nicht in Panik geraten. Die Beachtung dieser Punkte hilft Ihnen in der gefährlichen Situation:

  • so weit als möglich vom Brandherd entfernen, um keine eigenen Verbrennungen zu riskieren
  • wenn vorhanden, alle Türen zwischen Ihrem Aufenthaltsort und dem Brandherd schließen
  • Türritzen, Wanddurchbrüche, Innenfenster so gut als möglich gegen Eindringen von Rauch und Rauchgas abdichten
  • jetzt erst Fenster öffnen und auf sich aufmerksam machen (Notruf wählen, um Hilfe rufen, ...).
Fachanwalt.de-Tipp: Jeder Bürger ist verpflichtet im Notfällen Hilfe zu leisten, soweit ihm dies zumutbar ist und im Rahmen seiner Möglichkeiten liegt. Andernfalls droht Strafverfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Strafandrohung gilt auch für Personen, die andere daran hindern, Dritten die erforderliche Hilfe zu leisten (§ 323c StGB).

Welche Maßnahmen sind nach einem Brand zu treffen?

Die volle Aufmerksamkeit der zuständigen Behörden, gilt der Aufklärung der Brandursache nach einem Brand. Deshalb sind alle Wahrnehmungen (z.B. möglicher Stromausfall durch ein Elektrogerät) die vor, während und nach dem Brand gemacht wurden, den ermittelnden Behörden mitzuteilen.

Falls stationäre Feuerlöscher zur Bekämpfung des Brandes verwendet wurden, sind diese neu zu füllen und zu überprüfen, bevor sie am ursprünglichen Standort angebracht werden.


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