Erbschein Kosten 2024 – Übersicht der Kosten mit Tabelle und Tipps

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 7. Mai 2024

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das darüber informiert, wer Erbe ist und ob das Erbe bestimmten Verfügungsbeschränkungen unterliegt. Für den Erbschein fallen bestimmte Kosten an. Die Erbscheinkosten stehen im Zusammenhang mit der Höhe des jeweiligen Nachlasswertes und können entsprechend stark variieren.

Beantragung des Erbscheins und Erbscheinkosten

​Erbscheinkosten berechnen (© wutzkoh - stock.adobe.com) ​
​Erbscheinkosten berechnen (© wutzkoh - stock.adobe.com) ​
Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt (weiter zu Erbschein beantragen).

Die Kosten des Erbscheins dafür hängen mit dem jeweiligen Nachlasswert zusammen.

Als Grundsatz gilt: Je höher die Nachlasswert, desto höher sind auch die Kosten für den Erbschein.

Berechnet werden die Gebühren gemäß des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Die unterschiedlichen Kosten können stark schwanken. In der Regel bewegen sie sich zwischen 50 und 500 €.

Grundsätzlich fallen für die Erteilung des Erbscheins eine sogenannte Verfahrensgebühr sowie eine Gebühr für die eidesstattliche Versicherung an.

Aus der folgenden Tabelle können Sie die Kosten für den Erbschein je nach verschiedenen Nachlasswerten ablesen:

Erbschein Kosten - Tabelle 2024

Nachlasswert bis (in Euro)

Gebühren für Erbschein und eidesstattliche Versicherung (in Euro)

Gebühren für den Erbschein (in Euro)

900,000

3150

1575

850,000

2990

1495

800,000

2830

1415

750,000

2670

1335

700,000

2510

1255

655,000

2350

1175

600,000

2190

1095

550,000

2030

1015

500,000

1870

935

470,000

1770

885

440,000

1670

835

410,000

1570

785

380,000

1470

735

350,000

1370

685

320,000

1270

635

290,000

1170

585

260,000

1070

535

230,000

970

485

200,000

870

435

185,000

816

408

170,000

762

381

155,000

708

354

140,000

654

327

125,000

600

300

110,000

546

273

95,000

492

246

80,000

438

219

65,000

384

192

50,000

330

165

45,000

310

155

40,000

290

145

35,000

270

135

30,000

250

125

25,000

230

115

22,000

214

107

19,000

198

99

16,000

182

91

13,000

166

83

10,000

150

75

9,000

138

69

8,000

126

63

7,000

114

57

6,000

102

51

5,000

90

45

4,000

78

39

3,000

66

33

2,000

54

27

1,500

46

23

1,000

38

19

500

30

15

Erbschein mit Notar

Die Kosten für den Erbschein können sich erhöhen, wenn der Erbschein von einem Notar ausgestellt wird. In dem Fall müssen die Notarkosten zusätzlich bezahlt werden. Zudem fällt bei einem Erbschein, der von einem Notar ausgestellt wird, zusätzlich Mehrwertsteuer an. Dadurch ist der Erbschein, der von einem Nachlassgericht ausgestellt wird, grundsätzlich günstiger als der, der von einem Notar ausgestellt wird.

Fachanwalt.de-Tipp: In vielen Fällen lohnt sich der Gang zum Notar aufgrund der Beweisfunktion. Eine von einem Notar beglaubigte Urkunde sieht immer „besser“ aus, als eine, die ohne Notar ausgestellt wird. Da der Erbschein jedoch von einem Gericht ausgestellt ist, ist das Fälschungsrisiko ebenfalls sehr klein.

Erbschein: Kosten selbst berechnen – Faustformel lernen

Zur Berechnung der Erbscheinkosten gibt es eine Faustformel. Mithilfe dieser Faustformel lassen sich die Kosten zumindest grob schätzen, auch ohne die Tabelle zur Hand zu nehmen.

Die Faustformel lautet: Der Nachlasswert wird durch Zwei geteilt und dann mit 0,01 multipliziert:

Nachlasswert : 2 x 0,01 = Erbscheinkosten

Kostenberechnung mit Beispiel

Ein Beispiel:

Max Mustermann möchte schätzen, wie viel ihn die Beantragung eines Erbscheins kosten wird. Er weiß, dass der geschätzte Nachlasswert bei etwa 20.000 € liegt. Mit der Faustformel berechnet er: 20.000 € (Nachlasswert) : 2 = 10.000; 10.000 x 0,01 = 100. Der Erbschein sollte um die 100 € kosten.

Ein zweites Beispiel:

Der Nachlasswert beträgt nur etwa 7.000 €. Die Rechnung lautet wie folgt: 7.000 € : 2 x 0,01 = 35

Soll der Erbschein mit eidesstattlicher Versicherung berechnet werden, wird dafür einfach die Division übersprungen. Der Nachlasswert wird also nur mit 0,01 multipliziert. Entsprechend lautet die Rechnung beispielsweise wie folgt:

20.000 € x 0,01 = 200

Der Wert ist dann das Doppelte von dem des Erbscheins ohne eidesstattliche Versicherung.

An diesen Beispielen wird sofort erkenntlich, wie unterschiedlich hoch der Wert sein kann, abhängig davon, wie hoch der Nachlasswert ist. Auch ist ersichtlich, dass die Werte nie ganz genau denen der Tabelle entsprechen. Die sicherere Variante ist daher immer das Nutzen der Tabelle. Wer sie jedoch gerade nicht zur Hand hat, kann mit diesen Werten zumindest eine Richtung erhalten.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine grobe Schätzung lohnt sich häufig für Verwandte, damit sie keine böse Überraschung trifft. Wer grob den Wert des Nachlasses schätzen kann, wird auch grob die Kosten für den Erbschein schätzen können. Sollte es Schwierigkeiten oder Sorgen rund um die Kosten geben, lohnt sich meist das Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht.

Wer trägt die Kosten?

Erbschein  (© MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
Erbschein (© MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
Im Rahmen eines Erbfalls streiten sich Familienmitglieder nicht selten um die verschiedensten Dinge – vor allem, wenn es um Kosten geht. Wer die Kosten für den Erbschein trägt, ist nur eines von vielen potenziellen Problemen. Als Grundsatz gilt, dass der Antragsteller die Kosten für das Erbscheinverfahren tragen muss.

Der Erbschein ist eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Beantragen die Erben den Erbschein, müssen sie daher auch die Kosten übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn einer der Erben Antrag alleine stellt.

Kosten für Beweisaufnahmen

Kommt es im Rahmen des Erbscheinverfahrens zu Beweisaufnahmen, werden auch hierfür Kosten anfallen. Beweisaufnahmen werden immer dann erfolgen, wenn es Streitigkeiten unter den Erben gibt. Das kann beispielsweise der Fall sein, weil die Aussagen von potenziellen Erben widersprüchlich sind. Auch hier muss der Antragsteller die zusätzlichen Gebühren übernehmen.

Nur in Ausnahmefällen werden die Kosten auf andere Personen, die im Erbverfahren beteiligt sind, übertragen. Eine teilweise Übertragung beziehungsweise Teilung der Kosten kommt beispielsweise vor, wenn es weitere Personen gibt, die am Ausgang des Verfahrens interessiert sind und unter bestimmten Gründen für die Kosten herangezogen werden sollen.

Im Zweifelsfall einen Anwalt kontaktieren

Streitigkeiten rund um das Erbe sind keine Seltenheit. Auch der Erbschein bleibt dabei selten verschont. Wenn es Schwierigkeiten, Fragen rund um die Kosten oder gar Streitigkeiten rund um die Beantragung gibt, sollte rechtzeitig ein Rechtsexperte zu Hilfe gerufen werden. Ein im Erbrecht spezialisierter Fachanwalt kann seine Mandanten rechtsicher über alle Pflichten und Möglichkeiten aufklären.

Er informiert sie über die beste Vorgehensweise und kann häufig auch dazu beitragen, Streitigkeiten zu schlichten. Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, hilft der Anwalt auch hierbei. Er vertritt die Interessen seines Mandanten auch vor Gericht und kämpft für deren Rechte. Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto eher können größere Problem vermieden werden.


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