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Nachlass regeln mit Checkliste – zu Lebzeiten oder nach dem Todesfall

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 17.09.2025

Todesfälle bedeuten leider auch reichlich Bürokratie: Beerdigungen müssen organisiert und der Nachlass verwaltet und aufgeteilt werden. Damit dies später möglichst reibungslos funktioniert, empfiehlt es sich, den eigenen Wie Sie den Nachlass regeln wollen, sollten Sie am besten bereits zu Lebzeiten möglichst genau klären. Lesen Sie, was Sie dabei vor dem eigenen Ableben beachten sollten und, was Überlebende bei einem Todesfall machen müssen.

Was ist ein Nachlass?

Nachlass regeln (Symbolbild)
Nachlass regeln (Symbolbild)
Als Nachlass wird alltagssprachlich die Gesamtheit dessen, was ein Verstorbener hinterlässt, bezeichnet. Im juristischen Kontext sind vom Nachlass explizit alle vererbbaren Güter und Rechtspositionen umfasst, deren Inhaber der Verstorbene bzw. Erblasser war.

Wichtig sind hierbei zwei Elemente:

  1. Nicht nur Güter, sondern auch Rechtspositionen können vom Nachlass erfasst sein.
  2. Nicht jede Rechtsposition ist vererbbar.

Güter sind generell vererbbar. Das ergibt sich aus der Natur der Sache: Wer einen Vermögensgegenstand im Eigentum hat – sei es Geld oder eine Sache – kann diesen weitergeben und das Eigentum übertragen. Das gilt auch nach dem Tod.

Anders sieht dies bei Rechtspositionen aus. Rechtspositionen können Rechte aber auch sogenannte “tatsächliche Positionen” sein, wie etwa die Sachherrschaft oder der Gewahrsam sein.

Vererbbare und nicht-vererbbare Positionen – was gehört nicht zum Nachlass?

Das deutsche Recht kennt viele verschiedene rechtliche Positionen (Rechtspositionen). Einige davon lassen sich juristisch vererben, andere – insbesondere höchstpersönliche Rechte – lassen sich vererben oder sonst wie auf Dritte übertragen. Im Rahmen der Nachlassverteilung ist dies ein bedeutender Unterschied.

Vererbbar sind alle Vermögensrechte und die sogenannten Immaterialgüterrechte. Vermögensrechte umfassen auch Rechtspositionen wie:

  • Sachenrechte
  • schuldrechtliche Forderungen
  • den sogenannten digitalen Nachlass

Zum digitalen Nachlass gehören etwa Social Media Konten, E-Mail-Konten, Kryptowährungen und andere digitale Vermögenspositionen. Immaterialgüterrechte umfassen Rechtspositionen, die zu Lebzeiten nicht übertragbar sind, allerdings vererbt werden können. Dazu zählt beispielsweise das Urheberrecht.

Zu Lebzeiten sind an einem Werk zwar Nutzungsrechte und andere Positionen übertragbar, niemals aber das Urheberrecht. Nach dem Todesfall geht das Urheberrecht jedoch auf die Erben über (diese können es dann zu Lebzeiten ebenfalls nicht an Dritte übertragen, jedoch an ihre eigenen Erben nach dem Tod geben).

Nicht vererbbar sind wiederum:

  • höchstpersönliche Rechte
  • der postmortale Persönlichkeitsschutz
  • Rechte, deren Vererbung vertraglich ausgeschlossen wurde

Höchstpersönliche Rechte sind solche, die so eng an eine Person geknüpft sind, dass sich der Ausschluss ihrer Übertragbarkeit häufig schon aus Natur der Sache ergibt. Meist sind es Rechte, bei denen auch ein Laie logischerweise nachvollziehen kann, dass eine Übertragung auch durch Erbe nicht möglich sein wird. Dazu zählen etwa Arbeits- und Dienstverträge, persönliche Aufträge, aber auch der Nießbrauch.

Der postmortale Persönlichkeitsschutz umfasst das Andenken des Verstorben. Mit Todesfall erlischt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sodass der postmortale Persönlichkeitsschutz vor Verunglimpfungen nach dem Todesfall schützen soll.

Unter Umständen lassen sich außerdem die Übertragung zu Lebzeiten und Vererbung nach dem Tod auch vertraglich ausschließen. Dies geschieht häufig bei sensiblen Auskunfts-, Herausgabe- und Rechenschaftsansprüchen.

Geschäftsanteile im Nachlass

Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften fallen nur dann in den Nachlass, wenn dies im Gesellschaftsvertrag explizit geregelt wurde. Das Gesellschaftsrecht weist hier einige Besonderheiten auf.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp:  In der Regel enthalten Gesellschaftsverträge spezifische Nachfolgeregelungen – auch um den verbliebenen Gesellschaftern mehr Planbarkeit zu geben.

Achtung: Schulden und Verpflichtungen

Auch vertragliche Verpflichtungen und Schulden fallen grundsätzlich in den Nachlass. Zu den sogenannten Erblasserschulden gehören etwa Darlehensverträge, Miet- und Telekommunikationsverträge, bestimmte Versicherungen (zum Beispiel Hausrat) und ähnliche schuldrechtliche Verpflichtungen.

Es gibt Fälle, in denen die schuldrechtlichen Verbindlichkeiten den Vermögenswert des Erbes überschatten. In diesen Fällen kann es sich für die Erben durchaus lohnen, das Erbe auszuschlagen.

Damit verfallen für die Erben zwar alle Vermögensvorteile, allerdings auch die schuldrechtlichen Belastungen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Bevor ein Erbe angenommen wird, ist es oft klug, sich genau über alle Vorteile und Belastungen zu informieren.

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Nachlass regeln zu Lebzeiten – diese Möglichkeiten gibt es

Nachlassberatung durch Fachanwalt (Symbolbild)
Nachlassberatung durch Fachanwalt (Symbolbild)
Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten regeln möchte, dem stehen mehrere Optionen zur Verfügung. Die bekannteste dürfte wohl das Testament sein. Daneben kommen aber auch andere Maßnahmen in Betracht. Die Regelungen über den Nachlass finden sich überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Testament

Das Testament ist wahrscheinlich die bekannteste Form des letzten Willens. Hierbei legt der Erblasser schriftlich selbst nieder, wie sein Nachlass verteilt werden soll. Das Testament kann eigenhändig (eigenhändig geschrieben und unterschrieben) oder notarisch (sogenanntes öffentliches Testament) verfasst werden.

Zudem gibt es sogenannte Nottestamente oder auch außerordentliche Testamente, die dann Relevanz haben, wenn der Erblasser aufgrund einer Notsituation keine Zeit mehr für ein öffentliches Testament hätte (etwa das Seetestament aus § 2251 BGB).

Bedarf ein Testament der Auslegung, wird anders als bei vielen anderen Rechtsgeschäften nicht nach Empfängerhorizont ausgelegt. Vielmehr muss nach dem wirklichen Willen des Erblassers ausgelegt werden.

Erbvertrag

Eine Alternative zum Testament stellt der Erbvertrag dar. Der Erbvertrag ist in § 1941 BGB geregelt. Anders als beim Testament kommt hier ein Vertrag zustande, der bindende Wirkung zwischen Erblasser und Erben entfaltet.

Er ist grundsätzlich unwiderruflich und verpflichtet beide Parteien gleichermaßen. Der Erbvertrag wird beispielsweise zwischen unverheirateten Paaren eingesetzt.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Auch Pflichtteilsverzichtserklärungen und Gegenleistungen für das Erbe können durch das Aufsetzen eines Erbvertrags festgehalten werden.

Schenkung

Eine weitere Möglichkeit, das Eigentum vor dem Todesfall aufzuteilen, stellt die Schenkung dar. Die Schenkung ist eine gute Möglichkeit, Erben bereits vor dem Todesfall mit Vermögensteilen zu bevorzugen.

Dadurch verringert sich die Erbsumme später, was insbesondere steuerliche Vorteile und die Reduzierung etwaiger Pflichtteilsansprüche bringen kann.

Für Schenkungen mit hohem Wert werden jedoch bestimmte Grenzen und Fristen relevant. Anrechnungen auf das Erbe können erfolgen. Überwiegend wird eine Zehnjahresgrenze als Maßstab genutzt.

Vermächtnis

Das Vermächtnis ist eine Zuwendung von Todes wegen, die jedoch nicht im Rahmen einer Erbeinsetzung erfolgt. Vielmehr entsteht hierbei ein schuldrechtlicher Anspruch.

Es handelt sich dabei um eine besondere Art der Verteilung, die jedoch in Form einer letztwilligen Verfügung (beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag) oder aufgrund gesetzlicher Anordnung geschieht.

Anders als ein Erbe erwirbt der Vermächtnisnehmer - d.h. der Begünstigte eines Vermächtnisses - nur den schuldrechtlichen Anspruch an einem Gegenstand. Der Anspruch entsteht gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten – in der Regel der Erbe.

Stiftung

Der Nachlass lässt sich vor dem Todesfall auch in Form von einer Stiftung klären. Eine Stiftung bindet das Vermögen langfristig und kann so eine gute Absicherung für verschiedene Zwecke darstellen.

Stiftungen können beispielsweise gemeinnützig oder auch privat als Familien- oder Unternehmensunterstützung aufgesetzt werden. Die Stiftung von Todes wegen bindet meist den gesamten Nachlass langfristig. Sie kann so etwa die Absicherung der Familie oder auch eines gemeinnützigen Engagements, das dem Erblasser am Herzen lag, sichern. Stiftungen von Todes wegen werden durch Testament oder Erbvertrag aufgesetzt.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Falls Sie nicht sicher sind, welche Form sich für Ihren Nachlass am besten eignet, beauftragen Sie einen Fachanwwalt für Erbrecht oder Notar für Beratung.

Nachlass regeln nach Todesfall – das sind die wichtigsten Schritte

Nachlass: Wichtige Dokumente
Nachlass: Wichtige Dokumente
Im Idealfall hat ein Verstorbener seinen Nachlass schon zu Lebzeiten genau geregelt, sodass es nach dem Todesfall nur noch Formalitäten zu klären gibt. Leider sieht die Realität häufig anders aus. Wird der Nachlass nach dem Tod geregelt, bedeutet das meist mehr Aufwand für die Verbliebenen. Aber auch, wenn alles bestens geregelt ist, gibt es einige Schritte, die die Verblieben immer unternehmen müssen.

Angehörige kümmern sich in der Regel um die Ausstellung des Todesscheins, die Beantragung der Sterbeurkunde und die Bestattung. Die Bestattung wird einfacher, wenn der Verstorbene klare Wünsche und Anweisungen in einem Testament verfasst hat.

Wird ein Testament gefunden, muss es beim Nachlassgericht abgegeben werden. Dort wird die Verteilung des Nachlasses geklärt. Alle Erben werden informiert und haben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Wer das Erbe annehmen möchte, muss hingegen nicht aktiv werden.

Letztlich müssen sich die Erben um alle behördlichen Angelegenheiten kümmern. Dazu zählt beispielsweise das Kündigen und von Mitgliedschaften, Abos und Verträgen.

Auch werden meist Gänge zu Banken, Kreditinstituten, Versicherungen und ähnlichen Institutionen relevant. Zudem muss sich jemand um den digitalen Nachlass kümmern: d.h. etwaige Kryptowährungen verwalten, Social Media und E-Mail-Konten schließen, Konten in Online-Shops, Blogs und alle anderen virtuellen Besitztümer klären.

Checkliste

Nutzen Sie diese Checkliste für das Regeln des Nachlasses zu Lebzeiten:

Erledigt

Aufgabe

 

1. Erbfolge festsetzen: Verändern Sie die Erbfolge oder befürworten Sie die gesetzliche Erbfolge (behalten Sie Pflichtteile im Kopf)

 

2. Vermächtnisse klären: Halten Sie detaillierte Regelungen und Vermächtnisse fest, falls Sie diese wünschen.

 

3. Testament aufsetzen: Schreiben das Testament handschriftlich nieder oder kümmern Sie sich um die Umsetzung bei Notar oder Aufsetzung eines Erbvertrags.

 

4. Für das eigenständige Testament: handschriftliche Unterschrift nicht vergessen und am besten auch Datum und Ort markieren.

 

5. Dokumente und Unterlagen sichern: Tragen Sie weitere wichtige Dokumente zusammen: Personalausweis, Versicherungsdokumente, laufende Verträge und Abonnements, Bankunterlagen, Passwörter, etc.

 

6. Übersichten und Listen erstellen: Erstellen Sie Listen mit wichtigen Übersichten über Abos, Verträge, Versicherungen, Steuererklärungen, Informationen zum digitalen Nachlass und ähnliches.

 

7. Bestattungswünsche festhalten: Details wie Bestattungsart, Trauerfeier, Ausstattungen, Anzeigen, Musikwünsche und ähnliche relevante Details vorher festzuhalten erleichtert den Erben die Arbeit und sorgt dafür, dass Sie die Bestattungen Ihres Wunsches erhalten.

 

8. Vertraute einweihen: Lassen Sie wenigstens einer vertrauten Person Informationen über den Verbleib des Testaments und etwaiger wichtiger Unterlagen zukommen. So können Sie sicherstellen, dass alles zeitnah gefunden wird und sich der Nachlass schnell klären lässt.

Nutzen Sie diese Checkliste für das Regeln des Nachlasses nach dem Todesfall:

Erledigt

Aufgabe

 

1. Todesschein ausstellen lassen (insbesondere beim Ableben zuhause)

 

2.Todesschein beim Standesamt abgeben (innerhalb von drei Tagen)

 

3. Sterbeurkunde beantragen

 

4. Freunde und Angehörige benachrichtigen

 

5. Bestattung in die Wege leiten

 

6. Testament abgeben: Haben Sie eines gefunden, geben Sie es beim zuständigen Nachlassgericht ab. Haben Sie keines gefunden, fragen Sie beim Nachlassgericht nach, ob eines hinterlegt wurde.

 

7. Erbschaft annehmen oder ausschlagen – Sechswochenfrist beachten!

 

8. Behördliches regeln: Verträge auflösen, Mitgliedschaften kündigen, Bankkonten verwalten – ein Todesfall bringt die ersten Wochen reichlich Behördengänge mit sich.

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Welcher Anwalt kann weiterhelfen?

Erbangelegenheiten sind aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Regelungen für Laien sehr kompliziert. Es ist daher ratsam, rechtzeitig professionelle Hilfe einzuschalten. Ein Fachanwalt für Erbrecht kennt sich mit den Gesetzen und allen Rechten und Pflichten rund um das Erbe bestens aus.

Der Erbrechtsanwalt hilft dabei, den Nachlass schon zu Lebzeiten möglichst detailliert und rechtssicher zu klären. Sollte eine Regelung nach dem Todesfall wichtig werden, hilft der Anwalt auch hier.

Er vermittelt zwischen den Verbliebenen, klärt alle Beteiligten über deren Rechte und Pflichten auf und kann häufig größere Streitigkeiten und Krisen im Kern ersticken. Sollte es doch zu einem Gerichtsprozess kommen, vertritt der Anwalt die Interessen seines Mandanten auch vor Gericht und erhöht damit die Erfolgschancen maßgeblich.


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