Testamentsvollstreckerzeugnis – alles was Sie wissen müssen inkl. Muster für Antrag und Kosten als Tabelle

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 29. August 2024

Ein Testamentsvollstreckerzeugnis ist in einfachen Worten der Ausweis des Testamentsvollstreckers. Es kommt nicht selten vor, dass ein Erblasser eine andere Person mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt. Dazu gehört dann beispielsweise die Auseinandersetzung mit potentiellen Gläubigern und Geschäftspartnern. Diese Position wird als Testamentsvollstrecker bezeichnet. Um die Aufgaben des Testamentsvollstreckers ordnungsgemäß und effizient durchzuführen, kann es durchaus hilfreich sein, wenn das offizielle Ausweisen für die betroffene Person möglich ist. Das Zeugnis hilft allen Beteiligten, Betrug und Unsicherheiten zu vermeiden.

Was ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis?

Testamentsvollstreckerzeugnis (© Daniel Jędzura – stock.adobe.com)
Testamentsvollstreckerzeugnis (© Daniel Jędzura – stock.adobe.com)
Es ist durchaus möglich, dass in einem Testament festgehalten wird, dass eine andere Person sich mit verschiedenen Handlungen für den Verstorbenen auseinandersetzen soll. In dem Fall wird ein Dritter offiziell damit beauftragt, sich um diese Handlungen zu kümmern. Die Person wird als Testamentsvollstrecker benannt. Damit sie sich auch vor anderen als Befugter rechtmäßig ausweisen kann, wird ein Dokument erstellt, das den Testamentsvollstrecker offiziell als solchen kennzeichnet. Dies ist das Testamentsvollstreckerzeugnis. Es gilt als öffentliche Urkunde und ist der offizielle Nachweis, dass die betroffene Person vom Erblasser mit der Verwaltung des Nachlasses betraut wurde.

Die berechtigte Person kann dieses Zeugnis nutzen, um sich Dritten gegenüber auszuweisen, damit diese ihren Befugnissen vertrauen. Andernfalls werden viele Gläubiger und auch andere Dritte möglicherweise nicht die notwendigen Informationen preisgeben wollen. Um vor Betrugsfällen zu schützen, wird ein solches Dokument offiziell von einem Gericht erstellt. In der Regel wird das Zeugnis relevant, um mit (anderen) Erben zu agieren oder geschäftliche Regelungen zu tätigen.

Testamentsvollstreckerzeugnis ist kein Erbschein

Zu beachten ist, dass es sich bei dem Testamentsvollstreckerzeugnis nicht um einen Erbschein handelt. Ein Erbschein ist zwar ebenfalls eine öffentliche Urkunde, weist jedoch lediglich einen Erben als solchen aus. Ein Erbe hat damit Anspruch auf Auszahlung seines Anteils am Nachlass. Er wird allerdings durch diese Urkunde nicht dazu legitimiert, mit Außenstehenden in Geschäfte zu treten. Außerdem muss ein Testamentsvollstrecker nicht zwangsläufig ein Erbe sein. Daher sind zwei verschiedene Dokumente notwendig.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Testamentsvollstrecker kann durchaus ein Dritter sein, der überhaupt nicht erbberechtigt ist. Wurde jedoch ein Erbe mit der Testamentsvollstreckung beauftragt, kann er sich beide Dokumente ausstellen lassen. Individuelle Fragen zum Thema Testamentsvollstreckung kann Ihnen ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht beantworten.

Einige Menschen entscheiden sich dafür, einen Notar als Testamentsvollstrecker auszuweisen. Problematisch wird dies jedoch, wenn der Notar auch bei der Erstellung des Testaments hilft. Die gleiche Person sollte niemals mit der Testamentsvollstreckung betraut werden. Andernfalls könnte ein Interessenkonflikt vorliegen.

Gemäß § 7 des Beurkundungsgesetzes ist es daher wichtig, den Notar nicht als Vollstrecker einzusetzen, wenn er auch Hilfe bei der Erstellung des Testaments leistet. Wer den Notar seines Vertrauens als Testamentsvollstrecker einsetzen will, sollte sich daher überlegen, die Erstellung des Testaments entweder mit einem anderen Notar oder ohne Notar durchzuführen.

Wann wird es benötigt?

Die Urkunde, die den Testamentsvollstrecker als solchen ausweist wird bei verschiedenen Geschäften notwendig. In den meisten Fällen erleichtert die Urkunde die Kommunikation mit den anderen Erben. Vor allem aber wird sie wichtig, wenn Gläubiger oder Behörden zu kontaktieren sind. Insbesondere Banken und Behörden werden einen Ausweis sehen wollen, um Betrug zu vermeiden. Aber es kann auch gut sein, dass die (anderen) Erben einen Ausweis sehen möchten, um zu wissen, dass sie der Person vertrauen können.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Testamentsvollstreckerzeugnis wird nicht automatisch erstellt, sondern kann nur beantragt werden. Verpflichtend ist das Zeugnis nicht, es wird die Arbeit des Testamentsvollstreckers in der Regel jedoch maßgeblich erleichtern. Daher ist die zeitnahe Beantragung unbedingt empfehlenswert.

Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen – so gehen Sie vor

Nachlass regeln (© Marco2811 – stock.adobe.com)
Nachlass regeln (© Marco2811 – stock.adobe.com)
Beantragt wird das Zeugnis bei dem zuständigen Nachlassgericht. Die Gerichtszuständigkeit regelt sich grundsätzlich nach dem Wohnort der betroffenen Parteien. Im Fall einer Nachlassverwaltung ist der letzte Wohnsitz des Verstorbenen relevant. Für Deutsche, die keinen Wohnsitz mehr im Inland hatten, ist ausnahmsweise immer das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.

In seltenen Fällen kann ein deutsches Nachlassgericht auch zuständig sein, wenn es sich um einen Ausländer ohne deutschen Wohnsitz handelt. In dem Fall ist der Wohnort relevant, in dem sich die verbliebenen Nachlassgegenstände befinden. In Frage kommen beispielsweise Wohnorte von Verwandten oder Freunden, in deren Wohnräumen sich die Nachlassgegenstände befanden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist nur der offiziell beauftragte Testamentsvollstrecker. Dieser wurde bereits durch den Erblasser beauftragt. Jeder andere ist nicht antragsberechtigt und wird keinen Erfolg haben, wenn er versucht, das entsprechende Dokument zu bekommen. Erben können ohne offizielle Beauftragung nur einen Erbschein erhalten.

Der Testamentsvollstrecker wird benannt, sobald das Testament verlesen wurde. Hat er sein Amt angenommen, kann er umgehend das entsprechende Zeugnis beantragen. Umfassende Dokumente müssen für den Antrag nicht eingereicht werden. Im Grunde reicht ein formloses Schreiben.

Das Schreiben für die Antragsstellung

Ein Testamentsvollstreckerzeugnis kann mit Hilfe eines formlosen Anschreibens beauftragt werden. In diesem Anschreiben sollten jedoch die folgenden Fragen klar beantwortet werden:

  • Zu welchem Zeitpunkt ist der Erblasser gestorben?
  • Welche Verfügung ermächtigt den Testamentsvollstrecker zu dieser Aufgabe?
  • Bestehen weitere Verfügungen, die relevant sind?
  • Ist im Vorfeld eine Person ausgefallen, durch die der jetzige Antragsteller nicht berechtigt gewesen wäre? Oder ist eine Person ausgefallen, die den Antragsteller in seinem Aufgabenbereich eingeschränkt hätte?
  • Besteht eine solche Person, wann ist sie weggefallen?
  • Ist ein Rechtsstreit über die Testamentsvollstreckung bekannt?

Können alle diese Fragen beantwortet werden, ist das Schreiben komplett. Zusätzlich ist wichtig, dass der Antragsteller den Todeszeitpunkt des Erblassers sowie die Berechtigung zur Testamentsvollstreckung mit entsprechenden Urkunden nachweisen kann. Der Antrag muss vom Antragsteller eidesstattlich versichert werden. Das beinhaltet vor allem die Richtigkeit der Informationen.

Die Versicherung kann entweder

  • vor dem zuständigen Nachlassgericht oder
  • mit Hilfe eines Notars

durchgeführt werden. Beide Wege sind gleichermaßen rechtskräftig.

Antrag: Form mit Muster

Ein Antrag für die Ausstellung des Testamentsvollstreckerzeugnisses muss alle relevanten Informationen beinhalten und auf die Details des Einzelfalls eingehen. Hier finden Sie ein Muster für einen entsprechenden Antrag:

 

[eigene Anschrift]

[Anschrift des Gerichts]

[Ort, Datum]

Antrag auf Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Herr Max Mustermann, deutscher Staatsangehöriger [ggf. andere Staatsangehörigkeit einfügen] ist am [Datum des Todeszeitpunktes] verstorben. Sein letzter Wohnort ist mit folgender Adresse verzeichnet: [Adresse einfügen]. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Gerichtes [Nachlassgericht einfügen]. Herr Mustermann hat die folgenden Verfügungen und Dokumente hinterlassen:

• Testament vom [Datum]

• [ggf. weitere Verfügungen von Todes wegen (beispielsweise Erbvertrag)]

Die von Herrn Mustermann hinterlassenen Verfügungen wurden am [Datum der Verlesung] im [Amtsgericht mit Ort] unter dem Aktenzeichen [Aktenzeichen/ Nummer] eröffnet. Gemäß dieser Dokumente ordnete der Erblasser eine Testamentsvollstreckung an, in dessen Rahmen ich zum Testamentsvollstrecker benannt wurde. Daher beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

Der Nachlasswert beträgt XX Euro [entsprechende Summe einfügen]. Rechtsstreitigkeiten bestehen derzeit weder über meine Ernennung als Testamentsvollstrecker noch über die Gültigkeit des Testaments oder anderweitiger Verfügungen. Ich versichere hiermit an Eides statt, dass ich alle hier erklärten Angaben besten Wissens und Gewissens gemacht habe und mir keine widersprüchlichen Umstände bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen

[Name und Unterschrift des Antragstellers]

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Notar individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Wie bereits erwähnt, reicht für die Antragstellung ein formloses Schreiben. Die hier genannten Informationen müssen also nicht in der gleichen Reihenfolge gemacht werden. Wichtig ist vor allem, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind und das Schreiben dem zuständigen Gericht zeitnah zugestellt wird.

Was kostet ein Testamentsvollstreckerzeugnis?

Grundsätzlich fallen für die Aufstellung eines entsprechenden Zeugnisses Gebühren an. Gebühren im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen richten sich grundsätzlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Im Rahmen einer Testamentsvollstreckung ist zudem der Nachlasswert relevant. Im Folgenden erhalten Sie eine Kostenübersicht in Form einer Tabelle.

Testamentsvollstreckerzeugnis Kosten: Tabelle

Die Kosten für ein Testamentsvollstreckerzeugnis können variieren, basierend auf verschiedenen Faktoren wie dem Wert des Nachlasses. Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Tabelle, die die typischen Kosten für ein Testamentsvollstreckerzeugnis in Euro darstellt:

Wert des Nachlasses (in EUR)

Gebühr (in EUR)

bis 5.000

20 - 50

5.001 - 25.000

50 - 100

25.001 - 50.000

100 - 150

50.001 - 100.000

150 - 200

100.001 - 250.000

200 - 300

250.001 - 500.000

300 - 400

500.001 - 1.000.000

400 - 500

über 1.000.000

500 - 1.000

Das sollten Sie noch beachten

Fachanwalt für Erbrecht konsultieren (© Tippapatt – stock.adobe.com)
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Beachtet werden sollte letztlich noch, dass die Beantragung einige Wochen dauern kann. Innerhalb dieser Zeit kann der Antragsteller sich möglicherweise nur eingeschränkt oder gar nicht ausweisen. Das bedeutet, dass die Arbeit als Testamentsvollstrecker durchaus schwierig werden kann. Eine rechtzeitige Beantragung ist daher unbedingt notwendig.

Leider gibt es keine Mittel, um die Arbeit des Gerichts zu beschleunigen. Das Nachlassgericht muss bei Prüfung des Antrages auch die Erben anhören. Dafür wird den Erben eine dreiwöchige Frist eingeräumt. Innerhalb dieser Frist haben die Erben die Möglichkeit, sich entsprechend zu äußern. Sollten sie Anmerkungen oder Probleme mit der Testamentsvollstreckung haben, können Sie dies dem Nachlassgericht mitteilen.

Das Zeugnis hat nach der Erstellung so lange Gültigkeit, bis der Testamentsvollstrecker alle Aufgaben seines Amtes erfüllt hat. Es gibt also keine Frist, innerhalb der das Dokument seine Gültigkeit verliert. Der benannte Vollstrecker hat grundsätzlich Zeit, seine Arbeit gewissenhaft zu erledigen.

Bestehen Unsicherheiten oder Fragen rund um die Testamentsvollstreckung, sollte sich der Testamentsvollstrecker rechtzeitig an einen Rechtsexperten wenden.

Hier finden Sie einen auf Testamentsvollstreckung spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Nähe.

Ein Fachanwalt kann zudem über die Rechte und Pflichten aller Beteiligten informieren. Das gilt beispielsweise auch, wenn Erben oder Beteiligte am Gericht ihre Fristen nicht einhalten. Der Rechtsexperte kann in vielen Fällen zeitnah Hilfe leisten und Probleme beseitigen, bevor es zu schwerwiegenden Folgen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.


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