Die Aufteilung des Erbes in ein Vorerbe und Nacherbe verschafft dem Erblasser mehr Kontrolle über die Verteilung des Vermächtnisses. Ein Vorerbe erbt als erste Person und darf das Erbe auch nutzen. Allerdings muss die Substanz zu einem späteren Zeitpunkt an den Nacherben gehen. Rund um das Vor- und Nacherbe gibt es einige Regelungen zu beachten, die unter anderem auch den Pflichtteil betreffen.
Das Wichtigste in Kürze:
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Der Vorerbe erhält das Erbe zuerst und darf es nutzen, muss die Substanz aber für den späteren Nacherben erhalten.
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Vorerben dürfen den Nachlass meist nicht verkaufen, verschenken oder stark belasten – zum Schutz des Nacherben.
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Häufig genutzt, um z. B. Partner abzusichern und gleichzeitig Vermögen für Kinder oder zukünftige Erben zu sichern.
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Pflichtteilsberechtigte können statt der Vorerbschaft ihren Pflichtteil verlangen; zudem kann das Erbe doppelt besteuert werden.
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Vorteil ist die langfristige Absicherung mehrerer Personen, Nachteil sind u. a. mögliche Konflikte und steuerliche Mehrbelastung.
Was ist ein Vorerbe vs. Nacherbe?

Vorerbe vs. NacherbeEine Einteilung in ein Vorerbe und Nacherbe sorgt dafür, dass das Vermächtnis auf bestimmte Zeit auf einen Vorerben übergeht, in der Zukunft aber weiterverteilt wird. Der Vorerbe erhält das Vermächtnis unmittelbar nach dem Todesfall. Der sogenannte Nacherbe erhält das Vermächtnis zu einem späteren Zeitpunkt.
Vorerben dürfen das Vermächtnis zwar nutzen, in der Regel aber nicht verbrauchen oder (mit Wertpapieren, Krediten o.ä.) belasten. Einschränkende Regelungen über die Verfügungsgewalt des Vorerben sollen sicherstellen, dass für den Nacherben noch ausreichend Vermögen übrigbleibt.
Ein Beispiel:
Max Mustermann setzt seine Partnerin als Vorerbin ein und seine 15-jährige Tochter als Nacherbin. Die Tochter soll das Erbe erhalten, sobald sie volljährig ist. Das bedeutet, dass die Partnerin das Vermächtnis in der Zwischenzeit nutzen, allerdings nicht verbrauchen darf.
Sie darf etwa weiter in dem gemeinsamen Haus wohnen und das Auto fahren, dürfte aber weder das eine noch das andere ohne Zustimmung der Tochter verkaufen oder mit einem Kredit belasten.
Dadurch wird gesichert, dass das Vermächtnis für die Tochter bis zu ihrer Volljährigkeit auch erhalten bleibt.
Wann macht eine Vorerbschaft Sinn?
Zu den wichtigsten Gründen für eine Vorerbschaft gehören:
- Der Wunsch, die wirtschaftliche Versorgung eines Ehegatten oder Partners zu sichern, aber gleichzeitig die Substanz für die Nachkommen zu schützen.
- Die Sorge, dass ein Nacherbe zum Zeitpunkt des Todes noch nicht volljährig oder ausreichend verantwortungsvoll für den Umgang mit dem Nachlass sein könnte.
- Der Wunsch, das ungeborene Kind abzusichern.
Eine Vorerbschaft ist also vor allem dann sinnvoll, wenn ein Erbe zunächst auf Zeit abgesichert werden soll oder, wenn eine andere Person zwar in Zukunft erben soll, der verantwortungsvolle Umgang jedoch derzeit noch angezweifelt wird.
Ein Beispiel:
Max Mustermann hinterlässt sein Haus seiner Partnerin als Vorerbin, setzt allerdings seine 15-Jährige Tochter als Nacherbin ein. Die Tochter soll das Haus erhalten, sobald die Partnerin verstorben ist. Dadurch sichert Max den Wohnort seiner Partnerin über seinen Tod hinaus – egal, wie sehr sich die Partnerin und Tochter in der Zukunft zerstreiten könnten. Er sichert aber gleichzeitig auch die Substanz für seine Tochter, denn seine Partnerin hat nicht das Recht das Haus an eine andere Person zu vererben.
Rechte und Pflichten von Vor- und Nacherben
Vorerben haben das Recht, das Vermächtnis auf Zeit zu nutzen. Der Zeitraum kann testamentarisch festgelegt werden. Während dieser Zeit dürfen sie in der Regel jedoch nicht die Substanz des Vermögens angreifen. Das bedeutet insbesondere, sie haben kein Recht:
- Wertgegenstände oder Grundstücke mit Krediten zu belasten
- Nachlassgegenstände oder Grundstücke zu veräußern oder zu verschenken
- den Nachlass vollständig für sich zu verbrauchen

Nacherben wiederum haben während der Dauer der Vorerbschaft einige Rechte, die sie zusätzlich absichern sollen.
So dürfen Sie verlangen, dass:
- Wertpapiere zur Sicherheit der Erbschaft hinterlegt werden
- ihnen regelmäßig Auskünfte über den Nachlass erteilt werden
- der Nachlass ordnungsgemäß verwaltet wird
Zu diesen Einschränkungen gibt es eine Ausnahme: die sogenannte befreite Vorerbschaft. Dabei haben die Vorerben größere Verfügungsgewalt über den Nachlass. Sie haben insbesondere die Möglichkeit, den Nachlass zu schmälern. Auch hier gelten jedoch bestimmte Grundprinzipien: Vorerben dürfen keine Nachlassgegenstände verschenken und müssen ein sogenanntes Nachlassverzeichnis für den Nacherben zur Verfügung stellen (auf Wunsch des Nacherben). Im Gegenzug für die größere Verfügungsgewalt müssen befreite Vorerben die Beerdigungskosten und etwaige Nachlassverbindlichkeiten tragen. Außerdem haben sie die gängigen Erhaltungskosten des Nachlasses zu tragen.
Was gilt beim Pflichtteil?
Ist der Vorerbe ein Pflichtteilsberechtigter, kann er die Vorerbschaft ausschlagen und stattdessen seinen Pflichtteil verlangen. Der Erhalt des Pflichtteils wird ihm ohne Einschränkungen gewährt.
Diese Entscheidung muss der Vorerbe während der sogenannten Ausschlagungsfrist tätigen. Ob sich die Ausschlagung der Vorerbschaft lohnt, muss für den Einzelfall entschieden werden.

Das müssen Sie bei der Erbschaftssteuer beachten
Sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe werden steuerrechtlich als Erben behandelt. Die Versteuerung des Erbes fällt zunächst bei der Vorerbschaft an (vgl. § 6 Erbsteuergesetz). Sobald der Nachlass an den Nacherben übergeht, wird dieser als Erbe des Vorerben betrachtet.
Auch in diesem Zusammenhang findet eine Versteuerung statt. Das bedeutet im Klartext, dass der Nachlass zweimal versteuert wird. Wer hohe Steuern vermeiden möchte, sollte sich die Vorerbschaft daher gut überlegen.
Übersicht: Vor- und Nachteile

Das müssen Sie bei Vor- und Nacherbschaft beachtenDie Vor- und Nacherbschaft hat einige Vorteile. Diese sind jedoch stark von der Konstellation abhängig.
Mögliche Vorteile sind:
- Absicherung der Nacherben auf lange Sicht
- wirtschaftliche Absicherung der Vorerben auf bestimmte Zeit
- Gewährleistung eines sicheren und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Nachlass (etwa bei sehr jungen, minderjährigen oder verantwortungslosen Nacherben)
- Absicherung mehrerer Personen in bestimmten Lebensphasen
Der größte Nachteil dieser Variante ist die zweifache Versteuerung. Außerdem kann die Vorerbschaft für Konflikte sorgen, wenn sich Vorerbe und Nacherbe uneinig sind oder keinen Kontakt pflegen.
Alternativen zum Vorerbe
Zur Vorerbschaft gibt es insbesondere zwei Alternativen: das Einsetzen eines Schlusserben und das Verteilen von Nießbrauch- und Nutzungsrechten. Wird ein Schlusserbe eingesetzt, erbt eine Person voll und der Schlusserbe im Anschluss alles, was übrigbleibt. Der erste Erbe unterliegt also keinen Einschränkungen während seiner Zeit, darf den Nachlass aber nicht an andere Personen als den Nacherben vermachen.
Alternativ können zusätzlich zum Einsetzen eines oder mehrerer Vollerben sogenannte Nutzungs- und Nießbrauchrechte verteilt werden. Das lohnt sich etwa bei unverheirateten Paaren, die in einem gemeinsamen Haus leben.
Ein Beispiel:
Max Mustermann setzt seine Tochter als Alleinerbin ein, die unverheiratete Partnerin erhält allerdings lebenslanges Nutzungs- und Wohnrechte an dem Haus, in dem sie zuletzt mit Max gewohnt hat. Das bedeutet, dass die Tochter die Partnerin nicht aus der Immobilie vertreiben darf.
Ebenso kann es bei verheirateten Paaren eine Alternative sein, ein sogenanntes Berliner Testament zu erstellen. Bei der Berliner Testament handelt es sich um ein Ehegattentestament von beiden Ehepartnern gemeinschaftlich. Hierin setzt sich beide Partner zum Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die Kinder. Der überlebende Ehegatte wird auf diese Weise abgesichert und die Zahlung des Pflichtteils vorübergehend ausgeschlossen.
Warum Sie einen Fachanwalt für Erbrecht kontaktieren sollten
Das deutsche Erbrecht kann kompliziert sein. Das gilt umso mehr, wenn das Vermächtnis auf mehrere Personen aufgeteilt werden soll, Pflichtteile berücksichtigt werden müssen oder das Vermögen schwer aufzuteilen ist.
Ein Fachanwalt für Erbrecht kennt sich mit all den Komplikationen, Fragen und Schwierigkeiten des Erbrechts bestens aus. Er hat Erfahrung mit vielen verschiedenen Fällen und kann für den Einzelfall beraten.
Sollte es zu einem Rechtsstreit um das Vermächtnis kommen, vertritt der Anwalt die Interessen seines Mandanten auch vor Gericht. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Pflichten und Rechten aller Beteiligter kann größere Auseinandersetzungen allerdings häufig verhindern.
FAQ
Sind Vor-/ Nacherbschaft und Erbschaft unter aufschiebender oder auflösender Bedingung das gleiche?
Bei der Erbschaft unter aufschiebender oder auflösender Bedingung erbt eine Person bis zum Eintritt einer festgelegten Bedingung. Teilweise geht die Rechtsprechung davon aus, dass dadurch gleichermaßen eine Vor- und Nacherbschaft entsteht.
Entsteht die Vor-/ Nacherbschaft durch ein Berliner Testament?
Nein, in einem Berliner Testament setzen sich Ehegatten als vollberechtigte Erben und die Kinder als Schlusserben ein. Diese Möglichkeit ist also vielmehr eine Alternative zur Vor- und Nacherbschaft.
Kann ich durch eine Vor- und Nacherbschaft Pflichtteile umgehen?
Nimmt ein Pflichtteilsberechtigter die Vorerbschaft an, ohne seinen Pflichtteil einzufordern, kann dies ein Weg sein, den Pflichtteil zu umgehen. Allerdings hat der Pflichtteilsberechtigte immer die Möglichkeit, seinen Pflichtteil anstelle der Vorerbschaft einzufordern.










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