Die Testamentseröffnung dient dazu, die Kenntnisnahme des letzten Willens durch das Nachlassgericht zu dokumentieren. Dieser amtliche Vorgang ist in § 348 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Da das deutsche Erbrecht jedoch sehr umfangreich ist, kann es in diesem Rahmen zu zahlreichen Fragen kommen. Wie es nach der Testamentseröffnung weitergeht und was Sie dabei unbedingt beachten sollten, lesen Sie hier.
Testamentseröffnung: Das Zuständigkeitsende des Nachlassgerichts

Nach der Testamentseröffnung (© maho - stock.adobe.com) Die Testamentseröffnung findet ohne weiteres Zutun der Erben statt, wenn ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt wurde. Sobald der Verfasser des Testaments verstorben ist, wird das Testament im Nachlassgericht eröffnet und zur Kenntnis genommen. Die Erben müssen dabei in der Regel nicht persönlich erscheinen. Nur in sehr seltenen Fällen gibt das Nachlassgericht den Erben bekannt, dass sie zur Testamentseröffnung anwesend sein sollen. Im Normalfall handelt es sich dabei um einen internen amtlichen Vorgang.
Wird ein privat verwahrtes Testament gefunden, muss auch dieses vor dem Nachlassgericht eröffnet werden. Der Finder gibt dafür das Testament beim Nachlassgericht ab und beantragt die Testamentseröffnung. Dafür reicht ein formloses Schreiben aus. Das Nachlassgericht ist daraufhin dazu verpflichtet, das Testament zu eröffnen.
Das Testament wird in Abwesenheit der Erben eröffnet und protokolliert. Schließlich wird eine Abschrift an die Erben gesandt. Mit Zusendung der Abschrift des Testaments an die Erben hat das Nachlassgericht die Tätigkeit offiziell erfüllt. Das Testament wird als Original zu den Akten gelegt und das Nachlassgericht klinkt sich grundsätzlich für den Rest der Erbregelung aus.

Ausnahmefälle: Wann das Nachlassgericht nach der Testamentseröffnung wieder aktiv wird
Auch wenn die Arbeit des Nachlassgerichts grundsätzlich mit Ende der Testamentseröffnung aufhört, gibt es Ausnahmefälle, in denen es wieder aktiv werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Erben Einsicht in das Originaltestament beantragen. Hierfür wird das Nachlassgericht die Akten wieder hervorholen müssen.
Auch das Ausstellen eines Erbscheins fällt in den Zuständigkeitsbereich des Nachlassgerichts. Der Erbschein ist ein Dokument, mit dem der Erbe sein Erbrecht Dritten gegenüber bezeugen kann. Ein Erbe muss den Erbschein beim Nachlassgericht offiziell beantragen.
Letztlich fällt auch die Sicherung durch eine Nachlasspflegeschaft in den Verantwortungsbereich des Nachlassgerichts. Diese ist in § 1960 BGB geregelt. Eine solche Sicherungsmaßnahme ist beispielsweise dann notwendig, wenn ein Erbe unbekannt ist oder wenn unklar ist, ob die Erbschaft angenommen wurde.

Nachlassgericht bezahlen
Eine Testamentseröffnung kostet Geld. Die erste Maßnahme, die für die Erben nach der Testamentseröffnung anfällt, ist daher meist die Bezahlung des Nachlassgerichts. Als Kosten fallen eine Pauschale für die Eröffnung gemäß des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) sowie Versandkosten an. Die Erben tragen die Kosten gemeinschaftlich.
Die Erbschaft verwalten

Erbschaft verwalten (© Marco2811 - stock.adobe.com) Nach der Testamentseröffnung, haben die Erben die Pflicht, sich um die Erbschaft zu kümmern. Das bedeutet zunächst, sie müssen sich überlegen, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Eine Ausschlagung lohnt sich möglicherweise, wenn sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist. Für die Ausschlagung haben Erben eine sechswöchige Frist einzuhalten.
Im Rahmen dieser Frist muss dem Nachlassgericht bekannt gemacht werden, dass das Erbe ausgeschlagen werden soll. Am besten gelingt dies schriftlich mit Einschreiben. Wer die Frist verstreichen lässt, nimmt damit das Erbe offiziell an. Wer das Erbe ohnehin annehmen möchte, muss dafür nichts weiter unternehmen.
Auch die restliche Abwicklung der Erbschaft fällt in den Verantwortungsbereich der Erben.
Das bedeutet:
- Erben müssen den Nachlass einsehen und prüfen
- sie müssen den Nachlass möglicherweise sichern
- sie müssen Verbindlichkeiten berichtigen
- sie müssen Erbsteuern zahlen
Wer mit einem Vermächtnis bedacht worden ist, muss dies geltend machen. In der Regel sollten Erben die ersten Wochen dafür nutzen, den Nachlass umfassend zu prüfen. Dafür sollten beispielsweise Konten gesichert werden und Einsicht in etwaige Geschäftsunterlagen genommen werden.
In der Regel reichen die Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls als Nachweise über die Erbschaft. Diese müssen beispielsweise bei Banken vorgelegt werden, um Konten zu sichern oder sich das Erbe auszahlen zu lassen. In manchen Fällen wird auch der bereits erwähnte Erbschein notwendig, den jeder Erbe beim Nachlassgericht beantragen kann.

So kann ein Fachanwalt für Erbrecht nach der Testamentseröffnung helfen

Fragen zum Erbrecht? (© Terbor - stock.adobe.com) Das Verwalten eines Erbes nach der Testamentseröffnung kann sehr umfangreich und unübersichtlich sein. Für Laien stellen sich nicht selten zahlreiche Fragen rund um das Erbe. Gibt es mehrere Erben, ist Streit nicht selten. Daher ist es in vielen Fällen ratsam, zeitnah einen Fachanwalt für Erbrecht zu Hilfe zu ziehen. Der Rechtsexperte beantwortet alle Fragen rund um die Testamentseröffnung und das Erbe rechtssicher und klärt den Erben umfassend über seine Rechte und Pflichten auf.
Ein im Erbrecht spezialisierter Anwalt kennt sich mit den verschiedensten Fällen aus und kann meist auch für den Einzelfall umfassend beraten. Sollte es zu Streitigkeiten unter den Erben kommen, kann der Anwalt meist sogar vermittelnd wirken. Häufig vermeidet dies gerichtliche Auseinandersetzungen. Sollte es doch zu einem größeren Rechtsstreit kommen, vertritt der Rechtsanwalt seinen Mandanten auch vor Gericht.
Übersicht mit Checkliste
Diese Checkliste fasst die notwendigen Schritte nach der Testamentseröffnung zusammen und kann als Leitfaden für Erben dienen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und administrativen Anforderungen erfüllt werden:
| Schritt | Beschreibung | Frist oder Bedingung |
|---|---|---|
| 1. Benachrichtigung und Protokollierung | Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und protokolliert den Inhalt. Eine Abschrift des Testaments wird den Erben zugesandt. | Sofort nach Feststellung des Todes |
| 2. Überprüfung der Gültigkeit | Erben erhalten die Möglichkeit, die Gültigkeit des Testaments anzufechten, falls Zweifel bestehen. | Nach Erhalt des Testaments |
| 3. Beantragung von Testamentseinsicht | Erben können Einsicht in das Originaltestament beantragen, wenn erforderlich. | Bei Bedarf |
| 4. Erbschein beantragen | Ist für die Legitimation gegenüber Dritten nötig. Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. | Nach Testamentseröffnung |
| 5. Sicherung des Nachlasses | Nachlasspflegschaft beantragen, wenn nötig (z.B. bei unbekannten Erben oder unklarer Annahme der Erbschaft). | Bei Bedarf |
| 6. Bezahlung der Gerichtskosten | Die Kosten für die Testamentseröffnung sowie Versandkosten sind von den Erben zu tragen. | Kurz nach Testamentseröffnung |
| 7. Entscheidung über die Erbschaft | Erben müssen entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Eine Ausschlagung muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. | Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme |
| 8. Nachlassverwaltung | Erben müssen den Nachlass einsehen und verwalten, Verbindlichkeiten regeln und Erbsteuern zahlen. | Beginnt sofort, fortlaufender Prozess |
| 9. Geltendmachung von Vermächtnissen | Wer mit einem Vermächtnis bedacht wurde, muss dieses geltend machen. | Nach Testamentseröffnung |
| 10. Einsicht und Prüfung des Nachlasses | Erben sollten den Nachlass umfassend prüfen und notwendige Sicherungsmaßnahmen ergreifen (z.B. Konten sichern). | Innerhalb der ersten Wochen nach Testamentseröffnung |
| 11. Einfordern des Pflichtteils | Sollte ein Pflichtteil zustehen, der im Testament nicht bedacht wurde, haben Erben Zeit, diesen einzufordern. | Innerhalb von drei Jahren |
| 12. Rechtliche Unterstützung suchen | Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten unter den Erben kann die Konsultation eines Fachanwalts für Erbrecht helfen. Dieser kann auch bei der Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten beratend zur Seite stehen und bei Bedarf vor Gericht vertreten. | Bei Bedarf |










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