Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Höhe des gesetzlichen Erbteils richtet sich wiederum nach den Familienverhältnissen im Zeitpunkt des Erbfalls. Es kommt mithin insbesondere darauf an, ob der Erblasser (noch) verheiratet war und wie viele Kinder er hatte. Die Berechnung des Pflichtteils hängt jedoch noch von weiteren Faktoren ab. Anhand unserer Tabellen und Beispielen erfahren Sie, wie hoch der Pflichtteil in Ihrem Fall sein dürfte.
Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil?
Höhe des Pflichtteils- (©mihacreative- stock.adobe.com)Das Pflichtteilsrecht ist in den §§ 2303 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] geregelt. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung am Nachlass eines Erblassers. Das Pflichtteilsrecht steht jedoch nur denjenigen zu, die i.S.v. § 1938 BGB enterbt wurden und pflichtteilsberechtigt sind. Gleiches gilt aber auch für diejenigen pflichtteilsberechtigten Personen, die nicht ausreichend vom Erblasser bedacht wurden. Einen ausführlichen Beitrag hierzu finden Sie hier.
Die Höhe des Pflichtteils beträgt jedenfalls nach § 2303 Absatz 1 Satz 2 BGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie richtet sich mithin nach der sog. gesetzlichen Erbfolge, die sich wiederum nach den Regeln der §§ 1922 ff. BGB bestimmt. Dabei stellt sich maßgeblich die folgende Frage: Was würde der Betroffene erben, wenn es kein (Berliner) Testament gäbe? Aus dieser Erbquote lässt sich also – auch unter Beachtung von § 2310 BGB – die Pflichtteilsquote ermitteln. Der Pflichtteilsberechtigte erhält sodann anhand dieser Quote als Pflichtteil einen am Nachlasswert zu errechnenden Geldbetrag.

Die Pflichtteilquote bestimmt sich somit nach den Familienverhältnissen im Zeitpunkt des Erbfalls. Es sind demnach nicht nur die erbrechtlichen, sondern auch die familienrechtlichen Regeln zu beachten. Daher spielt nicht nur eine Rolle, wie viele Kinder der Erblasser hat, sondern auch die Wahl des Güterstandes zwischen den Verheirateten (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft). Die jeweilige Pflichtteilsquote wird regelmäßig in Brüchen (1/2, 1/4, 1/8 etc.) angegeben. Die Quote lässt sich jedoch auch in Prozent umwandeln.
Der Nachlasswert umfasst nicht nur sämtliche Vermögensgegenstände des Erblassers, wie Geldvermögen, Wertgegenstände, Hausrat oder Immobilien (Aktiva), sondern auch sämtliche Verbindlichkeiten, wie Erblasserschulden, Erbfallschulden oder auch grundsätzlich zu Lebzeiten getätigte Schenkungen und Zuwendungen (Passiva). Für die Ermittlung des Nachlasswertes ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich. Diese und weitere Regelungen zum Wert des Nachlasses finden sich in den §§ 2311 ff. BGB. Einen ausführlichen Beitrag hierzu finden Sie hier.
Berechnung
Die Berechnung der Höhe des Pflichtteils ist verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere:
- War der Erblasser verheiratet oder unverheiratet (geschieden)?
- Welcher Güterstand war zwischen den Verheirateten vereinbart?
- Hat der Erblasser Kinder? Wie viele?
- Sind Ehegatte und Kinder noch am Leben?
Sind diese Faktoren ermittelt, erfolgt die Berechnung in drei Schritten:
Schritt 1: Ermittlung der Pflichtteilsquote
Zur Ermittlung der Pflichtteilsquote sollen die folgenden Tabellen Aufschluss geben:
1) Erblasser ist unverheiratet
Anzahl der Kinder |
Erbquote pro Kind |
Pflichtteilquote pro Kind |
1 |
1 |
1/2 |
2 |
1/2 |
1/4 |
3 |
1/3 |
1/6 |
4 |
1/4 |
1/8 |
5 |
1/5 |
1/10 |
6 |
1/6 |
1/12 |
2) Erblasser ist verheiratet – Güterstand: Zugewinngemeinschaft
Anzahl der Kinder |
Erbquote Ehepartner |
Erbquote pro Kind |
Pflichtteilquote Ehepartner |
Pflichtteilquote pro Kind |
1 |
1/2 |
1/2 |
1/4 |
1/4 |
2 |
1/2 |
1/4 |
1/4 |
1/8 |
3 |
1/2 |
1/6 |
1/4 |
1/12 |
4 |
1/2 |
1/8 |
1/4 |
1/16 |
5 |
1/2 |
1/10 |
1/4 |
1/20 |
6 |
1/2 |
1/12 |
1/4 |
1/24 |
3) Erblasser ist verheiratet – Güterstand: Gütertrennung
Anzahl der Kinder |
Erbquote Ehepartner |
Erbquote pro Kind |
Pflichtteilquote Ehepartner |
Pflichtteilquote pro Kind |
1 |
1/2 |
1/2 |
1/4 |
1/4 |
2 |
1/3 |
1/3 |
1/6 |
1/6 |
3 |
1/4 |
1/4 |
1/8 |
1/8 |
4 |
1/4 |
3/16 |
1/8 |
3/32 |
5 |
1/4 |
3/20 |
1/8 |
3/40 |
6 |
1/4 |
1/8 |
1/8 |
1/16 |
4) Erblasser ist verheiratet – Güterstand: Gütergemeinschaft
Anzahl der Kinder |
Erbquote Ehepartner |
Erbquote pro Kind |
Pflichtteilquote Ehepartner |
Pflichtteilquote pro Kind |
1 |
1/4 |
3/4 |
1/8 |
3/8 |
2 |
1/4 |
3/8 |
1/8 |
3/16 |
3 |
1/4 |
1/4 |
1/8 |
1/8 |
4 |
1/4 |
3/16 |
1/8 |
3/32 |
5 |
1/4 |
3/20 |
1/8 |
3/40 |
6 |
1/4 |
1/8 |
1/8 |
1/16 |

Schritt 2: Ermittlung des Nachlasswertes
Schritt 3: Berechnung anhand der Formel:
Beispiele
Wir haben Ihnen hier die häufigsten Varianten als Beispiele zusammengestellt, und beantworten Ihnen damit unter anderem die folgenden Fragen:
Wie hoch ist der Pflichtteil für 1 bis 4 Kinder?
Beispiel 1: Der unverheiratete Erblasser hat Kinder. In seinem Testament wird kein Kind bedacht. Vielmehr soll sein bester Freund Alleinerbe des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro werden. Dabei ergibt sich jeweils folgende Rechnung:
- 1 Kind: Pflichtteilsquote 1/2 =>1 geteilt durch 2 mal 150.000 Euro = 75.000 Euro
- 2 Kinder:Pflichtteilsquote 1/4=> 1 geteilt durch 4 mal 150.000 Euro = 37.500 Euro
- 3 Kinder: Pflichtteilsquote 1/6 => 1 geteilt durch 6 mal 150.000 Euro = 25.000 Euro
- 4 Kinder: Pflichtteilsquote 1/8=> 1 geteilt durch 8 mal 150.000 Euro = 18.750 Euro
- etc.
Beispiel 2: Der Erblasser ist verheiratet. Er und sein Ehepartner haben keinen Güterstand vereinbart, weshalb der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt. Der Erblasser hat Kinder. In seinem Testament wird kein Kind bedacht. Vielmehr soll sein Ehepartner Alleinerbe des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro werden. Dabei ergibt sich jeweils folgende Rechnung:
- 1 Kind: Pflichtteilsquote 1/4 => 1 geteilt durch 4 mal 150.000 Euro = 37.500 Euro
- 2 Kinder: Pflichtteilsquote 1/8 => 1 geteilt durch 8 mal 150.000 Euro = 18.750 Euro
- 3 Kinder: Pflichtteilsquote 1/12 => 1 geteilt durch 12 mal 150.000 Euro = 12.500 Euro
- 4 Kinder: Pflichtteilsquote 1/16 => 1 geteilt durch 16 mal 150.000 Euro = 9.375 Euro
- etc.
Beispiel 3: Der Erblasser ist verheiratet. Er und sein Ehepartner haben den Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Der Erblasser hat Kinder. In seinem Testament wird kein Kind bedacht. Vielmehr soll sein Ehepartner Alleinerbe des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro werden. Dabei ergibt sich jeweils folgende Rechnung:
- 1 Kind: Pflichtteilsquote 1/4 => 1 geteilt durch 4 mal 150.000 Euro = 37.500 Euro
- 2 Kinder:Pflichtteilsquote 1/6 => 1 geteilt durch 6 mal 150.000 Euro = 25.000 Euro
- 3 Kinder: Pflichtteilsquote 1/8 => 1 geteilt durch 8 mal 150.000 Euro = 18.750 Euro
- 4 Kinder: Pflichtteilsquote 3/32 => 3 geteilt durch 32 mal 150.000 Euro = 14.062,50 Euro
- etc.
Beispiel 4: Der Erblasser ist verheiratet. Er und sein Ehepartner haben den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart. Der Erblasser hat Kinder. In seinem Testament wird kein Kind bedacht. Vielmehr soll sein Ehepartner Alleinerbe des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro werden. Dabei ergibt sich jeweils folgende Rechnung:
- 1 Kind: Pflichtteilsquote 3/8 => 3 geteilt durch 8 mal 150.000 Euro = 56.250 Euro
- 2 Kinder:Pflichtteilsquote 3/16 => 3 geteilt durch 16 mal 150.000 Euro = 28.125 Euro
- 3 Kinder: Pflichtteilsquote 1/8 => 1 geteilt durch 8 mal 150.000 Euro = 18.750 Euro
- 4 Kinder: Pflichtteilsquote 3/32 => 3 geteilt durch 32 mal 150.000 Euro = 14.062,50 Euro
- etc.
Wie hoch ist der Pflichtteil für Ehepartner (Ehefrau / Ehemann)?
Beispiel 1: Der Erblasser ist verheiratet. Seine Ehefrau und er haben keinen Güterstand vereinbart, weshalb der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt. Der Erblasser hat zwei Kinder, die gemeinsam gesamten Nachlasses mit einem Wert von 250.000 Euro erben sollen.
- Pflichtteilsquote 1/4=>1 geteilt durch 4 mal 250.000 Euro = 62.500 Euro
Beispiel 2: Der Erblasser ist verheiratet. Sein Ehemann und der Erblasser haben den Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Der Erblasser hat drei Kinder, die gemeinsam gesamten Nachlasses mit einem Wert von 400.000 Euro erben sollen.
- Pflichtteilsquote 1/8=>1 geteilt durch 8 mal 400.000 Euro = 50.000 Euro
Beispiel 3: Der Erblasser ist verheiratet. Seine Ehefrau und er haben den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart. Der Erblasser hat vier Kinder, die gemeinsam gesamten Nachlasses mit einem Wert von 500.000 Euro erben sollen.
- Pflichtteilsquote 1/8=>1 geteilt durch 8 mal 500.000 Euro = 62.500 Euro
Pflichtteil für Eltern, Enkel und Geschwister
Beispiel 1: Der Erblasser ist weder verheiratet noch hat er Kinder. Nur seine Mutter lebt noch. Der Erblasser setzt seinen besten Freund als Alleinerben des Nachlasses mit einem Wert von 200.000 Euro ein.
- Pflichtteilsquote 1/2=>1 geteilt durch 2 mal 200.000 Euro = 100.000 Euro
Beispiel 2: Der Erblasser ist weder verheiratet noch hat er Kinder. Beide seiner Elternteile leben noch. Der Erblasser setzt seinen besten Freund als Alleinerben des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro ein.
- Pflichtteilsquote 1/4=>1 geteilt durch 4 mal 150.000 Euro = 37.500 Euro
Beispiel 3: Der Erblasser ist nicht verheiratet. Sein einziges Kind ist bereits verstorben. Er hat jedoch einen Enkel. Seine Eltern sind ebenso beide verstorben. Der Erblasser setzt seinen besten Freund als Alleinerben des Nachlasses mit einem Wert von 200.000 Euro ein.
- Pflichtteilsquote 1/2=>1 geteilt durch 2 mal 200.000 Euro = 100.000 Eur
Beispiel 4: Der Erblasser ist nicht verheiratet. Sein einziges Kind ist bereits verstorben. Er hat jedoch drei Enkel. Seine Eltern sind ebenso beide verstorben. Der Erblasser setzt seinen besten Freund als Alleinerben des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro ein.
- Pflichtteilsquote 1/6=>1 geteilt durch 6 mal 150.000 Euro = 25.000 Euro

Sonderfall: Berliner Testament
Bei einem Berliner Testament wird der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt. Die Kinder haben damit lediglich den Pflichtteilanspruch in Höhe der oben gezeigten Pflichtteilsquote. Einen ausführlichen Beitrag hierzu finden Sie hier.
