Ablauf der Scheidung - der Ablauf eines Scheidungsverfahrens

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 8. November 2023

Wie läuft eine Scheidung genau ab? Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Zwei zentrale Fragen, die sich sicherlich jeder Scheidungswillige stellt. Wie sich der Ablauf einer Scheidung genau gestaltet, ist grundsätzlich davon abhängig, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder um eine streitige Scheidung handelt. Ein Anwalt ist zwingend erforderlich, empfehlenswert wäre hier ein Fachanwalt für Familienrecht.

Ablauf einer Scheidung - Anwalt erforderlich

Aufgrund der gesetzlichen Regelung nach § 114 Absatz 1 FamFG ist ein Anwalt für die Beantragung der Scheidung zwingend notwendig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wenn alle Angelegenheiten geordnet sind, als Ehepaar mit nur einem Anwalt in die Scheidung zu gehen. Die Kosten werden in aller Regel dann zwischen den Parteien aufgeteilt. Ein Anwalt kann auch lediglich befragt werden, er muss nicht zwangsläufig die komplette Interessenvertretung in der Scheidungssache übernehmen. Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der keine Folgesachen mehr abzuhandeln sind, also auch keine Folgesachanträge gestellt werden – welche einen Anwalt notwendig machen würden – können durch die Beauftragung nur eines Anwalts die Kosten niedrig gehalten werden.

Bei einer strittigen Scheidung, bei der im Verlauf Folgesachanträge gestellt werden müssen, ist ein eigener Anwalt auch für die zweite Partei notwendig, denn der Anwalt des Ehegatten darf keine Anträge für die andere Partei stellen.

Der Scheidungsantrag

Ablauf der Scheidung (© Andrey Popov / fotolia.com)
Ablauf der Scheidung (© Andrey Popov / fotolia.com)
Beim Scheidungsantrag selber ist es kaum möglich, Fehler zu machen, denn der Anwalt wird das sachgemäß erledigen. Der Rechtsanwalt wird auch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, falls sich das als notwendig erweist. Obwohl, wie angeführt, der Scheidungsantrag vom Anwalt gestellt wird, sollte man dennoch über einige grundlegende Dinge den Scheidungsantrag betreffend Bescheid wissen.

Um den Scheidungsantrag zu erstellen, benötigt der Rechtsanwalt immer etliche persönliche Informationen, die er natürlich, das ist seine gesetzliche Pflicht als Rechtsanwalt, vertraulich behandeln muss. Weiterhin unterliegt ein Anwalt immer der Schweigepflicht ganz wie ein Arzt oder Priester.

Scheidungsunterlagen

Zunächst benötigt der Anwalt für den Scheidungsantrag die Personalien:

  • Nachname und alle Vornamen beider Eheparteien
  • Tatsächlicher Wohnsitz, also Straße und Postleitzahl
  • Staatsangehörigkeit der Eheleute und eventuell Kinder
  • Das Datum und den Ort an dem die Ehe geschlossen wurde
  • Die Nummer der Heiratsurkunde

Dann geht es um die Scheidung selber.

  • Wer beantragt die Scheidung?
  • Falls das Trennungsjahr bereits begonnen wurde: Wann?
  • Wird die andere Partei in die Scheidung einwilligen?

Immer sehr wichtig vor dem Familiengericht sind die Kinder, es sind folgende Angaben erforderlich:

  • Namen, Vornamen, Geburtsdaten
  • Bei welchem Elternteil ist der gewöhnliche Aufenthaltsort?
  • Gibt es besondere Regelungen zum Sorgerecht? (Das normalerweise ein gemeinsames ist)
  • Existieren Vereinbarungen über Umgang und Unterhalt?

Ein außerordentlich wichtiger Faktor sind die finanziellen Angelegenheiten. Im Verlauf einer Scheidung sind die Parteien gezwungen, die Vermögensverhältnisse komplett aufzudecken. In diesem Zusammenhang benötigt der Anwalt folgende Informationen.

  • Gibt es Eheverträge oder Scheidungsfolgevereinbarungen?
  • Sind unter Umständen bereits Übereinkünfte zu Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat und ehelicher Wohnung getroffen worden?
  • Besteht ein Eigentumsrecht einer der Parteien an der Ehewohnung?
  • Wie sind die Nettoeinkünfte der beiden Parteien?
  • Sind vor oder nach der Ehe Verbindlichkeiten eingegangenen worden? (Hiermit sind zum Beispiel Kredite und private Altersvorsorge gemeint.)
  • Welches Vermögen besaßen die Parteien bei Eheschließung?

Schließlich und endlich wird die Vorlage von wichtigen Dokumenten erwartet. Das sind:

  • Das Stammbuch oder die Heiratsurkunde, (zumindest in beglaubigter Abschrift)
  • Bei minderjährigen Kindern: Die Geburtsurkunden (zumindest in beglaubigter Abschrift)
  • Eheverträge oder Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Schriftlich niedergelegte Erklärungen der Ehegatten zu Versorgungsausgleich, Ehegattenunterunterhalt, Kindschaftssachen (beispielsweise Sorgerecht, Umgang)

Dokumente, die sofort oder auch im Verlauf der Scheidung ausgefüllt werden müssen, sind:

  • Die amtlichen Formulare für den Versorgungsausgleich
  • Die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ (Falls Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll)

Ablauf einer Scheidung - auf einen Blick

Der Ablauf der Scheidung beginnt, rechtlich betrachtet, mit der Antragstellung, die ein Rechtsanwalt oder Notar vornehmen muss.

Hier ein kurzer, zusammengefasster Überblick:

  • Scheidungs-Antragstellung (notariell beglaubigt)
  • Ausfüllen der vom Gericht zugesandten Unterlagen zum Versorgungsausgleich, Unterhalt etc.
  • Das Trennungsjahr beginnt gemäß dem Paragraphen 1566 BGB
  • Festlegung des Gerichtstermins zur Scheidung.
  • Die Beteiligten erhalten eine förmliche Ladung.
  • Gerichtstermin und Beschluss des Familiengerichts
  • 1-monatige Rechtsfrist
  • Rechtskraftvermerk des Familiengerichts
  • Die Scheidung ist vollzogen

Dauer bis zum Scheidungstermin

Die Zeit, die vergehen kann, bis es zu dem Gerichtstermin kommt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Der Termin zu der Verhandlung wird vom Amtsgericht schriftlich mitgeteilt. Ist die Scheidung einvernehmlich, will heißen, alle Punkte sind geklärt, beispielsweise mit einer Folgesachenvereinbarung oder mit einem Vertrag, der während der Trennungszeit geschlossen wurde, und es werden keine neuen Folgesachen während der Verhandlung gestellt, wird die Verhandlung im Verbund zügig von statten gehen, der Termin selber nimmt dann nicht mehr als etwa 15 Minuten in Anspruch.

Das Gesetz bestimmt ganz eindeutig, dass zur mündlichen Scheidungsverhandlung beide Ehegatten persönlich anwesend sein müssen. Es ist grundsätzlich nicht möglich, sich vertreten zu lassen. Erscheint eine der Parteien nicht, kann dies durchaus unangenehme Folgen für sie haben. Das Gericht hat bei unentschuldigtem Fernbleiben die Möglichkeit einer Ordnungsstrafe bis hin zur zwangsweisen Vorführung. Tun sich bei der Verhandlung, dem eigentlich letzten Scheidungstermin, erneut oder auch überraschend neue Streitpunkte auf, die nicht sofort geklärt werden können, kann es zu einer erneuten Verhandlung kommen.

Einfach dem Termin zur Scheidungsverhandlung fernbleiben, weil man ja eine triftige Begründung hat? So einfach ist es nicht! Die Terminverschiebung muss bei Gericht beantragt werden. Eine ausführliche, stichhaltige Begründung für das Fernbleiben ist notwendig.

FAQ zu Scheidung Ablauf

Was versteht man unter Scheidung?

Eine Scheidung ist die Auflösung einer Ehe durch ein gerichtliches Verfahren. Durch die Scheidung werden die rechtlichen Beziehungen zwischen den Ehepartnern aufgehoben.

Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?

Das Familiengericht im zuständigen Amtsgericht ist für die Scheidung zuständig.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Das Scheidungsverfahren besteht aus drei Phasen: Trennungsjahr, Scheidungsantrag und Scheidungsverhandlung. In der ersten Phase leben die Ehepartner getrennt voneinander, ohne dass die Scheidung bereits beantragt wurde. In der zweiten Phase wird der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht. In der dritten Phase findet die Scheidungsverhandlung statt.

Was ist das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist die Zeit, in der die Ehepartner getrennt voneinander leben. Es ist eine Voraussetzung für die Scheidung, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr lang getrennt voneinander gelebt haben. Während des Trennungsjahres können die Ehepartner bereits alle anderen Fragen regeln, die mit der Scheidung zusammenhängen.

Was ist der Scheidungsantrag?

Der Scheidungsantrag ist der formelle Antrag auf Auflösung der Ehe. Der Antrag wird bei Gericht eingereicht und muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel die persönlichen Daten der Ehepartner, das Datum der Eheschließung und den Grund für die Scheidung.

Was passiert bei der Scheidungsverhandlung?

Bei der Scheidungsverhandlung prüft das Gericht, ob die Ehepartner tatsächlich seit einem Jahr getrennt voneinander leben und ob alle Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung geklärt sind. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ehe offiziell geschieden.

Welche Fragen müssen im Zusammenhang mit der Scheidung geklärt werden?

Im Zusammenhang mit der Scheidung müssen verschiedene Fragen geklärt werden. Manches Mal geht es darüber hinaus noch um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, den Unterhalt für den Ehepartner und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Diese Fragen können entweder einvernehmlich zwischen den Ehepartnern geregelt werden oder das Gericht muss eine Entscheidung treffen.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens kann sehr unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Auslastung des zuständigen Gerichts, der Komplexität des Falles und der Einigkeit der Ehepartner. In der Regel dauert ein Scheidungsverfahren zwischen sechs Monaten und einem Jahr.

Wie hoch sind die Kosten für ein Scheidungsverfahren?

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, wie zum Beispiel Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab und können daher sehr unterschiedlich sein. Eine grobe Schätzung liegt zwischen 1.500 und 5.000 Euro.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn sich die Ehepartner in allen Fragen einig sind. In diesem Fall ist das Scheidungsverfahren in der Regel schneller und kostengünstiger als bei einer streitigen Scheidung.

Was ist eine streitige Scheidung?

Eine streitige Scheidung liegt vor, wenn die Ehepartner in verschiedenen Fragen uneinig sind und das Gericht eine Entscheidung treffen muss. In diesem Fall kann das Scheidungsverfahren länger dauern und mit höheren Kosten verbunden sein.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Scheidung ist ein komplexes Verfahren, das viele Fragen aufwirft. Wichtig ist, dass die Ehepartner frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren. Eine einvernehmliche Scheidung kann das Verfahren vereinfachen und Kosten sparen.



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