Gemeinsames vs. alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht – Antrag und Gründe für Entzug einfach erklärt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 17. Januar 2024

Neben dem Sorgerecht spielt bei Trennung und Scheidung auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht eine wichtige Rolle. Dieses wird häufig mit dem Sorgerecht verwechselt und mit diesem in einem Zug genannt. Dabei ist es lediglich ein Teilbereich des Sorgerechts und diesem unterstellt. Die Aufgabe des Rechts ist es, den räumlichen Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Es geht in erster Linie um den gewöhnlichen Wohnort, den Aufenthalt, die Wohnung, in der das Kind lebt.

Eltern haben im Regelfall ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht (© Jasmin Merdan / stock.adobe.com)
Aufenthaltsbestimmungsrecht (© Jasmin Merdan / stock.adobe.com)
Definition: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht eines Elternteils oder eines Vormunds, den Aufenthaltsort eines minderjährigen Kindes zu bestimmen. Es handelt sich um ein Teilrecht der elterlichen Sorge.

Gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile üben gemeinhin auch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Diese Regelung gilt auch nach Trennung und Scheidung weiter. Lediglich wenn unter Einsatz jedweder Bemühungen durch Jugendamt und Beratungsstellen tatsächlich keine einvernehmlichen Lösungen für etwaige Probleme gefunden werden können, wird das Familiengericht auf Antrag tätig werden. Nun wird jeder der beiden Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beanspruchen können. Entscheidend ist immer das Wohl des Kindes. Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern bleibt von dieser Regelung unberührt.

Wann verliert man das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge und kann grundsätzlich nicht automatisch entzogen werden. Eine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Es ist jedoch zu betonen, dass eine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts immer die Ultima Ratio ist und nur in schwerwiegenden Fällen in Betracht kommt. Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund und eine mögliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts muss daher stets im Einzelfall geprüft werden.

Gründe für den Entzug

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Elternteil das Kind vernachlässigt oder ihm gegenüber Gewalt anwendet. Auch bei einer schweren psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung des Elternteils kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden, wenn dies im Interesse des Kindes liegt.

Weitere Gründe können zum Beispiel sein:

  • wenn ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland bringen will oder es bereits ins Ausland gebracht hat und nicht bereit ist, das Kind zurückzubringen
  • wenn ein Elternteil versucht, das Kind vor dem anderen Elternteil zu verstecken oder den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu verhindern
  • wenn ein Elternteil das Kind sexuell missbraucht oder ihm eine Gefahr für die körperliche oder seelische Unversehrtheit des Kindes droht
Fachanwalt.de-Tipp: Vor einer Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wird in der Regel versucht, das Kindeswohl durch andere Maßnahmen, wie beispielsweise durch eine Regelung des Umgangsrechts oder durch eine Beratung der Eltern, zu schützen.

Ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht muss beantragt werden

Ein alleiniges Aufenthaltsrecht ist in jedem Fall zu beantragen. Solange hier keine gerichtliche Entscheidung getroffen ist, wird regelmäßig das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht gelten.

Wenn ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein ausüben möchte oder eine Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wünscht, muss er/sie einen Antrag auf Übertragung oder Änderung des Sorgerechts stellen.

Dieser Antrag kann bei Gericht gestellt werden, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Hierbei ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen und gegebenenfalls unterstützen zu lassen.

Ist ein Antrag auf eine Entscheidung zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt, wird das Gericht auch folgerichtig zu einem Urteil kommen. Das muss nun nicht immer im Sinne des Antragstellers sein. Immer tonangebend wird für das Familiengericht das Prinzip des unbedingten Kindeswohls sein, also wird es alle notwendigen Kriterien nach Möglichkeit beleuchten und so zu einer Entscheidung kommen, welcher Wohnort für das Kind am ehesten geeignet ist.

Dabei spielen diverse Kriterien eine gewichtige Rolle:

  • Die Eignung der Elternteile
  • Die subjektiv größte Beständigkeit
  • Die sozialen Kontakte des Kindes und deren Wegfall, Gefährdungdurch die Aufenthaltsbestimmung
  • Die unbedingt bestmögliche Förderung der Kindesentwicklung
  • Die vorherzusehenden Auswirkungen auf die Erziehung des Kindes
  • Die Meinung, die das Kind vertritt. Je älter das Kind, desto relevanter seine Äußerungen. Ist das Kind älter als 14 Jahre, kann es unter Umständen ein Veto einlegen.

FAQ

Hier finden Sie noch weitere Antworten auf Fragen, die häufig zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht  gestellt werden:

Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Kindeswohl  (© africa-studio / stock.adobe.com)africa-studio
Kindeswohl (© africa-studio / stock.adobe.com)africa-studio
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, wenn sie miteinander verheiratet sind oder gemeinsam das Sorgerecht haben. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so hat dieser das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein. Bei Trennung oder Scheidung der Eltern kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Rahmen eines Sorgerechtsstreits auch einem Elternteil allein zugesprochen werden.

Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch auf Dritte übertragen werden?

Ja, das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch auf Dritte übertragen werden, wenn dies im Interesse des Kindes liegt. Dritte können beispielsweise Pflegeeltern, Verwandte oder auch das Jugendamt sein.

Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht geändert werden?

Ja, das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann geändert werden, wenn dies im Interesse des Kindes liegt. Hierfür ist in der Regel ein Sorgerechtsstreit erforderlich, in dem das Familiengericht über die Übertragung oder Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts entscheidet.

Was bedeutet alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet, dass nur ein Elternteil das Recht hat, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Der Elternteil, dem das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht, kann ohne Zustimmung des anderen Elternteils entscheiden, wo sich das Kind aufhält und wo es lebt.

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kann durch gerichtliche Entscheidung oder auch durch Vereinbarung der Eltern zustande kommen. In der Regel wird das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht dann einem Elternteil übertragen, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht oder wenn die Eltern sich nicht einigen können und ein Elternteil allein für das Kind sorgen soll.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bedeutet, dass der andere Elternteil kein Umgangsrecht mit dem Kind hat. Der andere Elternteil behält sein Recht auf Umgang mit dem Kind, es sei denn, dies wäre aus schwerwiegenden Gründen, beispielsweise bei Kindeswohlgefährdung, ausgeschlossen.

Wie trifft das Gericht eine Entscheidung im Sorgerechtsstreit?

Das Gericht entscheidet im Sorgerechtsstreit unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Es prüft hierbei alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die persönlichen Verhältnisse des Kindes und seiner Eltern sowie die räumlichen, sozialen und sonstigen Beziehungen des Kindes.

Wann dürfen Kinder mitentscheiden?

Grundsätzlich dürfen Kinder in Deutschland ab 14 Jahren bei Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts angehört werden. Das bedeutet, dass das Gericht das Kind anhören muss, wenn es älter als 14 Jahre ist und wenn das Gericht der Ansicht ist, dass das Kind in der Lage ist, seinen Willen verständig zu äußern.

Die Anhörung ist jedoch kein automatisches Recht des Kindes, sondern eine Ermessensentscheidung des Gerichts. Das Gericht wird abwägen, ob die Anhörung des Kindes im Einzelfall erforderlich und angemessen ist. Das Gericht kann auch jüngere Kinder anhören, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Anhörung des Kindes nicht automatisch zu einer Entscheidung im Sinne des Kindes führt. Das Gericht wird immer das Kindeswohl im Auge behalten und auch andere Faktoren, wie beispielsweise die familiäre Situation, berücksichtigen.

Was passiert, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht missachtet wird?

Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht missachtet wird, kann der betroffene Elternteil oder das Jugendamt eine Herausgabe des Kindes verlangen. Hierfür kann auch ein gerichtliches Verfahren notwendig sein.

Hinweis: Die vorstehenden Informationen sind als allgemeine Hinweise zu verstehen und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall.

Fazit: So kann ein Fachanwalt Ihnen weiterhelfen

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Sorgerechts und regelt, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es ist wichtig, dass Eltern das Wohl des Kindes im Auge behalten und im Falle von Streitigkeiten im Sinne des Kindes handeln.
 
Bei Fragen rund um das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann ein Fachanwalt für Familienrecht weiterhelfen. Er verfügt über eine umfassende Ausbildung und Erfahrung im Familienrecht und kann bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht beraten und vertreten.

Ein Fachanwalt für Familienrecht kann zum Beispiel in folgenden Bereichen weiterhelfen:

  • Beratung bei der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • Beratung und Vertretung im Rahmen von Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Antragstellung auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • Antragstellung auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • Vertretung im Rahmen von Umgangsrechtsstreitigkeiten

Der Fachanwalt für Familienrecht wird Ihnen bei der Klärung Ihrer Rechtsfragen zur Seite stehen und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Chancen aufklären. Er wird Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen und Sie bei Bedarf vor Gericht vertreten.




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Scheidung“


Alle Infos zu Scheidung & Trennung!
Die wichtigsten Fragen zu Scheidung & Trennung!

  • Ablauf und Kosten einer Scheidung?
  • Wichtige Infos zu Unterhalt, Sorgerecht usw.!
  • Kostenlos als PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download