Blitzscheidung - ist eine schnelle, einvernehmliche Scheidung ohne Trennungsjahr möglich?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 24. August 2023

Der Gesetzgeber und auch die Gesellschaft betrachten die Ehe als eine „heilige“ Institution. Voraussetzung für eine Ehescheiung ist das sogenannte Trennungsjahr, welches die sogenannte „Blitzscheidung“ schon einmal von vorne herein ad absurdum führt. Nach dem Gesetz müssen also beide Eheleute erst einmal ein Jahr in getrennter Umgebung verbringen, bevor sie geschieden werden können. Ist ein Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden, muss der andere gar drei Jahre warten, bis er eine Scheidung rechtskräftig erklärt bekommt.

Blitzscheidung - einvernehmliche Scheidung

Blitzscheidung (© Gina Sanders / fotolia.com)
Blitzscheidung (© Gina Sanders / fotolia.com)
Die sogenannte "Blitzscheidung" gibt es in Wirklichkeit in Deutschland nicht. Dieses Wort wird lediglich für eine relativ schnelle, problemlose einvernehmliche Scheidung benutzt. Erste Voraussetzung für eine schnelle Scheidung (Blitzscheidung) ist die einverständliche Scheidung. Das heißt, dass beide Partner geschieden werden wollen und alle Ehefolgesachen bereits geregelt sind. Wenn das Familiengericht sich nicht mehr um andere Anträge in diesem Scheidungsverfahren kümmern muss, kann die Ehe wesentich schneller geschieden werden. In aller Regel sind jedoch die behördlichen Abläufe abzuwarten.

Ausnahmefall Härteregelung

Es existiert die Möglichkeit einer schnellen Scheidung, einer „Blitzscheidung“, im Falle einer unzumutbaren Härte. Die Gründe für diese nicht mehr zumutbare Härte müssen zwangsläufig beim Partner zu finden sein. Es gibt typische Fälle in der deutschen Rechtsprechung, doch wird das Gericht immer den individuellen Einzelfall ganz genau betrachten. Eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte durchzufechten ist nicht einfach.

Rechtfertigung

Verzweifelte Frau (© Berchtesgaden / fotolia.com)
Verzweifelte Frau (© Berchtesgaden / fotolia.com)
Der Antrag auf eine Scheidung nach dem Härtefallprinzip kann erfolgreich sein, wenn eine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit des Partners vorliegt. Hier jedoch auch nur dann, wenn Entziehungskuren abgelehnt, nicht angetreten oder wirkungslos sind. Auch Morddrohungen, andere Bedrohungen und schwere Beleidigungen sowie die wiederholte Gewaltanwendung gegen den Partner in der Ehe oder die gemeinsamen Kinder kann ein hinreichender Grund sein, die Ehe sofort zu beenden, eine Blitzscheidung durchzuführen. Auch ein Ehebruch, der lange Zeit andauert und Intensität besitzt, vor allem wenn er dazu noch in der Wohnung des Ehepaares vollzogen wird, rechtfertigt eine Härtefallentscheidung. Das gleiche gilt für erniedrigende Handlungen oder Misshandlungen vor den Augen der Kinder. Hat der Partner eine neue Beziehung aufgenommen und erwartet die neue Partnerin ein Kind, gilt auch dies. Geht die Frau der Prostitution nach, ergibt sich ebenfalls ein Härtefall. Ebenso ist es möglich, dass die Nichtzahlung des gesetzlichen Unterhaltes an die Frau oder den Mann zu einem Härtefall führt. Es ist jedoch zu bemerken, dass jeder Fall vollkommen individuell behandelt wird, subjektive Meinungen und Emotionen spielen für das Gericht keine Rolle.

Keine Rechtfertigung

Das Familiengericht wird in seine abschließende Beurteilung keinesfalls Allgemeinplätze wie Lieblosigkeit, emotionale Kälte, eine nachlässige Führung des Haushaltes oder häufige Szenen der Eifersucht berücksichtigen, um einer Blitzscheidung zuzustimmen Genauso wenig sind von Interesse eine einmalige körperliche Misshandlung oder ein einmaliger Ehebruch. Der Ehebruch müsste schon über drei Monate laufen. Selbst eine Vergewaltigung in der Ehe oder auch in der Trennungszeit führt nicht automatisch zu einer Härtefallentscheidung des zuständigen Familienrichters. Ein Grund für eine sogenannte „Blitzscheidung“ wäre jedoch ein Verhältnis des Ehepartners mit einem Partner gleichen Geschlechts

Scheidung nach ausländischem Recht

Eine Möglichkeit, die unter Umständen für eine Blitzscheidung in Frage kommt, ist unter Umständen die Scheidung nach einem Eherecht im Ausland, in dem ein Trennungsjahr wie im deutschen Eherecht nicht vorgesehen ist. Dazu ist es jedoch zwingend nötig, dass der Ehepartner auch im Ausland wohnt und die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt. Grundsätzlich ist es Ehepaaren gestattet, sich auszusuchen, nach welchem Recht sie geschieden werden möchten. Ausführliche Erläuterungen hierzu sind in den ROM III-Verordnungen zu finden.

Aufhebung der Ehe

Aufhebung der Ehe (© M. Schuppich / fotolia.com)
Aufhebung der Ehe (© M. Schuppich / fotolia.com)
Eine Aufhebung der Ehe kann unter ganz besonderen Konstellationen stattfinden. So ist die Aufhebung der Ehe beispielsweise bei einer Doppelehe möglich, oder auch wenn die Ehepartner noch minderjährig sind, einer der Partner nicht geschäftsfähig ist, die Ehe unter Zwang oder Drohungen geschlossen wurde. Auch arglistige Täuschung in schweren Fällen, beispielsweise wenn der Ehemann verschweigt, dass er rechtskräftig verurteilt ist und der Haftantritt nahe liegt. Eine Annullierung der Ehe, weil der Partner über seine finanziellen Verhältnisse die Unwahrheit gesagt hat, ist keineswegs ein Grund für eine „Blitzscheidung“ bzw. eine Aufhebung der Ehe.

Fazit

Eine Blitzscheidung kennt das deutsche Eherecht nicht. Allenfalls ist ein Wegfall des Trennungsjahres möglich, wenn ganz besondere Umstände, wie oben beschrieben, vorliegen. Eine solche Entscheidung auf Härtefall vor dem Familiengericht durchzukämpfen, ist allerdings in der Praxis nicht einfach. Da ja der Härtefall durchaus bewiesen werden muss, werden die Beteiligten vor Gericht nicht umhin kommen, auch unangenehme Tatsachen aufzudecken - um mit dem Volksmund zu reden - „schmutzige Wäsche zu waschen“.

Besonders kompliziert und einer schnellen, einvernehmlichen Scheidung auf alle Fälle abträglich ist, wenn einer der Ehepartner nicht gewillt ist, in die Scheidung einzuwilligen. Dann wird die Scheidung im Regelfall, aufgrund der vorgeschriebenen  Trennungszeit, drei Jahre lang dauern. Gerade in Härtefallen ist es anzuraten, sich einen Fachanwalt für Scheidungsrecht zu suchen.



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