Der Jugendhilfe geht es um die Entwicklungsförderung, es dreht es sich darum, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Die Jungendhilfe ist staatlich organisiert, sie geht aus vom Bundesministerium für Senioren, Frauen und Jugend. Die Jugendhilfe finanziert sich zu überwiegenden Teilen aus Steuergeldern, doch auch Betroffene können unter Umständen an den Kosten Anteil nehmen. Dadurch sind eine ganze Reihe von Hilfeleistungen aus dem breiten Spektrum der Leistungen kostenlos. Hierzu gehören beispielsweise die sozialpädagogische Familienhilfe, die sozialpädagogisch begleitenden Beschäftigungsmaßnahmen sowie Ausbildungsmaßnahmen. Auch die Erziehungsberatung und soziale Gruppenarbeit sowie die finanziellen Aufwendungen, die durch Erziehungsbeistand und den Betreuungshelfer entstehen, sind kostenlos.
Zentraler Auftrag der Jugendhilfe
Jugendschutz (© momius / fotolia.com)Die Jugendhilfe arbeitet zielorientiert auf gemeinschaftsfähige, selbstverantwortliche Individuen in der gesellschaftlichen Gemeinsamkeit hin. Es gilt ihr also
- junge Menschen in ihren sozialen Entwicklung zu unterstützen, eventuelle Benachteiligungen nicht nur zu erkennen, sondern sie auch von vornherein zu verhindern und für ihren Abbau zu sorgen.
- einen Schutz darzustellen, was das Wohl und die Gesundheit der Jugendlichen und Kinder angeht
- eine Beratung durchzuführen, die sowohl Jugendlichen, Kindern als auch den Erziehungsberechtigten zunutze kommt, sie zu unterstützen
- Lebensbedingungen mit positiven Vorzeichen zu schaffen, Perspektiven zu öffnen, eine familienfreundliche Welt und Umwelt zu fördern
Jugendhilferecht
Die gesetzlichen Formulierungen zur Kinder und Jugendhilfe finden sich im Jugendhilferecht zusammengefasst. Neben den gesetzlichen Richtlinien sind jedoch eine Vielzahl an Rundschreiben und Empfehlungen und Weisungen, die vom Jugendamt erlassen werden, zu beachten. Das Jugendhilferecht hat seine Basis im SGB VIII. Ratifiziert wurde es 1990 als Artikel 1 des Artikelgesetzes KJHG. Das KJHG beinhaltet die Ausführungsgesetze zum achten Buch des Sozialgesetzbuches, wie sie den einzelnen Bundesländern vorliegen.
Weitere Rechtsverordnungen zum Jugendhilferecht finden sich im Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit, im Jugendgerichtsgesetz sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer unter dem Stichwort Familienrecht. Ebenso der individuellen Regelung der Bundesländer entsprechen diverse Landeskindertagesstättengesetze.
Reform der Jugendhilfe
Die Regierung erwägt und plant eine Reform der entsprechenden Gesetze, hat sie teilweise bereits realisiert. So ist eine heftige Diskussion zu den §§ 27 bis 41 SGB VIII sowie dem § 8a, dem § 8b SBG VIII im Gange. Hierbei geht es einmal um die Finanzierung von erzieherischen Hilfemaßnahmen sowie zweitens um die Ausprägung der Regelungen zum Kinderschutz.
Sozialgesetzbuch/SGB (© rcx / fotolia.com)Was die aktuellen Fragen von Datenschutz, Verschwiegenheitsverpflichtungen und zu Möglichkeiten des Eingriffs in das Elternrecht gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes betrifft, gilt nach wie vor das am 1. Januar 2012 verabschiedete Kinderschutzgesetz. Der § 35a SGB VII präzisiert die Versorgung von psychisch kranken Jugendlichen und Kindern.
Notsituationen
Notsituationen können sich grundsätzlich ergeben, wenn akute Hilfe vonnöten ist, um das Wohlergehen des Kindes, des Jugendlichen zu erhalten oder zu schützen, die wahrgenommenen Angebote, beispielsweise Tagespflege oder die Förderung in Tageseinrichtungen, nicht mehr zulänglich sind. Auch wenn eine adäquate Betreuung aufgrund beruflicher Umstände nicht möglich ist, kann eine Notfallsituation angenommen werden. Der Gesetzgeber hat hier unter anderem die Möglichkeit vorgesehen, Familienangehörige und Verwandte der Familie, so sie die Betreuung ganz oder teilweise übernehmen, finanziell zu entschädigen. Auch die Fahrtkosten, die entstehen, oder auch ein Verdienstausfall, können unter Umständen abgerechnet werden. Dieser Bereich ist rechtlich die sogenannte Familienhilfe.
Ansprechpartner
Die Informationen im Internet, die Broschüren, die das Ministerium auflegen lässt, sind zahlreich. Grundsätzlich erhalten Personen unter 27 Jahren Hilfe von Jugendbehörden. Bei entsprechenden Problemen ist der umfangreiche Familienwegweiser des Ministeriums für Frauen, Senioren und Jugend eine fundierte Informationsquelle. Die jeweils örtlichen Jugendämter, die freien Träger wie Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Caritas, bieten Servicetelefone und Sprechzeiten.
Jugendarbeit
Die Jugendarbeit versteht sich als Motor für die Entwicklung von Jugendlichen. Sie ist bestrebt, eigenständige und selbstverantwortliche, gemeinschaftsfähige Individuen zu fördern. Hier arbeitet sie, sowohl als öffentlicher als ebenso als freier Träger mit offenen Formen der Jugendarbeit. Hier geht es beispielsweise um Freizeiteinrichtungen, Kursangebote. Auch in diversen Verbänden wird aktiv Jugendarbeit gelistet. Hier wären beispielsweise zu nennen die verschiedenen Pfadfinderverbände, die Feuerwehr oder das Rote Kreuz. Auch religiöse Institutionen spielen hier eine eminente Rolle.
Jugendsozialarbeit
Dieser Bereich des Kinder- und Jugendschutzes beschäftigt sich speziell mit Problemfällen wie einer psychischen Problematik, auch Schwierigkeiten beim Migrationshintergrund, bei äußerst lernschwachen Schülern. Auch hier gilt es, Ziele der Integration und Ausbildung, der gesellschaftlichen Eingliederung zu verwirklichen.