Kredit bei Scheidung - Was passiert mit gemeinsamen Krediten & der Baufinanzierung?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 19. Juli 2024

Wer kann zur Tilgung des Kredits nach einer Scheidung herangezogen werden?

Kredite nach Scheidung (© Falko Matte / fotolia.com)
Kredite nach Scheidung (© Falko Matte / fotolia.com)
In Scheidungsverfahren kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten hinsichtlich bestehender Verbindlichkeiten der Eheleute. Sofern es sich bei den Verbindlichkeiten um einen Kredit handelt, der nach Eingehung der Ehe aufgenommen wurde, ist nicht immer eindeutig, ob ein Ehepartner allein als Schuldner den Kredit zu tilgen hat oder ob die Eheleute vielmehr eine gesamtschuldnerische Haftung trifft. Wer kann also zur Tilgung des Kredits nach der Scheidung herangezogen werden?

Aufnahme des Kredits durch einen Ehepartner

Sofern der Kredit nur von einem Ehepartner aufgenommen wurde, tritt dieser allein im Außenverhältnis gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auf. Der andere Ehepartner hingegen tritt nicht als Schuldner auf kann insofern von dem Kreditgeber nicht zur Tilgung des Kredits herangezogen werden.  

Strengerer Haftungsmaßstab bei Eingehung einer Bürgschaft

Sofern sich ein Ehepartner für die Erfüllung der Verbindlichkeit des anderen Ehepartners gegenüber dem Kreditgeber durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet hat, finden strengere Regelungen Anwendung.

Durch die Übernahme der Bürgschaft seitens eines Ehepartners verpflichtet sich dieser gegenüber dem Kreditgeber, für die Tilgung des Kredits einzustehen.

Der Ehepartner, der sich als Bürge verpflichtet hat, sollte vor der Scheidung veranlassen, dass er von der Bürgschaft befreit wird. Dieser kann sodann für die Tilgung der Verbindlichkeit aus dem Kredit nicht mehr haftbar gemacht werden.

Im Grundsatz ist festzuhalten, dass Eheleute nicht untereinander den jeweilig anderen Ehepartner zur Tilgung eines Kredits heranziehen und somit nicht haftbar machen können.

Abschluss eines gemeinschaftlichen Kredits in der Ehe

Sofern die Eheleute im Rahmen der Ehe den gemeinschaftlichen Abschluß eines Kredits vorgenommen haben, müssen die daraus resultierenden Verbindlichkeiten auch gemeinsam getilgt werden. Im Außenverhältnis treten die Eheleute gegenüber dem Kreditgeber bzw. Gläubiger als Gesamtschuldner auf. Danach sind sie im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet. Falls von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallene Beitrag nicht erlangt werden kann, so ist dieser Ausfall grundsätzlich von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen. Demnach wird der Kreditgeber regelmäßig zur Tilgung des Kredits auf den anderen Ehegatten zurückgreifen, sofern ein Ehegatte dazu nicht mehr in der Lage sein sollte.

Es bieten sich zwei Möglichkeiten an, um eine Lösung für diese Problematik zu finden.

Im Außenverhältnis könnten sich die Eheleute in Absprache mit dem Kreditgeber darauf verständigen, dass die Tilgung der Verbindlichkeiten nur noch von einem Ehepartner zu leisten ist. Der Kreditvertrag muss dementsprechend in Absprache mit dem Kreditgeber geändert werden.

Im Innenverhältnis könnten sich die Eheleute dahingehend verständigen, dass der Kreditvertrag in der abgeschlossenen Form bestehen bleibt. Die getilgten Verbindlichkeiten in Form der Kreditraten könnten sodann mit einem bestehenden Anspruch auf Trennungsunterhalt angerechnet werden. Zudem sind auch andere Formen hinsichtlich einer Entschädigung denkbar, die als Ersatz für die Tilgung vereinbart wird.

Was passiert mit einem Kredit zur Baufinanzierung, sofern sich die Eheleute scheiden lassen?

Einfamilienhaus (© Eisenhans / fotolia.com)
Einfamilienhaus (© Eisenhans / fotolia.com)
Sofern beide Eheleute im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, sind diese im Außenverhältnis als Gesamtschuldner anzusehen. Das gilt auch dann, falls der entsprechende Kreditvertrag nur von einem der Ehepartner unterzeichnet wurde. Für den Fall der Scheidung wird dieser als ein gemeinsamer Kredit angesehen.

Falls ein Ehepartner seinen Miteigentumsanteil an dem Haus auf den anderen übertragen möchte, sollte dieser zudem darauf achten, dass er aus dem Kreditvertrag entlassen wird, um zukünftig nicht mehr zur Tilgung der Verbindlichkeiten herangezogen werden zu können. Die Löschung der Eintragung aus dem Grundbuch muss insofern beantragt werden.

Wenn sich der Ehepartner weigern sollte, den anderen aus dem Kredit zu entlassen, besteht die Möglichkeit, die geleisteten Zahlungen auf den Ehegattenunterhalt anzurechnen.

Es kann durchaus sein, dass die Eheleute zu keiner Einigung gelangen. Dann sollte die Immobilie verkauft werden. Mit dem erlangten Geld kann der Kredit abgelöst werden. Eine etwaige Restsumme kann unter den Eheleuten aufgeteilt werden.

Gemeinsamer Kredit bei einer Scheidung - Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert mit einem gemeinsamen Kredit bei einer Scheidung?

Ein gemeinsamer Kredit, der während der Ehe von beiden Ehepartnern aufgenommen wurde, bleibt auch nach der Scheidung bestehen. Beide Ehepartner sind weiterhin gesamtschuldnerisch für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich, unabhängig davon, wer den Kredit tatsächlich verwendet hat. Die Bank oder der Kreditgeber hat das Recht, die Rückzahlung des Kredits von beiden Ehepartnern zu verlangen. Die Verteilung der Schulden kann jedoch im Rahmen der Scheidungsvereinbarung oder durch eine gerichtliche Entscheidung geregelt werden. Hierbei wird unter anderem berücksichtigt, welche Ehepartner den Kredit in Anspruch genommen hat und in welchem Verhältnis die Ehepartner zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme standen.

  • § 426 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesamtschuldnerische Haftung
  • § 1381 BGB – Schuldenaufteilung bei Scheidung

Wie kann die Haftung für einen gemeinsamen Kredit bei Scheidung geändert werden?

Die Haftung für einen gemeinsamen Kredit kann bei Scheidung auf verschiedene Weise geändert werden. Eine Möglichkeit ist die Umschuldung des Kredits, bei der ein Ehepartner den gesamten Kredit auf seinen Namen übernimmt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Bank oder der Kreditgeber der Umschuldung zustimmen muss. Eine weitere Möglichkeit ist die Verrechnung der Schulden mit dem Vermögen der Ehepartner im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Hierbei kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein Ehepartner einen höheren Anteil am gemeinsamen Vermögen erhält, um die Schulden des anderen Ehepartners auszugleichen.

  1. Umschuldung – Ein Ehepartner übernimmt den gesamten Kredit.
  2. Verrechnung – Die Schulden werden mit dem Vermögen der Ehepartner verrechnet.

Welche rechtlichen Schritte sollten unternommen werden, um die Haftung für einen gemeinsamen Kredit bei Scheidung zu klären?

Bei einer Scheidung ist es wichtig, die Haftung für einen gemeinsamen Kredit frühzeitig zu klären, um finanzielle Schwierigkeiten oder Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern zu vermeiden. Folgende Schritte sollten unternommen werden:

  1. Anwaltliche Beratung – Ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt kann die Ehepartner über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Risiken informieren.
  2. Scheidungsvereinbarung – Die Ehepartner sollten eine schriftliche Vereinbar landsmann@einbock.com weiter ung treffen, in der die Aufteilung der Schulden und die Haftung für den gemeinsamen Kredit geregelt werden.
  3. Gerichtliche Entscheidung – Kann keine einvernehmliche Regelung gefunden werden, kann das Familiengericht die Schuldenaufteilung im Rahmen des Scheidungsverfahrens entscheiden.
  4. Verhandlung mit der Bank – Die Ehepartner sollten gemeinsam mit der Bank oder dem Kreditgeber über eine mögliche Umschuldung oder andere Lösungen verhandeln.

Beispiel: Ein Ehepaar hat während der Ehe einen gemeinsamen Kredit für den Kauf eines Hauses aufgenommen. Bei der Scheidung einigen sich die Ehepartner darauf, dass einer von ihnen das Haus behält und den Kredit alleine weiter abbezahlt. Die Bank muss dieser Regelung jedoch zustimmen, da sie ansonsten weiterhin beide Ehepartner in Anspruch nehmen kann.

  • § 1381 BGB – Schuldenaufteilung bei Scheidung
  • § 426 BGB – Gesamtschuldnerische Haftung

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