Nachehelicher Unterhalt - Voraussetzungen, Höhe, Berechnung & Verzicht

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 30. August 2024

Unterhaltszahlung (© Stefan Yang / fotolia.com)
Unterhaltszahlung (© Stefan Yang / fotolia.com)
Der Unterhalt nach der Trennungszeit, der Geschiedenenunterhalt, auch Scheidungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt genannt, ist der Anspruch, der noch am ehesten auf tönernen Füßen steht. Der Gesetzgeber geht grundsätzlich vom Prinzip der Eigenverantwortlichkeit aus, ein Unterhalt soll also nach dem Paragraphen 1569 BGB nur in bestimmten Ausnahmefällen bezahlt werden. Eine Zahlung muss also nur geleistet werden, solange auch die entsprechenden Tatbestände vorliegen. Vor der Devise „nun muss sie/er zahlen und ich kann mich zurücklehnen“ steht also einiges, zuoberst der Grundsatz der Erwerbsobliegenheit und damit der Eigenverantwortlichkeit. Die Frage nach der Dauer der Unterhaltszahlungen ist also über die jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der beiden Parteien geklärt. Eine grundsätzliche Dauer ist nicht vom Gesetzgeber definiert.

Voraussetzungen, damit Geschiedenenunterhalt bewilligt wird

Um Ansprüche auf Unterhaltszahlung erfolgreich geltend zu  machen, müssen die gesetzlichen Unterhaltstatbestände erfüllt sein. Nachehelicher Unterhalt (Geschiedenenunterhalt) ist zu zahlen wenn:

  • Ein Kind ist zu betreuen ist. Hier wird der Betreuungsunterhalt greifen, doch nur bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Geregelt in Paragraph 1571 BGB.
  • Der Ehepartner aufgrund seines Alters nicht mehr in der Lage ist, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. Geregelt in Paragraph 1571 BGB.
  • Der Ehepartner wegen eines Gebrechens, einer Behinderung, einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Geregelt in Paragraph 1572 BGB.
  • Wenn es dem Ehepartner nicht möglich ist, eine angemessene, bezahlte Beschäftigung zu finden. Geregelt in Paragraph 1573 Absatz 1 BGB
  • Wenn der Ehepartner nicht imstande ist, aus den finanziellen Mitteln, die er aus einer Erwerbstätigkeit schöpft, seinen Lebensunterhalt zur Gänze zu bestreiten. Es aus diesem Grund notwendig wird, sein Einkommen mit einem Aufstockungsunterhalt zu erhöhen.
  • Wenn der Partner eine Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung betreibt, die er aufgrund des Eheverhältnisses nicht beginnen, beziehungsweise beenden konnte.
  • Ebenso ist nachehelicher Unterhalt zu zahlen, wenn der Ehepartner damit die durch die Ehe entstandenen Nachteile auszugleichen versucht. Geregelt in Paragraph 1575 BGB.
  • Wenn es andere, sehr triftige Gründe dafür gibt, dass der Antragstellung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann und die Bewilligung von Unterhalt darum der Billigkeit entspricht. Geregelt in Paragraph 1576 BGB.

Weiter muss die Ehe nicht von kurzer Dauer gewesen sein, will heißen, sie muss länger als 3 Jahre angedauert haben. Der Betreuungsunterhalt für ein Kind unter drei Jahren wird jedoch auch in diesem Fall zugesprochen werden. Der Betreuungsunterhalt ist zum Geschiedenenunterhalt zu zählen.

Wie hoch ist der Geschiedenenunterhalt?

Derjenige der Ehegatten, der ein geringeres oder gar kein Einkommen aufweist, ist unterhaltspflichtig, soweit er leistungsfähig ist. Um die Höhe des Geschiedenenunterhalts zu berechnen wird das Einkommen der beiden Eheleute verglichen, von der Differenz sind vom Unterhaltspflichtigen 3/7 als Geschiedenenunterhalt abzuführen, wenn die Tatbestände für eine Unterhaltszahlung vorliegen. In Süddeutschland sind es 45 Prozent, mit denen bei den Oberlandesgerichten gerechnet wird. Die Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder und privilegierte, volljährige Kinder werden vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen, erst dann wird der Geschiedenenunterhalt berechnet. Unterhaltsverpflichtungen des Ehegatten sind aber nur vorhanden, wenn Trennungsunterhalt bezahlt werden soll oder die gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorhanden sind.

Auf den Geschiedenenunterhalt verzichten – geht das?

Beim Geschiedenenunterhalt ist es grundsätzlich möglich, über eine Vereinbarung vor und auch bis und in der mündlichen Scheidungsverhandlung komplett auf den Geschiedenenunterhalt zu verzichten, sofern der Berechtigte dann nicht auf staatliche Sozialleistungen zurückgreifen müsste.

Der Unterhalt wird, solange die Unterhaltstatbestände vorliegen, so lange bezahlt werden müssen, als der zum Unterhalt verpflichtete Ehepartner leistungsfähig ist.

FAQ zu Nachehelicher Unterhalt

Was ist der nacheheliche Unterhalt?

Der nacheheliche Unterhalt ist eine rechtliche Verpflichtung, die nach einer Scheidung oder einer Auflösung der Ehe besteht. Es handelt sich um finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner dem anderen gewähren muss, wenn dieser nach der Ehe wirtschaftlich benachteiligt ist.

Wer hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?

Ein Ehepartner hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn er nach der Ehe wirtschaftlich benachteiligt ist und nicht in der Lage ist, seinen angemessenen Lebensbedarf selbst zu decken. Die genauen Voraussetzungen variieren, je nach den individuellen Umständen, wie z.B. der Dauer der Ehe, dem Einkommen und den persönlichen Bedürfnissen der Parteien.

Welche Arten von nachehelichem Unterhalt gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von nachehelichem Unterhalt, die je nach den Umständen des Einzelfalls gewährt werden können:

  • Unterhalt wegen Betreuung eines gemeinsamen Kindes: Wenn ein Ehepartner das gemeinsame Kind betreut und dadurch nicht in der Lage ist, ausreichendes Einkommen zu erzielen, kann Unterhalt gewährt werden.
  • Aufstockungsunterhalt: Wenn ein Ehepartner nach der Ehe über geringere Einkünfte verfügt als der andere, kann Aufstockungsunterhalt gewährt werden, um den angemessenen Lebensbedarf zu sichern.
  • Unterhalt wegen Alters oder Krankheit: Wenn ein Ehepartner aufgrund seines Alters oder seiner gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage ist, angemessenes Einkommen zu erzielen, kann Unterhalt gewährt werden.

Wie wird der nacheheliche Unterhalt berechnet?

Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts erfolgt anhand verschiedener Faktoren, darunter:

  • Einkommen und Vermögen: Das Einkommen und Vermögen beider Ehepartner wird berücksichtigt, um die finanzielle Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit zu bestimmen.
  • Lebensstandard während der Ehe: Der Lebensstandard während der Ehe kann als Orientierung dienen, um den angemessenen Unterhaltsbedarf festzulegen.
  • Dauer der Ehe: Die Dauer der Ehe kann die Höhe und Dauer des Unterhaltsanspruchs beeinflussen.
  • Persönliche Umstände: Persönliche Umstände wie das Alter, die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Parteien werden ebenfalls berücksichtigt.

Wie lange wird der nacheheliche Unterhalt gezahlt?

Die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Beendigung des nachehelichen Unterhalts:

Der nacheheliche Unterhalt endet unter bestimmten Umständen, wie z.B.:

  • Wiederheirat: Wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner wieder heiratet, endet in der Regel der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
  • Unterhaltsverzicht: Wenn die Parteien eine Vereinbarung über den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt treffen, kann dieser Anspruch erlöschen.
  • Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse: Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Ehepartners wesentlich ändern, kann dies zur Anpassung oder Beendigung des Unterhalts führen.
  • Ablauf bestimmter Fristen: In manchen Fällen kann der nacheheliche Unterhalt für eine festgelegte Zeitdauer gewährt werden, nach deren Ablauf der Anspruch erlischt.

Was ist der Unterschied zwischen nachehelichem Unterhalt und Trennungsunterhalt?

Der nacheheliche Unterhalt wird nach der rechtskräftigen Scheidung gewährt, während der Trennungsunterhalt während der Trennungszeit bis zur Scheidung gezahlt wird. Der Trennungsunterhalt dient dazu, den finanziellen Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners während des Trennungszeitraums zu decken, während der nacheheliche Unterhalt nach der Scheidung gewährt wird, um eine angemessene finanzielle Grundlage für den unterhaltsberechtigten Ehepartner zu schaffen.

Gibt es eine Möglichkeit, den nachehelichen Unterhalt abzuändern?

Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, den nachehelichen Unterhalt abzuändern. Wenn sich die finanzielle Situation eines Ehepartners wesentlich ändert, kann eine Anpassung des Unterhaltsbetrags oder der Dauer beantragt werden. Dies erfordert in der Regel die Vorlage geeigneter Nachweise und die Entscheidung eines Gerichts.

Welche Rolle spielt ein Ehevertrag beim nachehelichen Unterhalt?

Ein Ehevertrag kann die Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt regeln. Die Parteien können darin festlegen, ob und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt geleistet werden soll. Ein wirksamer Ehevertrag kann den Umfang und die Dauer des nachehelichen Unterhalts bestimmen oder sogar den Verzicht auf diesen Anspruch regeln. Es ist jedoch wichtig, dass ein Ehevertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners beinhaltet.


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