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Online-Scheidung - ist eine schnelle kostengünstige Scheidung über das Internet möglich?

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 14.03.2025

In Zeiten der Computer-Kommunikation scheint es nur folgerichtig, dass es möglich wäre auch online eine Scheidung einzureichen und somit online geschieden zu werden. So werben auch viele Kanzleien mittlerweile mit der sogenannten Online-Scheidung.

Was ist eine Online-Scheidung?

Internet (© andykay / fotolia.com)
Internet (© andykay / fotolia.com)
In den Suchmaschinen des Internets finden sich inzwischen unzählige entsprechende Einträge; diverse Anwaltskanzleien bieten inzwischen eine Online-Scheidung an. 

Der relevante Unterschied der Online-Scheidung zur regulären Scheidung besteht darin, dass die weitere Kommunikation über die modernen Medien, wie E-Mail, Skype etc., Fax und Telefon stattfindet. So ist kein persönlicher Kontakt mit dem/der Anwalt/Anwältin, der/die die Online-Scheidung übernimmt, notwendig. Daher ist ein persönlicher Termin beim Rechtsanwalt nicht mehr erforderlich. Hiervon profitieren vor allem Personen, die zeitlich und beruflich sehr eingeschränkt sind.

Der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin stellt - nachdem diese/r beauftragt wurde - sodann digital mit den notwendigen Unterlagen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht.

Unterlagen, die man dem/der Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zur Verfügung stellen muss, damit diese/r den Scheidungsantrag stellen kann, sind:

  • Vollmacht
  • Heiratsurkunde
  • die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (Selbständige haben den letzten Steuerbescheid vorzulegen; Personen ohne Einkommen haben den jeweiligen Bescheid z.B. vom Jobcenter vorzulegen)
Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Hier finden Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht, die/der sich auf Scheidung spezialisiert.

Kann man wirklich online geschieden werden?

Eine Scheidung geht heutzutage im Schnitt wesentlich einfacher und damit schneller als noch vor 20 oder 30 Jahren.

Vorab schon mal, um Verwirrung zu vermeiden: Man kann sich grundsätzlich nicht online scheiden lassen!

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Ob eine Ehe geschieden wird, hängt stets von der Entscheidung des zuständigen Familiengerichts ab. 

Hierzu muss der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beauftragt werden, der/die den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Beim Scheidungstermin müssen beide Ehepartner vor Gericht persönlich erscheinen.

Vor- und Nachteile der Online-Scheidung

Als wichtiges Argument der Online-Anbieter gilt die angeblich so preiswerte, kostengünstige Variante einer Scheidung, die sie anbieten. Allerdings sind die Kosten einer Online-Scheidung genau so hoch wie bei einer herkömmlichen Scheidung; dazu weiter unten.

Der entscheidene Vorteil einer Online-Scheidung ist die große Zeitersparniss im Hinblick auf die Terminierung beim eigenen Anwalt. Man muss nicht wochenlang auf einen Termin warten und spart sich zudem die Fahrerei zum Anwalt. Der entscheidende Vorteil der Online-Scheidung ist somit die hohe Wege- und Zeitersparnis.

Zu den Nachteilen gehört sicherlich das fehlende Persönliche, weil man den eigenen Anwalt bzw. die eigene Anwältin nicht persönlich sieht und kennenlernt, zumindest nicht bei der Mandatierung, sondern erst vor Gericht. Man hat also keinen persönlichen Eindruck voneinander; auch der/die Anwalt/Anwältin hat keinen persönlichen Eindruck vom Mandanten bzw. von der Mandantin.

Wer also nicht gerne telefonisch und auch nicht gerne online kommuniziert, sondern lieber alles in einem persönlichen Gespräch klären möchte, kann Nachteile durch die Online-Scheidung haben. Für eine gute Vorbereitung der Scheidung ist stets eine gute Kommunikation zwischen Mandant/Mandantin und Anwalt/Anwältin erorderlich, wie auch bei allen anderen rechtlichen Angelegenheiten.

Ablauf einer Online-Scheidung

Die notwendigen Schritte der Online-Scheidung unterscheiden sich nicht von denen einer gewöhnlichen Scheidung:

  • Abwarten des Trennungsjahres (1-2 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres sollte man den jeweiligen Anwalt/Anwältin kontaktieren)
  • Kontaktaufnahme und Beauftragung des/der Rechtsanwalts/Rechtsanwältin über digitale Medien
  • Zusendung der erforderlichen Unterlagen über den digitalen Weg (Heiratsurkunde, Abrechnungen, Vollmacht). Geht es um weitere Aspekte wie Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht etc., sind weitere Unterlagen zu übersenden
  • Anwalt/Anwältin reicht den Scheidungsantrag nebst Anlagen/Unterlagen digital bei Gericht ein
  • Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
  • Nach erfolgter Zahlung kommt es zur Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner durch das Gericht; schriftliche Zustimmung gegenüber dem Gericht innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist
  • Scheidungstermin wird vom Gericht anberaumt; zu dem Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen
  • Bei einvernehmlichen Scheidung: Anhörung beider Ehepartner vom zuständigen Richter bwz. der zuständigen Richterin. Gericht prüft also, ob die Ehe „gescheitert“ ist und vor allem, ob das Trennungsjahr rum ist.
  • Gericht spricht sodann den Scheidungsbeschluss aus; mit dessen Rechtskraft gilt die Ehe als geschieden.

Kann man die Online-Scheidung selber einreichen?

Nein, das geht nicht!

Gemäß § 114 Abs. 1 FamFG muss man sich vor Gericht in sogenannten "Ehesachen" vertreten lassen. In diesem Fall spricht man vom Anwaltszwang. Das bedeutet also, dass für die Online-Scheidung ein Anwalt bzw. eine Anwältin beauftragt werden muss, den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen.

Wenn man sich einvernehmlich scheiden lassen möchte, so muss nicht jeder Ehepartner jeweils einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin beauftragen. Es reicht aus, wenn ein Ehepartner eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für die Scheidung beauftragt und der andere Ehepartner nach Erhalt des Scheidungsantrages dem Antrag zustimmt, vgl. § 114 Abs. 4 FamFG. 

Wie lange dauert eine Scheidung?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie lange eine Scheidung bzw. eine Online-Scheidung dauert.

Die Dauer der Online-Scheidung hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel beträgt die Dauer 3 - 12 Monate, je nachdem wie komplex und schwerwiegend der Fall ist. Geht es lediglich um eine einvernehmliche Scheidung ohne Aspekte wie Zugewinn, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht etc., dann wird die Scheidung ca. 3-4 Monate dauern. Sind hingegen weitere Aspekte wie Unterhalt oder Sorgerecht anhängig, wird die Scheidung eher 6 oder gar 12 Monate dauern.

Kosten

Sicherlich finden sich einige Vorteile in der Internet-Scheidung, doch die Kosten bleiben letztlich die gleichen. Die Scheidungsform hat also keine Auswirkung auf die Scheidungskosten. Demzufolge ist es nicht richtig, wenn im Internet damit beworben wird, dass eine Online-Scheidung günstiger sei.

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der wiederum vom Einkommen beider Partner abhängig ist. Die Rechtsanwaltskosten ergeben sich sodann aus dem RVG (Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz) und die Gerichtskosten aus dem GKG (Gerichtskostengesetz). Als Faustformel gilt: Je höher der Verdienst, umso höher sind die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

MIt diesem Online-Rechner können Sie Ihre Scheidungskosten berechnen:

 

 

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Personen ohne Einkommen oder mit wenig Einkommen, haben die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe ("Prozesskostenhilfe") zu beatragen. In diesem Fall kann es also sein, dass die Anwalts- und Gerichtskosten von der Landeskasse übernommen werden. 

Auch kann es sein, dass eine zur Verfügung stehende Rechtsschutzversicherung die Scheidungskosten übernimmt. Allerdings enthalten die meisten Rechtsschutzversicherungen eine Klausel, wonach lediglich die Beratungskosten für eine Scheidung beim Rechtsanwalt übernommen werden. Hier lohnt sich also ein Blick in die Bedingungen der jeweiligen Rechtschutzversicherung. 

Kurz zusammengefasst

  • Man kann eine Ehe nicht online scheiden.
  • Der Begriff "Online-Scheidung" bezieht sich eher auf die Kommunikation mit dem/der eigenen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. Für die Einreichung des Scheidungsantrags benötigt man zwingend einen Anwalt oder eine Anwältin.
  • Bei einer Online-Scheidung erfolgt also lediglich die Kommunikation mit dem/der Rechtsanwalt/Rechtsanwältin per E-Mail oder Videochat.
  • Die Online-Scheidung hat jedoch den großen Vorteil der Zeitersparnis.
  • Nach Einreichung des Scheidungsantrags entscheidet das zuständige Familiengericht über die Scheidung. Die Betroffenen müssen hierzu beide persönlich anwesend sein.
  • Die Kosten einer Online-Scheidung sind die gleichen wie bei einem gewöhnlichen Scheidungsverfahren.

 

 


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