Samenspende - Die Rechtslage für Väter & Kinder

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 29. Dezember 2023

Eine Samenspende im Rahmen der Humanmedizin ist in aller Regel die Abgabe von lebenden Spermien zum weiteren Einfrieren und einer Bevorratung, mit dem Zweck, die Spermien für eine künstliche Befruchtung einzusetzen. Das Sperma wird mittels Kühlung durch Flüssigstickstoff bei 77 k gelagert. Auch Eizellen können bei dieser Temperatur bevorratet werden. In der Viehzucht und der Pflanzenzucht existieren Saatgutbibliotheken und Diasporenbanken im Gegensatz zur Samenbank.

Samenspender

Schwangere (© Jonas Glaubitz / fotolia.com)
Schwangere (© Jonas Glaubitz / fotolia.com)
Als Samenspender kommen lediglich Männer in Frage, die eine außerordentliche Beweglichkeit ihrer Spermien aufweisen. Dabei müssen die Spermien nicht nur sehr schnell und beweglich sein, auch ihr Äußeres muss wohl geformt sein. Der Spender selber sollte über eine ausgezeichnete körperliche und selbstverständlich geistige Gesundheit verfügen, sein Lebensstil sollte hohen Qualitätsanforderungen genügen, er sollte keinen häufig wechselnden Sexualpartner haben.

Die Altersanforderung liegt in aller Regel bei 20 bis 45 Jahren, der Bewerber darf keine Drogen konsumieren, auch keine Nikotin- oder Alkoholsucht darf naheliegen. Selbstverständlich muss der Proband frei von allen ansteckenden Krankheiten sein. Auch irgendwelche Erbkrankheiten müssen von vorne herein ausgeschlossen sein. Die moderne Wissenschaft kann hier gute Arbeit leisten. Es ist unmöglich, als Samenspender zu fungieren, wenn man ständig Medikamente egal welcher Art einzunehmen hat. Der Bewerber sollte ein äußerst gepflegtes Auftreten zeigen, er sollte männlich wirken. Zudem sollte er Zuverlässigkeit und Vertrauen ausstrahlen, eine ausgezeichnet Ausbildung vorweisen können, ein gesundes soziales Umfeld haben. Schließlich muss derjenige, der sich für eine Samenspende entschieden hat, gewöhnlich in der Nähe des Instituts, in dem er die Spende abgibt, seinen Wohnort haben, muss über einen Zeitraum von mehreren Wochen zur Verfügung stehen.  

Die finanzielle Seite

Kosten (© Uwe Bumann / fotolia.com)
Kosten (© Uwe Bumann / fotolia.com)
Wer sich für eine Samenspende entscheidet, tut das in vielen Fällen aus finanziellem Interesse. Eine ethische Entscheidung, eine humanitäre Hilfeleistung ist dies nur selten. Um eine Zahl zu nennen: Im Durchschnitt verdient eine Mann mit einem Samenspenderzyklus, obwohl dies wohl von Institut zu Institut sehr unterschiedlich ist, um die 800 Euro. Das sind gewöhnlich 10 Samenspenden. Die Entlohnung für die Samenspende wird ausdrücklich als Aufwandsentschädigung bezeichnet, für eine Organspende, die ein neues Leben ermöglicht und andere Menschen zu ihrem ersehnten Glück verhelfen kann. Es dürfte sich, von Zeitaufwand und Inanspruchnahme von Urlaubstagen insgesamt nicht rechnen, aus einer Samenspende finanziellen Gewinn ziehen zu wollen. So ist die Aufwandsentschädigung auch absichtlich gering gehalten. Ein Spendenzyklus dauert gewöhnlich 14 Tage und dies über einen Zeitraum von 20 Wochen. Die Samenspende ist eine  freiwillige, soziale, Leistung. Ein Samenspender kann immer nur für ein Institut arbeiten. Vor einer Samenspende ist es angeraten, sich ausführlich zu diesem Thema zu informieren. 

Rechtsfragen

Neben der moralischen Frage stellt sich auch die der rechtlichen Folgen, vielleicht im späteren Leben. Hierzu kann gesagt werden, dass nach anzuwendendem deutschen Recht immer noch die Anonymität des Spenders gegenüber den Wunscheltern gewahrt bleiben wird. Mit dem Erreichen der Altersgrenze von 18 Jahren, also der Volljährigkeit, hat das Kind den rechtlichen Anspruch, die Identität des Samenspenders zu erfahren. Es wird jedoch in aller Regel keine Ansprüche an oder gegen den Samenspender stellen können, da gesetzlich ein durch künstliche Befruchtung erzeugtes Kind einem leiblichen Kind gleicht. Theoretisch wäre es dem Kind aber möglich, die gesetzliche Vaterschaft anzufechten und anschließend in einer gesonderten Klage Forderungen an den Samenspender zu stellen. Gesetzesauslegung und vertragliche Vereinbarungen zwischen Wunscheltern und Samenbank verhindern dies aber regelmäßig. Ein Kind, das einer Samenspende entsprungen ist, ist nach § 1592 Nr. 1 BGB ein legitimes Kind. Durch den § 1600 BGB in Verbindung mit dem §n 1600d BGB hat ein durch Samenspende gezeugtes Kind aber binnen einer Frist von 2 Jahren nach Kenntnisnahme der Zeugung durch einen Samenspender oder aber seiner Volljährigkeit die Möglichkeit, ein Anfechtungsverfahren zu betreiben und kann so seine Ehelichkeit anfechten.

Die sachliche Seite der Samenspende

Labor (© nikesidoroff / fotolia.com)
Labor (© nikesidoroff / fotolia.com)
Wer eine Samenspende abgibt, ist sich darüber im Klaren, dass diese Spende für die Zwecke einer künstlichen Befruchtung verwendet wird. Die künstliche Befruchtung stellt ein kontrovers diskutiertes Thema in Wissenschaft und Öffentlichkeit dar. Als Methoden der künstlichen Befruchtung existiert einmal die In-vitro-Fertilisation, bei der Spermien und Eizelle in einem Behältnis alleine zueinander finden, dann die intrazytoplasmatische Spermieninjektion, auch abgekürzt ICSI, hier werden Spermien minderer Qualität direkt in die weibliche Eizelle injiziert. Bei der intrauterinen Insemination, abgekürzt auch IUI, transportiert man das Sperma des Mannes während des fruchtbaren Zyklus der Frau direkt in die Gebärmutter. Diese letzte Methode zählt nicht zur künstlichen Befruchtung, sie findet vorzugsweise als sogenannte Bechermethode bei homosexuellen Frauen Verwendung.

Insemination

Das deutsche Recht unterscheidet zwischen der sogenannten homologen Insemination und der heterologen Insemination. Im ersteren Fall ist der Mann, juristisch unbedenklich, der eingetragene Partner oder Ehemann der Wunschmutter. Ist der Samen von einem Dritten, handelt es sich um die heterologe Insemination. Es war bis zu einer Umstellung der Gesetzgebung Ärzten verboten, an unverheirateten Frauen eine Insemination durchzuführen. Wer nun alleine oder homosexuell veranlagt war, hatte jedoch die straffreie Möglichkeit, die Insemination selber in die Hand zu nehmen. Der Helfer allerdings machte sich strafbar. Heute ist es Ärzten auch gestattet, nicht verheirateten Frauen zu helfen.

FAQ zur Samenspende

Was ist eine Samenspende?

Eine Samenspende bezeichnet den Akt, bei dem ein Mann seinen Samen zur Verfügung stellt, um anderen Menschen bei der Fortpflanzung zu helfen. Der Spender gibt seinen Samen entweder in einer Samenbank ab oder direkt an ein Empfängerpaar oder eine alleinstehende Person, die Schwierigkeiten haben, auf natürliche Weise ein Kind zu bekommen.

Wie läuft eine Samenspende ab?

Die Samenspende erfolgt in der Regel in einer spezialisierten Klinik oder Samenbank. Der Spender erhält Informationen über den Prozess und unterzieht sich einer umfassenden medizinischen Untersuchung, um sicherzustellen, dass er gesund ist und keine übertragbaren Krankheiten hat. Nach der Zustimmung zur Spende wird der Samen entweder direkt in die Gebärmutter der Empfängerin eingeführt (therapeutische Insemination) oder in einem Labor aufbereitet und für die spätere Verwendung eingefroren.

Wer kann eine Samenspende erhalten?

Eine Samenspende kann von verschiedenen Personengruppen in Anspruch genommen werden, darunter heterosexuelle Paare, lesbische Paare und alleinstehende Frauen. Die Empfänger müssen oft bestimmte Kriterien erfüllen, wie beispielsweise das Vorliegen einer medizinischen Indikation für eine Samenspende, das Fehlen einer Samenflüssigkeit beim männlichen Partner oder das Vorliegen genetischer Erkrankungen, die vermieden werden sollen.

Wie werden Spender ausgewählt?

Die Auswahl der Spender erfolgt sorgfältig, um sicherzustellen, dass sowohl die körperliche als auch die genetische Gesundheit gewährleistet sind. Spender müssen normalerweise bestimmte Kriterien erfüllen, wie beispielsweise ein Mindestalter von 18 Jahren, eine gute allgemeine Gesundheit, einen stabilen Lebensstil und keine genetischen oder erblichen Erkrankungen in der Familie. Einige Samenbanken bieten auch Informationen zu den persönlichen Merkmalen der Spender, wie zum Beispiel körperliche Merkmale, ethnische Zugehörigkeit und Bildungsniveau.

Gibt es Risiken oder Nebenwirkungen?

Die Samenspende an sich birgt keine gesundheitlichen Risiken für den Spender. Die Samenbanken und Kliniken unterziehen die Spender einer gründlichen medizinischen Untersuchung und stellen sicher, dass sie frei von sexuell übertragbaren Krankheiten und genetischen Störungen sind. Der Prozess der Samenspende kann jedoch mit einigen emotionalen und ethischen Überlegungen verbunden sein. Sowohl Spender als auch Empfänger sollten sich bewusst sein, dass eine Samenspende langfristige Auswirkungen auf alle Beteiligten haben kann. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um potenzielle Fragen oder Bedenken zu klären.

Kann das Kind den Spender kennenlernen?

In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Kind den Spender im Erwachsenenalter kennenlernen kann. Dies kann jedoch von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, den Vereinbarungen zwischen den Beteiligten und den individuellen Umständen abhängen. Einige Samenbanken bieten Programme an, die den Kontakt zwischen Spender und Kind ermöglichen, wenn beide Parteien einverstanden sind. Es ist wichtig, dies im Vorfeld zu klären und alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Welche ethischen Fragen sind mit einer Samenspende verbunden?

Die Samenspende wirft verschiedene ethische Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Identität des Spenders, das Recht des Kindes, seine genetische Herkunft zu kennen, und die Auswirkungen auf die Familie. Einige Menschen haben Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf das Familiengefüge, die Bindung des Kindes zum Spender oder die mögliche Vererbung genetischer Erkrankungen. Es ist wichtig, diese ethischen Fragen sorgfältig zu reflektieren und bei Bedarf professionelle Beratung oder Unterstützung in Anspruch zu nehmen.




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