Schenkung (© Unclesam / fotolia.com)Sie sind bereits geschieden, aber haben den Scheidungsbeschluss bzw. Ihr Scheidungsurteil verloren? Dies ist zwar sehr schade, aber gibt dennoch keinen Grund zur Sorge, da man den Scheidungsbeschluss erneut bekommen kann. Wie Sie die Scheidungsurkunde neu anfordern können, erfahren Sie hier.
- 1. Scheidungsurkunde - Bedeutung
- 2. Wozu braucht man das Scheidungsurteil?
- 3. Scheidungsurkunde verloren - was nun?
- 4. Scheidungsurkunde anfordern - wie und wo?
- 5. FAQ zu Scheidungsurkunde anfordern
- 5.1. Was ist eine Scheidungsurkunde?
- 5.2. Warum ist es wichtig, eine Scheidungsurkunde zu haben?
- 5.3. Wer kann eine Scheidungsurkunde anfordern?
- 5.4. Wie kann man eine Scheidungsurkunde anfordern?
- 5.5. Was muss man bei der Beantragung einer Scheidungsurkunde beachten?
- 5.6. Wie lange dauert es, bis man eine Scheidungsurkunde erhält?
- 5.7. Kann man eine Scheidungsurkunde auch im Ausland anfordern?
- 5.8. Wie lange ist eine Scheidungsurkunde gültig?
Scheidungsurkunde - Bedeutung
Nach der mündlichen Verhandlung zur Scheidung und dem Beschluss des Familiengerichts, die Ehe scheiden zu lassen, erhalten beide Eheparteien fürs Erste das komplette "Scheidungsurteil" zur Überprüfung. Nun besteht die Gelegenheit, das Dokument zu prüfen, denn mit der Zustellung beginnt eine einmonatige Rechtsmittelfrist. In dieser Zeit haben beide Parteien noch die Möglichkeit, das Scheidungsurteil ohne größere Probleme komplett oder in einzelnen Sachen anzufechten. Ob dies sinnvoll ist, sollte in aller Regel ein Anwalt entscheiden. Nachdem die Rechtsmittelfrist verstrichen ist, wird das Familiengericht nunmehr eine verkürzte Version des Urteils zustellen – versehen mit dem Rechtsmittelvermerk, der das Dokument zur amtlich beglaubigten Urkunde über die Scheidung macht. Die Anbringung des Rechtskraftvermerkes als auch die Ausfertigung der Dokumente sind in der Summe der Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren bereits enthalten.
Im Familienrecht spricht man seit der großen Familienrechtsreform vom 01.09.2009 von dem „Scheidungsbeschluss“. Davor lautete es „Scheidungsurteil“. Damit sollte bewirkt werden, dass das Scheidungsverfahren nicht mehr auf Konfrontation begrifflich getrimmt ist. Aus diesem Grund lauten die Scheidungsparteien nunmehr auch „Antragsteller“ und „Antragsgegner“.
Wozu braucht man das Scheidungsurteil?
Das mit dem Rechtskraftvermerk beglaubigte Scheidungsurteil wird beispielsweise dann zwingend benötigt,
- wenn der mit der Ehe angenommene Name erneut gewandelt werden soll,
- wenn beispielsweise die Ehefrau ihren Mädchennamen wieder annehmen möchte.
Auch für eine, in bestimmten Sachlagen mögliche, Änderung der Namen der Kinder ist es notwendig.
Im Grunde ist es für jeden Behördengang in der Zeit nach der Scheidung wertvoll.
Ohne das Scheidungsurteil wird eine Neuverheiratung nicht möglich sein.
Auch die Bank benötigt unter Umständen die Bestätigung, dass der Kunde in Eigenverantwortung, ohne Ehegatten handelt.
Schließlich und quasi tatsächlich letztlich, werden die Angehörigen des nunmehr Geschiedenen bei seinem Tod eine entsprechende Dokumentation, neben allen anderen Papieren, benötigen, um Nachlass und Beerdigung zu regeln.
Scheidungsurkunde verloren - was nun?
Ob durch einen Umzug, durch Unachtsamkeit oder ganz simpel durch widrige Umstände, es kann passieren, dass man des enorm wichtigen Dokuments verlustig geht. Die Scheidungsurkunde ist zumindest genauso wichtig wie eine Geburtsurkunde, es sollte mit entsprechender Umsicht aufbewahrt werden. Ist das Scheidungsurteil verloren gegangen, wird deswegen die Scheidung nicht ungültig. Trotzdem kann der Verlust des Scheidungsurteils durchaus ein Problem darstellen. Denn das Papier wird für einige wichtige Dinge im weiteren Leben unerlässlich benötigt.
Führt auch eine intensive Suche an allen möglichen und unmöglichen Aufbewahrungsorten nicht zum Auffinden des Scheidungsbeschlusses, bleibt nur übrig, eine Kopie der verloren gegangenen Scheidungspapiere anfertigen zu lassen.
Der erste Weg sollte nun eine Kommunikation mit dem Ex-Ehegatten sein. Sollte der nämlich noch im Besitz seiner Ausfertigung des Scheidungsurteils sein, die ja mit der eigenen völlig identisch ist, besteht die Möglichkeit, über einen Notar oder das Bürgeramt eine beglaubigte Kopie fertigen zu lassen.
Scheidungsurkunde anfordern - wie und wo?
Die Kosten, um Scheidungspapiere neu anfertigen zu lassen, ist relativ gering, wenn es nur darum geht, eine beglaubigte Kopie erstellen zu lassen. Weigert sich der Ex-Gatte jedoch, das Dokument herauszurücken, bleibt nur noch der Weg zu dem Familiengericht, von dem der Rechtskraftvermerk stammte.
Es existiert kein gesetzliches Recht, das den Ex zwingen könnte, das Dokument herauszugeben. Es existieren jedoch immer drei Ausfertigungen des Dokuments:
- Eine bei der einen Partei,
- bei der Gegenpartei und
- in den Akten des Familiengerichts.
Es gilt also, sich mit dem damaligen Familiengericht in Verbindung zu setzen. Wenn irgendwo in den Unterlagen noch beispielsweise das Aktenzeichen des Vorganges zu finden ist, im Schriftverkehr mit dem Anwalt beispielsweise, wird dem Amtsgericht die Arbeit erleichtert und der Vorgang beschleunigt.
Denn dies ist ein weiterer Nachteil, der in Kauf genommen werden muss: Die Ausfertigung eines neuen, beglaubigten Exemplars wird eine nicht unerhebliche Menge an Zeit in Anspruch nehmen. Je nachdem wie stark das Familiengericht ausgelastet ist, in Ballungsräumen sind Amtsgerichte notorisch unterbesetzt oder ertrinken in Arbeitsflut, kann dies bis zu einem halben Jahr dauern.
Selbstverständlich kann es auch wesentlich schneller gehen. Was nicht vergessen werden sollte, sogar zu einem erheblichen Problem werden kann, sind die Verwaltungskosten, die bei etwa 30 Euro liegen.
FAQ zu Scheidungsurkunde anfordern
Was ist eine Scheidungsurkunde?
Eine Scheidungsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die rechtskräftige Scheidung einer Ehe bescheinigt. Die Urkunde enthält in der Regel Angaben zum Scheidungsdatum, den Namen der Eheleute sowie zum zuständigen Gericht.
Warum ist es wichtig, eine Scheidungsurkunde zu haben?
Eine Scheidungsurkunde ist ein wichtiger Nachweis für die rechtskräftige Scheidung einer Ehe. Sie wird häufig benötigt, um zum Beispiel eine neue Ehe einzugehen oder eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Auch bei der Beantragung von staatlichen Leistungen kann es erforderlich sein, eine Scheidungsurkunde vorzulegen.
Wer kann eine Scheidungsurkunde anfordern?
Eine Scheidungsurkunde kann von den ehemaligen Eheleuten selbst oder von Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, beantragt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kinder der geschiedenen Eheleute oder auch Behörden und Gerichte.
Wie kann man eine Scheidungsurkunde anfordern?
Eine Scheidungsurkunde kann bei dem zuständigen Familiengericht, bei dem die Ehe geschieden wurde, angefordert werden. In der Regel kann der Antrag persönlich oder schriftlich gestellt werden. Die genauen Voraussetzungen und Gebühren können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Was muss man bei der Beantragung einer Scheidungsurkunde beachten?
Bei der Beantragung einer Scheidungsurkunde sollten einige Punkte beachtet werden:
- Es ist wichtig, das zuständige Familiengericht anzuschreiben,
- Es kann sein, dass weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, zum Beispiel eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder eine Vollmacht, falls der Antrag nicht persönlich gestellt wird.
- Je nach Bundesland können unterschiedliche Gebühren anfallen.
Wie lange dauert es, bis man eine Scheidungsurkunde erhält?
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung einer Scheidungsurkunde kann je nach Familiengericht und Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel dauert es jedoch nur einige Tage bis die Urkunde ausgestellt und versandt wird.
Kann man eine Scheidungsurkunde auch im Ausland anfordern?
Ja, eine Scheidungsurkunde kann auch im Ausland angefordert werden. Hierbei können jedoch andere Voraussetzungen gelten und es können höhere Gebühren anfallen.
Wie lange ist eine Scheidungsurkunde gültig?
Eine Scheidungsurkunde ist unbegrenzt gültig und muss nicht erneuert werden.