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Sorgerechtserklärung - was Sie über Voraussetzungen, Beantragung und Folgen wissen sollen

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 16.07.2025

Sorgerechtserklärungen werden vor allem relevant, wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind, doch beiderseitig Sorgerecht ausüben möchten. Für eine gültige Sorgerechtserklärung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Eine Beurkundung vor dem Jugendamt ist in der Regel kostenfrei – in Einzelfällen kann es aber zu finanziellen Verpflichtungen kommen.

Was ist eine Sorgerechtserklärung?

Sorgerechtserklärung - so gehen Sie vor!
Sorgerechtserklärung - so gehen Sie vor!
Mit der Sorgerechtserklärung wird die Sorgerechtsaufteilung schriftlich und für alle Beteiligten bindend festgehalten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bevorzugt ganz klar eine gemeinsame Sorge beider Elternteile für das Kind.

§ 1626 BGB sagt klar und deutlich, dass beide Eltern für das gemeinsame Kind zu sorgen haben. Basierend darauf, fällt das Sorgerecht automatisch beiden Elternteilen zu, sofern diese verheiratet sind.

Anders sieht die Sachlage aus, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind. Gemäß § 1626a BGB bleibt das Sorgerecht dann bei der Mutter. Im Rahmen der Sorgerechtserklärung kann eine Abweichung von dieser Norm bindend festgehalten werden. Möchten die Eltern gemeinsames Sorgerecht beantragen, geschieht dies etwa über die Sorgerechtserklärung.

Allerdings kann eine solche Erklärung auch abgegeben werden, um andere Regelungen zu treffen. Beispielsweise:

  • Der Verbleib des alleinigen Sorgerechts bei der Mutter
  • Spezielle Vereinbarungen über den Sorgerechtsverbleib im Falle einer Trennung (etwa Lebensmittelpunkt des Kindes)

Sowohl Eltern, die ein Paar sind, als auch Eltern, die bereits getrennt sind, können von solchen Vereinbarungen profitieren.

Sorgerechtserklärungen sind bindend und unwiderruflich. Das bedeutet, dass Eltern auch im Falle einer Einigung die Erklärung nicht einfach verändern. Dies gilt sowohl für die gesamte Sorgerechtserklärung als auch für einzelne Details.

Auch Trennung, Streit oder Scheidung ändern daran nichts. Eine Änderung kann später nur vor dem Familiengericht stattfinden. Eltern können die Änderung beantragen, wenn Uneinigkeiten bestehen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Allerdings kann die Änderung auch durch Gerichtsbeschluss stattfinden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Voraussetzungen für die gemeinsame Sorgeerklärung:

Damit eine Sorgerechtserklärung Gültigkeit entfaltet, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Eltern können nicht schlichtweg ein gemeinsames, formloses Schreiben aufsetzen. Vielmehr müssen sie sich um eine offizielle Beantragung, Beurkundung und etwaige Kosten kümmern.

Sorgerechtserklärung vor der Geburt oder danach?

Sorgerechtserklärungen können bereits vor der Geburt angegeben werden. Sind die Eltern eines gezeugten Kindes nicht verheiratet, kann der Vater bereits vor der Geburt mit Zustimmung der Mutter die Vaterschaft anerkennen.

Parallel lässt sich ebenfalls die gemeinsame Sorgerechtserklärung in die Wege leiten. Wer sich für diesen Weg entscheidet, muss dafür den Mutterpass bereithalten, hat aber dann bereits vor der Geburt des Kindes den größten behördlichen Aufwand hinter sich.

Alternativ lässt sich die gemeinsame Sorgerechtserklärung auch nach der Geburt des Kindes abgeben (das gleiche gilt auch für die Vaterschaftserklärung). In dem Fall muss die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden.

Sorgerechtsklärung nur mit Zustimmung der Mutter

Die Erklärung über gemeinsames Sorgerecht kann nur abgegeben werden, wenn die Mutter bislang das alleinige Sorgerecht innehatte. Liegt das Sorgerecht bei einer anderen Person, lässt sich dieses nicht durch eine Erklärung der Eltern wegnehmen.

In der Regel wird das Sorgerecht nur bei einer dritten Person liegen, wenn wichtige Gründe zum Wohle des Kindes dafürsprachen.

Beide Eltern müssen sich über die Verteilung des Sorgerechts und etwaigen Regelungen im Falle der Trennung einig sein.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Möchte nur ein Elternteil die Erklärung oder bestimmte Details in der Erklärung abgeben, reicht dies nicht aus.

Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigert, kann der Vater versuchen, das Sorgerecht vor Gericht zu erhalten. Grundsätzlich sprechen die Gesetze des BGB für gemeinsames Umgangs- und Sorgerecht beider Eltern.

Schwierig wird es jedoch, wenn die Vaterschaft noch nicht anerkannt wurde. In manchen Fällen reicht ein Antrag vor dem Familiengericht – widerspricht die Mutter dem Antrag nicht, wird das Sorgerecht auf den Vater ausgeweitet. Hat die Mutter allerdings wichtige Gründe – weil sie das Kindeswohl durch den Vater gefährdet sieht – kann ein Widerspruch zu einem langen Prozess führen.

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Wo kann man die Sorgerechtserklärung beantragen / abgeben?

Jugendamt (Symbolbild)
Jugendamt (Symbolbild)
Sorgerechtserklärungen können vor dem Jugendamt abgegeben werden. Beide Eltern müssen die Sorgerechtserklärung handschriftlich unterzeichnen. Das Jugendamt bestätigt mit der Erklärung offiziell und bindend die gemeinsame Sorge.

Auch eine notarielle Beurkundung ist möglich. Zum Zeitpunkt der Sorgerechtserklärung müssen alle wichtigen Dokumente vorliegen: Das sind Ausweisdokumente der Eltern und des Kindes. Ist das Kind noch nicht geboren, reicht alternativ der Mutterpass.

Kosten

Als sogenannte öffentliche Beurkundung vor dem Jugendamt ist die Erklärung in der Regel kostenfrei. Eine Beurkundung vor dem Notar ist allerdings mit Kosten verbunden. Diese richten sich nach dem Geschäftswert auf Basis des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Durchschnittlich sollten Eltern mit etwa 80 Euro pro Kind rechnen. Bei mehreren Kindern oder komplizierteren Fällen können sich die Kosten erhöhen.

Deutlich höhere Kosten sind außerdem in Sorgerechtsstreitigkeiten zu erwarten. Dann kommen meist Anwalts- und Gerichtskosten hinzu. Auch aus finanziellen Gründen ist es daher meist ratsam, sich auch bei Unstimmigkeiten um friedliche Lösungen zu bemühen. Häufig hilft das Hinzuschalten eines Fachanwalts für Familienrecht. Der Rechtsexperte kann Sie über Ihre Möglichkeiten informieren und den besten Weg, an Ihr Ziel zu kommen, aufzeigen.

Was Sie noch beachten sollten

Wer das gemeinsame Sorgerecht beantragt, sollte sich über die Folgen im Klaren sein. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass beide Elternteile gleichermaßen die Erlaubnis haben, über wichtige Elemente im Leben des Kindes zu entscheiden. Dazu zählt etwa der Lebensmittelpunkt des Kindes, die Gesundheitsfürsorge, die Vermögensfürsorge und ähnliches.

Im Alltag beginnt dies mit Entscheidungen über den Namen, geeignete Lebensmittel, Spielzeuge und Aktivitäten, die Auswahl der Schule und das Festsetzen von Regeln und Pflichten im eigenen Haushalt.

Es umfasst allerdings auch scheinbar größere Aufgaben, wie wichtige gesundheitliche und medizinische Entscheidungen zu treffen, den Lebensmittelpunkt zu bestimmen oder zu verändern (Umzug) und die Verwaltung des Kindesvermögens.

Sorgerechtsstreitigkeiten sind gerade bei getrennten Paaren keine Seltenheit. Daher ist es ratsam, durch Erklärungen bereits alle Details im Vorfeld zu regeln. Auch Paare, die zum Zeitpunkt der Geburt zusammen, aber nicht verheiratet sind, sichern sich dadurch für den Fall einer Trennung ab.

Sorgerechtserklärung nach der Scheidung?

Wenn sich verheiratete Paare scheiden lassen, treten häufig Sorgerechtsfragen auf. Grundsätzlich ändert die Scheidung an der Sorgerechtsverteilung zunächst nichts. Wer gemeinsames Sorgerecht hatte, behält dies auch nach der Scheidung.

Anders sieht der Fall nur aus, wenn etwaige Regelungen bereits vorher für den Fall einer Trennung festgehalten wurden. Es ist beispielsweise denkbar, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bereits vor der Trennung geregelt wurde. Dadurch ist nach der Trennung klar, welches Elternteil über Wohnort und Aufenthalt des Kindes bestimmen darf.

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In diesen Fällen kann ein Fachanwalt für Familienrecht Sie unterstützen

Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht (Symbolbild)
Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht (Symbolbild)
Da Sorgerechtsstreitigkeiten schnell zu langen und emotionalen Prozessen werden können, ist es ratsam, rechtzeitig Hilfe zu suchen. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist dabei der beste Ansprechpartner.

Der Rechtsanwalt kennt sich mit den komplexen Gesetzen aus und gibt umfassende Beratung über alle Möglichkeiten, Rechte und Pflichten der Beteiligten. In einigen Fällen kann das rechtzeitige Hinzuziehen eines Anwalts lange Prozesse sogar im Kern ersticken.

Oftmals beleuchtet der fachkundige Blick die Rechte und Erfolgschancen der Beteiligten so deutlich, dass eine friedliche Einigung für alle sinnvoll erscheint.

Sollte es doch zu einem Prozess kommen, vertritt der Anwalt für Familienrecht seinen Mandaten vor dem Familiengericht.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Gerade, wenn festgestellt werden muss, ob das Kindeswohl gefährdet ist, kann ein guter Anwalt einen enormen Unterschied machen.

Der Anwalt kann außerdem dabei helfen, etwaige Auflagen und Kriterien zu erfüllen, die für eine gemeinsame Sorge notwendig sind. Da es bei vielen dieser Streitigkeiten auch daran scheitern kann, bestimmte Fristen einzuhalten oder Widersprüche zu schreiben, ist der Rechtsexperte oft eine wichtige Hilfe.


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