Trennung ohne Scheidung – Vorteile und Nachteile einfach erklärt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 31. Oktober 2023

Es besteht keine Verpflichtung, sich nach einer Trennung auch scheiden zu lassen. Im Grunde können beide Ehegatten auch noch bis zu ihrem Lebensende getrennt leben. Doch auch eine Trennung ohne Scheidung zieht einige rechtliche Konsequenzen nach sich, so dass sich dieser Schritt mit seinen Vor- und Nachteilen gut überlegt sein will, wenn die Ehe nur noch auf dem Papier fortbestehen soll.

Trennung ohne Scheidung möglich?

Trennung ohne Scheidung? (© Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com)
Trennung ohne Scheidung? (© Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com)
Wer verheiratet ist und sich trennen möchte, muss sich nicht zwingend scheiden lassen. Es ist auch durchaus eine Trennung ohne Scheidung möglich. Das Paar trennt sich, führt eigenständige Haushalte und Leben und lässt sich dennoch nicht scheiden.

Juristisch gesehen liegt eine Trennung vor, wenn die Eheleute getrennt leben und wenigstens ein Partner die Beziehung nicht mehr fortführen will.

Üblicherweise zieht bei einer Trennung einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die Eheleute können aber auch in einer gemeinsamen Wohnung weiter zusammenleben, müssen dann aber getrennte Haushalte führen. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel getrennte Kassen führen und auch in separaten Schlafzimmern schlafen.

Jedes Paar sollte aber für sich abwägen, welche Vorteile und Nachteile eine Trennung ohne Scheidung mit sich bringt. Denn auch wenn sich das Paar trennt, ohne sich scheiden zu lassen, zieht dies rechtliche Konsequenzen nach sich. Eine Trennung ohne Scheidung setzt also nicht zwingend voraus, dass ein Ehepartner aus der ehelichen Wohnung auszieht. Entscheidend ist, dass die häusliche Gemeinschaft aufgehoben und die Beziehung beendet wird. Dies ist auch in einer/einem gemeinsamen Wohnung/Haus möglich. Ist dies geschehen, ist im rechtlichen Sinne eine Trennung vollzogen. Hierbei sollte § 1361b Absatz 4 BGB berücksichtigt werden.

Wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht gegenüber dem anderen Ehegatten bekundet, verliert sein Nutzungsrecht an der Wohnung. Das gilt auch dann, wenn dem Ehegatten, der ausgezogen ist, die Wohnung allein gehört. Wer das vermeiden möchte, sollte vor dem Fristablauf wieder in die Wohnung zurückkehren – dies setzt nicht voraus, dass auch wieder ein räumliches und menschliches Zusammenleben mit dem Ehegatten stattfinden muss.

Fachanwalt.de-Tipp: Auch, wenn sich das Paar im gegenseitigen Einverständnis trennt, kann trotzdem jeder Ehegatte die Scheidung beantragen. Auch gegen den Willen des anderen kann die Ehe dann nach spätestens drei Jahren geschieden werden.

Folgen einer dauerhaften Trennung ohne Scheidung

Auch wer von einer Scheidung absieht, sollte berücksichtigen, dass auch eine Trennung rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, angefangen vom Zugewinnausgleich bis hin zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Wer sich einfach nur trennt, sorgt für ungeklärte Verhältnisse. Um Konflikte zu vermeiden, sollten beide Ehegatten daher Interesse daran haben, klare Absprachen zu treffen.

Haushaltsgegenstände

Für die Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben gibt es mit § 1361a BGB eine eigene gesetzliche Regelung. Leben die Ehepartner getrennt, dann kann jeder von ihnen die Herausgabe von Haushaltsgegenständen verlangen, die ihm gehören. Benötigt der andere Ehepartner Haushaltsgegenstände zum Gebrauch in seinem eigenen, gesonderten Haushalt, dann ist der andere Ehegatte zur Herausgabe verpflichtet. Handelt es sich um Haushaltsgegenstände, bei denen ein gemeinschaftlicher Besitz vorliegt, dann werden diese aufgeteilt. Es gilt der Grundsatz der Billigkeit.

Ehewohnung

Wie die Ehewohnung bei Getrenntlebenden genutzt werden kann, wird in § 1361b BGB geregelt. Handelt es sich um eine Mietwohnung, für die beide Ehegatten unterschrieben haben, müssen auch beide bei Trennung für die Miete einstehen. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Ehegatte ausziehen sollte. Wenn beide Ehegatten den Mietvertrag unterschrieben haben, kann nicht eine Partei den Mietvertrag einseitig kündigen. Möglich wäre es, den Mietvertrag auf sich alleine umschreiben zu lassen. Dies hängt jedoch von der Kulanz des Vermieters ab.

Gemeinsame Verträge und Verbindlichkeiten

Haben sich die Ehegatten gemeinsam vertraglich für bestimmte Verbindlichkeiten verpflichtet, bestehen diese Verbindlichkeiten auch nach der Trennung ohne Scheidung fort.

Ehegatten sind zudem berechtigt, füreinander Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs zu tätigen. Man spricht hier von der sogenannten Schlüsselgewalt. Erfolgt eine Trennung ohne Scheidung, entfällt diese Schlüsselgewalt gem. § 1357 Absatz 3 BGB.

Fachanwalt.de-Tipp: Wurde ein Ehegatte mittels Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht dazu bevollmächtigt, den anderen Ehegatten zu vertreten, wenn dieser körperlich oder psychisch dazu nicht mehr selbst in der Lage sein sollte, setzt eine Trennung ohne Scheidung diese Vollmacht nicht außer Kraft. Wer möchte, dass die Vollmacht nicht weiter Bestand hat, muss diese widerrufen.

Sorgerecht

Wenn die Eltern sich trennen, ändert dies nichts an dem gemeinsamen Sorgerecht. § 1687 BGB regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Demnach hat der Elternteil, bei dem sich das Kind für gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Der andere Ehegatte muss daher bei alltäglichen Entscheidungen nicht erst gefragt werden. Diese Regelung soll dazu dienen, das gemeinsame Sorgerecht im Alltag praxistauglich zu machen. Nur wenn es um Angelegenheiten und Entscheidungen geht, die für das Kind von prägender Wichtigkeit sind, muss eine Absprache zwischen beiden Elternteilen erfolgen.

Kindesunterhalt

Finanzielle Folgen einer Trennung (© js-photo - stock.adobe.com)
Finanzielle Folgen einer Trennung (© js-photo - stock.adobe.com)
Der Ehegatte, bei dem das gemeinsame Kind nicht zur Betreuung im Haushalt lebt, muss Kindesunterhalt zahlen. Eine Orientierungshilfe für die Höhe des Unterhalts bietet die Düsseldorfer Tabelle.

Zugewinnausgleich

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, hat jeder Ehegatte das Recht, vom anderen Auskunft über dessen Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung zu verlangen, § 1379 Absatz 2 BGB. Diese Auskunft wird benötigt, sollte es zu einer Scheidung mit Zugewinnausgleich kommen. Wer im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, kann von seinem Ehegatten bei einer Scheidung die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen.

Unterhalt

Die komplette Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung wird als Ehezeit gezählt. Wer sich für eine Trennung ohne Scheidung entscheidet und mitunter lange getrennt lebt, muss berücksichtigen, dass sich das auf das Bestehen, die Höhe und auch die Dauer des nachehelichen Unterhalts auswirkt. Zudem gilt, dass sich der sogenannte Trennungsunterhalt, anders als der nacheheliche Unterhalt, nicht durch Vertrag ausschließen lässt.

Steuerklasse

Bei einer Trennung ohne Scheidung können sich die Ehegatten für das Jahr der Trennung noch gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Tun sie dies, gelten sie dem Finanzamt gegenüber als Gesamtschuldner für die Steuerschuld. Das Finanzamt kann sich also an jeden Ehegatten wenden, um die Zahlung der gesamten Steuerschuld zu verlangen. Die Annahme, dass die Ehegatten erst nach der Scheidung ihre Steuerklasse ändern müssen, ist falsch. Die Steuerklasse muss zum Beginn des Kalenderjahres geändert werden, das auf die Trennung folgt. Trennt sich ein Ehepaar also beispielsweise im Laufe des Jahres 2021, müssen sie ab dem 1. Januar 2022 beim Finanzamt die getrennte Veranlagung beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich jemals scheiden lassen und wenn ja, wann.

Krankenversicherung

Eine Trennung allein hat keinen Einfluss auf den Krankenversicherungsschutz des mitversicherten Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheidet man sich dafür, getrennt zu leben, besteht die Familienversicherung fort. Das umfasst auch die Familienversicherung für die Kinder. Auch auf private Krankenversicherungen hat eine Trennung keinen Einfluss. Die Mitversicherung in der Krankenkasse endet erst durch Scheidung.

Trennung ohne Scheidung im Rentenalter – Rentenanspruch

Es gibt den Versorgungsausgleich, durch den die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen werden. Erfolgt keine Scheidung, werden Rentenpunkte für den Partner mit dem geringeren Einkommen erarbeitet. Es muss zur Scheidung kommen, damit die Rentenpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt werden.

Erbrecht bei Trennung ohne Scheidung

Dass sich ein Ehepaar trennt, ändert nichts am gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten untereinander. Wer sich ohne Scheidung trennt, der muss sich also im Klaren sein, dass der Ehepartner weiterhin erbberechtigt bleibt. Stirbt also ein Ehegatte, erbt der andere weiterhin. Liegt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, erhöht sich der gesetzliche Erbteil um ein Viertel der Erbschaft, §§ 1371, 1931 BGB. Dies bleibt so, bis es zur Scheidung kommt. Es kommt erst dann zu einem vorzeitigen Erlöschen des gesetzlichen Erbrechts, wenn durch den verstorbenen Ehegatten die Scheidung beantragt wurde oder dieser der Scheidung zugestimmt hat und die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind. Gibt es ein Testament, in dem ein Ehegatte den anderen als Erben eingesetzt hat, hat dieses Testament während der Trennung weiterhin Bestand. Das Testament wird erst mit der Scheidung bzw. mit der Beantragung der Scheidung oder der Zustimmung zum Scheidungsantrag unwirksam, § 2077 BGB. Dies gilt auch für das gemeinschaftliche Testament sowie für den Erbvertrag. Wer seinen getrenntlebenden Ehegatten nicht mehr in seinem Testament bedenken will, sollte seine letztwillige Verfügung daher entsprechend ändern.

Aufenthaltsrecht

Ist ein Ehegatte Ausländer, kann dessen Aufenthaltsrecht in Deutschland an eine bestehende Ehe geknüpft sein. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhält er erst, wenn die Ehe seit mindestens drei Jahren in Deutschland bestanden hat. War der Ausländer kürzer verheiratet, kann er nun sein Aufenthaltsrecht verlieren. Und das auch bereits bei einer Trennung ohne Scheidung.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Eine Trennung ohne Scheidung bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich, die beide Ehepartner gut gegeneinander abwägen sollten.

Vorteile

1. Ersparnis

Eine Scheidung kostet immer auch Geld. Wer sich nicht scheiden lässt, spart daher die Kosten für Gericht und Anwalt.

2. Familienversicherung

Wer sich nach der Trennung nicht scheiden lässt, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners mit familienversichert. Im Falle einer Scheidung würde dieser Krankenversicherungsschutz wegfallen und es müsste eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.

3. Witwen- oder Witwerrente

So lange die Ehe weiter Bestand hat, bleibt auch bis zum Tod des Ehepartners ein Anspruch auf Witwenrente bestehen. Dieser entfällt bei einer Scheidung.

4. Ehegatten-Splitting

Eine gemeinsame steuerliche Veranlagung bei Getrenntlebenden ist möglich, wenn und solange die Ehegatten nach außen hin nicht dauernd getrennt leben. In diesem Fall kann das Ehegatten-Splitting Anwendung finden, das steuerliche Vorteile mit sich bringt. Ansonsten ist eine gemeinsame steuerliche Veranlagung nicht mehr möglich, sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist. Leben die Ehegatten jedoch getrennt an unterschiedlichen Wohnsitzen, lässt das auf eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung hindeuten. In dem Fall werden die Ehepartner einzeln zur Einkommensteuer veranlagt.

5. Versorgungsausgleich

Im Rahmen einer Scheidung führt der Richter einen Versorgungsausgleich durch. Dann werden die Rentenanwartschaften zusammengerechnet und aufgeteilt. Das kann zu einer so geringen Rente führen, die es nicht mehr ermöglicht, sich im Alter noch selbst zu versorgen.

6. Erbrecht

Eine Trennung ohne Scheidung hat keinen Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten untereinander. Stirbt also ein Ehegatte während der Trennungszeit, steht dem anderen sein gesetzliches Erbrecht weiterhin zu, soweit es kein Testament gibt.

7. Trennungsunterhalt

Die Voraussetzungen, Trennungsunterhalt zu bekommen, sind einfacher als die für nachehelichen Unterhalt.

Nachteile

1. Viele Unsicherheiten

Man ist nicht mehr zusammen als Paar, man ist aber auch nicht geschieden. Eine Trennung ohne Scheidung kann daher eine Situation mit vielen Fragezeichen sein. Wichtig ist hier, sich über die Konsequenzen der Trennung einvernehmlich mit dem Partner zu verständigen. Am besten geschieht dies verbindlich mittels einer notariell beurkundeten Trennungsvereinbarung.

2. Keine neue Heirat möglich

Wer sich nicht scheiden lässt, kann sich nicht neu verheiraten. Zwar kann eine neue Partnerschaft eingegangen werden, doch da wird es immer noch einen Ehegatten geben, da die Ehe formal weiterbesteht. Dies kann in einer neuen Beziehung mitunter auch zu Schwierigkeiten führen.

3. Kein wirklicher Abschluss

Durch eine Scheidung wird das Ende einer Ehe offiziell besiegelt. Für beide Partner steht dann fest, dass die Ehe und damit auch die Beziehung beendet ist und es keine Hoffnung auf Versöhnung mehr gibt. Ohne eine Scheidung ist kein wirklich eindeutiger Schlussstrich unter der Beziehung zu ziehen.

4. Weniger Ansprüche

Ohne Scheidung besteht kein Anspruch auf Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder nachehelichen Ehegattenunterhalt. Es sei denn, der Ehepartner stimmt zu, diese Ansprüche freiwillig zu erfüllen.

5. Gesetzliches Erbrecht besteht weiter

Selbst wenn die Ehegatten bereits sehr lange getrennt sind, besteht das gesetzliche Erbrecht weiter fort. Es erlischt erst, wenn ein Scheidungsantrag gestellt wird.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Trennung ohne Scheidung kann sowohl persönliche wie auch finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Es will also gut überlegt sein, ob dieser Schritt der richtige ist. Hier kann ein Anwalt für Eherecht dem Ehepaar beratend zur Seite stehen.

Trennungsvereinbarung

Trennung oder Scheidung? (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Trennung oder Scheidung? (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Wenn sich die getrenntlebenden Ehegatten allein mündlich einigen oder nur rein privat schriftliche Vereinbarungen treffen, kann dies in Konfliktsituationen zu Problemen führen, denn solche Abmachungen sind nicht verpflichtend. Wer wirklich verpflichtende Absprachen treffen will, sollte gemeinsam getroffene Vereinbarungen notariell beurkunden lassen. Eine solche notarielle Trennungsvereinbarung bietet beiden Partnern eine sichere und verbindliche Grundlage für das Getrenntleben.

Trennung ohne Scheidung aus Kostengründen?

Manch ein Paar schreckt auch aus Kostengründen vor einer Scheidung zurück. Doch eine Trennung ohne Scheidung muss nicht immer die finanziell sinnvollere Lösung sein. Denn es ergeben sich keinerlei Steuervergünstigungen und auch andere finanzielle Vorteile liegen nicht vor. So muss auch der finanziell bessergestellte Ehepartner damit rechnen, Trennungsunterhalt zahlen zu müssen. Finanziell günstiger kann es sein, sich für eine einvernehmliche Scheidung zu entscheiden und sich die Anwaltskosten untereinander aufzuteilen. Hier finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe, der sich auf Scheidung spezialisiert und Ihnen weiterhelfen kann.

Trennung ohne Scheidung - Häufige Frage (FAQ)

Welche rechtlichen Folgen hat eine Trennung ohne Scheidung?

Eine Trennung ohne Scheidung hat eine Reihe von rechtlichen Folgen.

Hier sind einige der wichtigsten Aspekte, die zu beachten sind:

  1. Trennungsjahr: Gemäß § 1566 BGB ist das Trennungsjahr erforderlich, bevor ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden kann. Während dieser Zeit leben die Ehepartner getrennt voneinander, ohne jedoch offiziell geschieden zu sein.
  2. Unterhalt: Gemäß § 1361 BGB kann der bedürftige Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob eine Scheidung stattfindet oder nicht.
  3. Sorge- und Umgangsrecht: Bei gemeinsamen Kindern bleibt das gemeinsame Sorgerecht gemäß § 1626 BGB bestehen, sofern keine gerichtliche Regelung erfolgt. Das Umgangsrecht gemäß § 1684 BGB bleibt ebenfalls bestehen und muss zwischen den getrennt lebenden Eltern geregelt werden.
  4. Vermögensaufteilung: Während einer Trennung ohne Scheidung findet keine formelle Vermögensaufteilung gemäß §§ 1371 ff. BGB statt. Die Ehepartner müssen ihre Vermögenswerte untereinander aufteilen, ohne dass eine gesetzliche Regelung greift.
  5. Schulden: Beide Ehepartner bleiben gemäß § 1357 BGB gemeinsam für Schulden verantwortlich, die während der Ehe entstanden sind. Eine Trennung ohne Scheidung entbindet sie nicht von dieser Verantwortung.
  6. Erbrecht: Die erbrechtlichen Ansprüche gemäß §§ 1931 ff. BGB bleiben während einer Trennung ohne Scheidung bestehen. Erst mit einer rechtskräftigen Scheidung erlöschen diese Ansprüche.

Ein Beispiel: Lisa und Tom trennen sich, ohne sich scheiden zu lassen. Während des Trennungsjahres erhält Lisa Trennungsunterhalt von Tom. Die beiden regeln das Umgangsrecht für ihre gemeinsamen Kinder einvernehmlich, ohne dass ein Gericht involviert ist. Sie teilen ihr Vermögen und ihre Schulden auf, ohne eine gesetzliche Regelung heranzuziehen. Sollte einer der beiden Ehepartner versterben, besteht noch immer ein erbrechtlicher Anspruch des überlebenden Ehegatten.

Wann ist eine Trennung ohne Scheidung sinnvoll?

Eine Trennung ohne Scheidung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein.

Einige Gründe, warum Ehepartner diese Option wählen, sind:

  • Zeit für Entscheidungsfindung: Die Ehepartner möchten sich Zeit lassen, um über ihre Beziehung nachzudenken und eventuell eine Versöhnung in Betracht ziehen.
  • Finanzielle Gründe: Die Ehepartner möchten finanzielle Vorteile, wie beispielsweise steuerliche Vorteile, Krankenversicherungsschutz oder Rentenansprüche, beibehalten.
  • Religiöse oder kulturelle Überzeugungen: In manchen Religionen oder Kulturen ist eine Scheidung nicht erwünscht oder sogar verboten.
  • Kinder: Die Ehepartner möchten die familiäre Struktur für ihre Kinder erhalten und vermeiden, dass eine Scheidung negative Auswirkungen auf sie hat.

Jedoch sollte beachtet werden, dass eine Trennung ohne Scheidung auch rechtliche Nachteile haben kann, wie zum Beispiel das Fehlen einer formellen Vermögensaufteilung und die Fortbestehung gemeinsamer Schulden.

Wie wird eine Trennung ohne Scheidung rechtlich dokumentiert?

Eine Trennung ohne Scheidung kann durch eine Trennungsvereinbarung dokumentiert werden. Diese Vereinbarung sollte folgende Punkte regeln:

  1. Beginn der Trennung: Das Datum, ab dem die Ehepartner getrennt leben.
  2. Unterhalt: Regelung von Trennungsunterhalt und eventuell Kindesunterhalt gemäß §§ 1601 ff. BGB.
  3. Sorge- und Umgangsrecht: Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts für gemeinsame Kinder gemäß §§ 1626 und 1684 BGB.
  4. Vermögensaufteilung: Die Aufteilung von gemeinsamem Vermögen, wie Immobilien, Bankkonten und anderen Wertgegenständen.
  5. Schulden: Vereinbarung zur Aufteilung und Begleichung gemeinsamer Schulden.
Fachanwalt.de-Tipp: Es ist empfehlenswert, eine Trennungsvereinbarung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie rechtlich korrekt und im besten Interesse beider Parteien ist. Eine notarielle Beurkundung kann zudem die Durchsetzbarkeit der Vereinbarung erhöhen.

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