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Vater will nach Trennung Kind behalten – wie ist die Rechtslage und wie stehen die Chancen?

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 05.05.2025

Trennungen sind immer schwierig – vor allem, wenn Kinder im Spiel sind. In vielen Fällen verbleiben die Kinder bei der Mutter und führen regelmäßige Besuche beim Vater durch. Doch wie sieht die Rechtslage aus, wenn der Vater nach der Trennung das Kind behalten möchte?

Trennung: Vater will Kind behalten Rechtliche Grundlagen des Sorgerechts

Vater will nach Trennung Kind behalten
Vater will nach Trennung Kind behalten
Das Sorgerecht der Eltern wird in § 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert und durch das Grundgesetz geschützt (vgl. Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG). Dabei geht es nicht nur um das Recht, sondern auch die elterliche Pflicht, für das Kind zu sorgen. Erfasst sind sowohl die Personen-, als auch die Vermögensfürsorge.

Beide Eltern haben grundsätzlich das Recht sowie die Pflicht, für das Wohl des Kindes zu sorgen, es zu schützen und dessen Interessen zu vertreten. Auch nach einer Trennung verbleibt das Sorgerecht zunächst gemeinsam bei beiden Elternteilen. Dies gilt allerdings nur für verheiratete Paare. Handelt es sich um ein nicht-eheliches Kind, wird das Sorgerecht regelmäßig allein der Mutter übertragen.

Väter haben die Möglichkeit, nach einer Trennung die Vaterschaft offiziell anzuerkennen und um das Sorgerecht zu kämpfen. Vereinfacht wird die Situation, wenn der Vater die Vaterschaft bereits vor der Geburt offiziell anerkennt. Dies geschieht vor dem Standesamt.

Sorgerechtsstreit nach Trennung

Zu einer Aufteilung des Sorgerechts kommt es nur, wenn die Eltern dies explizit wünschen oder sich streiten. Eine persönliche Einigung zwischen den Eltern ist rechtlich nicht ausreichend – Sorgerecht kann nur dann wirksam verteilt werden, wenn dies gerichtlich geschieht. Sind sich beide Eltern einig, dass das Sorgerecht auf ein Elternteil übergehen soll, ist der Prozess schnell erledigt.

Anders sieht es aus, wenn ein oder beide Elternteile das alleinige Sorgerecht wünschen. Erhält ein Elternteil alleiniges Sorgerecht, darf es ohne Zustimmung des anderen Elternteils über das Kindeswohl entschieden – d.h. auch in Fällen der Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Bildung, usw.

Das Sorgerecht wird in der Regel nur dann auf ein Elternteil allein übertragen, wenn dies dem Kindeswohl dient. Ausnahmsweise können auch praktische Gründe vorliegen – etwa, wenn ein Elternteil sehr weit weg wohnt und daher praktisch kaum teilnehmen kann.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Sorgerecht lässt sich auch nur auf bestimmte Bereiche eingrenzen. So kann ein Elternteil beispielsweise anstelle des gesamten Sorgerechts nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitsfürsorge erhalten. Lassen Sie sich dazu von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

Mitspracherecht der Kinder

Mitspracherecht der Kinder
Mitspracherecht der Kinder
Sorgerechtsübertragungen sollen stets dem Kindeswohl dienen. Kinder dürfen grundsätzlich nicht selbst über ihren Aufenthaltsort entscheiden. Allerdings wird ihnen ab einem bestimmten Alter meist ein Mitspracherecht in Sorgerechtsangelegenheiten zugesprochen. Generell besteht dies ab einem Alter von 12 Jahren. Ab dem 14. Lebensjahr kann das Kind selbst am Verfahren beteiligt werden.

Wann kann der Vater das alleinige Sorgerecht erhalten?

Auch wenn in der Praxis häufig die Mutter das (volle oder geteilte) Sorgerecht zugesprochen bekommt, gibt es einige Fallkonstellationen, in denen der Vater gute Chancen auf alleiniges Sorgerecht hat. Grundsätzlich müssen wichtige Gründe für eine einseitige Sorgerechtsübertragung gegen den Willen des anderen Elternteils vorliegen. Solche Gründe können vielseitig sein und werden für den Einzelfall entschieden.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Gefahr für das Kindeswohl bei Verbleib bei der Mutter (etwa durch Drogen o.ä.)
  • Vernachlässigung des Kindes durch die Mutter
  • Vorliegen deutlich besserer Lebensbedingungen für das Kind beim Vater

Die Kindeswohlgefährdung ist in § 1666 BGB als Gefährdung des seelischen, körperlichen oder geistigen Wohles des Kindes definiert. Eine Kindeswohlgefährdung kann zum Beispiel vorliegen, wenn ein Elternteil das Kind körperlich, seelisch oder sexuell misshandelt. Auch schwere Suchtprobleme können zu einer Kindeswohlgefährdung führen. Weitere Beispiele sind ein Mangel an angemessener Nahrung, mangelhafte medizinische Versorgung, mangelnder Zugang zu Bildung oder Mangel an angemessener Betreuung.

Die Gründe für eine Sorgerechtsübertragung sind stets allgemein formuliert. Ob im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung oder ähnliches vorliegt, muss durch eine Gesamtbetrachtung aller Umstände entschieden werden.

Dabei spielen nicht nur die Rechtsexperten, sondern auch das Jugendamt und Sachverständige eine wichtige Rolle. Da jeder Fall umfassend beleuchtet und bewiesen werden muss, dauert es häufig eine ganze Weile, bis jeder Einzelfall geklärt werden konnte. Verschiedene Aspekte tragen zur Klärung des Sachverhaltes bei.

Die Rolle des Jugendamtes und des Familiengerichts

Gibt es Streit um das Sorgerecht entscheidet das Familiengericht in erster Instanz über den Fall. Das Jugendamt kann keine Entscheidung über Sorgerechtsfragen treffen. Allerdings wird es häufig eingeschaltet und zu Hilfe gezogen. Das Jugendamt kann den Fall betrachten und eine Beurteilung über das Kindeswohl fällen.

Es kann ferne eine Empfehlung vor dem Familiengericht abgeben. Das Familiengericht ist jedoch nicht gezwungen, der Empfehlung zu folgen. Vielmehr hat es alle relevanten Faktoren und Aussagen aufzunehmen und eine Gesamtbetrachtung zu treffen.

Das Umgangsrecht des Vaters und seine Bedeutung

Umgangsrecht des Vaters
Umgangsrecht des Vaters
Neben dem Sorgerecht besteht in Deutschland das sogenannte Umgangsrecht, das unabhängig von der Sorgerechtsinhaberschaft Eltern dazu berechtigt und verpflichtet, einen persönlichen Umgang mit dem Kind zu erhalten.

Gemeint ist vor allem das tatsächliche Zusammensein mit dem Kind, allerdings sind Art und Umfang des Umgangsrechts nicht legal definiert und müssen für den Einzelfall entschieden werden. 

Ein Vater, der kein Sorgerecht hat, kann dennoch Umgangsrecht erhalten. Er hat dann das Recht dazu, das Kind regelmäßig zu sehen – wichtige Entscheidungen, die dem Kindeswohl dienen, darf er jedoch mit Umgangsrecht allein nicht treffen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Einem Elternteil ohne Sorgerecht kann das Umgangsrecht nur bei Kindeswohlgefährdung verweigert werden. In Streitfällen erweist es sich als vorteilhaft, zeitnah einen Anwalt einzuschalten. Der Rechtsexperte unterstützt das klagende Elternteil und klärt umfassend über alle Rechte und Pflichten auf.

Beispiele aus der Rechtsprechung

Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass Eltern grundsätzlich bemüht sein sollen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Schon im Jahr 1999 entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken, dass eine gerichtliche Entscheidung über die Übertragung der alleinigen Sorge nur dann vorgesehen ist, wenn sich die Eltern definitiv nicht mehr einigen können. Elternautonomie sei Vorrang zu gewähren (vgl. Beschluss vom 23.11.1999 - 5 UF 88/99). Dabei liegt es in der Pflicht des Elternteils, das die alleinige Sorge ausüben möchte, den Konflikt darzulegen. Teilweise wird sogar gefordert, dass zuvor das Angebot einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle angenommen wird (vgl. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 2.8.2002 - 139 F 16885/01).

Ein populärer Fall für die Sorgerechtsübertragung auf den unverheirateten Vater trat im Jahr 2001 auf: Hier entschied das Gericht über die alleinige Sorge, da die Mutter nicht in der Lage gewesen war, einen emotionalen Zugang zu den Söhnen herzustellen. Gleichzeitig zeigten sich Vernachlässigungen, insbesondere im Bereich der schulischen Bedürfnisse (vgl. Amtsgericht München, Familiengericht, Beschluss vom 5.6.2001 - 511 F 5620/99).

Wie kann ein Fachanwalt für Familienrecht Vätern helfen

Beratung für Väter
Beratung für Väter
Wenn Sie Sorgerechtsstreitigkeiten haben, ist der Fachanwalt für Familienrecht der beste Ansprechpartner. Der Rechtsexperte kennt sich mit den Gesetzen und der Sicht der Rechtsprechung bestens aus. Er berät Sie in allen Lagen und gibt Auskunft über Ihre Rechte, Pflichten und Chancen vor Gericht.

Der Fachanwalt ist auf seinem Gebiet versiert und bietet daher die besten Gewinnchancen. Er vertritt die Ansichten seines Mandanten vor Gericht und erhöht die Siegeschancen merklich. Auch in Fällen, in denen das Hinzuziehen eines Anwalts nicht verpflichtend ist, ist der Rechtsbeistand daher wärmstens zu empfehlen.


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