Trennungsvereinbarung mit Muster / Vorlage und Tipps

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 10. Oktober 2023

Nicht nur bei einer Scheidung, auch bei einer Trennung können Ehegatten rechtlich bindende Vereinbarungen treffen, um klar zu regeln, welche Rechte und Pflichten für beide Seiten gelten. Dabei geht es sowohl, um die Regelung wirtschaftlicher wie auch persönlicher Aspekte. Eine solche Trennungsvereinbarung sollte notariell beurkundet werden, damit sie rechtliche Verbindlichkeit erlangt.

Wann ist eine Trennungsvereinbarung sinnvoll?

Trennungsvereinbarung  (© Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com)
Trennungsvereinbarung (© Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com)
Möchten zwei Ehegatten sich trennen, können sie eine Trennungsvereinbarung per Vertrag regeln. Sinn einer Trennungsvereinbarung ist es, die Fragen zu regeln, die sich unmittelbar im Zusammenhang mit einer Trennung ergeben. Dazu gehören beispielsweise Fragen zum Kindesunterhalt, zur Nutzung der Wohnung oder dazu, wie die Haushaltsgegenstände aufgeteilt werden sollen.

Eine Trennungsvereinbarung ist sinnvoll, um von Anfang an der Trennung klare Verhältnisse zu schaffen. Für beide Ehegatten soll das Leben möglichst geregelt weitergehen. Durch die Trennungsvereinbarung sollen Spannungen und Unsicherheiten möglichst vermieden werden. Und kann man sich in der Trennungsvereinbarung abschließend einigen und alles regeln, wird die später eingereichte Scheidung nur noch zu einer Formsache. Denn kommt es zum Zerwürfnis in der Beziehung und es folgt eine Trennung, ist es meist nur eine Frage der Zeit, bis man sich auch scheiden lässt. Es gilt aber in jedem Fall das sogenannte Trennungsjahr. Die Ehegatten bleiben also für mindestens ein weiteres Jahr verheiratet. Eine Zeit, in der wichtige Fragen geklärt werden sollten. Vor allem dann, wenn gemeinsame Kinder oder große Vermögenswerte gibt.

Eine Trennungsvereinbarung ist aber auch sinnvoll, wenn keine Scheidung geplant ist, sondern sich die Ehepartner nur dauerhaft trennen möchten. In vielen Fällen kann eine Trennungsvereinbarung sehr sinnvoll sein, notwendig ist sie jedoch grundsätzlich nicht. Wer sich aber trennt und sich für die Zeit der Trennung mehr Rechtssicherheit – u.a. auch was Unterhalt und Sorgerecht angeht - wünscht, ist mit einer Trennungsvereinbarung gut beraten.

Die Vereinbarung wird auch als Trennungsfolgenvereinbarung bezeichnet, da sie sich mit den persönlichen und wirtschaftlichen Folgen der Trennung befasst. Zu unterscheiden ist sie jedoch von der Scheidungsfolgenvereinbarung, die – wie der Name bereits sagt – auf die Zeit nach der Scheidung eingeht.

Damit eine Trennungsvereinbarung möglich ist, ist die Zustimmung beider Ehegatten erforderlich. Eine solche Vereinbarung kann also nicht einfach einseitig festgelegt werden. Ein Abschluss setzt eine einvernehmliche Vereinbarung voraus. Daher würde es auch zu einer Unwirksamkeit der Trennungsvereinbarung führen, wenn diese mittels Drohung oder Täuschung zustande gekommen wäre. Soll eine Trennungsvereinbarung im Nachhinein noch geändert werden, ist auch das möglich. Aber auch hier ist wieder das Einverständnis beider Ehegatten Voraussetzung.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Trennungsvereinbarung ist im Übrigen nur dann formal rechtlich verbindlich, wenn sie notariell beurkundet wurde. Daher sollten sich Ehegatten in jedem Fall durch einen Fachanwalt für Familienrecht oder einen Notar beraten und die Vereinbarung dann notariell beurkunden lassen. Eine rechtlich verbindliche Vereinbarung lässt sich bei Bedarf auch zwangsweise vollstrecken. Denn auch, wenn sich beide Ehegatten heute einig sind, kann sich dies in der Zukunft ändern, zum Beispiel, wenn neue Partner ins Spiel kommen. Sich allein auf das Wohlwollen des Noch-Ehegatten zu verlassen, ist daher nicht ratsam.

Unterschied Trennungsvereinbarung vs. Scheidungsvereinbarung

Sowohl bei einer Trennungsvereinbarung als auch bei einer außergerichtlichen Scheidungsvereinbarung handelt es sich um Eheverträge. Jedoch kommen sie zu unterschiedlichen Anlässen zum Tragen. So wird durch eine Trennungsvereinbarung die geordnete Trennung bis zum Zeitpunkt der Scheidung geregelt – wer hat welche Rechte, wer hat welche Pflichten. Die Regelungen der Trennungsvereinbarung sind also zeitlich befristet und gelten bis zur rechtskräftigen Scheidung. Die Eheleute sind also noch verheiratet. Bei der Scheidungsfolgenvereinbarung geht es hingegen darum, Regelungen für die Zeit nach der Scheidung festzulegen.

Für eine dauerhafte Rechtssicherheit sollte die Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Fall notariell beurkundet werden. In einer Trennungsvereinbarung können sich auch viele Punkte finden, die auch für eine Scheidungsfolgenvereinbarung gelten können. Daher wird üblicherweise in einer Trennungsvereinbarung auch festgelegt, ob die darin enthaltenen Vereinbarungen auch noch nach einer rechtskräftigen Scheidung gelten sollen oder ob man sich dann auf neue Regelungen einigt.

Sowohl die Trennungsvereinbarung als auch die Scheidungsfolgenvereinbarung können dazu beitragen, Scheidungskosten niedrig zu halten. Denn worauf man sich vorher schon geeinigt hat, muss später nicht erst vor Gericht oder anwaltlich durchgesetzt werden. Für eine einvernehmliche Scheidung sind solche Vereinbarungen daher sehr zuträglich. Es ist auch möglich, eine einheitliche Vereinbarung zu treffen, bei der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung miteinander kombiniert werden. Dann sollte auch auf Regelungen eingegangen werden, die auf eine Scheidung abzielen. So sollte in der Vereinbarung geregelt werden, wie mit dem nachehelichen Unterhalt oder mit dem Kindesunterhalt zu verfahren ist.

Auch Regelungen zum Güterstand und zum Versorgungsausgleich gehören in eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Weiterhin sollte festgehalten werden, wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird, was vor allem bei gemeinsamen Immobilien wichtig ist, und wer welchen Anteil am Hausrat erhält. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung lässt sich auch regeln, wie die Scheidungskosten zwischen den Parteien aufzuteilen sind.

Inhalt: Was regelt eine Trennungsvereinbarung?

Inhalt der Vereinbarung (© krivinis - stock.adobe.com)
Inhalt der Vereinbarung (© krivinis - stock.adobe.com)
Bei einer Trennung müssen viele Fragen des täglichen Lebens, das vormals gemeinsam gestaltet wurde, geklärt werden. Pflichtangaben gibt es indes nicht. Vielmehr genießen die Eheleute weitestgehend Vertragsfreiheit. Die getroffenen Regelungen dürfen jedoch nicht gegen die guten Sitten verstoßen, da dies die Trennungsvereinbarung anfechtbar machen würde. Es finden sich in solch einer Vereinbarung üblicherweise wichtige Regelungen, die das eheliche Zusammenleben nach der Trennung betreffen.

Dazu gehören u.a.:

  • Vereinbarung der Höhe des Zugewinnausgleichs
  • Festsetzung von Ansprüchen, die sich aus dem Versorgungsausgleich ergeben
  • Aufteilung der Haushaltsgegenstände
  • Nutzungsregelungen für das Haus bzw. die Wohnung der Familie (wer zieht wann aus? Wann werden die Schlüssel übergeben? Wer übernimmt die Nebenkosten ab jetzt? Wer haftet für Schäden an der Wohnung? U.ä.)
  • Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder regeln
  • Die Zahlungsverpflichtung bei bestehenden, gemeinschaftlich aufgenommenen Krediten und Darlehens
  • Kindesunterhalt – wie hoch fällt dieser aus und auf welches Konto wird er überwiesen?
  • In welcher Höhe Trennungsunterhalt gezahlt wird (dieser lässt sich in einer Trennungsvereinbarung nicht ausschließen)
  • Aufhebung eines gemeinsamen Testaments
  • Festhalten des offiziellen Trennungsdatums – dies ist wichtig im Hinblick auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Trennungsjahres
  • Regelungen dahingehend, wie die durch die spätere Scheidung entstehenden Gerichtskosten aufgeteilt werden
  • Zugriff auf Aktien und Wertpapiere
  • Anpassung der Kontonutzungsmöglichkeiten, Einführung von getrennten Konten

Eine Trennungsvereinbarung sollte niemals ohne eingehende Prüfung unterschrieben werden. Das gilt vor allem, wenn sie allein von einem Ehegatten aufgesetzt und dem anderen Partner zur Unterschrift vorgelegt wird. Beide Ehegatten sollten immer gemeinsam den Inhalt erarbeiten, damit auch beide Interessen entsprechend vertreten sind.

Muster / Vorlage kostenlos

Da jede Ehe individuell ist und individuelle rechtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen sind, dient ein Muster lediglich als erste Orientierung, wie eine solche Trennungsvereinbarung aussehen kann.

 

Trennungsvereinbarung (Muster)

 

Zwischen XY, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft ……

im Folgenden: Ehefrau genannt

und

XX, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft …

im Folgenden: Ehemann genannt

 

Die Parteien sind am xx.xx.xxxx die Ehe vor dem Standesamt ….. eingegangen.

Aus der Ehe sind folgende Kinder hervorgegangen:

Kind 1: ….. geboren am xx.xx.xxxx

Kind 2: ….. geboren am xx.xx.xxxx

Bisher wurde kein Ehevertrag geschlossen.

 

Die Parteien

- möchten sich trennen.

- leben seit dem xx.xx.xxxx voneinander getrennt.

 (Zutreffende Option ankreuzen)

 

Es ist geplant, das Scheidungsverfahren nach Ablauf des einjährigen Trennungsjahres einzuleiten / ist aktuell nicht beabsichtigt / ist bereits erfolgt. Das Scheidungsverfahren ist vor dem Familiengericht rechtshängig, Aktenzeichen …...

 

Mit sofortiger Wirkung treffen die Parteien die im Folgenden ausgeführte Vereinbarung:

 

1. Ehewohnung

Während der Trennung steht das Nutzungsrecht an der Ehewohnung in ….. der Ehefrau alleine zu. Bis zum xx.xx.xxxx wird der Ehemann aus der Ehewohnung ausziehen. Er wird der Ehefrau alle zur Ehewohnung gehörenden Schlüssel zum Zeitpunkt des Auszugs übergeben. Die Ehefrau übernimmt dafür ab dem Auszug des Ehemanns alle anfallenden Miet- und Nebenkosten. Die Ehefrau stellt den Ehemann von sämtlichen Zahlungsverpflichtungen der Versorgungsunternehmen und des Vermieters im Innenverhältnis frei. Auch im Falles einer rechtskräftigen Scheidung behält diese Regelung Gültigkeit.

 

2. Hausrat

Die Parteien haben sich geeinigt, dass die nachfolgend aufgelisteten Hausratsgegenstände wie folgt aufgeteilt werden sollen.

 

Die Ehefrau erhält:

 

Der Ehemann erhält:

 

Jeder Ehepartner soll Alleineigentümer der genannten Gegenstände werden.

 

3. Umgangsrecht

Die Kinder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei der Ehefrau. Die Parteien haben sich auf folgende Regelungen zum Umgangsrecht geeinigt:

……………………………………………….

……………………………………………….

………………………………………………..

 

4. Kindesunterhalt

Die Ehegatten haben sich darüber geeinigt, dass der Ehemann den Barunterhalt für die Kinder zu leisten hat. Der Ehemann verpflichtet sich, eine Gesamtsumme i.H.v. ….. Euro jeweils im Voraus immer bis zum … des Monats auf folgendes Konto zu überweisen: ……………………………. Die Überweisung des Kindesunterhalts erfolgt erstmalig für den Monat …..

 

5. Trennungsunterhalt

Der Ehemann verpflichtet sich zur Zahlung einer monatlichen Unterhaltszahlung i.H.v. … Euro, zahlbar bis zum … des Monats. Der Trennungsunterhalt wird für die Dauer der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Die Überweisung des Trennungsunterhalts erfolgt erstmalig für den Monat …...

 

6. Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich

Die Parteien vereinbaren mit umgehender Wirkung Gütertrennung. Die Parteien erklären zudem den Verzicht auf einen möglichen bis zum jetzigen Zeitpunkt erzielten Zugewinn und nehmen wechselseitig die Verzichtserklärungen an.

 

7. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Die Parteien verzichten gegenseitig auf ihr gesetzliches Ehegattenerbrecht einschließlich des Pflichtteilsrechts und nehmen diesen Verzicht gegenseitig an. Zugleich wird der am xx.xx.xxxx vor dem Notar ………… geschlossene Erbvertrag seinem gesamten Inhalt nach aufgehoben.

 

8. Versorgungsausgleich

Kommt es zu einer Scheidung, dann soll der Versorgungsausgleich gemäß den gesetzlichen Regelungen erfolgen.

 

9. Zwangsvollstreckung

Der Ehemann unterwirft sich für alle seine Zahlungspflichten, die sich aus dieser Trennungsvereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.

 

10. Kosten der Beurkundung

Die Kosten dieser Trennungsvereinbarung tragen die Parteien je zur Hälfte.

 

 (Ort), den xx.xx.xxxx                                               (Ort), den xx.xx.xxxx

 (Unterschrift Ehefrau)                                              (Unterschrift Ehemann)

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Notar individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Hier können Sie eine Trennungsvereinbarung als Muster kostenlos herunterladen!

Fachanwalt.de-Tipp: Es ist in jedem Fall ratsam, sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden, um zu besprechen, welche Vereinbarungen im konkreten Fall am sinnvollsten sind. Denn jede Beziehung ist anders und erfordert individuelle Vereinbarungen, das gilt insbesondere dann, wenn große Vermögenswerte oder gemeinsame Kinder vorhanden sind. Ein Anwalt kann einen für die Eheleute passenden Vertrag aufsetzen, der auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Hier finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe.

Notarielle Vereinbarung – Kosten

Notarielle Beurkundung (© Roland Spiegler - stock.adobe.com)
Notarielle Beurkundung (© Roland Spiegler - stock.adobe.com)
Grundsätzlich ist es möglich, eine Trennungsvereinbarung formfrei zu schließen. Soll die Trennungsvereinbarung jedoch Regelungen enthalten, welche formbedürftig sind, erstreckt sich die Formbedürftigkeit auf die gesamte Vereinbarung. Das betrifft beispielsweise Regelungen bezüglich des nachehelichen Unterhalts, der Übertragung von Immobilien oder des Versorgungsausgleichs. In solchen Fällen ist eine notarielle Beurkundung oder eine gerichtliche Protokollierung notwendig.

Aber auch in anderen Fällen sollte nicht auf eine notarielle Beurkundung verzichtet werden, damit die Vereinbarung rechtliche Verbindlichkeit erlangt.

Welche Gebühren / Kosten für einen Anwalt oder Notar anfallen, richtet sich nach dem Geschäftswert der Vereinbarung, mithin nach dem Wert des vorhandenen Vermögens. Sollten Schulden vorhanden sein, werden diese berücksichtigt und bis zur Hälfte ihres Wertes abgezogen. Daraus ergibt sich der Wert, der dann für die Berechnung der Gebühren herangezogen wird. Bei einem Vermögen von beispielsweise 150.000 Euro, ist mit etwa 1.000 Euro Kosten für den Notar zu rechnen. Die Gebühr lässt sich anhand des Geschäftswerts der Anlage 2 zu § 34 GNotKG entnehmen.

FAQ zur Trennungsvereinbarung

Was ist eine Trennungsvereinbarung?

Eine Trennungsvereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Ehepartnern, die sich getrennt haben oder sich trennen möchten. Sie dient dazu, die finanziellen und sonstigen Angelegenheiten zu regeln, die im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung entstehen.

Was wird in einer Trennungsvereinbarung geregelt?

In einer Trennungsvereinbarung können eine Vielzahl von Themen geregelt werden, wie zum Beispiel:

  • Unterhalt für Ehepartner und Kinder
  • Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und der Schulden
  • Regelungen zum Umgangsrecht mit den Kindern
  • Verpflichtungen zur Zahlung von Kindergarten- oder Schulgebühren
  • Regelungen zum Umgang mit Haustieren

Warum ist eine Trennungsvereinbarung wichtig?

Eine Trennungsvereinbarung kann dazu beitragen, dass die Trennung oder Scheidung ohne langwierige Gerichtsverfahren abgewickelt werden kann. Zudem kann sie dazu beitragen, dass die Parteien einvernehmliche Lösungen finden und somit Konflikte vermieden werden. Eine Trennungsvereinbarung kann auch helfen, die Belastungen und Kosten einer Scheidung zu reduzieren.

Wie wird eine Trennungsvereinbarung abgeschlossen?

Eine Trennungsvereinbarung kann entweder vor einem Notar oder vor einem Rechtsanwalt abgeschlossen. In beiden Fällen müssen die Parteien die Vereinbarung unterschreiben. Es empfiehlt sich jedoch, die Vereinbarung vor einem Notar abzuschließen, da dies die Durchsetzbarkeit der Vereinbarung erleichtern kann, zumal diverse Regelungen z.B. über Immobilien ohnehin der notariellen Beurkundung bedürfen.

Was passiert, wenn eine Partei die Trennungsvereinbarung nicht einhält?

Wenn eine Partei die Trennungsvereinbarung nicht einhält, kann die andere Partei rechtliche Schritte (Gerichtsverfahren) einleiten, um die Einhaltung der Vereinbarung zu erzwingen.

Wie lange gilt eine Trennungsvereinbarung?

Eine Trennungsvereinbarung gilt in der Regel bis zur Scheidung. Nach der Scheidung können die Vereinbarungen durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ersetzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Trennungsvereinbarung und einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Trennungsvereinbarung wird vor der Scheidung abgeschlossen und regelt die finanziellen und sonstigen Angelegenheiten bis zur Scheidung. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hingegen wird nach der Scheidung abgeschlossen und regelt die finanziellen und sonstigen Angelegenheiten nach der Scheidung.

Was kostet eine Trennungsvereinbarung?

Die Kosten für eine Trennungsvereinbarung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Umfang der Vereinbarung, der Anzahl der Besprechungen mit dem Anwalt oder Notar und den anfallenden Gebühren. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld über die Kosten zu informieren.

Kann eine Trennungsvereinbarung geändert werden?

Ja, eine Trennungsvereinbarung kann geändert werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

Was sollte ich beachten, wenn ich eine Trennungsvereinbarung abschließen möchte?

Bevor man eine Trennungsvereinbarung abschließt, sollte man sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen im Klaren sein. Zudem empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht) oder Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung rechtlich wirksam ist und den eigenen Interessen entspricht.

Kann eine Trennungsvereinbarung auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft abgeschlossen werden?

Ja, auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist es möglich, eine Trennungsvereinbarung abzuschließen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Trennungsvereinbarung und einem Ehevertrag?

Ein Ehevertrag wird vor oder während der Ehe abgeschlossen und regelt die finanziellen und sonstigen Angelegenheiten während der Ehe und im Falle einer Scheidung. Eine Trennungsvereinbarung hingegen wird erst nach der Trennung oder kurz vor der Scheidung abgeschlossen und regelt die finanziellen und sonstigen Angelegenheiten bis zur Scheidung.

Wie kann ich eine Trennungsvereinbarung kündigen?

Eine Trennungsvereinbarung kann nicht einfach gekündigt werden. Wenn Änderungen gewünscht sind, muss eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden, die die alte Vereinbarung ersetzt.


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