Umgangsrecht - wie oft darf der Vater sein Kind sehen?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 11. Oktober 2023

Umgangsrecht (© Photographee.eu / fotolia.com)
Umgangsrecht (© Photographee.eu / fotolia.com)
Neben dem Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Umgangsrecht ein weiterer ganz zentraler Punkt, den es bei einer Trennung und Scheidung zu regeln gilt. Das Umgangsrecht ist eine durchaus wichtige Einrichtung zum Wohle des Kindes. In § 1684 Absatz 1 BGB ist niedergeschrieben, dass jeder der Elternteile zum Umgang mit dem minderjährigen Kind nicht nur berechtigt, sondern vielmehr auch verpflichtet ist. Dies gilt vom Säuglingsalter bis hin zur Volljährigkeit.

Umgangsrecht - Rechtsgrundlage

So findet sich der Grundsatz des Umgangsrechts auch in der Verfassung verankert, genauer in Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG, Grundgesetz. Ferner wird die Prämisse durch die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten nach Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention EMRK vertreten.

§ 1684 Absatz 1 BGB macht deutlich, dass jedes Elternteil zum Umgang mit dem minderjährigen Kind nicht nur berechtigt, sondern vielmehr auch verpflichtet ist.

Das Umgangsrecht wurde in seiner derzeitigen Form so geregelt, weil mit der Pflicht und vor allem mit dem Recht mit dem Kind regelmäßig zu reden und es zu sehen dessen Wohlergehen verbunden ist. Es gilt immer die Entwicklung des Kindes zu fördern, die Umstände bestmöglich zu gestalten, wozu auch eine Verbundenheit der Eltern absolut dienlich ist. Das beschreiben die folgenden Möglichkeiten, die das Umgangsrecht gewährt:

  • Einen persönlichen Kontakt. Dazu zählt auch gemeinsamer Urlaub.
  • Entscheidungen über die Ernährung und Pflege des Kindes, dessen .
  • Informationen zum Wohlergehen und die persönlichen Verhältnisse des Kindes gemäß § 1686 BGB zu erhalten.
  • Die alleinigen Entscheidungen über die Angelegenheiten des täglichen Lebens und in Notfällen wie beispielsweise einer erforderlichen
  • Die Möglichkeit des Kontakts per Telefon, SMS, Email und Briefpost.
  • Das Recht, dem Kind Geschenke zu machen.
  • Die Berechtigung des Umgangsberechtigten zur des Kindes während des Umgangs.

Umgangsrecht - Formen

Der plötzliche Wechsel in der sozialen Dynamik, der in Fällen von Trennung und Scheidung unweigerlich für das Kind entsteht, kann lediglich gemindert werden, wenn eine Kommunikation und ein Kontakt mit dem zweiten Elternteil weiterhin gewährleistet ist.

Mit einer einvernehmlichen Einigung zum Recht des Umgangs wird Klarheit geschaffen, die Dauer und die Umgangstermine sind festgelegt, das Kind hat die Möglichkeit, dies langfristig zu akzeptieren.

Grundsätzlich existieren flexible und starre Regelungen zum Umgangsrecht. Die vorteilhafteste Lösung wird immer ein flexibler Ansatz sein, der allerdings voraussetzt, dass weiterhin eine Kommunikation, im besten Falle Einverständnis und Kooperation zwischen den Eltern vorherrscht. Sollte dies nicht mehr gegeben sein, sind die wenig dehnbaren Formen des Umgangs, welche gerichtlich festgelegt werden, durchzusetzen.

Residenzmodell und Wechselmodell

Die gerichtlichen Umgangsregelungen kennen zwei Modelle. Zum einen das Wechselmodell. Hier wird das Kind jeweils die Hälfte seiner Zeit mit dem einen oder dem anderen Elternteil verbringen.

Beim sogenannten Residenzmodell, das einen Lebensmittelpunkt für das Kind bietet, wird das Kind ständig bei einem der betreuenden Elternteile wohnen. Das andere Elternteil ist mit einem Besuchsrecht ausgestattet.

Nachdem das Ziel umgangsrechtlicher Regelungen immer der Vertrauensaufbau zwischen Kind und Elternteil sein wird, werden Besuchszeiten im Falle des Residenzmodells immer auf  eine Dauer gesetzt werden, die es ermöglicht, gemeinsame Unternehmungen auszuführen, abgestellt auf die Interessen und das Zeitempfinden des minderjährigen Kindes als auch auf sein Alter. Richtwerte für die Besuchsdauer:

  • Kleinkinder: 1x wöchentlich 4-5 Stunden
  • Kindergartenkinder: entweder 1x wöchentlich ganztags oder alle 2 Wochen für 2 Tage
  • Schulpflichtige Kindern: Jedes 2. Wochenende von Fr-So
 

Umgangstermin ausgefallen

Grundsätzlich ist es angeraten, über die Umgangsregeln eine klare schriftliche Vereinbarung aufzusetzen. Hier wird dann auch festgeschrieben sein, wie mit ausgefallenen Umgangstagen, wie beispielsweise wegen Klassenfahrten oder einer anderen Reise, einer Krankheit umzugehen ist. Wenn ein Umgangswochenende ausfällt, bietet sich idealerweise das folgende als Ersatztermin an. Der Umgang kann verlängert, umgestaltet, nachgeholt werden.

Umgangsrecht - Einschränkungen

Wer das alleinige Sorgerecht für das Kind innehat, kann auch eindeutige Regeln für den Umgang mit dem Kind aufstellen. So kann verboten werden, das Kind auf einem Motorrad mitzunehmen, auch der Umgang mit Dritten kann eingeschränkt werden. Selbst wenn beide Elternteile das Sorgerecht besitzen, wird es notwendig sein, zwischen den Eltern gewisse Vereinbarungen zu treffen.

Umgangsrecht durchsetzen

Immer stehen dem Umgangsberechtigen, den Eltern, den Personen, die das Kind in Obhut haben, nach dem Paragraphen 18 Absatz 3 SGB VIII Anspruch auf Unterstützung und Beratung in Fragen des Umgangsrechts zu. Daneben wird das Jugendamt  auch gemäß dem Paragraphen 18 Absatz 3 Satz 4 SGB VII Hilfestellung anbieten und vermittelnd tätig werden. Das passiert wenn:

  • die Befugnis vorhanden ist, Informationen über die Verhältnisse des Kindes zu erfragen
  • Umgangskontakte eigerichtet werden sollen
  • Umgangsregeln, Vereinbarungen, Gerichtsbeschlüsse durchgeführt werden sollen

Weg zum Familiengericht

Findet sich keine außergerichtliche Lösung, dann führt der Weg zum Familiengericht.

Das Familiengericht hat mittels des Familienrechts die Möglichkeit, Angelegenheiten wie konkret den Umgang mit Einschränkungen zu belegen, das Umgangsrecht gar komplett auszuschließen, wenn es dem Kindeswohl förderlich ist. Allerdings wird ein kompletter Ausschluss des Umgangsrechts im Hinblick auf das Kindeswohl immer das allerletzte Mittel sein.

Hier muss regelmäßig eine eindeutige Gefährdung der körperlichen und geistigen, der seelischen Entwicklung nachzuweisen sein, gegenwärtig und konkret.

Auch ist dieser vollständige Ausschluss in aller Regel längstens ein Jahr möglich, ein derartiger Beschluss wird auch immer Ausnahme sein. So das KG Berlin am 14.11.2012 Az.: 13 UF 141/12.

Umgangsrecht komplett untersagen

Folgende Umstände können das Gericht veranlassen, einen Umgang mit dem Kind komplett zu untersagen:

  • Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Alkohol oder Drogenmissbrauch
  • Entfremdung
  • Unsittlicher Lebenswandel
  • Kindesmisshandlungen
  • Sexueller Missbrauch
  • Ansteckende Krankheiten
  • Gefahr der Entführung

Auflagen im Umgangsrecht

Es ist ferner möglich, dass der Umgang mit dem Kind mit bestimmten Auflagen belegt wird:

• Regelmäßiger Nachweis von einwandfreien Leberwerten bei Alkoholikern

• Hinterlegung des deutschen Reisepasses

• Verbot mit dem Kind Gaststätten zu besuchen

• Verbot ohne Kindersitz das Kind im Auto zu transportieren

• Der betreuende Partner kann zu einer Mediation aufgefordert werden

• Verbot ohne wirklich relevanten Grund auszuwandern, vor allem dann, wenn hierdurch der Umgang vereitelt werden soll

• Verbot des Alkoholkonsums

• Verbot der Anwesenheit von Kampfhunden

• Nachweis des Besuchs einer Suchttherapie

FAQ zum Umgangsrecht

Was ist das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht bezeichnet das Recht eines Elternteils auf den Umgang mit seinem Kind. Dieses Recht ergibt sich aus § 1684 BGB und ist ein wichtiges Element des Elternrechts.

Wer hat Anspruch auf Umgangsrecht?

Grundsätzlich hat jeder Elternteil Anspruch auf Umgangsrecht, sofern dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Auch Großeltern, Geschwister oder andere Verwandte können unter bestimmten Umständen ein Umgangsrecht haben.

Wie wird das Umgangsrecht geregelt?

Das Umgangsrecht kann auf verschiedene Arten geregelt werden. In der Regel wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, kann das Gericht eine Regelung treffen. Hierbei wird immer das Wohl des Kindes als maßgeblicher Faktor berücksichtigt.

Wie oft und wie lange steht einem Elternteil das Umgangsrecht zu?

Die Häufigkeit und Dauer des Umgangsrechts ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Alter des Kindes, dem Wohnort der Eltern oder der Arbeitssituation. In der Regel wird ein regelmäßiger Umgang an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien vereinbart.

Was passiert, wenn sich die Eltern nicht einigen können?

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, muss das Gericht eine Entscheidung treffen. Allerdings muss hierzu ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Hierbei wird in der Regel ein Gutachten erstellt, um das Wohl des Kindes zu ermitteln. Das Gericht kann dann eine Umgangsregelung treffen, die für beide Elternteile verbindlich ist.

Was passiert, wenn sich ein Elternteil nicht an die Umgangsregelung hält?

Wenn sich ein Elternteil nicht an die Umgangsregelung hält, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, sogar soweit, dass der andere Teil einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen kann.

Kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder entzogen werden?

Ja, in bestimmten Fällen kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder entzogen werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Beispielsweise kann das Umgangsrecht entzogen werden, wenn ein Elternteil drogenabhängig ist oder das Kind misshandelt hat.

Fachanwal.de-Tipp: Das Umgangsrecht ist ein wichtiges Element des Elternrechts und dient dem Wohl des Kindes. Es kann auf verschiedene Arten geregelt werden und steht jedem Elternteil zu, sofern dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, muss das Gericht auf Antrag eine Entscheidung treffen.



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