Vaterschaftsklage - Feststellungsklage, Abstammungsklage, Anfechtungsklage & die Kosten

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 25. Oktober 2023

Amtsgericht (© aldorado / fotolia.com)
Amtsgericht (© aldorado / fotolia.com)
Eine Vaterschaftsklage anzustrengen bedeutet, ein gerichtliches Verfahren zu betreiben, mit dem Zweck, eine Vaterschaft klären zu lassen. Eine Vaterschaftsklage kann in drei Abwandlungen angestrengt werden.

1. Die Vaterschaftsfeststellungsklage

Niedergeschrieben und definiert findet sich die Regelung zur Vaterschaftsfeststellungsklage im § 1600d BGB. Ist keine Vaterschaftsanerkennung vorhanden, kam das Kind unehelich zur Welt, ist der rechtliche Vater zweifelhaft, kann der Antrag von Mutter, mutmaßlichem Vater oder auch dem Kind erfolgen. Ist das Kind noch minderjährig, wird in aller Regel vom Jugendamt ein Beistand gestellt, der den Antrag dann im Namen des Kindes betreibt. Die Vaterschaftsfeststellungsklage kann auch von Männern angestrengt werden, die umgekehrt eben beweisen möchten, dass sie nicht der Vater sind. Lehnt das Gericht den Antrag ab, liegt die Beweislast bei der Behörde. Ist das Kind über 18 und wird  von keinem, der hierzu berechtigt ist, ein Antrag gestellt,  dann wird dieser auch nicht durchgeführt. Von einem Scheinvater kann dann eine Vaterschaftsfeststellung nicht erzwungen werden. Ist ein Feststellungsverfahren für ein Kind anhängig, ist es nicht möglich, zugleich ein zweites durchzuführen. Dies ist vom Gesetzgeber so geregelt, um eventuell konkurrierende Entschlüsse von vorneherein auszuschließen. Es gibt keine gesetzliche Frist in Bezug auf die Vaterschaftsfeststellungsklage. Zum Gerichtstermin ist die persönliche Anwesenheit beider Parteien erforderlich.

Vaterschaftstest

Vaterschaftstest (© klickerminth / fotolia.com)
Vaterschaftstest (© klickerminth / fotolia.com)
Um für das Gericht eine relativ eindeutige Beweislage zu erhalten, wird ein öffentlich bestellter, vereidigter Sachverständiger beauftragt. Gemäß dem Gericht entsprechend erlassenen Beschlusses, wird dieser nun eine genetische Abstammungsbegutachtung vornehmen. Im weiteren Verlauf erhalten die an der Klage Beteiligten den Zeitpunkt der Probenahme, die von niedergelassenen Fachärzten oder auch beim Gesundheitsamt durchgeführt werden kann, mitgeteilt. Die zweifelsfrei dokumentierten DNA-Proben, meist als Speichel, werden schließlich in einem entsprechend eingerichteten Fachlabor untersucht. Ist das Ergebnis der Untersuchung eindeutig, wird das Gericht ein entsprechendes Urteil fällen. Dieser gerichtliche Beschluss, der einen Mann gesetzlich zum Vater macht, hat in aller Regel eine ganze Reihe von rechtlichen Folgen für den biologischen Vater. Diese rechtlichen Folgen haben Wirkung ab der Rechtskräftigkeit der gerichtlichen Feststellung. Ist das Ergebnis negativ, beurteilt das Labor, der Beklagte sei nicht der biologische Vater, wird eine Vermutung über den Vater angestellt werden. Im Zweifel werden alle Partner, mit denen ein Geschlechtsverkehr vollzogen wurde, vom 300 bis zum 181. Tag vor dem Gebären in Frage kommen.

2. Abstammungsklage

Es ist möglich, eine Abstammungsuntersuchung einzuklagen. Festgehalten ist dies in § 1598a BGB. So können vorgeblicher Vater, die Mutter und auch das Kind gerichtlich durchsetzen, dass sich die Beteiligten einer DNA-Analyse unterziehen. Ist also eine solche Untersuchung erforderlich, wird der Kläger seinen Antrag entsprechend beim Familiengericht stellen. Im äußersten Fall kann die DNA-Probe vom Beklagten mit polizeilicher Gewalt eingeholt werden. Übrig bleibt das Recht für alle Beteiligten, das Ergebnis der Untersuchung zu erfahren.

3. Vaterschaftsanfechtungsklage

Hier hat der Gesetzgeber eine Frist angeordnet. Wer bezweifelt, der biologische Vater seiner vielleicht rechtlich ihm zugesprochenen Kinder zu sein, kann die Vaterschaftsanfechtungsklage spätestens 2 Jahre nach dem Verdacht oder entsprechender Hinweise einreichen. Mit geklärter Nichtvaterschaft können eventuelle Unterhaltsforderungen abgewiesen werden, Schadenersatzansprüche werden durch diese rechtliche Eindeutigkeit möglich. Das Gericht ordnet regelmäßig einen DNA-Test zu Kenntlichmachung der hohen Wahrscheinlichkeit der biologischen Vaterschaft an.

Gründe

Das Gesetz schreibt vor, dass etliche Gründe, soll ein solcher Antrag gestellt werden, unbedingt zutreffend sein müssen. Grundsätzlich sind Zweifel an der Abstammung des Kindes vorzubringen. Da heißt, es besteht ein konkreter Verdacht, dass ein anderer Geschlechtspartner der Erzeuger des Kindes ist. So wäre auch der Beweis der Unfruchtbarkeit zum entsprechenden Zeitpunkt ein schlagendes Argument, die örtliche Abwesenheit, das Fehlen von sexuellen Kontakten zwischen der Mutter und  Ankläger, schließlich wäre ebenso ein Abstammungsgutachten, welches von beiden Parteien in Einverständnis erstellt wurde, ein hinreichender Beweis. Nicht als Grundlage für einen Anfechtungsantrag gilt ein juristisch nicht akzeptabler Vaterschaftstest. Dies wäre beispielsweise ein heimlicher Test. Willigt also das Kind oder dessen gesetzlicher Vertreter nicht ein, kann dies rechtliche Folgen haben, ist dieser Vaterschaftstest nicht nur juristisch wertlos, sondern kann vielmehr sogar rechtliche Strafmaßnahmen für den Initiator nach sich ziehen. Auch wenn das Kind durch eine Samenspende gezeugt wurde, der Antragsteller und die Mutter hierzu ihre Einwilligung gegeben hatten, wird ein entsprechender Antrag nicht möglich sein.

Kosten der Klage

Gerichtskosten (© Andreas Gruhl / fotolia.com)
Gerichtskosten (© Andreas Gruhl / fotolia.com)
Hier hat der Gesetzgeber einen festgelegten Verfahrenswert konstituiert. Ein Klageverfahren zur Anfechtung einer Vaterschaft wird immer mit einem Streitwert/Verfahrenswert von 2000 Euro festgelegt sein. Die Gerichtskosten zusammen mit den Anwaltskosten kommen in aller Regel auf etwa 1000 Euro. Das will heißen, eine Anfechtungsklage inklusive dem letztlichen Abstammungsgutachten wird jeden der Beteiligten etwa 1000 Euro kosten, vorausgesetzt, man hat sich im Vorfeld darauf geeinigt, die Kosten der Klage zu teilen, wie es für gewöhnlich auch der Fall ist. Stellt sich bei der DNA-Analyse heraus, dass der bisherige rechtliche Vater mitnichten auch der biologische Vater ist, kann das zu schwerwiegenden Folgen führen, so der vorgebliche Vater das möchte. Er hat zum Beispiel die Möglichkeit, nach dem § 826 BGB einen Schadensersatz einzufordern. Auch ein Regressanspruch nach den § 280 und 242 BGB ist möglich. Hier hat der Kläger besonders gute Chancen, wenn dem Gericht offenbar wird, das die Mutter mit irreführenden Angaben versuchte, die Zweifel des vorgeblichen Vaters zu zerstreuen.

FAQ zum Thema Vaterschaftsklage

Was versteht man unter einer Vaterschaftsklage?

Eine Vaterschaftsklage ist eine Klage vor Gericht, die eingereicht wird, um die Vaterschaft eines Kindes festzustellen oder anzufechten.

Wer kann eine Vaterschaftsklage einreichen?

Eine Vaterschaftsklage kann von verschiedenen Personen eingereicht werden, je nachdem, wer die Vaterschaft feststellen oder anfechten möchte. Mögliche Kläger sind:

  • die Mutter des Kindes
  • das Kind selbst, sofern es volljährig ist oder ein gesetzlicher Vertreter für das minderjährige Kind handelt
  • ein Mann, der behauptet, der leibliche Vater des Kindes zu sein

Welche Gründe gibt es für eine Vaterschaftsklage?

Es gibt verschiedene Gründe für eine Vaterschaftsklage. Hier sind einige Beispiele:

  • Die Mutter des Kindes möchte die Vaterschaft eines Mannes feststellen lassen, um Unterhaltsansprüche für das Kind geltend machen zu können. Diese Klage nennt sich Vaterschaftsfeststellungsklage.
  • Ein Mann behauptet, der leibliche Vater des Kindes zu sein und möchte seine Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen, um Umgangsrechte mit dem Kind zu erhalten (ebenfalls Vaterschaftsfeststellungsklage).
  • Ein Mann möchte die Vaterschaft anfechten, da er glaubt, nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein, sogenannte Vaterschaftsanfechtungsklage.

Welche rechtlichen Folgen hat eine erfolgreiche Vaterschaftsklage?

Eine erfolgreiche Vaterschaftsklage hat verschiedene rechtliche Folgen, je nachdem, wer die Klage eingereicht hat und was das Ziel der Klage war. Hier sind einige Beispiele:

  • Wenn die Mutter des Kindes die Vaterschaft eines Mannes feststellen lässt, kann sie Unterhaltsansprüche für das Kind geltend machen.
  • Wenn ein Mann seine Vaterschaft gerichtlich feststellen lässt, kann er Umgangsrechte mit dem Kind erhalten.
  • Wenn ein Mann erfolgreich die Vaterschaft anfechtet, hat er keine rechtlichen Verpflichtungen mehr in Bezug auf das Kind, wie zum Beispiel Unterhaltspflichten.

Wie lange dauert eine Vaterschaftsklage?

Die Dauer einer Vaterschaftsklage kann sehr unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Komplexität des Falles, der Anzahl der beteiligten Parteien und der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts. In der Regel kann eine Vaterschaftsklage mehrere Monate bis Jahre dauern.

Was sind die Kosten einer Vaterschaftsklage?

Die Kosten einer Vaterschaftsklage können ebenfalls sehr unterschiedlich sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Komplexität des Falles und den anfallenden Gerichtskosten. In der Regel müssen die Parteien jedoch Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Es ist empfehlenswert, sich vor Einreichung einer Vaterschaftsklage über die voraussichtlichen Kosten informieren zu lassen.

Kann man sich gegen eine Vaterschaftsklage wehren?

Ja, es ist möglich, sich gegen eine Vaterschaftsklage zu verteidigen. Der Beklagte kann Stellung nehmen und Beweise vorlegen, um die Vaterschaft anzufechten oder eine Klage abzuwehren. Ratsam ist es sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden.

Was passiert, wenn der Beklagte sich nicht zum Termin vor Gericht einfindet?

Wenn der Beklagte dem Termin vor Gericht ohne gültigen Grund fernbleibt, kann das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil fällen. In diesem Fall wird die Vaterschaftsklage ohne weitere Verhandlung zugunsten des Klägers entschieden.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Vaterschaftsklage ist ein komplexes juristisches Verfahren, das verschiedene rechtliche Folgen haben kann. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren und sich gegebenenfalls von einem Fachanwalt für Famileinrecht beraten zu lassen.



Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Scheidung“


Alle Infos zu Scheidung & Trennung!
Die wichtigsten Fragen zu Scheidung & Trennung!

  • Ablauf und Kosten einer Scheidung?
  • Wichtige Infos zu Unterhalt, Sorgerecht usw.!
  • Kostenlos als PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download