Vaterschaftstest - Rechtliche Grundlagen und Rechtsfolgen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 23. Dezember 2023

Bei einem Vaterschaftstest handelt es sich um ein Abstammungsgutachten, das herangezogen wird, um die Frage nach einer etwaigen Vaterschaft zu klären. In der heutigen Zeit gibt es verschiedene wissenschaftliche Methoden, um eine Vaterschaft festzustellen.

Vaterschaftstest Methoden

Vaterschaftstest (© Michael Tieck / fotolia.com)
Vaterschaftstest (© Michael Tieck / fotolia.com)
Die forensische Wissenschaft, wie die Wissenschaft im Allgemeinen, ist in einem Strudel aufwärts begriffen. Hier sollen kurz die gängigen Erkennungsverfahren einer Vaterschaft vorgestellt werden.

  • Immer häufiger wird bei einem Vaterschaftstest auf die DNA-Analyse zurückgegriffen. Dies ist die momentan fortschrittlichste der Bestimmungsmethoden, ebenso die sicherste.Eine DNA-Analyse kann auch pränatal, also vorgeburtlich durchgeführt werden, da sich die DNA des Embryos anhand des Blutes der Mutter bestimmen lässt.
  • bestimmen, wie der Name sagt, die Blutgruppen der Beteiligten. Durch die Vererbungslehre können so eine Vielzahl von Blutgruppenkombinationen ausgeschlossen werden, sodass eine Wahrscheinlichkeitsbehauptung aufgestellt werden kann.
  • Eine andere Methode der Blutuntersuchung ist die Untersuchung der Blutprobe nach HLA-Antigenen sowie weiteren Proteinen.
  • Das anthropologisch-erbbiologische Gutachten verwendet äußere Merkmale der Person. So werden in die Analyse mit einbezogen besondere Körpermerkmale, die Körpergröße, Kopfform, die Haarfarbe, die Farbe der Augen, die Struktur der Iris des Auges.

Vaterschaftstest mittels der DNA-Analyse

DNA-Analyse im Labor (© jolopes / fotolia.com)
DNA-Analyse im Labor (© jolopes / fotolia.com)
Der DNA-Analyse liegt die Basis zugrunde, dass jedes diploide Genom mit einem Gen sowohl von jeweils Mutter und Vater übereinstimmt. Tauchen also in den untersuchten Chromosomen irgendwelche Besonderheiten auf, die es bei den Elternteilen nicht gibt, kann man eine Elternschaft als nicht gegeben betrachten.

Auch in der DNA kann es zu Veränderungen kommen, denn wegen der sogenannten „phänotypische Plastizität“ sowie dem Einfluss von Umwelt genauso wie überstandener Erkrankungen, ist es möglich, dass  auch dominante Gene unterschiedlich ausgeprägt werden. Darum wird der Analysierungsvorgang anhand diverser Merkmale betrieben.  Auch dann aber ist immer nur eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft festzustellen. Das trifft auf die DNA-Analyse, wie auch auf andere Methoden regelmäßig zu. Es handelt sich immer nur um die Verfeinerung einer Plausibilitätskontrolle.

In aller Regel werden bei einer derartigen Untersuchung lediglich die Bereiche der repetitiven DNA untersucht, das Gesetz in Form des Gendiagnostikgesetzes versieht diese mit dem Prädikat „nicht besonders geschützt“. Trotzdem aber ist die DNA-Entnahme ein Zugriff auf das Persönlichkeitsrecht. Im Übrigen sind DNA-Tests in der Bundesrepublik vom Gesetz geregelt.

Blutgruppentest

Der Blutgruppentest ist die günstigere Variante, sie arbeitet mit den Vererbungsregeln zu Blutgruppen, die im ABO-System zusammengefasst und komplett bekannt sind. Hier wird mit einem Ausschlussverfahren gearbeitet. Es gibt  den Antikörpersuchtest. Antikörper haben die Eigenschaft, sich im ersten Lebensjahr des Kleinkindes auszubilden. Sie sind relativ leicht im Blutbild nachzuweisen. 

Es gibt auch vielfach Tests, die sich im Blutbild auf den Rhesusfaktor D konzentrieren, genauso ist der Bedside-Test populär. Beside-Test heißt dabei nichts anderes, als dass das Blut, welches benötigt wird, am Bett des Spenders, quasi auf der Bettkante sitzend, abgenommen wird, und die Überprüfung ohne eine Versendung des Materials an ein Labor vorgenommen wird.  

Die Blutgruppenkonfiguration

Als „Allele“, abstammend vom griechischen Wort für „einander, gegenseitig“, sind die alternativen Formen eines Gens benannt. Im Genotyp des Menschen nach dem ABO-System finden sich jeweils zwei Allel, die sich aus zwei sogenannten „kodominanten“ von Vater und Mutter zusammensetzen.

Blutentnahme für Blutuntersuchung (© Simon Ebel / fotolia.com)
Blutentnahme für Blutuntersuchung (© Simon Ebel / fotolia.com)
Die dritte Komponente ist ein sogenanntes „rezessives“ Allel mit der Bezeichnung 0 im Unterschied zu Mutter und Vaterallel, die A und B genannt werden. Das Kind der Eltern mit Blutgruppe AB (Genotyp AB) und 0 (Genotyp 00) muss  Blutgruppe A (Genotyp A0) oder Blutgruppe B (Genotyp B0) aufweisen. Es gibt diverse Kombinationen, die bestimmte Genotypen nicht in Frage kommen lassen. Das Ergebnis ist eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft.  

Die anthropologische Untersuchung

Sie ist eine der weniger zuverlässigen Methoden der Vaterschaftsbestimmung. Dies ganz einfach aus dem Grund, weil es Erbanlagen gibt, die bei den Eltern nicht vorhanden zu sein scheinen, aber das Gensystem des Nachkommen heftig beeinflussen. Beweisketten wie aus Haarfarbe, Augenfarbe, Körpergröße und Hautfarbe und anderen körperlichen, anthropologischen Merkmalen mehr, sind lediglich ebenfalls Wahrscheinlichkeitstheoretik.

Rechtliche Grundlagen

Bei der Feststellung der Vaterschaft vor einem deutschen Gericht wird der § 1600d BGB angewendet werden. Die Stellung des Antrages ist durch den Mann, der meint er sei der Vater des Kindes, möglich,  genauso aber auch durch Mutter oder das Kind selber. Minderjährige werden in aller Regel durch das Jugendamt vertreten, das als Beistand funktioniert. Diesen Anspruch auf Beistand haben lediglich, niedergeschrieben in § 1713 BGB, die Mütter. Biologische Väter erfahren vorerst keine Unterstützung durch das Jugendamt. Nun wäre beispielsweise eine einseitige beurkundete Vaterschaftserklärung vor dem Standesamt oder dem Jugendamt möglich. Damit ist die Vaterschaft rechtlich gesehen „schwebend“. Die Jugendbehörde wird mit der Schwangeren kommunizieren, sie bitten, die Vaterschaft anzuerkennen. Erfolgt keine Reaktion – es gibt keine gesetzlich festgelegten Fristen für diesen Fall – wird im Verlauf das Familiengericht nach Antrag laut § 1600d BGB die Vaterschaft gerichtlich feststellen.

Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen einer Vaterschaft sind erheblich. Das Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine dauerhafte doppelte Staatsangehörigkeit. Es entstehen u.a. Zeugnisverweigerungsrechte nach § 52 StPO, eine Unterhaltspflicht erwächst, genauso wie eine sittliche Pflicht. Es entstehen Unterhaltspflichten der Mutter gegenüber. Das Kind hat Anspruch auf Mitversicherung in der gesetzlichen Familienversicherung, es hat einen Anspruch auf das Erbe des Vaters, will heißen auch gegebenenfalls Anspruch auf Waisenrente.




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