Wie teuer ist eine Scheidung? Die Kosten können je nach Umständen erheblich variieren. Anwalts- und Gerichtskosten sowie der Verfahrenswert sind wesentliche Faktoren, die den Endbetrag beeinflussen. Die Berechnung erfolgt anhand gesetzlicher Vorgaben und kann durch einen Scheidungskostenrechner unterstützt werden. Neben den direkten Kosten spielen auch indirekte Aspekte wie die Dauer des Verfahrens und mögliche Folgekosten eine Rolle. Eine präzise Kalkulation im Vorfeld hilft, finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
- 1. Wie teuer ist eine Scheidung? - Auf diese Kosten kommt es am
- 1.1. Verfahrenswert
- 1.2. Anwaltskosten
- 1.3. Gerichtskosten
- 1.4. Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
- 2. Scheidungskosten berechnen mit Scheidungskostenrechner
- 3. Tipps, wie Sie Kosten bei Scheidung sparen können
- 4. Wie kann ein Fachanwalt für Familienrecht helfen?
Wie teuer ist eine Scheidung? - Auf diese Kosten kommt es am
Für die Berechnung der Scheidungskosten können Sie unseren Scheidungskostenrechner nutzen. Dabei sollten Sie folgende Aspekte beachten:
Verfahrenswert
Wie teuer ist eine Scheidung? (© studio v-zwoelf - stock.adobe.com) Im Falle einer Scheidung wird der Gegenstandswert (Streitwert) durch den Begriff des Verfahrenswertes ersetzt (Familienrechtsreform 2008). Er ist die Grundlage für die Gerichtsgebühren und die Rechtsanwaltskosten, ist aber nicht mit den Scheidungskosten gleichzusetzen. Im Scheidungsverfahren beträgt der Mindestverfahrenswert 3.000 EUR und darf 1.000.000 EUR nicht übersteigen. Wird von Amtswegen ein Versorgungsausgleich durchgeführt, erhöht sich der Wert um 1.000 EUR.
Im Falle, dass strittige Scheidungsfolgesachen (Umgangsrechte, Nutzungsverhältnisse, Aufteilung des Hausrates, Unterhaltszahlungen, Zugewinnausgleich) zu berücksichtigen sind, legt das Gericht eigenständige Verfahrenswerte fest, die in den Gesamtverfahrenswert einfließen.
Die Bemessung richtet sich nach den 3-fachen Höhen der gemeinsamen Nettoeinkommen oder aus den Einnahmen-Überschussrechnungen bei Selbstständigen. Es ist damit keine festgelegte Streitsumme gegeben, denn der Verfahrenswert richtet sich nach unterschiedlichen Basisdaten. Die gesetzliche Regelung ist dem § 43 Absatz 1 des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) zu entnehmen.
Zusammengefasst:
- Für Arbeitnehmer wird das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten mit 3 multipliziert, wobei die letzten drei Monate vor der Stellung des Scheidungsantrages berücksichtigt werden. Für Kinder können pauschal 250 EUR als Freibetrag abgezogen werden.
- ALG II-Bezieher haben kein Nettoeinkommen, das zu berücksichtigen wäre. Es wird daher der Mindestverfahrenswert von 3.000 EUR festgelegt.
- Für Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmer wird die Einnahmen-Überschussrechnung der letzten 3 Jahre als Basis herangezogen.
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet und sind direkt vom Verfahrenswert abhängig. Je höher der Verfahrenswert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren. In der Regel müssen beide Ehepartner einen eigenen Anwalt bezahlen, es sei denn, eine einvernehmliche Scheidung wird angestrebt, bei der nur ein Anwalt nötig ist.
Beispielberechnung:
Bei einem Mindestverfahrenswert von 4.000 Euro setzen sich die Anwaltskosten wie folgt zusammen:
- Einfache Rechtsanwaltsgebühr: 252,00 EUR
- Scheidungsverfahren (Gebührensatz 1,3): 327,60 EUR
- Vorgerichtliche Tätigkeit: Gleicher Betrag wie für das Scheidungsverfahren, also 327,60 EUR
- Terminsgebühr (Gebührensatz 1,2): 302,40 EUR
Zusätzlich zu den Anwaltsgebühren kommen noch folgende Kosten hinzu:
- Auslagenpauschale: In der Regel 20 EUR.
- Mehrwertsteuer: 19 Prozent auf den Gesamtbetrag der Anwaltskosten.
Diese Kosten sind standardisierte Beträge, die sich je nach Tätigkeit des Anwalts und dem spezifischen Fall leicht verändern können.
Gerichtskosten
Da die Gebühren nach dem Verfahrenswert berechnet werden, kommt § 28 FamGKG zur Anwendung. Der Anlage 2 des zitierten Gesetzes ist zu entnehmen, dass die Gebühr mit 119 EUR zu bemessen ist (Verfahrenswert 3.000 EUR). Der Betrag erhöht sich auf 140 EUR, wenn ein Versorgungsausgleich den Verfahrenswert um 1.000 EUR erhöht.
Zur Beachtung: Laut Kostenverzeichnis ist bei einer Scheidung der doppelte Gebührensatz zu entrichten.
Die Gerichtskosten sind in der Regel geringer als die Anwaltskosten, aber dennoch ein wesentlicher Kostenfaktor.
Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung ist günstiger, weil beide Parteien bereits über die Scheidungsmodalitäten, einschließlich Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung einig sind. Dies reduziert den Bedarf an umfangreichen Gerichts- und intensiven Anwaltsverhandlungen, was wiederum die Anwalts- und Gerichtskosten senkt. Kostensenkend wirkt sich auch aus, dass in der Regel nur ein Anwaltsmandat vergeben wird. Zudem sind die Verfahrensdauern kürzer. So werden zeitintensive und kostspielige Streitigkeiten vermieden. Damit ist insgesamt mit einer kostengünstigeren Abwicklung zu kalkulieren.Formularbeginn
Scheidungskosten berechnen mit Scheidungskostenrechner
Eine erste Kalkulation der Scheidungskosten unter Berücksichtigung der wichtigsten Faktoren (Nettoeinkommen beider Ehepartner, Verfahrenswert, Anwalts- und Gerichtskosten) kann helfen, finanzielle Planungen vorzunehmen und unerwartete Kosten zu vermeiden. Ein Fachanwalt für Familienrecht, der sich auf Scheidung spezialisiert hat, ist der kompetente Ansprechpartner.
Für alle, die eine präzise Kalkulation ihrer Scheidungskosten benötigen, ist der Scheidungskostenrechner von Fachanwalt.de ein unverzichtbares Tool:
Tipps, wie Sie Kosten bei Scheidung sparen können
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie die Kosten von Scheidungsverfahren zu reduzieren sind:
- Einvernehmliche Scheidung anstreben, denn dann fallen deutlich geringere Kosten an. Gerichts- und Anwaltskosten bleiben überschaubar, da keine umfangreiche Beweisaufnahme und Verhandlungen nötig sind.
- Durch eine einvernehmliche (außergerichtliche) Regelung der Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich etc. mit dem Partner oder dessen Anwalt lassen sich teure Gerichtsverfahren vermeiden.
- Geringeren Verfahrenswert ansetzen, da dieser Basis für Gerichts- und Anwaltskostenberechnung ist.
- Geringverdienende können Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen, was die Möglichkeit bietet, dass Verfahrenskosten und die Honorare für den Rechtsbeistand über staatliche Leistungen abgedeckt werden.
Die größten Einsparungen ergeben sich bei einer einvernehmlichen, möglichst außergerichtlichen Scheidung ohne langwierige Streitsachen.
Anwaltszwang
Laut § 114 FamFG müssen Scheidungswillige sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Überlegung, die Scheidung ohne anwaltliche Begleitung mag zwar aus Kostengründen nachvollziehbar sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist der Anwaltszwang eine durchaus sinnvolle Regelung.
Prozesskosten- und Verfahrenshilfe
Um Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Scheidung zu beantragen, sind vorerst die Voraussetzungen zu prüfen. Das umfasst die Einkommens- und Vermögenssituation ebenso wie die Erfolgsaussichten des Verfahrens.
Schritte zur Beantragung:
- Antragsformular für Prozesskostenhilfe beim zuständigen Familiengericht holen. Das Formular ist auch online verfügbar.
- Unterlagen zusammenstellen:
- Heiratsurkunde
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Bescheide über Sozialleistungen)
- Nachweise über monatliche Ausgaben (Miete, Kredite)
- Vermögensnachweise (Kontostände, Versicherungen)
- Sorgfältige Ausfüllen des Formulars mit allen erforderlichen Angaben zur finanziellen Situation.
- Ausgefüllten Antrag gemeinsam mit den gesammelten Unterlagen beim örtlich zuständigen Familiengericht einreichen.
- Das Gericht prüft die Angaben und entscheidet, ob die Kosten des Verfahrens nicht selbst getragen werden können und ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
- Bei Bewilligung erfolgt eine Verständigung, ob die Kosten vollständig oder teilweise übernommen werden. Es kann auch Ratenzahlung – in der Regel 48 Monate - vereinbart werden.
Wichtige Hinweise:
- Auch bei Bewilligung der PKH müssen die Gerichtskosten zunächst vorgestreckt werden, die Erstattung erfolgt dann nachträglich.
- Die PKH deckt nur die Kosten desjenigen Ehepartners, der sie beantragt und bewilligt bekommen hat. Der andere Ehepartner muss seine eigenen Kosten tragen oder ebenfalls PKH beantragen.
Rechtsschutzversicherung
Abhängig vom Versicherungsvertrag / Tarif übernimmt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich eine Reihe von Kosten (Gebühren, Anwalt, Verfahren …).
Allerdings schließen viele Versicherungen den Scheidungsfall aus und ersetzen lediglich die Kosten einer Erstberatung des Anwalts (190 EUR). Die Versicherungen begründen dies damit, dass das Risiko kaum kalkulierbar ist.
Option: Ehe-Rechtsschutzversicherung
Diese muss zu einem bestehenden Vertrag zugebucht werden und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Jahre. Dennoch werden in den meisten Fällen die gerichtlichen Kosten des Scheidungsverfahrens nicht übernommen, lediglich Kosten für die anwaltliche Beratung und Erstberatung sind in dieser optionalen Ergänzung des Hauptvertrages gedeckt.
Wie kann ein Fachanwalt für Familienrecht helfen?
Ein Fachanwalt für Familienrecht spielt im Scheidungsverfahren eine zentrale Rolle, indem er seine Mandanten durch den gesamten Prozess begleitet und unterstützt. Er berät zu den rechtlichen Aspekten der Scheidung, einschließlich der Trennung von Vermögen und der Regelung des Sorgerechts für Kinder.
Der Anwalt erstellt die notwendigen Anträge, reicht sie beim zuständigen Familiengericht ein und vertritt die Interessen seines Mandanten in allen Verhandlungen und Gerichtsverhandlungen.
Zudem kann er helfen, Kosten zu sparen, indem er über Prozesskostenhilfe und mögliche Erstattungen durch Rechtsschutzversicherungen informiert. Ein kompetenter Anwalt für Familienrecht gewährleistet, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und effizient durchgeführt werden.