GbR (© magele-picture / stock.adobe.com)Die GbR braucht ein Impressum
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Form der Partnerschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht. Wenn eine GbR eine Webseite betreibt, unterliegt sie den rechtlichen Vorschriften, die für Unternehmen gelten, einschließlich der Impressumspflicht. Ein Impressum gibt dem Nutzer wichtige Informationen über den Betreiber der Webseite wie Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten.
Wir bieten eine kostenlose Impressum Vorlage an, die speziell auf die Bedürfnisse von GbRs abgestimmt ist. Mit unserem Muster-Impressum können Sie sicherstellen, dass Ihr Impressum alle erforderlichen Angaben enthält und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Unsere Vorlage ist einfach an Ihre Bedürfnisse anpassbar und hilft Ihnen, Abmahnungen zu vermeiden und das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen.
Nutzen Sie unser kostenloses Muster-Impressum, um ein rechtssicheres Impressum für Ihre GbR zu erstellen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Impressum den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
GbR Impressum Vorlage kostenlos
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Für eine GbR könnte das Impressum beispielsweise wie folgt aussehen:
Mustermann & Mustermann GbR
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Gesellschafter: Maximilian Mustermann und Frank Mustermann
Telefon: 0123/123456
Fax: 0123/123457
E-Mail: info@musternamegbr.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 123456789
Inhaltlich Verantwortlicher: Maximilian Mustermann (Anschrift s.o.)
GbR Definition
Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in den §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Bei der GbR handelt es sich um eine Personengesellschaft, bei der sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Im Gegensatz zur OHG und KG gibt es bei der GbR keine Unterscheidung zwischen Komplementär und Kommanditisten. Stattdessen haften alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten der GbR. Die GbR besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ist eine Gesamthandsgemeinschaft, bei der jeder Gesellschafter als Mitunternehmer fungiert.
Die Gründung einer GbR ist vergleichsweise unkompliziert, es bedarf lediglich eines Gesellschaftsvertrages, der formfrei geschlossen werden kann. Im Vertrag müssen unter anderem die Geschäftsanteile, die Geschäftsführung, die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Beendigung der Gesellschaft geregelt werden.