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Was muss in ein Impressum? Diesen Inhalt bzw. Daten sollte man angeben!

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 14.07.2025

Soweit eine Kennzeichnungspflicht nach § 5 DDG und § 18 MStV bejaht wird, sind folgende Angaben auf der Homepage zu machen:

Name und Anschrift des Diensteanbieters

Impressum (© nmann77 / stock.adobe.com)
Impressum (© nmann77 / stock.adobe.com)
Name und Anschrift sind nach § 5 Abs. 1 Nr 1 DDG anzugeben:

"den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen."

Hierbei gilt allgemein:

  • bei Personen mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname;
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) und Personengesellschaften die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname und Nachname des Vertretungsberechtigten;
  • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort; bei juristischen Personen zusätzlich der Sitz.

Achtung: Ein Postfach genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Anschrift darstellt.

Angabe der Rechtsform:
Wie oben dargelegt, muss bei juristischen Personen die Rechtsform angegeben werden. Neu ist, dass nun auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ihre Rechtsform im Impressum nennen muss. Ebenso müssen Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts ihre Rechtsform angeben.
Ob dafür die Abkürzung (z.B. "GmbH") ausreicht, ist nicht unumstritten. Lorenz hält die reine Abkürzung für nicht ausreichend (K&R 2008, S. 343).

Kapital der Gesellschaft:
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG müssen, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital und, falls nicht alle Einlagen eingezahlt sind, der Betrag der ausstehenden Einlagen angegeben werden. Dies ist keine generelle Pflicht, sondern nur wenn man auf der Website selbst Angaben dazu macht, um Täuschungen zu vermeiden.

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Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG fordert wörtlich:

"Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post."

Das bedeutet konkret:

  • die E-Mail-Adresse ist verpflichtend,
  • die Telefonnummer und ggf. Faxnummer sind empfohlen, aber nicht zwingend.

Hinweis zur Telefonnummer:
Der EuGH hat mit Urteil vom 16.10.2008 (Az. C-298/07) klargestellt, dass eine Telefonnummer nicht zwingend erforderlich ist, wenn eine andere schnelle Kontaktmöglichkeit besteht (z.B. ein Kontaktformular), das Anfragen innerhalb von max. 60 Minuten beantwortet.
Allerdings muss der Anbieter, wenn der Nutzer keinen Internetzugang mehr hat, auf Verlangen eine Telefonmöglichkeit anbieten.
Empfehlung: Unternehmen sollten daher trotzdem stets auch eine Telefonnummer angeben. Das wirkt seriös und verbessert den Kundenservice.

Angaben zur Aufsichtsbehörde

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG müssen Anbieter, deren Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf, die zuständige Aufsichtsbehörde angeben.

Dies betrifft z.B. Makler, Spielhallenbetreiber oder Sicherheitsdienste.

Register und Registernummer

Bei Eintragung in ein öffentliches Register (z.B. Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister) müssen der Ort des Registers und die Registernummer angegeben werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG).

Beispiel: "Amtsgericht München, HRB 12345"

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer

Falls vorhanden, müssen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG angegeben werden:

  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG und
  • die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO.

Wichtig: Die normale Steuernummer darf nicht angegeben werden.

Besonderheiten bei Kleinunternehmern:
Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben keine USt-IdNr. und müssen daher auch nichts dazu ins Impressum schreiben.
Allerdings sollten sie auf ihrer Seite gut sichtbar in Preisnähe vermerken:
"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."
Dieser Hinweis gehört unmittelbar zu den Preisen und reicht im Impressum oder in den AGB alleine nicht aus.

Berufsspezifische Angaben

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG müssen bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte) zusätzlich angeben:

  • die Kammer, der sie angehören,
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und das Land, in dem sie verliehen wurde,
  • die berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind.

Dazu geben Kammern oft konkrete Musterformulierungen.

Besondere Angaben bei AGs, KGaA und GmbHs in Liquidation

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 DDG müssen Kapitalgesellschaften, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, dies ausdrücklich im Impressum angeben.

Angaben bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten

Nach § 18 Abs. 2 MStV gilt für Webseiten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten:

  • Es muss ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift benannt werden.

Voraussetzungen für den Verantwortlichen:

  • ständiger Aufenthalt im Inland,
  • volle Geschäftsfähigkeit,
  • keine Aberkennung der Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden,
  • unbeschränkte Strafverfolgbarkeit.

Werden mehrere Verantwortliche benannt, muss klar sein, wer wofür verantwortlich ist.

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FAQ zu Impressum-Inhalten

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangabe auf Webseiten. Es informiert darüber, wer hinter einer Seite steht und wie man diesen Betreiber kontaktieren kann. Es schafft Vertrauen und Transparenz.

Welche Informationen müssen im Impressum stehen?

Je nach Fall gehören dazu:

  • Name und Anschrift des Betreibers
  • E-Mail und ggf. Telefonnummer
  • Register und Registernummer
  • USt-IdNr. und ggf. Wirtschafts-IdNr.
  • Vertretungsberechtigter bei juristischen Personen
  • bei bestimmten Berufen: Kammer und Berufsrecht
  • bei redaktionellen Angeboten: Verantwortlicher

Muss jede Webseite ein Impressum haben?

Nein. Rein private und familiäre Webseiten ohne wirtschaftlichen Hintergrund brauchen kein Impressum. Für alle anderen gilt die Pflicht.

Wo sollte das Impressum stehen?

Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein – am besten mit einem Link „Impressum“ im Footer.

Was passiert ohne Impressum?

Es drohen Abmahnungen und Bußgelder. Bereits kleine Fehler können teuer werden.

Wie oft prüfen?

Regelmäßig! Änderungen wie Umzug, neue Geschäftsführung oder Registeränderungen müssen sofort übernommen werden.

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