Entlassung aus dem Mietvertrag – inkl. Antrag & Entlassungsvereinbarung Muster als Vorlage

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 19. November 2024

Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, kann es vorkommen, dass ein Mieter alleine um die Entlassung aus dem Mietvertrag bittet. Bei zwei gemeinsamen Hauptmietern ist dies jedoch manchmal problematisch, gleich ob es sich um eine eheliche Gemeinschaft, Paare ohne Trauschein oder eine WG handelt. Nicht jeder Vermieter ist so entgegenkommend, wie es sich die Mieter wünschen.

Wann ist die Entlassung eines Mieters aus gemeinsamem Mietvertrag möglich?

Entlassung aus Mietvertrag  (© Bruce Shippee - stock.adobe.com)
Entlassung aus Mietvertrag (© Bruce Shippee - stock.adobe.com)
Dass ein Mieter um die Entlassung aus dem Mietvertrag bittet, ist keine Seltenheit – Beziehungen gehen auseinander oder möglicherweise muss auch nur einer der Hauptmieter aus Berufsgründen umziehen. Damit kein Mieter in einer für ihn unzumutbaren Situation weiterleben muss, gibt es einige Fälle, in denen eine Entlassung aus dem Mietvertrag rechtlich möglich ist.

Beispiel: Entlassung aus dem Mietvertrag bei Trennung

Einer der häufigsten Fälle für die Entlassung aus dem Mietvertrag ist der, in dem sich ein Paar wieder trennt. Grundsätzlich bedarf es jedoch der Zustimmung des Vermieters, den Mietvertrag zu ändern. Stehen beide Partner gemeinsam im Mietvertrag, haben auch Paare, die in der Trennung stehen, keinen Anspruch darauf, einzeln aus dem Mietvertrag zu kommen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Ehepartnern oder Partnern, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. In diesen Fällen kann es ein Recht auf Änderung des Mietvertrages geben.

Allerdings nur, wenn

  • die Ehe geschieden bzw. die Lebensgemeinschaft aufgelöst wird
  • ausreichend Dokumente vorhanden sind, die dies beweisen
  • beide Partner sich darüber einig sind, wer in der Wohnung wohnen bleibt

Paare, die erst am Anfang ihrer Trennung stehen, müssen in der Regel auf das Verständnis ihres Vermieters hoffen. Ist jedoch eine Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft vollzogen worden, haben die ehemaligen Partner das Recht aus dem gemeinsamen Mietvertrag auszuscheiden.

Probleme kann es geben, wenn sich die Partner nicht einig sind, wer in der Wohnung wohnen bleiben darf. In dem Fall muss ein Gerichtsbeschluss die Wohnung einer Person zuteilen.

Dieser Prozess kann sich jedoch stark in die Länge ziehen. Während der gesamten Dauer haben beide Partner keinen Anspruch aus dem Mietvertrag entfernt zu werden – es sei denn, es gelingt ihnen doch noch, sich zu einigen.

Die Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag hat für den Vermieter Nachteile. Stehen zwei Hauptmieter gemeinsam im Mietvertrag haften sie gemäß § 421 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass im Falle von Mietschulden jeder Partner einzeln verantwortlich gemacht werden kann.

Solange beide Personen im Vertrag stehen, kann der Vermieter die Miete beispielsweise auch von Partner A alleine verlangen (selbst wenn Partner B derjenige ist, der im Zahlungsrückstand ist). Dies gibt dem Vermieter deutlich mehr finanzielle Sicherheit. Wer auf Kulanz des Vermieters hofft, hat daher unter Umständen bessere Chancen, wenn er ungefragt nachweist, dass er die Miete auch alleine zahlen kann oder eine andere zweite Person findet, die einziehen möchte.

Beispiel: Entlassungsvereinbarung bei Wohngemeinschaften

Anders als Lebensgemeinschaften sind Wohngemeinschaften in vielen Fällen von vorneherein nicht auf Dauer ausgelegt. In einigen Fällen ist deshalb nur ein Mitglied der WG als Hauptmieter eingetragen und alle anderen wohnen zur Untermiete.

Da nicht alle Vermieter mit dieser Lösung einverstanden sind bzw. diese Umstände auch nicht für jede WG tauglich sind, gibt es auch viele Konstellationen in denen eine Wohngemeinschaft aus mehreren Hauptmietern besteht.

Weiß der Vermieter darüber Bescheid, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, rechnet er wahrscheinlich über kurz oder lang mit dem Auszug eines der Mitglieder – das bedeutet jedoch auch hier nicht, dass deshalb ein Anspruch auf Entlassung aus dem Vertrag entsteht.

Auch WG-Mitglieder müssen grundsätzlich auf die Zustimmung des Vermieters hoffen, wenn sie alleine aus dem Mietvertrag entfernt werden möchten. In WG-Konstellationen ist es jedoch üblich, dass eine neue Person einzieht, wenn eine andere auszieht. Schließlich entstehen viele WGs auch, da sich die einzelnen Parteien die Wohnung alleine nicht leisten können.

Grundsätzlich haben Mitglieder der Wohngemeinschaft das Recht darauf, eine neue Person auszusuchen, die zu ihnen passt. Da die Wohngemeinschaft grundsätzlich als Einheit auftritt und es zum Wesen einer Wohngemeinschaft gehört, dass einzelne Parteien ausziehen bzw. wechseln, darf der Vermieter seine Zustimmung nur in besonderen Fällen verweigern.

Er darf neue Mitbewohner dann ablehnen, wenn sie unzumutbar sind. Wer als unzumutbar gilt, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Es gibt keine klaren Grenzen für zumutbare und unzumutbare Kandidaten.

Werden sich Mieter und Vermieter nicht einig, muss im Zweifelsfall ein Gericht darüber entscheiden, ob die Person zumutbar ist oder nicht. Faktoren, die eine Rolle spielen können sind unter anderem:

  • Einkommensverhältnisse
  • Referenzen von vorherigen Mietern
  • Zuverlässigkeit
  • beabsichtigte Mietdauer

Jeder Einzelfall hängt von vielen Faktoren ab und muss gründlich beleuchtet werden. Ein solcher Prozess kann sich lange hinziehen. Einfacher ist es für die Beteiligten meist, sich auf eine andere Person außergerichtlich zu einigen.

Bedenken Sie immer, dass es in solchen Konstellationen drei wichtige Beteiligte gibt: Der Vermieter, der Mieter, der auszieht und der Mieter, der in der Wohnung verbleibt. Alle drei Personen müssen mit der Vereinbarung einverstanden sein – das gilt insbesondere für das Auszugsdatum und Fristen.

Möchte ein Mieter aus dem Mietvertrag entlassen werden, ist es grundsätzlich seine Aufgabe, das Einverständnis auch von dem verbleibenden Mieter einzuholen – dies fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters. In vielen Fällen wird es auch an ihm liegen, einen neuen geeigneten Nachmieter zu finden. Hier können sich die beiden Mieter jedoch absprechen. Einige Mieter bevorzugen es, den neuen Mitbewohner selbst auszusuchen, da sie später mit der neuen Person zusammenwohnen müssen.

Fachanwalt.de-Tipp: Sowohl die Entlassung als auch der Einzug einer neuen Person sollten stets schriftlich festgehalten werden. Alle Parteien sollten das Schriftstück unterzeichnen und in ihre Akten sorgfältig abheften. Sollte es im Nachhinein doch zu Streitigkeiten kommen, kann damit bewiesen werden, wie sich die Situation abgespielt hat. Ein Fachanwalt für Mietrecht spezialisiert ist, kann im Einzelfall weiterhelfen und rechtsichere Beratung abgeben.

Entlassung aus gemeinsamem Mietvertrag: Muster / Vorlage für Antrag und Entlassungsvereinbarung

Grundsätzlich unterliegt die Entlassungsvereinbarung keiner Formvorschrift, doch hier ist ein gutes Beispiel für die Formulierung (Beispiel: Wohngemeinschaft):

 

(Name und Anschrift des Mieters)

 

(Name und Anschrift des Vermieters)

Ort, Datum:

 

Antrag auf Entlassung eines Vertragspartners aus dem Mietvertrag über die Wohnung (Wohnungsnr.)

 

Sehr geehrte Frau Musterfrau,

Derzeit besteht ein gemeinsames Mietverhältnis zwischen uns, Max Mustermann und Markus Muster, über die Wohnung XY in der Musterstraße 1 (Wohnungsnummer und Adresse). Da Markus Muster sein Studium beendet hat und zum 01.10.2024 ein neues Arbeitsverhältnis außerhalb der Stadt antreten wird, möchten wir um eine Entlassung aus dem Mietvertrag zum 30.09.2014 bitten. Ich, Max Mustermann, möchte das Mietverhältnis mit einer neuen Person vorschlagen. Im Anhang schicke ich Ihnen bereits einen Vorschlag sowie die Entlassungs- und Übernahmevereinbarung zwischen Markus und mir.

Uns ist bekannt, dass wir eine Zustimmung von Ihnen über die Entlassung und den Einzug der neuen Person benötigen. Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, falls Sie Fragen oder Bedenken haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Name und Unterschrift beider Mieter

 

Ein zweites Beispiel für den Fall von Ehepartnern.

(Der Briefkopf und das Ende bleiben immer gleich, allerdings kann es hilfreich sein, das Anschreiben für den Einzelfall zu modifizieren, damit möglichst keine Fragen auf Seiten des Vermieters offen bleiben.)

Wir, Max und Maria Mustermann, haben derzeit einen Mietvertrag mit Ihnen über die Wohnung XY in der Musterstraße. Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass wir uns getrennt haben und deshalb um eine Entlassung aus dem Mietverhältnis bitten möchten.

Ich, Maria Mustermann, möchte die Mietwohnung fortan alleine beziehen. Daher stelle ich hiermit einen Antrag auf Entlassung aus dem Mietverhältnis sowie Übernahme der Mietwohnung alleine.

Anbei sende ich Ihnen die Entlassung- und Übernahmevereinbarung zwischen Max Mustermann und mir sowie einen Nachweis über ausreichende Einkommensverhältnisse meinerseits.

 

Hier ist eine Vorlage für eine Entlassungsvereinbarung zur Entlassung eines Mieters aus einem gemeinsamen Mietvertrag. Diese Vereinbarung sollte an die spezifischen Umstände und rechtlichen Vorgaben angepasst werden:

Entlassungsvereinbarung aus dem gemeinsamen Mietvertrag

 

Zwischen
Vermieter
[Name des Vermieters]
[Adresse des Vermieters]

und den Mietern
Mieter 1
[Name des Mieters 1]
[Adresse des Mieters 1]

Mieter 2
[Name des Mieters 2]
[Adresse des Mieters 2]

wird die folgende Entlassungsvereinbarung getroffen:

1. Hintergrund

Mieter 2 hat den Wunsch geäußert, aus dem bestehenden Mietverhältnis für die Wohnung [Adresse der Wohnung] entlassen zu werden. Mieter 1 und der Vermieter stimmen diesem Wunsch unter bestimmten Bedingungen zu.

2. Entlassung aus dem Mietvertrag

Mieter 2 wird mit Wirkung zum [Datum] aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen. Ab diesem Zeitpunkt ist Mieter 2 nicht mehr Vertragspartei und haftet nicht mehr für zukünftige Mietverbindlichkeiten oder Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag.

3. Haftung bis zum Entlassungsdatum

Mieter 2 ist verpflichtet, bis zum Entlassungsdatum alle bestehenden Mietverbindlichkeiten und Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.

4. Fortführung des Mietvertrags durch Mieter 1

Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und Mieter 1 fortgeführt. Mieter 1 übernimmt ab dem Entlassungsdatum die volle Verantwortung für alle Pflichten und Rechte aus dem Mietverhältnis.

5. Kautionsregelung

Die bisher geleistete Mietkaution bleibt unverändert auf dem Mietkonto. Mieter 2 hat keinen Anspruch auf eine teilweise Rückzahlung der Kaution zum Entlassungsdatum. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt am Ende des Mietverhältnisses gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen.

6. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit der Unterschrift aller Parteien in Kraft und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen bezüglich der Entlassung von Mieter 2. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Ort, Datum

Unterschrift Vermieter


Unterschrift Mieter 1


Unterschrift Mieter 2


 

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Anwalt für Mietrecht individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden. 

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