In der kalten Jahreszeit ist eine defekte Heizung wohl die Horrorvorstellung schlechthin. Wenn die Wohnung nicht mehr richtig warm wird, die Heizung vielleicht ständig überhitzt oder komplett ausfällt, spricht man von einer geminderten Gebrauchstauglichkeit der Wohnimmobilie. Doch bevor man eine Mietminderung wegen einer defekten Heizung geltend machen kann, gilt es in diesem Falle einige Dinge zu beachten. Denn hier ist in jedem Fall zuallererst der Mieter in der Pflicht.
- 1. Die Heizperiode
- 2. So sollte man als Mieter vorgehen, wenn die Heizung defekt ist
- 3. Wann ist eine Mietminderung wegen defekter Heizung gerechtfertigt?
- 4. Wie hoch kann die Mietminderung wegen einer defekten Heizung ausfallen?
- 5. FAQ zu Mietminderung Heizung
- 5.1. Was ist eine Mietminderung?
- 5.2. Welche Mängel berechtigen zur Mietminderung?
- 5.3. Wie hoch darf die Mietminderung ausfallen?
- 5.4. Was ist eine Mietminderung Heizung?
- 5.5. Welche Voraussetzungen müssen für eine Mietminderung Heizung erfüllt sein?
- 5.6. Wie viel Mietminderung ist bei einer defekten Heizung angemessen?
- 5.7. Wie gehe ich vor, wenn ich eine Mietminderung Heizung geltend machen möchte?
- 5.8. Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptiert?
Die Heizperiode
Heizung (© maho / Fotolia.com)Üblicherweise beginnt die Heizperiode Anfang Oktober und endet Ende April. Natürlich kommt es hier immer ein wenig auf die jeweilige Witterung an, die schließlich niemand beeinflussen kann. Aber in diesen sechs bis sieben Monaten spricht man allgemein von der Heizperiode, denn meistens herrscht dann ein kühleres Wetter in unseren Breitengraden vor. In aller Regel ist es natürlich kein böser Wille des Vermieters, wenn die Wohnung nicht beheizt werden kann. Da der Wohnungs- oder Hauseigentümer auch oft genug nicht mit im selben Haus wohnt, kann er normalerweise natürlich auch nicht wissen, wann die Heizung defekt ist. An dieser Stelle ist dann zunächst der Mieter gefragt, der seinen Vermieter umgehend darüber informieren muss und auf umgehende Abhilfe drängen muss. Immerhin liegt es dem Eigentümer auch nicht unbedingt am Herzen, dass seine Immobilie in der kalten Jahreszeit schlecht oder gar nicht beheizt wird, denn das zieht im Allgemeinen größere Mängel nach sich, die den Wert der Immobilie schnell herabsetzen können.
So sollte man als Mieter vorgehen, wenn die Heizung defekt ist
- Bei Feststellung des kompletten oder auch teilweisen Heizungsausfalls umgehende Information an den Vermieter.
- Im Falle eines akut auftretenden Schadens am Wochenende und/oder bei extrem niedrigen Außentemperaturen sollte der telefonische Kontakt zum Vermieter oder Hausverwalter gesucht werden, damit so schnell wie möglich Abhilfe geschaffen werden kann.
- Diesbezüglich auch den genauen Zeitpunkt mitteilen, seit wann es einen Mangel gibt.
- Aufforderung zur Behebung des Defektes am besten schriftlich und mit einem angemessenen Zeitrahmen an den Vermieter geben, sofern es sich nicht um einen Notfall handelt.
- Sofern absehbar ist, dass es länger dauern wird, bis die Heizung wieder optimal läuft, empfiehlt sich ein sogenanntes Temperaturprotokoll.
- Sobald die Instandsetzungsmaßnahmen beginnen, muss man als Mieter diese natürlich auch ermöglichen, sprich die Handwerker notfalls auch in die Wohnung lassen.
Sollte der Vermieter oder dessen Vertreter, also Hausmeister oder Hausverwaltung, in einem Notfall nicht erreicht werden können, eine Reparatur jedoch unumgänglich und sofort nötig sein, darf der Mieter auch selbst eine Firma beauftragen, um den Schaden zu beheben. Diese Kosten muss dann der Vermieter übernehmen, selbst dann, wenn er unter Umständen ein kostengünstigeres Angebot von einer anderen Firma hätte in Anspruch nehmen können. In diesen Situationen empfiehlt es sich jedoch, dass man als Mieter Zeugen aufweisen kann, die den Notfall ebenso bestätigen können sowie die Nichterreichbarkeit von Vermieter oder Hausverwaltung.
Wann ist eine Mietminderung wegen defekter Heizung gerechtfertigt?
Miete (© FFCucina Liz Collet / Fotolia.com)Nicht in jedem Fall ist das Herabsetzen der Miete wegen einer unzureichend arbeitenden Heizung möglich. Denn hier gibt es natürlich ganz klare Richtlinien. Läuft die Heizung, aber die Räume werden nicht besonders warm, kann das im Falle eines Schlafzimmers oder einer Küche durchaus bei 18° C bis zu 20° C durchaus vertretbar sein, während diese Temperaturen im Wohnzimmer in einem kalten Winter nicht mehr als hinnehmbar gelten, sofern diese Raumtemperaturen länger als drei Tage andauern. Denn in diesem Fall liegt ein sogenannter Mietmangel oder Gewährleistungsmangel vor. Es werden also auch hier kleine Unterschiede gemacht.
Ebenso unzulässig ist eine Mietminderung, wenn die Heizung nur für mehrere Stunden ausfällt, etwa weil gerade eine Instandhaltung stattfindet, die der Vermieter durch einen Aushang angekündigt hat.
Mietminderungen sind üblicherweise also immer vom Einzelfall abhängig. Doch es gibt immer auch einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten, zieht man eine solche Herabsetzung der Miete in Betracht.
- Die Miete kann erst ab dem Tag gemindert werden, an welchem der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Heizung defekt ist.
- Wiederum muss dem Eigentümer der Wohnung die Gelegenheit gegeben werden, den Defekt an der Heizung zu beheben. Hier wird ein Zeitraum von drei Tagen als angemessen gesehen.
- Ist die Heizungsreparatur vom Vermieter aber bereits angekündigt, besteht nicht mehr der Anspruch auf eine Mietminderung.
- Hinsichtlich der anvisierten Mietminderung wegen defekter Heizung gilt aber auch hier der Fakt: Die Minderung der Miete muss dem Vermieter angekündigt werden!
Wie hoch kann die Mietminderung wegen einer defekten Heizung ausfallen?
Wie bereits erwähnt, hängt die Höhe der Mietminderung wegen einer defekten Heizung immer vom Einzelfall ab. Es gibt für die Höhe der Minderung keine einheitliche Regelung auf Bundesebene. So kann ein Richter in Frankfurt unter Umständen 50% Mietminderung gerechtfertigt halten, wenn die Raumtemperatur wegen einem Heizungsdefekt gerade einmal 17°C beträgt, während ein Richter in Berlin für die gleichen Bedingungen nur 20% Mietminderung zuspricht. Ebenso wird unter Umständen in einer Wohnung mit Kleinkindern eine höhere Mietminderung gerechtfertigt sein, als in einer Wohnung, wo nur Erwachsene leben und den ganzen Tag außer Haus sind.
Als entscheidende Grundlage gilt hier der Aspekt, inwieweit die tatsächliche Raumtemperatur von einer als normal angesehenen Temperatur ohne Heizmöglichkeit abweicht.
Als Faustregel gilt hier meist:
Tagsüber 20 bis 22°C, nachts etwa 18°C für Wohnräume, bei Flur und Küche etwa 15°C.
Erst ab einer Raumtemperatur von durchgängig 14°C gilt eine Wohnung als unbewohnbar, so dass in diesem Fall die Miete um bis zu 100% im Winter gekürzt werden kann. Andernfalls variieren diese Zahlen zwischen 5% und 40% bis 50%, je nach Einzelfall.
Wenn man aber von einer defekten Heizung spricht, so ist damit auch jene Option gemeint, wenn die Heizkörper aufgrund eines Defektes an der Heizanlage zu heiß werden. Denn meist ergibt sich daraus die Konsequenz einer viel höheren Heizkostenabrechnung. Auch hier ist eine Mietminderung möglich, jedoch erst dann, wenn der Vermieter darüber informiert wurde und Zeit hatte, den Fehler beheben zu lassen.
Wichtig: Die Mietminderung aufgrund einer defekten Heizung erfolgt immer anhand der Warmmiete. Dabei ist aber immer die Möglichkeit einzuräumen, dass der Wohnungs- oder Hauseigentümer den Mangel beheben kann. Ansonsten gilt der erste Tag, an dem die Heizung kaputtging und der Vermieter informiert wurde. Es empfiehlt sich aber, einen dementsprechenden Nachweis in Form eines Temperaturprotokolls zu führen.
FAQ zu Mietminderung Heizung
Was ist eine Mietminderung?
Eine Mietminderung ist die vorübergehende Reduzierung der Miete durch den Mieter, wenn die gemietete Wohnung Mängel aufweist. Der Mietvertrag bleibt dabei bestehen. Die Mietminderung kann sowohl für Mängel an der Wohnung selbst als auch für Mängel an der Ausstattung geltend gemacht werden.
Welche Mängel berechtigen zur Mietminderung?
Zu den Mängeln, die eine Mietminderung rechtfertigen können, gehören beispielsweise Schimmel, Feuchtigkeit, Lärmbelästigung, undichte Fenster oder eine defekte Heizung. Der Mangel muss jedoch erheblich sein, das heißt, er muss die Nutzung der Wohnung beeinträchtigen. Kleinere Mängel wie etwa eine lockere Türklinke oder eine nicht funktionierende Steckdose berechtigen nicht zur Mietminderung.
Wie hoch darf die Mietminderung ausfallen?
Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und dem Anteil, den der Mangel an der Gesamtmiete hat. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. In der Regel orientieren sich Gerichte an Tabellen, die eine Übersicht über die jeweilige Beeinträchtigung und die daraus resultierende Minderung der Miete geben. Diese Tabellen sind jedoch nicht verbindlich, sondern dienen lediglich als Orientierungshilfe.
Was ist eine Mietminderung Heizung?
Eine Mietminderung Heizung ist eine Mietminderung aufgrund einer defekten oder unzureichenden Heizung. Das bedeutet, dass die Heizung nicht in der Lage ist, die Wohnung angemessen zu beheizen. In diesem Fall hat der Mieter das Recht auf eine Mietminderung.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Mietminderung Heizung erfüllt sein?
Damit eine Mietminderung Heizung gerechtfertigt ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Heizung muss defekt sein oder unzureichend arbeiten.
- Der Vermieter muss über den Mangel informiert worden sein und ausreichend Zeit zur Behebung des Mangels gehabt haben.
- Der Mieter darf die Mietminderung nicht eigenmächtig vornehmen, sondern muss sie dem Vermieter ankündigen.
Wie viel Mietminderung ist bei einer defekten Heizung angemessen?
Wie bei allen Mietminderungen ist auch bei einer Mietminderung Heizung die Höhe der Minderung von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem die Temperatur in der Wohnung, die Dauer des Mangels und die Jahreszeit. Im Winter ist eine defekte Heizung natürlich schwerwiegender als im Sommer. Die Minderung kann je nach Einzelfall bis zu 100 Prozent der Miete betragen. In der Regel bewegen sich die Minderungen bei einer defekten Heizung jedoch zwischen 10 und 50 Prozent.
Wie gehe ich vor, wenn ich eine Mietminderung Heizung geltend machen möchte?
Wenn Sie eine Mietminderung Heizung geltend machen möchten, sollten Sie folgende Schritte befolgen:
- Melden Sie den Mangel schriftlich an den Vermieter.
- Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels. In der Regel sind dies 7-14 Tage.
- Wenn der Vermieter den Mangel nicht innerhalb der Frist behebt, kündigen Sie die Mietminderung schriftlich an.
- Legen Sie darin die Höhe der Mietminderung fest. Orientieren Sie sich dabei an einschlägigen Tabellen oder suchen Sie gegebenenfalls Rat bei einem Anwalt.
- Zahlen Sie die geminderte Miete unter Vorbehalt, das heißt, zahlen Sie den reduzierten Betrag, aber machen Sie deutlich, dass Sie dies nur unter Vorbehalt tun.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptiert?
Wenn der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptiert, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt (Fachanwalt für Mietrecht) zu konsultieren. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Es ist wichtig, dass Sie die geminderte Miete unter Vorbehalt zahlen, da Sie sonst den Vorwurf des Mietrückstands ausgesetzt sein könnten. Der Vermieter kann versuchen, gerichtlich gegen Sie vorzugehen. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt rechtzeitig reagieren und spätestens jetzt einen Anwalt hinzuziehen.