Mittagsruhe in Deutschland – was gilt laut Gesetz?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 25. Mai 2024

Das Thema Mittagsruhe birgt insbesondere unter Nachbarn ein enormes Streitpotential. Eine gesetzlich verankerte bundeseinheitliche Regelung dazu gibt es in Deutschland jedoch nicht. Entsprechende Regelungen können sich aber auf kommunaler Ebene für die einzelnen Städte und Gemeinden finden. Zudem können Ruhezeiten in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegt werden.

Gesetzliche Mittagsruhe – was sagt das Gesetz?

Wann ist Mittagsruhe? (© contrastwerkstatt - stock.adobe.com)
Wann ist Mittagsruhe? (© contrastwerkstatt - stock.adobe.com)
Geräuschintensive Tätigkeiten während der Mittagszeit können bei Nachbarn schnell zu Streitigkeiten führen. Daher stellt sich schnell die Frage, ob es in Deutschland eine gesetzliche Mittagsruhe gibt, die es zu beachten gilt.

Dazu lässt sich zunächst einmal sagen: Es gibt in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe, weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Eine allgemeine „Mittagsruhe-Verordnung“, die bundesweit einheitlich gilt, besteht somit nicht.

Das bedeutet jedoch nicht, dass rund um die Uhr nach Belieben und ohne Rücksicht auf die Lautstärke gehämmert, gebohrt oder musiziert werden darf. Denn ein paar gesetzliche Vorgaben gibt es durchaus zu beachten. So gibt es die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchG). In dieser sind Verbote für den Betrieb bestimmter Maschinen und Werkzeuge zu bestimmten Uhrzeiten im Freien festgelegt.

Hier sollte § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung beachtet werden, die den Betrieb in Wohngebieten regelt. U.a. dürfen Laubbläser, Laubsammler und sehr laute Rasenmäher in Wohngebieten nicht vor 9 Uhr, nicht zwischen 13 und 15 Uhr und ebenso nicht nach 17 Uhr in Betrieb sein.

Vor übermäßigem Lärm durch laute Gartengeräte ist man also durch das 32. BImSchG derart geschützt, das deren Benutzung zur Mittagszeit untersagt ist. Von anderen geräuschintensiven Tätigkeiten, von denen Lärmbelästigung ausgehen kann (z.B. musizieren oder laute Haushaltsgeräte), ist hier jedoch nicht die Rede.

Außerdem können auf kommunaler Ebene Mittagsruhe-Regelungen bestimmt werden. Hier hilft ein Blick in die Stadt- oder Gemeindesatzung. Auch das Ordnungsamt ist hier der richtige Ansprechpartner, um sich zu informieren. Vor allem Kurorte haben per Satzung feste Ruhezeiten eingeführt, da ein Kurort gerade den Zweck erfüllen soll, dass Menschen hier Ruhe und Erholung finden können.

Fachanwalt.de-Tipp: Schlechte Karten hat man meist, wenn die Lärmbelästigung von einem Gewerbebetrieb ausgeht. Denn Kommunen können nur die Lärmbelästigung durch Privatpersonen regulieren und nur für diese sind kommunale Ruhezeiten demnach auch bindend. Bei Gewerbetreibenden können jedoch andere Lärmschutzregeln (Landes- oder Bundesgesetze) einschlägig sein.

Und schließlich gilt für Mieter, dass sie sich an eine Hausordnung zu halten haben, die vom Vermieter festgelegt wird. Mittels der Hausordnung haben Vermieter die Möglichkeit zu untersagen, dass es während der Mittagszeit zu größeren Lärmquellen kommt. Jedoch: Die Hausordnung gilt immer nur für die Mieter des jeweiligen Hauses. Fühlt man sich durch den Nachbarn gestört, der in der Mittagszeit regelmäßig den Rasen mäht oder sein Trompetenspiel verfeinert, kann man sich ihm gegenüber nicht auf die Regelungen zur Mittagsruhe aus der Hausordnung berufen!

Finden sich in der Hausordnung oder im Mietvertrag Regelungen zur Mittagsruhe, muss man sich an diese nicht nur in den Wohnräumen selbst halten. Auch wer sich beispielsweise im Garten, auf dem Balkon oder im Treppenhaus aufhält, hat während der Mittagsruhe besonders auf seine Lautstärke zu achten.

Wann ist Mittagsruhe?

Es gibt in Deutschland keine landesweit allgemeingültige Mittagsruhe. Einzelne Vorschriften lassen sich der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung entnehmen. Diese regelt, dass bestimmte elektrische Gartengeräte werktags von 13 Uhr bis 15 Uhr sowie sonntags und feiertags nicht im Freien in Wohngebieten genutzt werden dürfen.

Je nach Stadt und Gemeinde, kann es auch kommunale Regeln zur Mittagsruhe geben. Hier gilt meist eine Ruhezeit von 12 Uhr bis 15 Uhr oder von 13 Uhr bis 15 Uhr.

Was darf man während der Mittagsruhe und was nicht? – Beispiele

Während der Mittagsruhe sind solche Tätigkeiten zu unterlassen, die die Zimmerlautstärke überschreiten. Die Zimmerlautstärke ist dann überschritten, wenn die Geräusche auch noch in der Nachbarwohnung deutlich zu hören sind. Es geht also darum, zu laute Geräuscheinwirkungen zu unterlassen, nicht jedoch darum, sämtliche Tätigkeiten einzustellen. Lediglich von lauten und vermeidbaren Tätigkeiten sollte abgesehen werden.

Laute Tätigkeiten, die während der Ruhezeiten zu vermeiden sind, sind u.a.:

  • Handwerkliche Arbeiten (u.a. bohren und hämmern)
  • Lautes Musizieren
  • Das Hören lauter Musik
  • Die Benutzung bestimmter technischer Geräte im Freien (gem. BImSchG)

Vor allem das Rasenmähen zur Mittagszeit stellt immer wieder einen Streitpunkt zwischen Nachbarn dar. Ob dies erlaubt oder verboten ist, ist nicht pauschal zu beantworten, da es auf den Rasenmäher ankommt, der im Einsatz ist. Elektrisch betriebene Rasenmäher oder solche, die ein Europäisches Umweltzeichen tragen, dürfen je nach Bundesland mittags genutzt werden. Für die Tätigkeiten im Freien ist auf die Regelungen des BImSchG zurückzugreifen.

In Zimmerlautstärke gestattet sind während der Ruhezeiten Tätigkeiten wie:

  • Telefonate
  • Gespräche
  • Duschen und baden
  • Betätigen des Wasserhahns
  • Das Waschen und Trocknen der Wäsche
  • Leise Gartenarbeiten ohne den Einsatz lauter Maschinen (z.B. einpflanzen und Blumen gießen)
  • Haushaltsarbeiten (z.B. kochen und putzen)

Auch während der Ruhezeiten erlaubt sind nicht vermeidbare Tätigkeiten. Hierbei wird es jedoch Auslegungssache im Einzelfall sein, was als „unvermeidbar“ einzustufen ist.

Was kann man bei Verstößen tun?

Was steht im Mietvertrag? (© eccolo – stock.adobe.com)
Was steht im Mietvertrag? (© eccolo – stock.adobe.com)
Fühlt man sich durch Lärm aus der Nachbarwohnung belästigt, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Gespräch suchen

Zunächst sollte das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. So kann man ihn auf die Mittagsruhe aufmerksam machen, die in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt ist.

  • Vermieter informieren

Hat das direkte Gespräch keinen Erfolg gebracht, kann der Vermieter über die Lärmbelästigung informiert werden. Sinnvoll ist es, hier ein selbst erstelltes Lärmprotokoll vorlegen zu können. Der Vermieter kann die betreffenden Mieter abmahnen oder ihnen als letzte Konsequenz sogar außerordentlich kündigen. Wird durch die anhaltende Lärmbelästigung die Lebensqualität eines Mieters erheblich beeinträchtigt, kommt auch eine Mietminderung in Frage. Das gilt auch für den Fall, sollte die Lärmbelästigung vom Vermieter selbst ausgehen.

  • Polizei und Ordnungsamt

Sind in der Stadt- oder Gemeindesatzung Regelungen zur Mittagsruhe zu finden, kann bei Verstößen auch die Polizei oder das Ordnungsamt informiert werden. Gibt es in der Gemeindesatzung keine Regelungen über die Mittagsruhe, macht es hingegen keinen Sinn, das Ordnungsamt hinzuzuziehen, da es dann keine rechtliche Grundlage gibt, auf der die Ordnungsamtmitarbeiter sich stützen können, um die Ruhestörung zu beenden.

  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

Im Streitfall mit den Nachbarn oder dem Vermieter kann ein Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht weiterhelfen, der auch über die aktuellen Gerichtsentscheidungen Kenntnis hat.

Ausnahmen

Es gibt indes auch einige Lärmbelästigungen, gegen die sich nur schwer vorgehen lässt. Geräusche, die von Spielplätzen oder Kitas ausgehen, müssen meist hingenommen werden. § 22 Absatz 1a BImSchG bestimmt hierzu eindeutig, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind.

Auch Sportstätten dürfen an Werktagen durchgängig in Betrieb sein. Es wird lediglich gefordert, dass die Geräuschentwicklung einen bestimmten Lärmpegel nicht überschreitet.  

Auch der Kinderlärm aus der Nachbarwohnung muss während der Mittagsruhe in aller Regel toleriert werden. Gerichte haben hier immer wieder bestätigt, dass bei Babys und Kleinkindern ein gewisses Lärmaufkommen als hinnehmbar angesehen wird.

FAQ zu Mittagsruhe

  • Was ist die Mittagsruhe?

Die Mittagsruhe ist eine Zeit, in der es in Wohngebieten ruhig sein sollte, um die Mittagszeit zu gewährleisten. Die genauen Zeiten der Mittagsruhe können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, aber in der Regel liegt sie zwischen 12 und 15 Uhr. Das Ziel der Mittagsruhe ist es, den Lärmpegel zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Bewohner in der Umgebung in Ruhe essen und sich ausruhen können.

  • Gibt es gesetzliche Regelungen zur Mittagsruhe im Mietrecht?

Ja, es gibt gesetzliche Regelungen zur Mittagsruhe im Mietrecht. Die Mittagsruhe ist in den meisten Ländern im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den Bundesländern in Bezug auf die genauen Zeiten und Regelungen.

  • Gilt die Mittagsruhe auch für gewerbliche Unternehmen?

Ja, die Mittagsruhe gilt auch für gewerbliche Unternehmen. Gewerbetreibende müssen die Mittagsruhezeiten einhalten, um sicherzustellen, dass die Anwohner nicht durch Lärm gestört werden. Unternehmen können jedoch Ausnahmegenehmigungen erhalten, wenn ihre Aktivitäten als notwendig angesehen werden und keine anderen Optionen zur Verfügung stehen.

  • Darf ich während der Mittagsruhe Musik hören?

Während der Mittagsruhe sollten alle Aktivitäten vermieden werden, die zu Lärm führen könnten. Das bedeutet auch, dass Musik zu laut sein kann und daher lediglich in Zimmerlautstärke gehört werden sollte.

  • Darf ich während der Mittagsruhe handwerken?

Handwerksarbeiten können während der Mittagsruhe ebenfalls zu Lärmbelästigungen führen und sollten daher vermieden werden. In der Regel dürfen Handwerksarbeiten in Wohngebieten an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr durchgeführt werden.

  • Darf ich während der Mittagsruhe den Rasen mähen?

Das Rasenmähen während der Mittagsruhe sollte vermieden werden, da es zu Lärmbelästigungen führen kann. Stattdessen sollte es zu anderen Zeiten durchgeführt werden, wenn dies möglich ist.

  • Was kann ich tun, wenn mein Nachbar während der Mittagsruhe zu laut ist?

Wenn ein Nachbar während der Mittagsruhe zu laut ist, sollten Sie ihn freundlich darauf hinweisen und ihn bitten, den Lärm zu reduzieren. Wenn dies nicht funktioniert, können Sie sich an die Polizei oder die Stadtverwaltung wenden, um Hilfe zu erhalten.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Mittagsruhe ist ein wichtiger Bestandteil des Mietrechts, der sicherstellt, dass die Bewohner in Wohngebieten in Ruhe essen und sich ausruhen können. Es gibt gesetzliche Regelungen zur Mittagsruhe im Mietrecht, die jedoch von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können. Die Mittagsruhe gilt nicht nur für private Mieter, sondern auch für gewerbliche Unternehmen. Während der Mittagsruhe sollten alle Aktivitäten vermieden werden, die zu Lärm führen könnten, wie z.B. Rasenmähen, Handwerksarbeiten oder laute Musik.

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