Untermietvertrag: Kündigung - Vorlage & Muster kostenlos

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 17. August 2023

Bei sogenannten Untermietverträgen handelt es sich in aller Regel um Verträge, die der Hauptmieter mit einem Untermieter trifft, um diesem ein oder mehrere Zimmer seiner angemieteten Wohnung gegen ein bestimmtes Nutzungsentgelt als Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Insofern steht ein solches Mietverhältnis dem üblichen in nichts nach, denn auch hier gelten für beide Vertragsparteien Pflichten und Rechte. Darüber hinaus gelten auch für diese Art von Mietverträgen gesetzliche Bestimmungen, wie zum Beispiel die Kündigungsfristen, welche einzuhalten sind.

Untermietverträge sind typisch für WGs

Bei einem Untermietvertrag stellt derWillkommensschild einer WG ( © Heidi Mehl / Fotolia.com)
Willkommensschild einer WG ( © Heidi Mehl / Fotolia.com)
eigentliche Hauptmieter einen Teil seiner Wohnung zur Verfügung. Der Untermieter nutzt also ein oder mehrere Zimmer für sich selbst und zahlt dafür anteilig seine Miete sowie die dazu gehörigen Mietnebenkosten. Sehr oft ist diese Form des Mietverhältnisses in Wohngemeinschaften anzutreffen, wo sich eine größere Wohnung geteilt wird. Doch auch Einzelpersonen, denen die eigene Wohnung unter Umständen zu groß und zu teuer geworden ist, vermieten zum Teil ein oder mehrere Zimmer weiter. Doch auch bei der Kündigung eines Untermietvertrages gilt es die Form zu wahren und auf Besonderheiten zu achten, um das Kündigungsschreiben rechtssicher zu machen.

Die Besonderheiten des Untermietvertrages

Grundsätzlich unterscheidet sich ein Untermietvertrag nicht wirklich von einem herkömmlichen Mietvertrag.
Denn auch er enthält alle Angaben

  • zur Größe des vermieteten Wohnraumes
  • zur Höhe des Mietzinses
  • zur Höhe der Nebenkosten
  • zur Mietdauer
  • zur Anzahl der ausgehändigten Schlüssel
  • zur Höhe der Kaution und aller damit verbundenen Bestimmungen
  • zum Beginn des Mietverhältnisses (eventuell auch zur Beendigung)
  • zur Kündigungsfrist

Ebenso ähnlich sind sich die beiden Verträge hinsichtlich der Pflichten und Rechte.

Darüber hinaus enthält ein Vertrag für Untermieter aber auch persönlichen Angaben zu den beiden Vertragsparteien sowie deren eigenhändige Unterschrift bei Abschluss des Vertrages.

Besonders an einem Untermietvertrag ist aber, dass für die Ausfertigung eines solchen der Hauptmieter immer die Einwilligung seines Vermieters einholen muss. Ist der Eigentümer des Wohnraumes nämlich nicht damit einverstanden, dass sein Hauptmieter ein oder mehrere Zimmer an eine weitere Person vermietet, ist der Untermietvertrag als ungültig anzusehen.

Des Weiteren gelten zwar grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten auch bei einem Untermietvertrag. Jedoch kann ein Untermieter durchaus aus wichtigem Grund, wie zum Beispiel einer Vertragsverletzung, unzumutbaren Wohnzuständen oder die eingeschränkte und missachtete Privatsphäre jederzeit fristlos kündigen

Was aber wohl zu den auffälligsten Besonderheiten bei einem Untermietvertrag zählt, ist der oftmals fehlende Kündigungsschutz für den Untermieter. Das bedeutet, dass ein Untermieter kein Widerspruchsrecht hat, wenn der Hauptmieter die Wohnung fristlos oder ordentlich kündigt.

Im Klartext bedeutet das:

  • Beendet der Hauptmieter das Mietverhältnis mit dem Eigentümer, so endet auch für den Untermieter das Mietverhältnis in diesem Wohnraum!

Wichtiges zu den Kündigungsfristen bei Untermietverträgen

Laut § 573c Abs.3 BGB gilt bei einer möblierten oder teilmöblierten Untervermietung, dass die Kündigung bis spätestens am 15. des Monats zum Ablauf dieses Monats zu erfolgen hat.

Ist der Untermietvertrag auf eine befristete Zeit ausgelegt, kann vor Ablauf der Zeit nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Allerdings greift hier unter Umständen nicht die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, sondern kann auch kürzer gestaltet sein.

Wurde ein unbefristeter Untermietvertrag abgeschlossen, bei dem der zur Verfügung gestellte Wohnraum weder möbliert noch mit anderen Gegenständen ausgestattet ist, gilt die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese sollte dann spätestens am 3. Werktag beim Hauptmieter eingehen, so dass das Mietverhältnis frühestens zum Ende des übernächsten Monats beendet werden kann. Besteht das Untermietverhältnis allerdings länger als 5 Jahre, verlängert sich diese Frist.

Lesen Sie dazu ausführlich den Artikel Kündigungsfristen beim Untermietvertrag.

Für wen eignet sich ein Untermietvertrag?

Sofern der Vermieter zugestimmt hat,Mietvertrag ( © RRF / Fotolia.com)
Mietvertrag ( © RRF / Fotolia.com)
dass der Hauptmieter einer Mietsache untervermietet, eignet sich ein solcher Vertrag grundsätzlich für alle. Man spricht auch davon, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse daran haben muss, unterzuvermieten.

Dafür gibt es verschiedene Gründe, die da sein können:

  • aus wirtschaftlichen Gründen à die Wohnung ist vom Unterhalt für eine Person zu teuer oder auch zu groß à ideal also für junge Menschen, die eine WG gründen, für Paare nach der Trennung oder auch für ältere Menschen, deren Partner verstorben ist
  • aus persönlichen Gründen à die Wohnung ist groß genug, um beispielsweise Verwandte oder Lebenspartner unterzubringen

Wenn ein berechtigtes Interesse des Hauptmieters besteht, verweigern Vermieter nur selten ihre Zustimmung zu einem Untermieter.

Doch nicht immer wird nur ein Zimmer vermietet. Häufig kommt es auch vor, dass der Hauptmieter zum Beispiel für einen längeren Zeitraum verreist oder aus beruflichen Gründen ins Ausland geht. Auch in einem solchen Fall liegt die Überlegung nahe, die Wohnung für einen befristeten Zeitraum an jemand anderen zu vermieten, ohne aus dem Mietvertrag auszutreten. Hier allerdings liegt weder ein wirtschaftlicher noch persönlicher Grund vor, so dass der Vermieter selbst entscheiden kann, ob er diesem Untermieter nebst Vertrag zustimmt oder nicht.

Welche besonderen Arten der Untervermietung gibt es?

  1. Vorübergehende Untervermietung à diese Variante wird oft gewählt, wenn der Hauptmieter für längere Zeit im Ausland ist, sich durch eine langwierige Erkrankung für einige Zeit in einer Kurklinik aufhält oder Ähnliches à in der Regel wird hier ein befristeter Untermietvertrag vereinbart.
  2. Möblierte Untervermietung à oftmals sind die Zimmer, die untervermietet werden, mit Mobiliar des Hauptmieters ausgestattet à das spart dem Untermieter einerseits teure Anschaffungen, kann aber andererseits auch zu einer zusätzlichen Nutzungspauschale führen.

In beiden Fällen sind natürlich auch hier die gesonderten Konditionen vor der Unterzeichnung des Untermietvertrages zu klären.

Wurde der Untermietvertrag nur für einen befristeten Zeitraum geschlossen, so sind hier kürzere Kündigungsfristen erlaubt und durchaus sinnvoll, siehe § 573c II BGB.

Wo ist eine Untervermietung rechtlich gesehen schwierig?

Derzeit ein großes Thema ist die Untervermietung von Wohnraum an Touristen. Selbst wenn der Eigentümer dem Hauptmieter des Wohnraumes grundsätzlich eine Untervermietung erlaubt hat, verhält es sich in diesem Fall ganz anders. Denn rechtlich gesehen ist diese zeitlich begrenzte Vermietung in die Kategorie Ferienwohnungen einzustufen, wodurch sich ein Beherbungsgewerbe ergibt, für das eine Genehmigung vom Gewerbeamt vorliegen muss. Die aus diesem Gewerbe erzielten Einnahmen müssen dann auch steuerlich geltend gemacht werden.

Fachanwalt.de-Tipp:
Man sollte mit solch einem Vorhaben nicht nur beim Vermieter, sondern auch beim Gewerbe- und Finanzamt vorsprechen. Darüber hinaus sollte man beachten, dass nicht in jeder als Wohnhaus deklarierten Immobilie das Betreiben eines Gewerbes in dieser Art gestattet ist.

Kostenlose Mustervorlagen für eine Kündigung zum Untermietvertrag

Nutzt man als Untermieter den Wohnraum innerhalb einer Mietwohnung, die der Hauptmieter selbst mit bewohnt, ist es natürlich recht schnell geklärt, dass man ausziehen will oder muss. Doch auch in diesem Fall sollte die Schriftform gewahrt bleiben, nicht nur, um sich selbst für eventuell später auftretende Rechtsstreitigkeiten abzusichern. Das gilt ebenso für Wohnraum, den man ohne den eigentlichen Hauptmieter bewohnt. Wichtig ist bei der schriftlichen Kündigung, dass auch hier die Fristen gewahrt werden. Befindet sich der Hauptmieter unter Umständen gerade am anderen Ende der Welt, sollte sichergestellt sein, dass ihn das Kündigungsschreiben nicht erst ein halbes Jahr später erreicht, wenn der Untermieter unter Umständen schon längst ausgezogen ist.

Merke: Die Kündigung wird erst dann rechtswirksam, wenn sie dem Vertragspartner auch tatsächlich zugestellt wurde!

In die Kündigung des Untermietvertrages gehören in jedem Fall folgende Punkte:

  • Name und Anschrift des Untermieters
  • Name und Anschrift des Vermieters (in dem Fall ist das der Hauptmieter der Wohnung)
  • Angaben zur Wohnung/Zimmer selbst (am besten direkt aus dem Untermietvertrag übernehmen)
  • Kündigungstermin unter Einhaltung der vereinbarten und gesetzlichen Fristen
  • eigenhändige Unterschrift

Im Folgenden finden Sie Muster für die Kündigung eines Untermietvertrags. Sie können die Kündigung Untermietvertrag Vorlagen kostenlos nutzen.

  • Vorlage: Kündigung möblierte Untervermietung

Sehr geehrter (Name Vermieter),

 

hiermit kündige ich mein Untermietverhältnis gemäß der gesetzlichen (gegebenenfalls gemäß der vertraglich vereinbarten) Kündigungsfrist zum Ende des Monats (zum Beispiel 31. Juni).

Ich bitte Sie, den Übergabetermin mit mir abzustimmen.

Ich bitte Sie außerdem, mir die hinterlegte Kaution umgehend nach Übergabe zu erstatten.

 

(Unterschrift Untermieter)

 

  • Vorlage: Kündigung Untermietvertrag 3 Monate zum übernächsten Monat

 

Sehr geehrter (Name Vermieter),

 

hiermit kündige ich mein Untermietverhältnis gemäß der gesetzlichen (gegebenenfalls gemäß der vertraglich vereinbarten) Kündigungsfrist von 3 (gegebenenfalls kürzere Frist, je nach Vereinbarung) Monaten zum … .

Ich bitte Sie, den Termin zur Übergabe mit mir abzustimmen.

Ich bitte Sie ferner, die hinterlegte Kaution umgehend nach der Übergabe zu erstatten.

 

(Unterschrift Untermieter)

 

  • Vorlage Kündigung eines nicht möblierten Wohnraumes mit verlängerter Kündigungsfrist (Hauptmieter kündigt Untermieter)

 

Sehr geehrter (Name Untermieter),

 

hiermit kündige ich das an Sie vermietete Zimmer (unmöbliert) in meiner Wohnung zum …..

Nachdem ich die Wohnung mit Ihnen bewohne, bin ich gemäß § 573a BGB berechtigt, die Wohnung ohne Angabe von Gründen und ohne Angabe rechtlicher Interessen zu kündigen. Die normale gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich ausgleichend um weitere 3 Monate.

 

(Unterschrift Vermieter)

Sie können hier Muster für die Kündigung eines Untermietvertrags als Word Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Kündigung eines Untermietvertrags - Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Untermietvertrag?

Ein Untermietvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Hauptmieter und einem Untermieter, der das Recht einräumt, einen Teil oder die gesamte Mietfläche des Hauptmieters zu nutzen. Der Hauptmieter bleibt der Vertragspartner des Vermieters und ist dafür verantwortlich, die Miete zu zahlen und sicherzustellen, dass die Mietbedingungen eingehalten werden. Der Untermieter hat hingegen das Recht, die Mietfläche zu nutzen und muss dem Hauptmieter Miete zahlen.

Welche Kündigungsfristen gelten für einen Untermietvertrag?

In der Regel gelten für den Untermietvertrag dieselben Kündigungsfristen wie für den Hauptmietvertrag. Die Fristen sind im Mietvertrag oder im Gesetz geregelt und hängen von der Art der Vermietung, der Dauer des Mietverhältnisses und dem Grund der Kündigung ab.

Wer kann den Untermietvertrag kündigen?

In der Regel kann nur der Hauptmieter den Untermietvertrag kündigen. Der Untermieter kann jedoch auch kündigen, wenn dies im Untermietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder der Hauptmieter gegen seine Pflichten verstößt.

Wie kündigt man den Untermietvertrag?

Die Kündigung des Untermietvertrags muss schriftlich erfolgen und dem Untermieter zugehen. Dabei ist es wichtig, die Kündigungsfrist und den Grund für die Kündigung anzugeben. Eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist in der Regel nicht ausreichend.

Welche Gründe gibt es für eine Kündigung des Untermietvertrags?

Eine Kündigung des Untermietvertrags kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise bei Zahlungsverzug des Untermieters, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder wenn der Untermieter die Mieträume anderweitig nutzt, als im Vertrag vereinbart.

Welche Rechte hat der Untermieter bei einer Kündigung?

Der Untermieter hat das Recht, die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Bei einer unberechtigten Kündigung kann er Schadensersatzansprüche gegen den Hauptmieter geltend machen.

Was passiert mit dem Mietverhältnis, wenn der Hauptmietvertrag endet?

Wenn der Hauptmietvertrag endet, endet auch automatisch das Untermietverhältnis. Der Untermieter muss die Mieträume räumen, es sei denn, er schließt mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag ab.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Untermietvertrag ist eine praktische Möglichkeit für Hauptmieter, ihre Mietkosten zu senken. Bei der Kündigung des Untermietvertrags müssen jedoch bestimmte Kündigungsfristen und Formalitäten beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Hauptmieter hat in der Regel das Recht, den Untermietvertrag zu kündigen, wenn bestimmte Gründe wie Zahlungsverzug oder Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen. Der Untermieter hat jedoch das Recht, die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wenn der Hauptmietvertrag endet, endet auch automatisch der Untermietvertrag, sofern keine neue Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wird. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die gesetzlichen Bestimmungen und die Bedingungen im Untermietvertrag zu informieren, um bei der Kündigung des Untermietvertrags rechtssicher und verantwortungsvoll zu handeln.



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