Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen - Übersicht

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 13. Februar 2024

Nachteilsausgleiche ( © fotomek / fotolia.com)
Nachteilsausgleiche ( © fotomek / fotolia.com)
Menschen mit einer Schwerbehinderung können Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, um so die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen bzw. abzumildern.

Unter Nachteilsausgleichen sind Vergünstigungen und besondere Leistungen zu verstehen, die verschiedene Lebensbereiche betreffen.

Die meisten Nachteilsausgleiche werden nur schwerbehinderten Menschen gewährt; diese müssen beantragt werden und sind von der Vorlage des Schwerbehindertenausweises und dem Vorhandensein bestimmter Merkmale im Ausweis abhängig.

GdB und Art der Behinderung maßgeblich

Welche Nachteilsausgleiche man bekommt, hängt somit vom Grad der Behinderung (GdB) und von der Art der Behinderung ab.

Versorgungsämter treffen die Feststellungen

Auf Antrag des Behinderten treffen die zuständigen Behörden (Versorgungsämter) die erforderlichen Feststellungen.

Sofern im Bescheid des Versorgungsamtes neben der Eigenschaft als Schwerbehinderter weitere gesundheitliche Merkmale festgestellt worden sind, ist der Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen zu versehen.

Eintragungen im Ausweis dienen als Nachweis

Die Eintragungen im Ausweis dienen zum Nachweis des Rechts auf Inanspruchnahme der jeweiligen Nachteilsausgleiche. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung des § 4 Abs. 5 SchwbG.

Die Gewährung von Nachteilsausgleichen erfolgt aufgrund verschiedener Regelungen in Bundes- und Landesgesetzen sowie kommunalen Satzungen.

Fachanwalt.de-Tipp: Es ist daher unerlässlich, sich umfangreich u.a. beim zuständigen Landessozialministerium sowie dem Landesbehindertenbeauftragten zu informieren, um die entsprechenden Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.

Überblick über Nachteilsausgleiche behinderter Menschen

Hier folgt eine Übersicht über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen:

  • Einkommensteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Parkerleichterung für behinderte Menschen
  • Vergünstigungen in der gesetzlichen Sozialversicherung
  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Weitere Vergünstigungen für die Personenbeförderung
  • Nachteilsausgleiche im Flugverkehr
  • Blindenhilfe
  • Gehörlosigkeit
  • Nachteilsausgleiche nach dem Wohngeldgesetz
  • Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung
  • Sozialtarif für Telefonanschlüsse der Deutschen Telekom AG
  • Vergünstigungen im Beruf und am Arbeitsplatz
  • Freiwillig zugestandene Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen
  • Befreiung von der Zahlung für das Semesterticket im Studium

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